Quantcast
Channel: STAATENLOS
Viewing all 308 articles
Browse latest View live

Der ultimative Flight-Hack: Mehr Destinationen für weniger Geld durch Zwischenstopps

$
0
0

Dies ist ein Gastbeitrag über Zwischenstopps von Sergio. Er ist Autor des Kurses Hidden Travel Ninja und betreibt zusammen mit seiner Freundin den Goodbye Matrix Blog sowie die jährlich stattfindende Goodbye Matrix Konferenz bei der auch Christoph Sprecher ist.

 

Zum Gastbeitrag:

Wie können Zwischenstopps denn bitte ein Travel- bzw. Flight-Hack sein? Schließlich..

  • muss ich stundenlang am Flughafen sitzen und warten bis es weiter geht
  • kann ich nicht die Bequemlichkeit eines Direktfluges in Anspruch nehmen
  • dauert der gesamte Trip am Ende ein etliches mehr an Zeit

Viele denken so über Zwischenstopps und wollen diese möglichst vermeiden. Bei diesem Flight-Hack müssen wir beide aber jetzt alles über Bord werfen was Du bisher vom Fliegen gedacht hast.

Du musst umdenken und die Zwischenstopps zu Deinem Freund machen, sodass dieser Dir mehr Destinationen beschert für das gleiche oder weniger Geld. Wie das genau geht verrate ich Dir jetzt in diesem Artikel.

Es ist meine ultimative Flugbuchungsstrategie die ich mir extra auf mein Leben als ortsunabhängiger Unternehmer zugeschnitten habe und in meinem Ebook-Kurs Hidden Travel Ninja ausführlich beschreibe.

Richtig angewandt wird sie Dich für weniger oder gleiches Geld an wesentlich mehr Destinationen rund um den Globus bringen!

Aber nicht nur für ortsunabhängige Unternehmer, digitale Nomaden oder Perpetual Traveler wie Christoph ist dieses Konzept geeignet. Auch für jeden anderen der gerne mehr von der Welt sehen möchte, was diese Strategie so interessant macht.

Bevor wir beide jetzt tiefer in die Strategie eintauchen, schauen wir uns vorab Zwischenstopps genauer an.

Ist Zwischenstopp gleich Zwischenstopp?

Gerne benutzt man das Wort Zwischenstopp beim Fliegen und verbindet es direkt mit einem langen Aufenthalt am Flughafen bei dem man auf den Anschlussflug wartet.

Wir sollten hier aber lieber unterscheiden. Ja, es ist sogar zwingend notwendig für diese Strategie damit Du diese voll verinnerlichen kannst.

Was ist ein Zwischenstopp?

Wenn ich von einem Zwischenstopp rede meine ich einen Aufenthalt an einem Ort der 24 Stunden oder mehr dauert.

Diese Zeit verbringt man natürlich nicht am Flughafen, sondern schaut sich die Stadt an oder reist durch das Land. Wie viel Zeit man eben am jeweiligen Ort mitbringt bis es zur nächsten Destination geht.

Neben einem Zwischenstopp gibt es noch den Aufenthalt. Ein Aufenthalt liegt in der Regel unter 24 Stunden und Du verbringst diesen am jeweiligen Flughafen, um auf Deine Weiterreise zu warten.

Somit gibt es einen großen Unterschied zwischen Zwischenstopp und Aufenthalt. Den Aufenthalt sollten wir uns am besten so oft wie möglich sparen und immer wenn es geht vermeiden. Er kostet uns nur Zeit, Nerven & Geld!

Viel eher sollten wir so viele Zwischenstopps wie möglich machen!

Warum?

Weil Du durch intelligentes Kombinieren Deiner Destinationen hunderte von Euros sparen kannst und damit viel mehr Länder in Deiner Bucket List hast.

Ein aktuelles Beispiel:

Diesen Artikel schreibe ich von der drittgrößten Insel der Welt, nämlich Borneo, Malaysia. Hier gibt es wunderschöne Strände, ein tolles Steuergesetz (Territorialbesteuerung), die genialsten Taucherspots, Regenwälder, einen super Offshore Standort „Labuan“ und noch viel viel mehr.

Eben all das, was sich das Herz eines freien Perpetual Traveler wünscht. Auch wenn es noch so schön ist müssen wir diesen Ort irgendwann wieder verlassen.

Nach fast 3 Monaten läuft unser Visum aus und wir müssen dringend zurück nach Ungarn um etwas in Budapest im August zu erledigen.

Übrigens: 6 Gründe um Malaysia als Home Base zu nutzen erfährst Du in meinem Video.
17545138_1284491281658528_506458120749143788_oWährend ich meinen Open Water Tauchschein im kristallklaren Wasser auf der paradiesischen Insel Mabul absolviere, genießt Dora das Sonnenbad auf unserer privaten Terrasse direkt am Meer.

Somit nehme ich Dich jetzt mit und wir stellen uns beide vor, dass Du hier in Kota Kinabalu sitzt und den günstigsten Flug nach Ungarn erhaschen möchtest..

Wir reisen also von Asien (Kota Kinabalu, Malaysia) direkt nach Europa (Budapest, Ungarn) und zahlst dafür 334 € mit 3 Mal Umsteigen. Nach 26 Stunden bist Du dann erschöpft in Ungarns Hauptstadt angekommen..
kk budapest 334
Variante 2: Du nimmst den schnelleren Flug mit 2 Mal Umsteigen und zahlst dafür dann 649 €..
kk budapest 664

Oder Du machst es so wie wir!

Als erstes fliegen wir von Kota Kinabalu mit einem Billigflieger direkt in die philippinische Hauptstadt Manila, um dort knapp 2 Wochen Aufenthalt zu genießen.

Danach fliegen wir von Manila nach Kuwait, um uns dort 2 Tage diese Stadt anzusehen. Im Anschluss geht’s dann nach Istanbul damit wir uns ein oder zwei Wochen die schöne Türkei anschauen können.

Von der Türkei machen wir uns nach Georgien auf weil wir dort ein Bankkonto eröffnen, um den Negativzinsen entfliehen zu können.

Zu guter Letzt fliegen wir dann noch vom schönen Georgien nach Budapest mit dem Billigflieger Wizzair.

Bildschirmfoto 2017-05-07 um 00.24.14

Was dieser Trip bei dem wir 5 Länder aktiv besucht haben pro Person kostet?

Kota Kinabalu -> Manila 33 €- Aufenthalt: 2 Wochen

Manila -> Kuwait-Stadt 105 € – Aufenthalt: 2 Tage

Kuwait-Stadt -> Istanbul 91,5 € – Aufenthalt: solange wie wir wollen

Istanbul -> Tiflis 55 € – Aufenthalt: solange wie wir wollen

Eigenen Weg nach Kutaissi -> Budapest 58 € – Aufenthalt: solange wie wir wollen

Total: 342,5 €

Ist das kein Deal?

Du reist in 5 Länder, schaust Dir diese an und zahlst am Ende fast den gleichen Betrag für die Flüge? Um genau zu sein zahlst Du 8,5 € mehr..

Wie ist das möglich?

Eigentlich ist es ganz einfach. Nicht jede Airline fliegt überall hin. Fluggesellschaften haben immer nur ihren Bereich den sie selbst abdecken.

Um weitere Bereiche abdecken zu können gibt es sogenannte Allianzen unter den Fluggesellschaften. Dadurch kann eine Gesellschaft viel mehr Ziele anbieten, da sie einfach die Flüge von anderen Konkurrenten anbietet diese aber selbst nicht durchführt.

So gibst Du also in der Flugsuchmaschine irgendetwas ein und es wird Dir ein Preis angezeigt. Es ist aber super kompliziert alle Routen miteinander zu kombinieren. Und somit werden super billige Flüge ausgelassen die Dich in dieselbe Richtung bringen würden, weil sie von einer Billigfluggesellschaft angeboten werden aber nicht in den Routen der Flugsuchmaschinen beachtet werden.

Was ist also wenn Du diese Billigflieger einfach für Dich nutzt und versuchst Deinen Flug in so viele Einzelsegmente wie nur möglich aufzuteilen?

Genau das gleiche haben wir auch gemacht und haben unsere Reise nach Ungarn in 5 Segmenten einzeln gebucht.

Von Kota Kinabalu fliegt der Billigflieger Cebu Pacific direkt zu den Philippinen. Dieser bringt uns auch für einen unschlagbaren Preis bis nach Kuwait. Von dort aus fliegen wir mit Pegasus weiter. Und den letzten Abschnitt machen wir mit Wizzair.

In den Flugzeugen verbringen wir immer nur eine relativ kurze Zeit, da die Strecken nicht zu lang sind. Somit müssen wir uns um einen minderwertigen Komfort fast keine Gedanken machen.

Zusätzlich fliegen wir, so wie Christoph auch, nur noch mit Handgepäck, sodass sich der Preis nicht durch aufgegebenes Gepäck erhöht.

Die Zwischenstopps an den jeweiligen Destinationen legen wir unter anderem daran fest wann der nächste Billigflug das Land wieder verlässt, wie die Visa Anforderungen sind und wie hoch die Lebenshaltungskosten.

Alle die nicht so flexibel in der Zeit sind, können innerhalb von 24 bis 72 Stunden weiterreisen.

Somit kannst Du am Ende Deinen Freunden erzählen wo Du überall im Urlaub warst und wie wenig Geld Du dafür auf den Tisch legen musstest..

Die Lebenshaltungskosten kannst Du übrigens auf The Base Trip für jedes Land erfahren. In Ländern wie Singapur, Kuwait, Schweiz, etc. bleiben wir somit in der Regel nicht zu lange währenddessen wir in Malaysia die kompletten 3 Monate Visa voll auskosten.

Hier sind die Lebenshaltungskosten extrem gering und das Land einfach zu schön, um es schnell wieder zu verlassen..

Dora & Sergio am Tip of Borneo. Hier ist die Unberührtheit der Natur der Wahnsinn!

Welche Vorteile hat diese Strategie?

  • Du kannst für sehr kleines Geld Deine Flüge bei Billigfluggesellschaften buchen
  • Du bekommst für das gleiche oder weniger Geld mehr Destinationen zu gesicht
  • Diese Strategie bietet sich nicht nur für ortsunabhängige Unternehmer an, sondern für jeden der minimum 3 Wochen unterwegs sein möchte
  • Durch die Kombination von Billigflugrouten ist diese Strategie auch für kurzfristige Entscheidungen durchaus nutzbar.
  • Es können dadurch kurze Strecken aber auch internationale Langstreckenflüge über mehrere Kontinente zurückgelegt werden
  • Du hast die Freiheit zu entscheiden wo es wann hingehen soll und bist nicht an ein Round-the-World Ticket gebunden

Wie Du siehst hat es einige Vorteile Zwischenstopps aktiv zu nutzen. Du musst aber bereit sein jedes Segment einzeln zu buchen und es gibt 2 kleine Stolperfallen die Du unbedingt beachten solltest:

  • Da Du jedes Segment einzeln mit einer eigenen Buchungsnummer buchst, hast Du keinen Anspruch auf Ersatz falls Du einen Anschlussflug verpassen solltest. Plane also bei internationalen Flügen unbedingt immer einen Zwischenstopp von 24 bis 48 Stunden ein. So verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Du Deinen Anschlussflug durch Verspätung verpasst.
  • Denke daran, dass Billigairlines meistens nur kostenloses Handgepäck erlauben. Eine Gepäckaufgabe am Flughafen kann ziemlich teuer werden. Buche dieses falls benötigt also vorab direkt mit.

Wie finde ich die besten Routen für Zwischenstopps?

Das ist eine Wissenschaft für sich und gar nicht so einfach herauszufinden. Genau deswegen habe ich auch den Hidden Travel Ninja dazu geschrieben in dem ich die wichtigsten Punkte offenlege und Dir alle nötigen Werkzeuge an die Hand gebe.

Um die besten Routen zu finden benötigst Du folgendes Wissen:

  • die besten nationalen und internationalen Billigfluggesellschaften
  • das Wissen über die besten Kontenpunkte auf allen Kontinenten
  • richtige Bedienung der Flugsuchmaschinen wie zum Beispiel das nutzen von Umkreissuchen etc.
  • Grundlagen zum Thema billig Fliegen wie Ticketarten, Stornierungsbedingungen, etc.

dvdcasefront_688x970All dieses Wissen vermittle ich komplett im Kurs aber auch noch viel mehr. Schließlich ist günstiges Fliegen ja nur die eine Seite der Medaille.

Wenn Du auch noch weißt wie Du umsonst in Sternehotels übernachten kannst oder bis zu 70% Rabatt auf reguläre Hotelpreise erhältst wird es richtig lustig. Natürlich wird Dir auch dieses Wissen in meinem Kurs nicht vorenthalten.

Zum Schluss noch ein Tipp an alle die noch nicht so zeitlich flexibel sind:

Bei den meisten Fluggesellschaften kannst Du kostenlos in ihrem Drehkreuz einen Zwischenstopp einlegen. So ist es in der Regeln überhaupt kein Problem einen Tag beim jeweiligen Zwischenstopp zu verbringen und Dir so die jeweilige Stadt anzuschauen.

Hierfür kannst Du zum Beispiel die Multi-Stop Suchoption bei den Flugsuchmaschinen nutzen oder direkt bei der jeweiligen Airline anfragen ob es möglich ist.

Eine nicht abschließende Liste von Fluggesellschaften die kostenlose Zwischenstopps anbieten:

  • Emirates in Dubai oder Mailand.
  • Singapore Airlines in Singapur
  • China Southern Airlines in Peking, Guangzhou oder Shanghai
  • Air China in Peking oder Shanghai
  • Etihad in Abu Dhabi (Wenn Du einen Zwischenstopp für 2 Tage einlegen musst ist Deine erste Übernachtung umsonst)
  • Finnair in Helsinki
  • Icelandair kostenloser Zwischenstopp in Island wenn Du zwischen Europa und USA/Kanada fliegst. Bis zu 7 Tage kannst Du Dich ohne Aufschlag dort aufhalten!
  • Hawaiian Airlines in Honolulu
  • Japan Airlines in Tokio oder Osaka
  • Turkish Airlines in Istanbul
  • TAP in Lissabon oder Porto
  • Royal Air Maroc in Casablanca

Wie Du siehst gibt es viele Wege wie ein Zwischenstopp zu Deinem Freund wird.

Du kannst durch intelligente Planung Deiner Flugroute enorm viel Geld sparen und gleichzeitig sehr viel mehr Länder auf diesem wunderschönen Planeten entdecken.

Du musst nur anfangen bei der Flugbuchung umzudenken und geniale Tricks anwenden die übrigens auch von jedem Flightagent genauso angewandt werden.

Dieser Artikel konnte natürlich nur an der Oberfläche dieser genialen Strategie kratzen. Wenn Du ab sofort auch für kleines Geld durch die Welt fliegen willst, dabei nicht auf Komfort und Abenteuer verzichten möchtest, dann erfährst Du alle Strategien detailliert in meinem Kurs Hidden Travel Ninja!

Dir einen guten Flug und hoffentlich beim nächsten Mal mit mehr Zwischenstopps..

Die Strategie im Video angesprochen

 

Über den Autor:

13679870_1045507105556948_2788176451929834127_oSergio ist Autor, ortsunabhängiger Unternehmer und Dauerreisender. Beim Besuch der verschiedensten Kulturen und Länder hat er bei Beachtung der Flaggentheorie immer nur eines im Sinn: Wo werde ich auf der Welt am besten behandelt?

Das Wissen teilt er in Kursen, Vorträgen, in Zusammenarbeit mit anderen Freidenkern (wie Christoph) und auf seinem Goodbye Matrix Blog.

Neben seinem Blog findet jährlich die Goodbye Matrix Konferenz statt zu der auch Du Dich kostenlos per Email eintragen kannst.

Jetzt Travel Ninja werden!
Jetzt Travel Ninja werden!

 

Der Beitrag Der ultimative Flight-Hack: Mehr Destinationen für weniger Geld durch Zwischenstopps erschien zuerst auf Staatenlos.


Besteuerung vermeiden: vom (Überlebens)-Künstler zum Steuerkünstler

$
0
0

Nicht nur Staatenlos kennt sich in der Welt der internationalen Steuervermeidung aus. So beschreibt im heutigen Gastartikel Frank Exempter, so das Pseudonym eines pensionierten österreichischen Steuerberaters, die besten Steuer-Strategien für Künstler, die es in unserem System oft besonders schwer haben.

Staatenlos vermarktet exklusiv für Frank das E-Book: Besteuerung vermeiden, was ab sofort zum Kauf zur Verfügung steht. Dort packt er als absoluter Insider mit mehr als 50 Jahren Expertise in der Steuerberatung Methoden aus, die jedem Finanzbeamten die Zornesröte ins Gesicht treiben. Als schon fast biografischer Erfahrungsbericht eines Insiders wird wertfrei über legale wie schmutzige Methoden in der weiten Welt der Steuern berichtet.

Frank schreibt dabei – wie man in diesem Auszug des Buches sehen kann – stets sehr unterhaltsam und für den Laien verständlich. Schließlich geht es ihm auch um gesellschaftliche Veränderungen statt seine Geheimnisse mit ins Grab zu nehmen. Steuerverschwender müssten in seinen Augen mindestens genauso hart bestraft werden wie Steuerhinterzieher.

Während Frank in diesem Gast-Beitrag über traditionelle Künstler schreibt, kannst Du mit Kauf des Buches selbst zum Steuer-Künstler werden. Eine weitere Leseprobe, Inhaltsverzeichnis und Beantwortung vieler Fragen findest Du auf dieser Webseite.

Folgender Auszug ist als Erfahrungsbericht zu verstehen und sollte nicht leichtfertig nachgemacht werden, sondern unter Experten-Betreuung erfolgen.

 

Ich möchte selbst Steuer-Künstler werden

 

Besteuerung vermeiden> vom (Überlebens)-Künstler zum Steuerkünstler

Künstler sind Künstler und oftmals sonst gar nichts. Traumichnichte sind sie fast immer, zumindest steuerlich gesehen.

 

Es ist eine Qual mit diesem Kunstvolk, aber ohne Künstler leben? So mit Buchverbrennung, so mit Bildersturm, so mit offiziellen Staatskünstlern? Haben Sie auch Gänsehaut bei diesem Gedanken?

 

Also, ich liebe die Künstler, sie machen den Mund auf, zumindest manche so gelegentlich und sie nennen die Dinge oftmals beim richtigen Namen. Manche Künstler tun das wirklich gnadenlos, wunderbar und zeitnah und dafür liebe und bewundere ich sie aus ganzen Herzen.

 

Der (Überlebens)-Künstler im heimischen Steuersystem

Künstler haben immer ein großes steuerliches Problem und Steuerberater haben mit Künstler so ihre Probleme. Nahezu immer, sie sind ein ziemlich schwieriges Klientel. Denken Sie zum Beispiel an einen Schriftsteller. Hat er einen Roman geschrieben, gar einen Bestseller, und diesen auch noch gut verkauft, dann hat er im Verkaufsjahr ein wirklich tolles Einkommen und prozentual gesehen die höchsten Steuern zu bezahlen. Im nächsten Jahr hat er praktisch kein Einkommen, denn er arbeitet an einem anderen, einem neuen Buch. De facto hat er kein Einkommen, aber dank der dem Einkommensteuerrecht innewohnenden Systematik hat er auf Grund seines vorjährigen hohen Einkommens auch hohe Steuervorauszahlungen zu leisten. Der wiehernde Fiskus sagt mit Recht, im Vorjahr waren die doch auch ganz happig und so „MÜSSEN“ diese auch heuer, so um den Dreh herum, ganz ordentlich sein. Und wenn er zuviel bezahlt hat, was soll es, er lebt ja in einer ordentlichen Republik und bekommt auf den Cent genau jeden zuviel bezahlten Euro zurück. Ohne Zinsen.

Die Frage ist nur wann und ob er das finanziell überlebt? Die lieben Finanzamtbürokraten zu überzeugen, daß es heuer Essig mit dem happigen Einkommen, ist, ist oftmals schwierig. Erst allmählich begreift man und setzt, mehr gnadenhalber, die Einkommensteuer - Vorauszahlungen herunter. Unser Literat verhungert gerade noch nicht, 25% seines Vorjahreseinkommens verbleiben für den eigenen Suppentopf. Noch ein Problem hat er, unser Paradeliterat. Was sind so steuerlich gesehen seine betrieblichen Unkosten? Theoretisch könnte er am Küchentisch mit Federkiel seine Gedanken zu Papier bringen.

 

Unkosten? Sicherlich der Federkiel zur Gänze, wenn er beweist, daß er damit nicht auch einen privaten Brief geschrieben hat, sonst wird gnadenlos ein „Privatanteil“ vom Federkiel abgezogen.

 

Den Federkiel können sie, problemlos mit dem Computer austauschen. Hat der Literat sich am Abend nicht via PC und Internet die ganz geilen Bildchen gegeben, jene die am amtlichen Finanzamt PC wohlweislich gesperrt sind? Also eine private Komponente ist da bei diesem PC schon gegeben. Und was ist mit dem Küchentisch? Was überwiegt „Das Schreiben“, oder gar „Das Zwiebelschneiden?“ Wenn das „Schreiben“ überwiegt, dann ist der Küchentisch betrieblich und ein Privatanteil muß für das Zwiebelschneiden abgezogen werden. Da fährt das finanzamtliche Messer darüber. Überwiegt das Zwiebelscheiden, dann, ja dann hat er eben Pech gehabt, der Herr Literat, dann ist es wieder einmal Essig mit den Betriebsunkosten.

 

Er hätte ja auch etwas „ordentliches„ lernen können, der Herr Literat, so Bäcker oder Schuster etwa, da ist es einfacher mit den betrieblichen Unkosten, aber Literat zu werden, itte gitt?

 

Gibt es da eine Dienstanweisung Herr Kollega? „Ja“, es gibt sie, zumindest in Österreich. Hier können auf Antrag die Einkünfte eines Schriftstellers auf 3 Jahre verteilt werden. Auf Antrag natürlich, aber immerhin? Wie gesagt, Steuerberater verzweifeln gelegentlich an den Künstlern und an der Finanzverwaltung nahezu immer.

 

Selbst nicht mehr verzweifeln

 

Steuer-Künstler werden leicht gemacht

Was ratet man den kunstversessen Brüdern und Schwestern? Was macht man steuerlich betrachtet mit Regisseuren, Filmschauspieler, Komponisten, Maler, Bildhauer, Dirigenten, Schriftsteller und noch so ein paar anderen völlig „unproduktiven„ Menschen? Man schließt sie in das Abendgebet ein und rät zu einer Offshore Lösung. Sie staunen, aber so ist es, tatsächlich. Unser Künstler sollte sich schleunigst eine Ltd. oder etwas Ähnliches in einer der Steueroasen dieser Welt zulegen.

Wer es noch nicht gemerkt hat, auch Künstler sind Menschen und dürfen an jedem Verkehr teilnehmen. Auch am wirtschaftlichen, auch dann, wenn Sie sich von der Muse oder sonstwem küssen lassen. Und für so manche Künstlerin gilt auch heute noch der häre Grundsatz, besser hochträchtig als niederträchtig. Selbst im § 21 der österr. BAO (Bundesabgabenordnung) mit seiner geforderten wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann einen Verkauf seiner geistigen und materiellen Erzeugnisse an eine Offshore Firma nicht verhindern. Aber man wird es mit diesem Kautschukparagraphen versuchen, es zu verhindern, soviel ist sicher. Erfolgreich wird man letzten Endes seitens der Finanzbehörden damit nicht sein.

Man muß den aufkeimenden künstlerischen Mut auch nicht übertreiben und behaupten, daß einem die Ltd. selbst gehört. Wenn unser Künstler sagt: "Ich habe keine Ahnung wem diese Ltd. wirklich gehört“, muß man ihm glauben, er muß es nicht wissen und wenn die Sache ordentlich und professionell gemacht wurde, wird die jeweilige Finanzverwaltung es auch nie erfahren wer der Firmeninhaber der Oasenfirma, wer der „beneficial owner“, wie es im englischen so schön heißt, dieser Ltd. tatsächlich ist.

 

Man wird es gelegentlich vermuten, ja, das schon, aber das wird nicht genügen, um ihn steuerlich durch den Kakao zu ziehen. Man wird sich finanzamtlich den Mund abwischen können, mehr wird man nicht tun können. Ahnungen sind noch nicht steuerpflichtig in unserer Gesellschaft.

 

(Steuer)-Kunst in der Praxis

Nehmen wir einmal das folgende Prozedere an: Am 2. Januar eines Jahres, alles wurde von langer Hand vorbereitet, schließt unser Künstler mit einer Oasenfirma einen Vertrag ab, in dem er alle seine bis dato erworbenen Verwertungsrechte an seinem geistigen Eigentum, und alle allenfalls in der Zukunft auf Grund seiner Arbeit noch zu erwartenden Verwertungsrechte, abtritt. Als Gegenleistung überweist die Oasenfirma (sein eigenes erspartes Geld) einen entsprechend festzusetzenden Abfindungsbetrag. Der den Künstler beratende Steuerberater sollte es ermöglichen, daß beim Finanzamt des Künstlers eine sogenannte „Betriebsaufgabe“, die nur mit dem ½ Normalsteuersatz zu besteuern ist, zum Tragen kommt.

Damit endet die selbständige Besteuerung des freiberuflichen Künstlers (Einkünfte aus selbständiger Arbeit), ab sofort ist er Angestellter. Einen Tag später schließt er bei einer (seiner) Oasenfirma einen Dienstvertrag als Angestellter ab. Er wird damit sozusagen ein pensionsberechtigter, fix angestellter und vom Dienstgeber (Oasenfirma) weisungsgebundener Auftragskünstler.

 

Übrigens, Burgtheater - Schauspieler sind Künstler, und sind beamtet. Es geht doch, es gibt Vorbilder!? Daß unser Künstler auch noch seinen Verlag(en) den (un)sittlichen Antrag machte, alle seine Verträge mit dem Verlag einvernehmlich und uneingeschränkt per Ende des vergangenen Jahres aufzulösen und diese in gleicher Art und Weise mit der Oasenfirma per 1.1. des Folgejahres erneut abzuschließen, ja, das muß man auch nicht an die große Glocke hängen.

 

Welche Vorteile hat er sich mit so einem Vorgehen eingehandelt? Jede Menge kann man sagen. Er kommt zum Beispiel in Österreich als Dienstnehmer in den Genuß des praktisch steuerfreien Bezuges eines 13. und 14. Gehaltes. Er kann seine Dienstbezüge (Gehalt) in einer breiten Skala hinauf- und hinuntersetzen, praktisch wie er will und wie er/sie es zum jeweiligen Leben benötigt. Die tatsächliche Höhe seines Lebensunterhaltsbedarfes ist die lohnsteuerliche Orientierungsgröße und nicht mehr die Höhe seines Einkommens.

Er kann steuerbegünstigte Überstunden machen, was er als Freiberufler nicht kann, er kann gegenüber seinem Dienstgeber, wenn dieser großzügig ist, seine berufsbedingten Aufwendungen brutto für netto weiter verrechnen, da er diese ja im „Auftrag“ seines Dienstgebers getätigt hat. Zum Beispiel den Musenkuß im griechischen Urlaub, dann, wenn die Oasenfirma den Auftrag der Recherche vor Ort in Griechenland erteilte und wenn man pflichtschuldigst dem Auftrag des Dienstherren als Dienstnehmer geflissentlich nachkam. Man ist ja abhängig vom (geliebten) oasigen Dienstherrn, da muß man als Dienstnehmer schon sorgfältig und gefällig sein.

Unser angestellter Künstler kann, wie jeder andere Dienstnehmer auch, arbeitslos werden, wenn ihn der Dienstgeber kündigt und er kann Arbeitslosengeld und Notstandhilfe aus den sozialen Kassen, die er vorher dank seiner enormen Steuerlast bestens mit dotiert hat, ebenfalls erhalten. Er kann eine steuerfreie „Abfertigung“ kassieren, wenn er in den wohlverdienten Ruhestand tritt, oder wegen Gebrechen an seinen Ganglien oder sonst einem Krankheitsbild arbeitsunfähig wird.

 

Und wenn unser Künstler auch noch ein Überlebenskünstler ist, dann stellt er die Dienste „seiner“ Oasenfirma zum Beispiel namens „Luigi Moneta Ltd.“ als eine andere Art Mini AKM auch noch anderen Kunstkollegen gegen ein bescheidenes oder wenn es sich um ungeliebte Kollegen handelt auch um ein unbescheidenes Entgelt ebenfalls zur Verfügung.

 

Strategien nicht nur für Künstler

 

Weitere Vorteile der Steuerkunst für Künstler

Das Spiel mit den raffsüchtigen Steuerbehörden beginnt von vorne. Daß sich mit so einem Vorgehen auch die Unterhaltskosten für die eigene Oasenfirma minimieren, ja sogar einen erheblichen Gewinn abwerfen kann, kann er ja den geliebten Kunstkollegen verschweigen. Das wäre dann eine besonders künstlerische Methode namens „Luigi Moneta AA Ltd.“ oder ist das dann doch nur die bayrische Version des L. m. a. A........... Oder unser Künstler hält es philanthropisch. So mit der „Methode Monet olè“, um damit zu versuchen, fiskalpolitischen Ziele, wie z.B. die gemeinsame Steuerflucht vieler Künstler, zu erreichen.

Zurückkommen möchte ich nochmals auf den steuerfreien Spesenersatz durch die Oasenfirma an den Künstler. Sie können davon ausgehen, daß sich die Finanzverwaltung diesen Spesenersatz ganz genau ansehen wird. Ergo wird so eine kleine buchhalterische Spesensammlung, wie sie üblicherweise Kleinstbetriebe als Ein- u. Ausgaberechnung haben, durchaus angebracht sein.

 

Helmut Qualtinger hat seine Belege immer in einer Schuhschachtel zum Steuerberater gebracht und vorher hinein gekotzt. Wenn Altmeister Qualtinger an die „Steuer“ dachte, war ihm wohl immer zum Kotzen, sein Steuerberater verstand es und mochte ihn trotzdem. Im Klartext: die steuerfreie Spesenvergütung verringert die Höhe der lohnsteuerpflichtigen Gehaltsbezüge entsprechend – wieder Steuern gespart.

 

Und was ist mit dem Gehalt, wenn einmal doch nicht die erwarteten Tantiemen fließen? Ja, dann ist das gleiche Problem gegeben jedoch ohne den Anstellungsvertrag; ohne Moos keine Musik, ohne Einkünfte, harte Zeiten. Dann kommt eben die nicht für die Öffentlichkeit bestimmte schriftliche Nebenabrede mit der Ltd. ins Spiel, die ergreifend besagt, es kann bestenfalls das ausgezahlt werden, was vorher eingezahlt wurde. Nicht mehr und nicht weniger, für private Budgetlöcher sind andere zuständig. In diesem traurigen Fall kann unser Künstler immer noch das soziale Netz wie die staatliche Arbeitslosen- und Notstandshilfeversicherung in Anspruch nehmen. Vorher hätte er sich nur die Brücke aussuchen können, unter der er zu nächtigen gewillt war. Jetzt geht es ihm besser. Jetzt hat auch er den sozialen Schutz, vorher stand er schutzlos im Regen.

 

Die Kunst den “Feind” mit ins Boot zu holen

Und was tut die Oasenfirma? Ganz klar, sie hat nun Pflichten in Österreich, sie ist jetzt der Dienstgeber für einen oder auch mehrere Mitarbeiter. Somit nimmt sie sich einen lokalen Steuerberater und sendet diesen zum jeweiligen Finanzamt mit der Bitte um Zuteilung einer Steuernummer für die Oasenfirma, denn im Inland arbeitet zumindest einer ihrer Dienstnehmer und der bekommt ja Gehalt, und das ist sozial- und lohnabgabenpflichtig.

 

Wer nur diesen vertrottelten Anstellungsvertrag mit der Oasenfirma ausgearbeitet hat? Ob er sich dabei etwas gedacht hat, der schlitzohrige Herr Steuerberater?

 

Ein braver Steuerberater (es muß ja nicht gleich das Schlitzohr sein) wird diese Lohnabgaben monatlich berechnen und aus einem, ihm von der Oasenfirma treuhändig zur Verfügung gestellten Finanztopf auch gleich an die jeweilige Finanz überweisen. Die Oasenfirma hat mit dem steuerlichen Krempel im Wohnsitzstaat des angestellten Künstlers praktisch nichts mehr zu tun. Der Künstler kann sich voll der vertragsgemäßen Erbringung der angestellten Dichter- (Kunst-) Dienstleistung (geht doch schon ganz gut über die grauen Zellen, das geliebte Amtsdeitsch) widmen. Der Herr Steuerberater hat einen ausländischen Klienten und einen Streßpunkt mehr. Übrigens, zukünftig hat unser Künstler auch keine Betriebsprüfungen mehr zu erwarten, Angestellte haben keine Steuerprüfung. Für manchen Künstler ist das allein ein Grund, diese Idee zu überdenken.

Also wieder einmal, nur glückliche Leute. Und warum machen es die Herrn und Damen Künstler nicht so oder zumindest so ähnlich? Also, mich fragen Sie da zuviel. Ich denke, die benötigen jemand, der Ihnen das einmal vormacht, der Gedanke wird dem einen oder anderen ja ganz gut gefallen, aber das alles durchziehen?

 

Künstler wissen es einfach, haben es einfach immer wieder erfahren, Armut fördert die Kunst, dann und wann übertreiben sie aber und gehen dabei einfach vor die Hunde. Sie sind ja Künstler, zuweilen Überlebenskünstler, aber Steuerkünstler sind sie kaum.

 

Übrigens, wenn Sie das Klima nicht stört, ihr Künstler wandert einfach nach Irland aus. Eure Einkünfte als Schriftsteller, Komponist, Kunstmaler, und Bildhauer sind dort kraft Gesetzes ganz legal steuerfrei, auch ohne Steueroase im Rücken, aber das Klima in Irland ist schon irgendwie irr, nicht ir...... Bei dem Wetter dort sind innerliche und äußerliche Guinness Freaks gefragt, die lokalen Whiskyprodukte sollen passabel sein, wenn es nur das künstlerische Leberl auf Dauer gesehen durchhält..... Persönlich würde ich mich nicht einmal dann, wenn man mir etwas zahlen würde, in Irland ansiedeln! Dieses Klima?!

 

Jetzt selbst zum Steuer-Künstler werdenE-Book: Besteuerung vermeiden kaufen

 

Der Beitrag Besteuerung vermeiden: vom (Überlebens)-Künstler zum Steuerkünstler erschien zuerst auf Staatenlos.

Wie die überdachende Besteuerung eine Abwanderung in die Schweiz verhindert

$
0
0

Viele Leser fühlen sich in Deutschland nicht mehr wohl, scheuen jedoch den Aufwand, eine neue Sprache zu lernen oder sich einer neuen Kultur anzupassen. Trotz steigender Nachfrage durch gestärkte Mobilität nach Ländern wie Panama, Paraguay oder die Philipinnen wollen die meisten Deutschen doch in Europa bleiben. Und auch wenn Malta und Zypern mit Sonne locken, ist den meisten Deutschen der zwar teure, aber dennoch lebenswerte südliche Nachbar nicht nur wegen ähnlicher Sprache und Kultur am liebsten.

 

Zum Glück gibt es dieses Nachbarland mit zumindest noch teilweise niedrigen Steuern, einer hervorragenden Infrastruktur, einem äußerst zuverlässigem Rechtssystem und einer Sozialversicherung, auf die man sich im Notfall verlassen kann. Dazu kommt das EU/Schweiz-Freizügigkeitsabkommen, welches EU-Bürgern einen Umzug ohne ein Visum ermöglicht. Die Rede ist von der Schweiz.

 

Diese guten Bedingungen haben zu einer Abwanderungswelle deutscher Leistungsträger geführt, die 2011 leider das deutsche Finanzministerium zu Gegenmaßnahmen veranlasst hat. Diese Gegenmaßnahme ist der Grund, warum ich auf Staatenlos nie besonders für die Schweiz geworben habe. Nach zahlreichen Zuschriften nach dem Grund dieser Ausklammerung habe ich mich nun jedoch final dazu durchgerungen mich mit der komplizierten Thematik zu beschäftigen, die deutsche Unternehmer nach Wegzug in die Schweiz für weitere 5 Jahre in Deutschland steuerpflichtig macht.

 

Denn Außensteuergesetze, erweitert beschränkte Steuerpflicht und Wegzugsbesteuerung sind längst nicht genug – Deutschland hat die Kavallerie auf die Schweiz in Form der überdachenden Besteuerung losgelassen, die zahlreiche Abwanderer sehr leicht übersehen.

Was ist Doppelbesteuerung?

Wie in den meisten OECD Ländern ist in Deutschland mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, wer einen Wohnsitz in Deutschland unterhält. Dies muss nicht notwendigerweise der Hauptwohnsitz sein, im Gegenteil kann ein Kinderzimmer im Haus der Eltern oder ein Schlüssel zur Wohnung der Schwester hierfür ausreichen.

Dies musste z.B. Nadja Auermann schmerzlich erfahren, die 1998 eine baufällige Villa am See in Köpenick erworben hatte. Obwohl durch Zeugen bestätigt wurde, dass es sich bei der Immobilie um eine unbewohnbare Dauerbaustelle gehandelt hatte und die damals schwangere Eigentümerin dort nur sehr selten und unregelmäßig anwesend war, endete der Gerichtsprozess wegen Steuerhinterziehung mit einer Verurteilung. Ähnlich verhielt es sich im Fall Boris Becker.

Wer nun in einem anderen Land als Deutschland einen weiteren Wohnsitz unterhält, wäre dort möglicherweise ebenfalls mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. In diesem Fall müsste man Steuern an zwei Länder bezahlen – für die gleichen Einkünfte.

 

Das OECD Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Um diesen Zustand zu vermeiden, hat die Bundesrepublik Deutschland mit den meisten Ländern dieser Welt Doppelbesteuerungs-Abkommen geschlossen, die sehr genau festlegen, welche Einnahmen in welchem Land versteuert werden müssen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwenden in der Regel ein von der OECD bereitgestelltes Musterabkommen.

Kern dieses Abkommens ist, dass sämtliche Einkünfte ausschließlich in dem Land der steuerlichen Ansässigkeit versteuert werden müssen und der andere Vertragsstaat auf sein Besteuerungs“recht” verzichtet. Die steuerliche Ansässigkeit wird nach einem Katalog von Regelungen ermittelt — primär ist dies der Staat, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (sog. Mittelpunkt der Lebensinteressen). Dies wird z.B. mittels Habitual Abode entschieden, vereinfacht auch als 183-Tage-Regelung bezeichnet. Es existieren jedoch zahlreiche, zum Teil sehr ungewöhnliche Ausnahmen, die einmal in einem anderen Artikel behandelt werden sollen.
.

Besonderheiten beim DBA Deutschland-Schweiz

Nach dem OECD-Musterabkommen wäre ein deutscher Staatsbürger, der mit seiner Familie in die Schweiz umzieht, meist nur in der Schweiz steuerpflichtig. Um die Wohnsitzverlagerung aus steuerlichen Gründen zu erschweren, wurde im Abkommen von 2011 eine Sonderregelung vereinbart (Art. 4 Abs. 3 und Abs. 4 DBA), welche eine gravierende Abweichung zum OECD Musterabkommen darstellen.

Diese “Abwandererregelung” legt fest, dass jede vormals in Deutschland steuerpflichtige Person nach einem Umzug in die Schweiz im Jahr des Wegzugs und für weitere 5 Kalenderjahre in Deutschland steuerpflichtig bleibt.

 

Unterhält man neben der Schweiz einen weiteren Wohnsitz in Deutschland oder hält sich an mehr als 183 Tagen in Deutschland auf, ist man ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig.
Es werden in beiden Fällen lediglich die (geringeren) in der Schweiz zu entrichtenden Zahlungen gemäß §34c EStG auf die deutschen Steuern angerechnet (sog. „konkurrierende“, „überlagernde“ oder „überdachende“ Besteuerung).

 

Doppelter Wohnsitz nach Abs. 3 DBA

Einerseits greift die überdachende Besteuerung bei Vorliegen eines doppelten Wohnsitzes. Wesentlich ist hier jedoch, dass Deutschland wie sonst üblich nicht auf den Lebensmittelpunkt als Kriterium für einen Wohnsitz abzielt, sondern rein ob nach dem DBA eine ständige Wohnstätte vorliegt oder ein gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens sechs Monaten im Kalenderjahr besteht. Eine Ferienwohnung in Deutschland allein muss damit nicht eine Steuerpflicht in Deutschland bedeuten.

Zwar sind gewisse Einkünfte freigestellt und die Schweizer Steuer wird angerechnet, doch greift für mindestens 5 Jahre die deutlich höhere deutsche Steuer. In diesem Fall sogar für Schweizer Staatsbürger. Das deutlich günstigere grenznahe Wohnen in Deutschland samt Arbeit und Versteuerung in der Schweiz soll damit verhindert werden.

 

Die Abwanderer-Regelung nach Abs. 4 DBA

Immerhin von der Abwanderer-Regelung des Abs. 4 DBA sind Schweizer Staatsbürger befreit. Für deutsche Unternehmer und Selbstständige hat eine Auswanderung in die Schweiz jedoch nicht die von ihnen erhofften steuerlichen Auswirkungen. Stattdessen sind sie in vielen Fällen für weitere 5 Jahre auf ihre deutschen Einkünfte voll steuerpflichtig. Nur eine frühzeitige Einbürgerung (normal sind jedoch 10 Jahre) kann die überdachende Besteuerung aufheben.

Zwei weitere Auswege gibt es. Einerseits wenn der Wegzug in die Schweiz als Grenzgänger wegen einer Heirat mit einem Schweizer Staatsbürger erfolgt. Die Grenzgänger-Besteuerung ist jedoch relativ kompliziert und soll an dieser Stelle nicht erläutert werden.

Ferner, wenn ein reines Angestellten-Verhältnis in der Schweiz besteht. Dies muss eine echte unselbstständige Tätigkeit sein, d.h. auf angestellte Geschäftsführer der eigenen Firma greift diese Ausnahme nicht. Auch ein Schein-Arbeitsvertrag ohne tatsächliche Ausübung der Tätigkeit wird nicht effektiv funktionieren.

Die überdachende Besteuerung ist über diese Ausnahmen hinaus jedoch an konkrete Bedingungen geknüpft, die maßgeblich an der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland fest gemacht werden. Jeder (nicht nur Deutsche Staatsbürger), der mehr als 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war (Steuerpflicht besteht seit Geburt) fällt somit unter die überdachende Besteuerung. Bei Abwesenheiten aus Deutschland wird dies nicht unterbrochen, alles wird zusammengerechnet. In der Praxis wird deshalb fast jeder deutscher Staatsbürger unter die überdachende Besteuerung fallen.

Auch einen Umweg über einen Drittstaat hat Deutschland vereitelt. Zieht der überdacht Steuerpflichtige innerhalb der ersten 5 Jahre nach Wegzug doch in die Schweiz, so greift für die verbliebene Zeit die überdachende Besteuerung. Immerhin beginnt die überdachende Besteuerung jedoch nicht bei Anmeldung in der Schweiz, sondern bei jeder Abmeldung aus Deutschland.

 

Somit ist ein steuerneutraler Umweg über einen Drittstaat doch möglich, beinhaltet aber eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren um ohne überdachende Besteuerung in die Schweiz ziehen zu können.

 

Wesentlich zu beachten ist, dass die 5-jährige Steuerpflicht der überdachenden Besteuerung lediglich auf rein deutsche Einnahmen Anwendung findet. Dazu gehören auch deutsche Einnahmen, die über jegliche Auslandsfirmen abgewickelt werden, da das Verbot rechtswidriger Zwischengesellschaften (siehe Außensteuergesetz) greift. Sobald der Unternehmer jedoch auf anderen Märkten – etwa in Österreich oder Frankreich – sein Geld verdient, findet die überdachende Besteuerung keine Anwendung. Sie ist somit nur wirksam auf alle Einnahmen, die der Unternehmer aus Deutschland bezieht. Wer mit seinem Unternehmen ohnehin global tätig ist, der hat Glück gehabt und muss allenfalls die deutschen Einnahmen weiterhin in Deutschland versteuern.

Unter der überdachenden Besteuerung werden die deutschen Einkünfte nach dem DBA-Schweiz den erhobenen Schweizer Steuern in entsprechender Anwendung des Einkommenssteuergesetzes (§34c) angerechnet. Dabei erfolgt die Anrechnung weder auf die gesamte deutsche Einkommensteuer noch auf den Höchstbetrag an deutscher Steuer. Angerechnet wird nur die Schweizer Steuer auf den Differenzbetrag zwischen der deutschen Steuer, die sich auf Grund der Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz ergibt, und der deutschen Steuer, die nach den Art. 6 bis 22 DBA-Schweiz erhoben werden dürfte.

Ist die Schweizer Steuer niedriger als dieser Differenzbetrag, so ist nur die tatsächlich entrichtete Steuer anrechenbar. Ist die schweizerische Steuer hingegen höher, so ist der den Differenzbetrag übersteigende Betrag nicht anrechnungsfähig. Für Details und Berechnung sollte ein qualifizierter Steuerberater konsultiert werden.

 

Zusammenfassung der überdachende Besteuerung

Die überdachende Besteuerung

  • greift für alle (auch Schweizer) Staatsbürger bei Vorliegen eines doppelten Wohnsitzes Deutschland & Schweiz gemäß DBA-Kriterien (6 Monate Aufenthalt oder ständige Wohnstätte)
  • greift für alle (außer Schweizer) Staatsbürger bei Verlagerung des Wohnsitzes in die Schweiz, sofern man min. 5 Jahre seines Lebens unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war
  • findet weiterhin keine Anwendung auf echte unselbstständig Beschäftigte und mit Schweizer Staatsbürgern verheiratete Grenzgänger
  • dauert 5 Jahre und lässt sich durch Umweg über ein Drittland nicht umgehen (nur bei 5-jährigen Aufenthalt)
  • greift rein auf DEUTSCHE Einnahmen, d.h. global agierende Unternehmer müssen Einnahmen anderer Märkte ausschließlich in der Schweiz versteuern

 

Deutsche Unternehmer und Selbstständige, die mit der Schweiz liebäugeln und ihr Unternehmen behalten wollen, haben also essentiell 3 Optionen.

  1. Trotzdem in die Schweiz auswandern und für 5 Jahre gemäß überdachender Besteuerung ihre deutschen Einnahmen versteuern.
  2. Sich 5 Jahre für ein Drittland entscheiden ehe der Umzug ohne überdachende Besteuerung in die Schweiz möglich wird.
  3. Ihr geschäftliches Einkommen global diversifizieren bzw. völlig aus dem deutschen Markt auszusteigen

 

Die überdachende Besteuerung ist wie man sieht vor allem ein Problem für Unternehmer, deren Geschäft auf dem heimischen Markt beruht. Hier sichert sich Deutschland für weitere 5 Jahre die Besteuerung.

 

Online-Unternehmer, die teils recht einfach ihre vermarkteten Ländern wechseln können, haben deutlich mehr Flexibilität der überdachenden Besteuerung zu entgehen. Wer eine Auswanderung in die Schweiz plant und dabei Steuern legal vermeiden möchte, der sollte sich frühzeitig mit seinem Unternehmen ins Ausland orientieren.

 

Noch ist das geschickt von Deutschland mit der Schweiz ausgehandelte DBA das einzige Abkommen mit einer überdachenden Besteuerung. Es ist aber durchaus zu erwarten, dass in Zukunft insbesondere weitere Nachbarländer, aber vielleicht auch europäische Steueroasen wie das gerade in der Presse zerlegte Malta eine ähnliche Behandlung erfahren werden. Deshalb besser flüchten bevor es zu spät ist.

 

E-Book: Besteuerung vermeidenJetzt für nur 120€ kaufen

 

Der Beitrag Wie die überdachende Besteuerung eine Abwanderung in die Schweiz verhindert erschien zuerst auf Staatenlos.

Stellungnahme zur Galileo-Doku „Leben ohne Steuern“

$
0
0

Wie es im Laufe eines immer beliebteren Staatenlos-Blogs kommen musste, bleibt das Thema des Leben ohne Steuern nicht nur jenen verborgen, die aufgrund einer Vielzahl von Gründe keine mehr zahlen wollen. Stattdessen lässt sich auch zunehmendes, kritisches Medien-Interesse beobachten, die in einer von Pro Sieben produzierten 12-minütigen Reportage über mein Leben als Perpetual Traveler ihren vorläufigen Höhepunkt findet. In der bereits in meiner Kindheit beliebten Fernseh-Sendung Galileo wurde Staatenlos am 31. Mai um 19 Uhr in Aktion gezeigt. Dass es dabei einiges an Klarstellungsbedarf gibt, sollte nicht verwundern.

Das Video findet ihr im Original in der Mediathek von ProSieben. Folgend die Einbettung von Youtube.

Die Vorgeschichte der Galileo-Produktion

Wie schafft man es als Blogger ins Fernsehen? Die Story fing Ende Januar mit einer Email an, die ich am Strand in Hawaii bekam. Ein Fernsehteam aus Deutschland hätte Interesse mein Leben als Perpetual Traveler abzulichten.

Unverbindlich telefonierte ich mit einer Redakteurin, die mir den Hintergrund erzählte. Mit der Idee eine Sendung über das Thema „Zweite Staatsbürgerschaften“ zu machen stolperte sie bei der Recherche auf meinen Staatenlos-Blog. Schnell erkannte sie, dass Perpetual Traveling und die Flaggentheorie nicht nur ein wesentlich spannenderes, sondern auch leichter darstellbares Thema ist. Schließlich lebe ich genau diesen Lifestyle.

Im Laufe meines Hawaii-Aufenthaltes wurde die Sache konkreter und mögliche Drehtermine abgesteckt. Lange Zeit war geplant, dass das Produktionsteam mich eigentlich bei meinem Roadtrip durch die USA begleitete. Zeit und Ort – Anfang März in Las Vegas, Death Valley, Lake Tahohe und Yosemite in Kalifornien – standen bereits fest, doch kurzfristig musste die Reise wegen eines anderen Drehausfalls abgesagt werden. Anscheinend sitzt das Geld auch bei Pro7 nicht zu locker und Auslandsdrehs dürfen nur erfolgen, wenn mindestens 2 verschiedene Produktionen abgedreht werden.

Bereits 3 Wochen später während meines Intensiv-Seminares in Wien wurde aber bereits ein möglicher Termin gefunden. Wenig später war dann auch klar, dass mich das Team im Mai während der Pedasi-Workation an meinem Wohnsitz in Panama ablichten wird.

 

Meine Motivation

Mit Geld wurde ich nicht gelockt. Ein Honorar wollte ich auch gar nicht verhandeln, um andererseits irgendwelche Knebelverträge zu vermeiden. Wesentlich ist es mir nämlich diverse falsch wiedergegebene Informationen klar zu stellen. Denn auch eine Vor-Autorisierung lässt sich bei einer solchen Art von Sendung kaum durchbekommen.

Selbstverständlich habe ich mir von einer Ausstrahlung höheren Besucherverkehr und damit auch Umsatz erwartet. Rein aufs Geld schiele ich mit Staatenlos jedoch nicht. Schon seit Beginn verfolge ich mit meinem Blog eine Querfront-Strategie, die freiheitliche Inhalte in Mehrwert verpackt an den Mann bringt.

 

Dass man freiheitliche Philosophien wie den Agorismus  im deutschen Privatfernsehen zur besten Sendezeit sehen konnte, war nämlich bisher eher selten.

 

Mit meinem Blog strebe ich bewusst auch Richtung gesellschaftlicher Veränderung, wozu das Erreichen einer großtmöglichen Zahl an Leuten Voraussetzung ist. Für viele lebe ich ein vorbildhaftes Leben, das sie mir entsprechend ihren eigenen Präferenzen nachmachen wollen. Einige kommen zumindest sehr ins Grübeln, wenn sie sich mit meiner Gedankenwelt beschäftigen. Und manche gehen lieber zu Hasskommentaren über, da mein Weltbild ihres potentiell zerstören könnte.

Polarisation ist seit jeher ein wesentliches Zeichen meiner Tätigkeit und sicher auch ein Erfolgsindikator. Ich scheue nicht den Konflikt, auch wenn ich ihm lieber aus dem Weg gehe. Erstaunlicherweise hat das fast immer sehr gut geklappt. Negative Nachrichten bekomme ich extrem selten. Am ehesten sind noch Kommentare in Sozialen Netzwerken, sobald ich Menschen beim Finden ihrer persönlichen Freiheit unterstütze. Diese tangieren mich jedoch nur peripher – auf Diskussionen lasse ich mich wohl wissend über das Ergebnis kaum noch ein.

So naiv zu glauben, dass eine solche Sendung positiv über meinen Lebenswandel berichten würde, war ich natürlich nicht. Im Endeffekt hatte ich noch einen deutlich schlechteren Beitrag erwartet. Doch auch schlechte Presse ist in einem Zeitalter gute Presse, wo viele Zuschauer manipulativ zusammengeschnittene Sendungen ihrer eigenen Überprüfung unterziehen. Selbst besitze ich keinen Fernseher seit über 10 Jahren – und kann auch jedem nur empfehlen, das Ding sofort aus dem Fenster zu werfen. Bereits vor 3 Jahren war ich der „große Asoziale“ in der Lokalpresse am Bodensee, weil ich beim von mir gegründeten und immer noch aktiven Hayek Club Konstanz meine Meinung in die Welt trug. Dort von einer Praktikantin gar mit der Terrorgruppe Al-Quaida verglichen konnte die Presse ja kaum noch schlechter werden.

Gesellschaftliche Veränderung erfordert individuelles Handeln. Indem ich selbst mit besten Beispiel vorangehe, ein möglichst freiwilliges Leben ohne Anwendung von Zwang und Gewalt zu führen, hoffe ich, dass ich andere Menschen für ähnliche Werte begeistern kann.

 

Freiheit und Freiwilligkeit – das Nicht-Angriffsprinzip der libertären Theorie – sind mir nämlich heilig. Gleichzeitig vermeide ich exakt damit, anderen Menschen meine Werte und Gesellschaftsvorstellungen aufzuzwingen.

 

Wie ich im Laufe meines Lebens gemerkt habe ist politischer Wandel durch demokratische Wahlen oder gesellschaftlicher Wandel durch Eliten in den Institutionen im Sinne der Freiheit nicht nur selbst langfristig kaum denkbar, sondern impliziert wiederum einen Zwang, selbst wenn es ein Zwang zur Freiheit wäre. Dass Freiheit bei vielen Menschen jedoch nicht sonderlich im Kurs ist kann sich jeder denken. Insofern möchte ich auch nochmal an dieser Stelle an jeden Freiheitsfreund appellieren, den individuellen Weg zu gehen statt sich Kollektiven wie Parteien, Verbänden oder anderen Institutionen anzuschließen.

Friedlicher, freiwilliger Wandel ist möglich durch kluge individuelle Strategien, neue Technologien und die Schöpfungskraft des Unternehmertums. Agorismus nennt man das. Weitergehende Gedanken zu diesem Thema finden sich auch in diesem Artikel über die Fiktion des Staates und diesem Artikel über das alternative Gesellschaftsmodell des Dezentrismus auf meinem Blog.

 

Der Dreh in Wien und Panama

Zurück zur Galileo-Sendung mit dem Arbeitstitel „Ein Leben ohne Steuern“. Gedreht wurde die Sendung von jeweils 2 unterschiedlichen Produktions-Teams in Wien und Panama. Die Redakteurin samt Kamera-Mann waren jeweils sehr umgänglich und der Dreh an sich erfolgte in guter Atmosphäre.

Insgesamt wurden etwa 15 Stunden Material aufgenommen, die in 12 Minuten Dokumentation verpackt wurden. Insofern kann sich jeder vorstellen, wie viel gute Auftritte meinerseits weggeschnitten wurden. Andererseits ist es bei 2 Tagen Dauerbegleitung mit der Kamera auch gut möglich, die schlechteren Augenblicke einzufangen. Das wurde letztlich auch getan und in der Sendung hervorgehoben. Denoch bin ich mit dem Endergebnis durchaus zufrieden, weil ich eine noch deutlich tendenziösere Berichterstattung erwartet hatte.

In Wien wurde nur die letzte Stunde meines Seminars – die Einheit über Travel Hacking – abgefilmt. Ein unverfängliches Thema, das wohl nicht in das Motiv der Reportage passte. Stattdessen erklärte sich ein Teilnehmer bereit anonym ein Beratungsgespräch durchzuführen. Diesem Österreicher erklärte ich Möglichkeiten sein Unternehmen mit entsprechender Substanz ins grenznahe Ausland wie Tschechien oder Ungarn zu verlagern.

In Panama erfolgte der Dreh in Pedasi, einem kleinen Ort an der Pazifik-Küste. An verschiedenen Stellen – ob mit der Drohne beim Auto fahren verfolgt, am Strand mit offenen Schnürsenkeln wandernd (natürlich war genau dieses Material zu sehen) oder im Infinity Pool unseres Anwesens badend – wurde ich begleitet und aufgenommen. Obwohl ein realitätsnaher Eindruck entstehen soll, waren natürlich einige der vor allem tonlosen Szenen gestellt – für das Drohnenvideo mit dem Auto musste ich 10x mal über die gleiche Straße fahren.

Leider haben die meisten meiner Aussagen es natürlich nicht in die Endfassung geschafft. Dies ist schade, weil viele von der Off-Stimme suggerierte Probleme genau dort zur Sprache kamen. Dennoch gab es einige markante Aussagen, die auch tatsächlich gezeigt wurden. Dass eine kurze Dokumentation keine ausführliche Diskussion abbilden kann sollte klar sein.

 

Dennoch möchte ich den Leser dafür sensibilieren, dass die Rosinen vor allem negativer Art aus 15 Stunden Dauerbegleitung per Kamera resultieren. Und wer macht da nicht mal ein grimmiges, erschöpftes oder unglückliches Gesicht?

 

Die Sendung „Ein Leben ohne Steuern“

Bereits 10 Tage nach dem letzten Drehtag wurde die Sendung „Ein Leben ohne Steuern“ im Rahmen von Galileo am 31. Mai auf ProSieben eingestellt. Eine Vor-Autorisierung von mir erfolgte nicht. Leider wurde ich auch nicht über die bevorstehende Ausstrahlung informiert, sondern bekam die Nachrichten von Lesern meines Blogs, die die Vorschau gesehen hatten. Auch live ansehen konnte ich mir die Sendung wegen eines Langstreckenfluges nach China nicht.

Grundsätzlich bin ich über das Resultat zwiegespalten. In Anbetracht des aufgenommenen Materials und insbesondere der von mir geäußerten Aussagen ist „Ein Leben ohne Steuern“ eher enttäuschend, da die schönen und provokanten Dinge herausgeschnitten wurden. Gemessen an meinen Erwartungen von negativer Berichterstattung ist die Reportage jedoch relativ ausgewogen. Sie gibt einen guten Einblick in meinen Lebensstil als Perpetual Traveler, lässt durchaus kontroverse Gedanken von mir durchsickern und hält sich weitgehend an die Realität, verkürzt also etwa keine Zitate. Auch die eher nachdenklicheren Stellen meinerseits geben der Reportage eine gewisse Tiefe, auch wenn ad-honinem-Kommentare der Off-Stimme dies in eine für mich negative Richtung lenken.

 

Wirklich ärgern tue ich mich über diese Off-Stimme, die mit ihren suggestiven Kommentaren den meiner Person unwissenden Zuschauer stark manipuliert.

 

Auch weil relativ wenig mündliches Material stark kritisierbar wäre, übernimmt das Off diesen Part ohne mir die Chance zur Gegenwehr zu lassen. Dies möchte ich im Folgenden Absatz nachholen und zudem einige wenige grob falsche Darstellungen richtig stellen.

 

Kommentierung der Off-Kommentare

Im Folgenden möchte ich die Gelegenheit nutzen, gewisse Sachen richtig zu stellen, die mich in einem negativen Licht erscheinen lassen bzw. einfach sachlich falsch sind.

Es fängt an mit der Aussage, dass ich keinen festen Wohnsitz hätte. Das ist grob falsch, da ich Permanent Resident des Landes Panama bin und mich wie später richtig gesagt dort auch überwiegend aufhalte. Was ich nicht habe ist eine Wohnung dort – was sich wegen der Vielfalt Panamas an schönen Aufenthaltsorten aktuell weder lohnen würde noch einwanderungstechnisch ein Problem wäre.

Grob falsch ist die Aussage, ich hätte mehrere Praktika bei der Regierung gemacht. Ich habe niemals für den deutschen Staat gearbeitet und werde es auch niemals tun, auch wenn die Steuerfahndung mich unbedingt ins Boot holen möchte. Ich hatte zwar Praktika in Berlin und Brüssel, jedoch bei Institutionen der Radikal-Opposition gegen die entsprechenden dort vertretenen Politiken.

Von nun an wird die Off-Stimme stark suggestiv. Sie spricht davon, dass ich mein Geld mit der Wissensvermittlung des „dauerhaften Herumreisens“ verdiene. Das ist natürlich kompletter Blödsinn. Perpetual Traveling ist nur eine unter vielen Strategien, die man zur Maximierung seiner Freiheit einsetzen kann. Extrem viele Länder wie ich selbst zu bereisen ist auch längst keine Notwendigkeit, sondern eine eigene Präferenz.

 

Komplett legal steuervermeidendes Perpetual Traveling ließe sich bereits mit 2 Ortswechseln pro Jahr praktizieren. Im Übrigen wollen die meisten meiner Klienten jedoch einen festen Wohsitz in ihrem Heimatland behalten oder fest in ein neues Land einwandern.

 

Weiter geht es mit meiner Aussage „ich müsste nichts für den Staat zahlen, weil ich seine Dienstleistungen nicht benutze“. Das ist korrekt wiedergegeben, blendet aber meine zahlreichen zu diesen Thema rausgeschnittenen Anmerkungen aus. Selbstverständlich zahle ich für Dienstleistungen eines Staates – in jedem Land, in dem ich mich aufhalte. Bestes Beispiel ist die Umsatz- plus Alkohol-Steuer auf den Daiquiri, den ich in einer Sequenz im Pool trinke. Auch sehr hohe Steuern auf meine zahlreichen Flüge sowie die pflichtbewusst abgeführte Umsatzsteuer auf meine digitalen Produkte sollte man nicht vergessen. Im Endeffekt zahle ich zwar keine direkten Steuern wie auf Firmen- und Privateinkommen, habe aber eine nicht unerhebliche Steuerbelastung durch indirekte Steuern, der ich mich auch kaum entziehen kann. Was auch gut ist: Verbrauchssteuern tragen in manchen Fällen tatsächlich zur Infrastruktur bei, die man in einem Land nutzt. Sie sind fair, weil sie in gleicher Höhe für jeden anfallen, der sich freiwillig entscheidet ein gewisses Produkt zu kaufen oder eine gewisse Dienstleistung zu nutzen (für einen Agoristen wie mich sind natürlich Umsatzsteuern trotzdem Raub).

Der folgende Teil mit meinem Panama-Partner Emilio ist, unser aufgenommenes Gespräch in Gänze betrachtet, völlig irrelevant. Es wird der Panama-Steuerfreibetrag von 11.000 USD erwähnt, nicht jedoch dass darüber Einkommenssteuersätze von 15-25% greifen. Auch die Sache mit dem Business-Plan wird in den falschen Kontext gestellt. Zur Gründung einer Firma in Panama sind lediglich die nötigen Know-Your-Customer-Dokumente wie Pass und Bankreferenz nötig. Einen Business-Plan braucht man rein zur Eröffnung eines Geschäftskontos in Panamas, die nur für inländische Aktivitäten vergeben werden. Unser spannende Diskussion über die Panama Papers, mit denen Panama bis auf die leakende Kanzlei nichts zu tun hatte (in der Tat taucht keine Briefkastenfirma aus Panama in den Leaks auf, sondern nur die üblichen Verdächtigen wie BVI, Belize, Seychellen, …) wird völlig ausgeklammert. Auch das Beispiel über die Territorialbesteuerung mit Auto-Importen ist hoch irreführend. Werden hier doch die Import-Steuern unterschlagen, die in fast jedem Land anfallen.

Über die nun kommende Steuerlegitimierungs-Propaganda könnte man vieles schreiben. Zuerst rechnet die Off-Stimme die tatsächliche Steuerbelastung klein, die realistisch oft noch deutlich mehr als die genannten 70% beträgt. Selbst 50% an Abgaben bei einem bescheidenen Einkommen von 45.000€ brutto sind jedoch eine ganze Menge. Darauf möchte ich hier nicht eingehen, weil ich weiß, dass jeder Leser selbst weiß, was bei ihm tatsächlich ankommt.

Erwähnt sei jedoch, dass es nicht besser werden wird. Im Wahljahr 2017 sind Vorschläge auf dem Tisch, die die Abgabenlast noch merklich erhöhen könnten. Mit einer zu erwartenden Abschaffung der Abgeltungssteuer, die manche Politiker einer ökonomisch ungebildeten Bevölkerung wahrscheinlich noch als Steuererleichterung verkaufen, steigt die effektive Belastung von Unternehmern extrem an. Kombiniert mit Abschaffung des privaten Krankenversicherungs-Systems über eine Bürgerversicherung und Einführung eines gesetzlichen Zwanges für Selbstständige in das Schneeballsystem gesetzliche Rente einzuzahlen, sollte sich bald kaum einer wundern, warum so viele Leute das Land verlassen.

 

Die addierte Steuerbelastung allein an direkten Abgaben erreicht dann schon fast 90% – Dutzende von Konsumsteuern außen vor gelassen. Und das konsumversteuertes Geld auf Ebene des Verkäufers nochmals mit mehreren direkten Steuern und Abgaben belegt wird scheinen auch viele zu vergessen.

 

Überhaupt ist die Wohlstandsverwahrlosung schon so weit vorangeschritten, dass viele Leute sich einfach nicht mehr vorstellen können, dass man nur so viel umverteilen kann, wie auch da ist. Und das wird immer weniger. Berechnungen des renommierten Soziologen Gunnar Heinsohn sehen nur noch 15 Millionen effektive Nettosteuerzahler, die nicht direkt oder indirekt vom Staat abhängen. 7 Millionen davon sind über 45 – gehen also bald in Rente. Von den verbliebenen 8 Millionen verlassen jährlich 100.000 das Land. Kombiniert mit massiven Belastungen durch eine völlig außer Kontrolle geratene Flüchtlingssituation, massiver Staatsverschuldung und einer längst nicht ausgestandenen, da aufgeschobenen baldigen Wirtschaftskrise, wird der Cocktail nicht nur für Deutschland verheerend sein. Aber mehr dazu ein andermal.

Noch deutlich schlimmer wiegt freilich der eingespielte Spot, mit was man denn alles über Steuern finanzieren würde. Die Rede ist vom „Bau von Krankenhäusern, Strassen, Schulen, für die Ausrüstung von Polizei und Militär, für die Bezahlung von Rentnern und Politikern und auch für die Unterstützung von Armen“.

Insbesondere das Argument ja selbst Schulen besucht und Universität besucht zu haben wird einem oft vorgehalten. Da die mündliche Antwort herausgeschnitten wurde, möchte ich sie noch einmal wiederholen, die Tatsache ausklammernd, dass vielleicht die Elterngeneration sich dumm und dämlich dafür gezahlt hat. Als großer Freund vom Freilernen ist meine Position klar: warum um alles in der Welt sollte ich mich auch noch dafür bedanken, dass ich in meiner Kindheit entführt wurde, 13 Jahre in eine Zwangsanstalt gesteckt und umerzogen wurde? Allen Rechtfertigern von Zwangsschulen kann ich hier nur Stockholm-Syndrom unterstellen.

Im nun folgenden Part kann man nun ad-hominem-Argumente gegen meine Person bewundern. Da die Argumente ausgehen, wird mein scheinbar unglücklicher Gesichtsausdruck – selektive Momentaufnahmen aus 15 Stunden Daueraufnahme – als Indikator dafür genommen, dass ich „unglücklich“ sei. Dann wird das Ganze auch noch mit meiner Einkommenshöhe verbunden.

Warum ich diese Frage ehrlich beantwortet habe, hat einen einfachen Grund. Hätte ich es nicht getan, wäre mein minimalistischer Lebensstil Grund genug gewesen, mich als sich kaum über Wasser haltenden Spinner aus Deutschland abzutun. Ich habe keine große Probleme völlig transparent mit meinem Einkommen umzugehen, das ich durch Produkte und Dienstleistungen mit Mehrwert verdiene, auch wenn sowas in Deutschland verpönt ist. Und Geld macht im Übrigen nicht glücklich, sondern ist ein reines Mittel dazu. Mein ernster Gesichtsausdruck mag so vielleicht auch auf die riesige Verantwortung hinweisen, die meine Beratungsentscheidungen für das zukünftige Leben meiner Klienten haben.

Dass die Teilnehmer meiner Workations meinen Aufenthalt mitfinanzieren halte ich im Übrigen für selbstverständlich. Meine Workations werden im Gegenzug zu denen anderer Anbieter zum Selbstkostenpreis angeboten und erfolgen nicht aus Profitgier, sondern zum Bilden einer starken staatenlosen Community und gegenseitigem Austausch und Kooperation. Dass mit jeder Workation jedoch ein nicht unerheblicher Organisations- und Zeitaufwand anfällt, sollte klar sein. Im gezeigten Fall haben die Teilnehmer gerade mal schlappe 30$ die Nacht für den gesamten Aufenthalt in einem schönen Anwesen samt Nutzung eines Mietwagens gezahlt.

Und wie sieht nun meine Gesellschaftsvorstellung aus? Dass hier viel weggeschnitten wurde muss ich wohl gar nicht mehr sagen.

 

Als Marktanarchist bin ich aber davon überzeugt, dass sämtliche staatlichen Dienstleistungen von privaten Anbietern erbracht werden können – selbst das Rechtswesen und die Polizei. Trotz allen privaten Anbietern sollte man auch die Freiwilligkeit einer Gemeinschaft nicht unterschätzen, die wehrfähig genug sein kann ihre eigenen Verteidigung zu übernehmen und sich anderweitig selbst zu organsieren.

 

Weitere Informationen zum Marktanarchismus entnehme den Buchempfehlungen. Als Übergangsmodell sei mein Beitrag zur „Demokratie in Kleinstaaten“ empfohlen. Staaten sind letztlich nichts weiteres als Unternehmen, die um Kunden konkurrieren. Die Lotterie seines Geburtsortes an Pflichten in seinem Geburtsland zu binden ist vermessen. Pässe etwa sind kein Privileg, sondern eine neumodische Erfindung nach dem Ersten Weltkrieg um die Bevölkerung zu kontrollieren.

Auch zum Thema „Versorgung der Armen und Schwachen“ reicht ein Blick ins Geschichtsbuch. Auch in Deutschland gab es ein hervorragendes System der freiwilligen Genossenschaften, bis es Bismarck durch seine Sozialversicherung zerstörte. Von heutigen auf ein anderes System zu schließen, das völlig andere Anreite bietet, ist ein Nirvana-Irrtum. Selbstverständlich sind Spenden in Deutschland recht klein, etwa relativ zur USA und Schweiz, weil den Menschen erstens kaum etwas bleibt und zweitens die staatliche Wohlfahrtsindustrie einspringt. Allein aus eigenem Interesse wird in einer freien Gesellschaft, in der jeder freiwillig seinen Geldfluss steuern kann, Armen und Schwache nicht verhungern lassen. Wobei der absolute Wohlstand hier so explosionsartig anstiege, dass nur noch relative Armut – ein dümmliches Konzept – vorhanden wäre.

Die nun folgende Suggestivfrage nach der Gerechtigkeit zu bestimmen, was mit dem eigenen Geld passiert, sorgte bei vielen Zuschauern für Erheiterung. Wer sich nur grundlegend mit Ökonomie auskennt wird aber vermutlich bestätigen können, dass dezentralisierte Marktentscheidungen deutlich effizienter sind als eine staatliche Planwirtschaft. Und gerecht – die gleiche Entscheidungsfreiheit – alle mal.

Zum Abschluss wird es dann noch mal persönlich, weil ich mein vergleichweise hohes Einkommen nicht zur Schau stelle. Neben individuellen Präferenzen für Mobilität und Flexibiliät für Handgepäck gibt es bei mir nun mal eine ausgesprochene Abneigung gegen Konzentration auf das rein Äußerliche. Ich bin lieber Flip-Flop-Nomade und fühle mich in Anzügen fehl am Platze. Mein Geld verprasse ich nicht in teuren Hotels, sondern lege es lieber an.

 

Warum sollte ich in einem teuren Hotel schlafen, wenn mir ein billiges Hostel ebenso ein gutes Bett, oft wesentlich besseres Internet und noch soziale Kontakte bietet?

 

Ich lebe bewusst sparsam, damit ich bereits mit 30 in den Ruhestand gehen kann. Um Finanzielle Freiheit schnell zu erreichen, muss man eben auch auf die Ausgabenseite schauen. Dennoch gönne ich mir hin und wieder auch ein 5-Sterne-Hotel, Gault-Milleau-Restaurant oder Business-Class-Flug. Es muss nur verhältnismäßig sein.

Abschließend geht es noch um die Schattenseiten meines „freien Lebens“. Dass es welche gibt – wie in jedem Leben – sollte klar sein. Dass ich nur oberflächliche Kontakte hätte, könnte aber falscher nicht sein. Ganz im Gegenteil katapultiert meine Tätigkeit mein Sozial-Leben in immer höhere Sphären und beschert mir Erlebnisse, die ich mir vor wenigen Jahren nie erträumt hätte. Letztlich gibt es viele Leute mit einem ähnlichen Lebensstil und ähnlichen Herausforderungen, sodass enge Freundschaften mit der Zeit sehr leicht entstehen können.

Über den Genuss meines „internationalen Single-Lifestyles“ seien mal keine großen Worte verloren. Wer bis hierhin gelesen hat, weiblich unter 30 ist, viel reisen möchte und meiner in der Reportage zugegegebene unattraktive Erscheinung nicht für voll nimmt, kann sich aber natürlich jederzeit bei mir melden 😉 (auch bei der Partnersuche muss man kreativ sein ;))

Final sei noch erwähnt, dass ich nicht nur an den Träumen anderer Geld verdiene. Fast jeder Traum kann sich in Realität verwandeln und meine günstige Beratung sich um ein Tausendfaches auszahlen.

 

Würde ich jedoch Geld verdienen wollen, so gäbe es wesentlich einfachere, unkompliziertere, aufwandsloserer Wege genau dies zu tun. Ich betreibe Staatenlos aus moralischen Gründen und genau diese Gründe sind es, warum ich so lebe wie ich lebe. Auch wenn eine asoziale, verantwortungsabschiebende Gesellschaft noch nicht soweit ist, dies zu begreifen. Aber immer mehr gerade junge Leute entledigen sich ihren geistigen Fesseln und leben moralisch frei und freiwillig. Weil ihr Leben ihnen gehört.

 

Reaktionen auf die Sendung

Letztlich sahen nicht nur ich, sondern mehrere Hundert Tausende Zuschauer, was alles auf der Welt möglich ist. Von Morddrohungen und Hasskommentaren bis Jubel und Liebesbriefen war alles schon dabei. Der überwiegende Teil meiner Leser und Klienten ist positiv überrascht, weist aber ebenfalls auf gewisse negative Tendenzen hin. An dieser Stelle möchte ich allen ein Herzliches Dankeschön aussprechen, die mich beglückwünschen und für mich in diversen Kommentarspalten Initative ergreifen. Gemeinsam werden wir eine freie und freiwillige Welt erschaffen…

Leider gehört es dazu auch Kritik ertragen zu müssen. Sofern sie sachlich vorgetragen wird, ist sie immer willkommen. Morddrohungen und ähnliches lösen hingegen nur noch ein müdes Lächeln aus. Da gegen mit „staatlicher Gewalt“ vorzugehen wäre sinnlos. Meinungsverbrechen definiert schließlich er. Auch die Klarnamen nenne ich nicht, auch wenn das auf meinem gut gerankten Blog die ein oder andere Karriere zerstören könnte. Dennoch hier ein Best-Of der Kommentare zur Galileo-Sendung „Ein Leben ohne Steuern“.

 

Du bist ein ekelhaftes Arschloch, mehr nicht…
Leute wie du gehören öffentlich gekreuzigt, angespuckt und verbrannt…
Ich hoffe du stirbst einen qualvollen Tod, du ekelhaftes Stück Scheiße…

 

Dieser Mensch schmarozt in allen Staaten die er Betritt, fährt auf Straßen zu denen er nichts dazu getan hat, nuzt öffentliche Verkehrsmittel die er nicht mitträgt, benuzt internetleitungen die auch jemand anders bezahlen darf. Und gibt anderen noch tipps dieses, und in diesem Zusammenhang ist das wort passend, assoziale Verhalten nachzuahmen. Zahlen dürfen alle anderen! Für derart unmoralisches Verhalten muss ein internationaler Straftatbestand her!

 

Er hat sich einen gewissen Jargon angelegt und das war es auch schon. Der verdient vermutlich grade so viel um sich über Wasser zu halten. 20.000 Euro im Monat verdienen und in Hostels absteigen, das glaubt er doch selbst nicht. Viel zu zittrig, viel zu wenig Fachwissen… ein Bluffer

 

Was für ein asoziales blödes Schwein der Typ sollte nicht auf diesem Planeten Leben dürfen steuerhinterzieher hoch 10

 

Und wenn er mit seiner Idee nicht mehr weiter kommt….kommt er zurück und erwartet, dass er Arbeitslosengeld und andere staatliche Leistungen bekommt….Idiot….

 

 

Empfehlenswerte Bücher

Zum Abschluss dieses langen Artikels möchte ich mit Dir noch einige Bücher teilen, die mich auf meinem Weg zur Staatenlosigkeit sehr beeinflusst haben. Ich kann dir Dir die Lektüre sehr empfehlen, auch um argumentativ überlegen zu bleiben oder sich einfach nur inspirieren zu lassen. Heute bedingungslos für Freiheit einzustehen ist unpopulär und erfordert einen harten Willen. Aber es wird sich für Dich auszahlen!

1. Ayn Rand: Atlas Shrugged und The Fountainhead
2. Leopold Kohr: The Breakdown of Nations
3. Mark Spitznagel: The Dao of Capital
4. Murray Rothbard: Ethics of Liberty
5. Gary Chartier: Markets Not Capitalism: Individualist Anarchism Against Bosses, Inequality, Corporate Power, and Structural Poverty
6. John Adams: For Good and Evil: The Impact of Taxes on the Course of Civilization
7. Samuel E. Konkin: Revolutionary Market Anarchism
8.Peter Leeson: Anarchy Unbound: Why Self-Governance works better than you think

Der Beitrag Stellungnahme zur Galileo-Doku „Leben ohne Steuern“ erschien zuerst auf Staatenlos.

Steuerfreier Daueraufenthalt in Thailand mit dem Thai Elite Visa

$
0
0

Südostasien gehört zu den beliebtesten Reisezielen deutsch-sprachiger Touristen. Insbesondere Thailand fasziniert deutsch-sprachige Urlauber seit Jahren und sorgt für einen wahren Massen-Tourismus. Dass Thailand jedoch auch eine Top-Destination für den Perpetual Traveler ist, wissen nur wenige.

 

Vor lauter Vergnügen im Land des Lächelns wagen die meisten nicht einmal einen Blick in die Steuergesetze geschweige denn Recherchen zu einem legalen Aufenthalts-Status. Sie vertrauen lieber auf die scheinbare Ineffizienz der thailändischen Regierung und bequemen Visa-Runs mit den Nachbarländern.

 

Was früher jedoch jahrelang funktionierte, muss nicht zwingend weiter so gehen. Es lässt sich ein Trend beobachten, dass Staaten wie auch Thailand zunehmend ihre Einreisebedingungen auch tatsächlich durchsetzen. Thailands Ein-Monats-Visa bei Einreise kann in Rahmen einer Südostasien-Reise getrost 2-3 mal durch erneute Einreise verlängert werden, aber nicht für ewig. Es häufen sich die Fälle, wo Thailand-Langzeitresidenten ohne legalen Aufenthaltsstatus irgendwann die Wiedereinreise verweigert wird. Am Flughafen warnen große Schilder vor den negativen Folgen über die erlaubte Zeit des Visums im Land zu bleiben – ein teils jahrelanger Einreisestopp kann dazu gehören.

Auch steuerlich sollte man sich in Grundzügen Thailands einzigartiges Steuersystem klar machen. Auch hier kam manch Europäer in der letzten Zeit in unfreiwilligen Kontakt mit den Thai-Behörden. Narrenfreiheit mag in manchen Orten des Landes herrschen, aber nicht überall.

 

Dennoch oder vielleicht gerade deswegen ist Thailand nicht nur als Spielplatz eine optimale Flagge für den Perpetual Traveler. Gerade auch als Wohnsitzland kann Thailand eine exzellente Wahl sein, wenn man das Dickicht zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung erfolgreich navigiert.

 

Thailands einzigartiges Steuersystem

Thailand ist als Wohnsitzland gerade deshalb so interessant, weil es ein auf der Welt einzigartiges Steuersystem hat, das richtig strukturiert komplette Steuerfreiheit bietet, falsch aufgesetzt jedoch sehr teuer werden kann.

Thailands Steuersystem lässt sich am ehesten mit dem der englisch-geprägten Non-Dom-Staaten wie Malta vergleichen. Besteuert neben Inlandseinkommen wird nur Auslandseinkommen, das ins Land gebracht wird. Mit der entscheidenden Bestimmung jedoch, dass nur Auslandseinkommen, das im gleichen Kalenderjahr ins Land gebracht wird, versteuert werden muss. Ist das Auslandseinkommen in den Vorjahren erzeugt worden und im Ausland investiert, so lässt sich das Vermögen in den Folgejahren steuerfrei nach Thailand bringen.

Grob gesagt heißt dies, dass sich etwas Vermögen auszahlt, um das thailändische Steuersystem für sich nutzen zu können. Man braucht Reserven um ein Jahr in Thailand leben zu können, da sein Auslandseinkommen nicht im gleichen Jahr ins Land gebracht werden sollte. Falls dies doch passiert, greifen Einkommenssteuersätze von bis zu 35 Prozent.Mit den geringen Lebenshaltungskosten Thailands ist es jedoch keine große Kunst, bereits relativ schnell Thailands einzigartiges Steuersystem zur vollen Steuerfreiheit auszunutzen.

Dennoch gibt es einige Gruppen, denen diese Regelung arge Probleme bereitet. Zu nennen sind vor allem die (Früh)-Renter, die rein von ihrer Pension leben, die ihnen monatlich nach Thailand ausgezahlt wird. Da sie oft kaum weiteres Vermögen haben, sondern von der monatlichen Rente leben, können sie Thailands Steuersystem nicht für sich nutzen, sondern müssen ihre eingeführte Rente versteuern. Thailands Steuerbehörden haben sich gerade diese Gruppe auch vorgenommen und in der Vergangenheit einige amerikanische und europäische Renter zu ordentichen Nachzahlungen verdonnert.

Thailands Spezialform der Territorialbesteuerung macht Sinn für ein Land, das inländische Geschäftsgründung stark erschwert. Zwar gibt es mittlerweile Konzessionen zur Gründung von etwa Software-Firmen mit voller ausländischer Eigentümerschaft, doch sollte man sich in Südostasien nicht auf die Rechtssicherheit verlassen. In Nachbarstaaten wie Vietnam stellen ausländische Investoren oft fest, dass ihr angeblich 5 Jahre steuerfreies Unternehmen zwar tatsächlich nicht besteuert, aber mit allen möglichen Abgaben anderer Art belangt wird. Und dass man zwar so viel Vermögen, wie man möchte, in Vietnam investieren, kaum jedoch seine Renditen aus dem Land hinausbringen kann.

 

Ähnliche Skepsis sei auch in Thailand bei inländischen Geschäften geboten. Deshalb lohnt sich, auch in Ermangelung der Ausgabe einer Arbeitserlaubnis selbst bei Daueraufenthaltsrecht, mit Thailand-Wohnsitz selbstständig auf Auslandsmärkten aktiv zu sein.

 

Thailands besondere Form der Besteuerung sorgt dafür, dass das Land nicht als Steueroase wahr genommen wird. Hier zählen Malaysia, Singapur und Hong-Kong zu den wesentlich verdächtigeren Staaten in der Region. Vielleicht überlagert durch den Reiz als Tourismus-Land macht das Thailand deshalb so attraktiv für jene, die steuerfrei leben, aber es nicht an die große Glocke hängen wollen. Schließlich kann man vielerlei andere Gründe anführen, die zur Wahl eines Thailand-Daueraufenthaltes führen als das Steuersystem.

Wesentlich zu beachten ist jedoch, dass die Steuerpflicht in Thailand rein durch einen Aufenthalt von mindestens 180 Tagen im Land getriggert wird. Möchte man steuerlich ansäßig in Thailand sein, sollte man sich auch mindestens ein halbes Jahr im Land aufhalten. Ein steuerlicher Wohnsitz wird ungleich Panama oder Paraguay nicht alleine durch eine Permanent Residence begründet, sondern nur durch realen Aufenthalt. Andersrum heißt dies natürich, dass trotz Daueraufenthaltsberechtigung Thailands Steuersystem gar nicht greift, wenn man weniger als 6 Monate im Land verbringt.

Grundsätzlich eignet sich Thailand dennoch auch als Pro-Forma-Wohnsitz für Perpetual Traveler, da steuerliche Ansäßigkeit in den wenigsten Anwendungsfällen momentan bewiesen werden muss.

 

Wohnsitzlosigkeit abgesichert durch eine Aufenthaltsberechtigung in Thailand kann somit eine wunderbare Alternative zu einer Permanent Residence in etwa Panama oder Paraguay sein. Und falls man dann doch steuerlich ansäßig sein möchte, verbringt man einfach 180 Tage im schönen Thailand.

 

Daueraufenthalt in Thailand mit dem Thal Elite Visa

Wie anfangs erwähnt ist es keine Dauerlösung mehr auf Visa-Runs zu setzen, um ewig in Thaland bleiben zu können. Stattdessen sollte man sich um eine legale Aufenthaltserlaubnis kümmern, die auf offiziellem Wege natürlich nicht so einfach zu bekommen ist. So vergibt Thailand eine ordentliche Aufenthaltserlaubnis jährlich etwa nur an 20 Personen pro Staat. In großen Staaten wie Deutschland können Staatsbürger also ewig warten über einen solchen Prozess ihre Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.

Einfacher ist es, wenn man die 50 Jahre an Alter überschritten hat. Pensionären erlaubt Thailand das Bleiberecht, wenn sie mindestens 10 Millionen Baht ins Land investieren.
Solange 10 Millionen Baht investiert sind, kann das einjährige Aufenthalts-Visum unbeschränkt verlängert werden. Nach aktuellem Kurs ist dies ein Investment von etwa 250.000€. Damit ist Thailand noch wesentlich teurer als das südliche Nachbarland Malaysia, das Pensionären reine Territorialbesteuerung verbunden mit einem 10-jährigen-Multiple-Entry-Visum für ein Investment von nur knapp 50.000€ bietet.

Auch der Weg über im Vorhinein beantragte Visa ist kaum gangbar. Ein vorab für 3 Monate ausgestelltes Touristen-Visum kann mit Genehmigung eines Einwanderungsbeamten für maximal ein Jahr verlängert werden. Daueraufenthaltsberechtigung ist damit nicht verbunden.

So schwer das Bleiben in Thailand nun auf den ersten Blick scheint, so wenig schwierig ist es, wenn man nach weiteren Alternativen recherchiert.

 

Oft übersehen, aber komplett legitim ist etwa das Thailand Elite Programm, das neben legalen Daueraufenthalt auch vielfältige weitere Vorteile in Thailand bietet. Man braucht lediglich etwas Kleingeld.

 

Das Elite Programm ist ein offizielles Programm der thailändischen Regierung dem Tourismus-Ministerium unterstehend. Obwohl viel beworben nehmen jährlich jedoch nur etwa 250 Menschen die Möglichkeiten dieses Programm in Anspruch. Mit verstärkten Ausschluss von Dauer-Visa-Runs ist ein Anstieg in Zukunft jedoch zu erwarten.

Thailand Elite bedeutet schlicht und einfach den Kauf einer Aufenthaltsgenehmigung. Gegen einen gewissen Geldbetrag entsprechend dem gewählten Programm gibt es ein zeitlich beschränktes Aufenthaltsvisum, Unterstützung mit den Einwanderungsbehörden und Sondervorteile in vielen thailändischen Institutionen, etwa Rabatte für Hotels und Spas. Insbesondere der Abhol-Service vom Flughafen mit Limousine und extrem schnelle und unkomplizierte Durchschleusung durch den Flughafen ist für viele ein netter Bonus. Wer schon einmal Stunden am Bangkok Airport verbracht hat, weiß es zu schätzen, wenn er bereits 10 Minuten nach Verlassen des Flugzeugs auf den Weg in sein Hotel ist.

Trotz vieler weiteren Boni über das Aufenthaltsrecht hinaus ist es nicht teuer Thailand Elite zu sein. Das zu einem 5-jährigen Aufenthalt berechtigende Programm kostet 500.000 Baht, also etwa knapp 13.000€. Runtergerechnet auf den Monat sind dies etwa 200€ für legalen Aufenthalt in Thailand samt einigen Boni. In anderen Programm-Kategorien zahlt man bis zu 50.000€, das Bleiberecht geht jedoch bis zu 20 Jahren und kann Familienmitglieder umschließen. Runtergerechnet kann ein legaler Aufenthaltsstatus in Thailand somit unter 100€ im Monat kosten.

 

Für den ernsthaften Perpetual Traveler sollte diese Summe keinerlei Kopfschmerzen bereiten. Schließlich ist damit nicht nur das dauerhafte Leben in einem hoch attraktiven Land, sondern auch komplette Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen inkludiert.

 

Thailand Elite gibt es in 8 verschiedenen Ausführungen, die alle unterschiedliche Vorteile und bieten. Neben Unterschieden für Einzelpersonen, Familien und Immobilien-Besitzern ist vor allem die Dauer maßgeblich. Für Einzelpersonen kosten 5 Jahre mit dem Elite Easy Access 500.000 Baht, also etwa 13.000€. 10 Jahre mit dem Elite Privilege Access sind etwa 26.000€, während das vorteilhafteste Programm Elite Ultimative Privilege mit 2.000.000 Baht etwa 50.000€ kostet, dafür aber 20 Jahre Aufenthaltsvisum bietet. Nur hier sind auch etwa Golf und Spa-Besuche inkludiert, während die anderen Programme jedoch auch Flughafen-Abholung, diverse Rabatte und weitere Vorteile bieten. Erwähnenswert ist noch, dass man das günstige Elite Easy Access Visum jederzeit upgraden kann in ein Elite Ultimative Privilege. Wer nach 5 Jahren in Thailand also noch nicht genug hat, der kann das Programm noch weitere 15 Jahre verlängern, indem er die knapp 39.000€ Differenz zahlt.

Eine englische Übersicht aller Programme und ihrer Vorteile sei hier gegeben:

 

 

 

Das Elite Programm macht die Einreise nach Thailand so unkompliziert wie möglich. Freundliche, englisch-sprachige Service-Kräfte lotsen bei Ankunft möglichst schnell zum Priority-Schalter, wo innerhalb weniger Minuten der einjährige Aufenthalt in den Pass gestempelt wird, der einen Elite Sticker aufweist. Dieser Elite-Sticker kann bei frühzeitiger Buchung an allen Flughäfen des Landes angebracht werden. Das Elite Visa kann dann in jedem Einwanderungszentrum jährlich erneuert werden, wenn man in dieser Zeit nicht ausreisen möchte. Alle 90 Tage muss man sich bei der Einwanderungsbehörde oder im Thai Elite Office in Bangkok zusätzlich melden und seinen Pass vorlegen.

Neben den vielen Boni bei der Einreise ist vor allem die Zusammenarbeit mit der Bangkok Bank interessant. Thai Elite-Besitzer haben besondere Privilegien bei der Eröffnung eines Auslandswährungskontos und zahlen deutlich weniger Gebühren auf Verwaltung und Überweisungen.

Die Beantragung von Thailand Elite ist recht simpel. Zuerst muss nur eine Kopie des Passes eingereicht werden, um sich eine Vorab-Authorisierung der thailändischen Behörden zu holen. Dies dauert etwa 5 Tage. Anschließend füllt man das Formular für das Programm seiner Wahl aus, legt die nötigen Dokumente und Passfotos bei und schickt einen Scan an das zuständige Büro. Mit der Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr wird das Ganze dann innerhalb einer Woche bearbeitet. Schlussendlich muss man lediglich seinen Elite Visa Sticker in den Pass eintragen lassen, was neben den thailändischen Flughäfen auch in den Thai-Botschaften im bisherigen Wohnsitzland möglich ist.

 

Vom Aufwand her ist die Einwanderung in Thailand damit im internationalen Vergleich recht einfach. Lediglich das nötige Kleingeld, um sich das Aufenthaltsrecht zu “erkaufen”, muss man mitbringen. Thailand Elite ist jedoch ein völlig legitimes Programm, das echte Vorteile bieten kann. Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft mehr Leute seine Vorteile zu nutzen wissen.

Der Beitrag Steuerfreier Daueraufenthalt in Thailand mit dem Thai Elite Visa erschien zuerst auf Staatenlos.

Der ultimative Vergleich: 22 FinTech Banken mit Prepaid-Karte

$
0
0

Auf Staatenlos haben wir in der Vergangenheit viel über Bank-Konten geschrieben. Eigentlich braucht man heutzutage für viele Zwecke aber gar kein Konto mehr. Für den täglichen Bedarf entwickeln viele Finanzdienstleister – FinTech als Modewort – Angebote für ein Giro-Konto-Ersatz. Das muss nicht zwingend ein Bitcoin-Konto mit Abhebemöglichkeit sein – auch für Fiat-Währungen gibt es mehr als genug verschiedene Anbieter mit einer Prepaid-Karte. Ab und an bieten diese sogar Bitcoin als Zusatzoption an.

In diesem Beitrag möchte ich einen kurzen Überblick über das Thema internationale Prepaid-Karte geben und dann die wichtigsten Player vergleichend einander überstellen. In diesem Beitrag geht es vor allem um die Prepaid-Karte. Finanzdienstleister, die keine Karten bieten, werden hier ausgeklammert.

Doch für wen eignen sich eigentlich eine internationale Prepaid-Karte? Generell kann jeder diese folgenden Karten nutzen. Im Gegensatz zu Banken gibt es bis auf die üblichen KYC-Prozeduren kaum zusätzliche Überprüfungen. SCHUFA-Abfragen oder ähnliches finden also gar nicht statt.

 

Das heißt, gerade für Schuldner bieten diese Karten exzellente Möglichkeiten weiterhin liquide zu bleiben. Aber auch jeder andere mag die Vorteile von diesen Karten nutzen können.

 

Ihre einfache Online-Bestellung, Versendung an jede Ecke der Welt und weltweite Nutzungsmöglichkeiten machen sie zumindest zum guten Back-Up, wenn die Standard-Kreditkarte mal streikt. Die Karten kommen in der Regel nach 1-2 Wochen per Post an und müssen mittels einem mitgeschickten PIN im eigenen Account verifiziert werden, um Missbrauch auszuschließen. Über das stets vorhandene Online-Banking kann die Karte aufgeladen und der Konten-Stand kontrolliert werden.

Je nach Anbieter können auch andere Kreditkarten aufgeladen oder Überweisungen an Bank-Konten getätigt werden. Nicht wirklich geeignet sind die Karten bei fremden Währungen (Ausnahme: Revolut), zum geschützten Online-Shopping (da Chargebacks nicht möglich) und als Möglichkeit größere Summen zu verstecken. Zwar unterliegen Finanzdienstleister nicht dem Automatischen Informationsaustausch, innerhalb der Europäischen Union aber dem EU-FATCA. Ob man den kaum regulierten Fintechs außerhalb größere Summen anvertrauen möchte bleibt jedem selbst überlassen.

Zu den üblichen KYC-Dokumenten gehören der Nachweis einer Passkopie und die Bescheinigung eines Wohnsitzes über eine Verbrauchsrechnung. Bei Prepaid-Karten-Anbietern reicht in vielen Fällen aber auch immer noch ein Kontenauszug oder Kreditkartenrechnung aus. Wesentlich zur Verifizierung ist eine Email-Adresse und möglichst Mobiltelefon-Nummer anzugeben, über die oft die 2-Faktoren-Authentifikation erfolgt. Auch muss meist schon eine Karte vorhanden sein, um die erste Zahlung der Kartengebühren abzuwickeln.Hin und wieder werden zusätzliche Dokumente verlangt, vor allem um höhere Summen abzuwickeln.

Vorsicht ist vor sogenannten “anonymen Kreditkarten” geboten. Tatsächlich gibt es bei einigen der vorgestellten Anbieter wie etwa Advcash die Möglichkeit anonymer Prepaid-Karte. Mit einmaligen Limits von 1000€ sind sie aber nur begrenzt nützlich. Theoretisch besteht aber eben die Möglichkeit sich für 5€ täglich eine neue Karte mit 1000€ Limit zusenden zu lassen. Da Aufladung durch Bitcoin erfolgen kann, ist es eine gute Möglichkeit kleinere Zahlungen zu verschleiern. Größere Zahlungen, gar anonymen Kredit, wird es natürlich nicht geben.

 

Welche Bank würde an jemanden einen Kredit geben, den sie nicht kennt?

 

Auch bei den hier vorgestellten Anbietern lauern diverse Fallen, die man nach seinen eigenen Präferenzen durchgehen sollte. Je nach vorgestellter Nutzung sollte der Augenmerk auf den Abhebegebühren, den Gebühren für Online- und POS-Zahlungen, Aufladegebühren der Karte und Überweisungskosten liegen. Auch Wechselkursgebühren und Gebühren für Inaktivität sollten keinesfalls vergessen werden. Um Dir das Leben einfacher zu machen habe ich dazu unten die wichtigsten Faktoren verglichen.

Dazu gehören natürlich auch die Vorteile, die einige Plattformen den anderen überlegen machen. Besonders sinnvoll ist die Nutzung jener FinTechs, die ihren Nutzern eigene IBANs anbieten können. Die meisten, wenn überhaupt, nutzen nämlich nur Sammelkonten, an die mit richtiger Referenznummer überwiesen werden muss. Wesentlich ist auch, ob die Möglichkeit zu einem Geschäftskonto besteht, sprich Kundenzahlungen angenommen werden können. Weitere Faktoren, die Anbieter positiv voneinander abgrenzen ist ihre Paypal-Kompabilität, die Möglichkeit von Massen-Zahlungen und die Aufladung durch Bitcoin.

Auch virtuelle Karten sind oft ein netter Bonus. Virtuelle Karten eignen sich nur zum onlie zahlen, sind aber perfekt für Bereiche, wo sich oft Betrüger herumtreiben. Undurchblickbare Abo-Modelle schließt man nach Möglichkeit mit einer virtuellen Prepaid-Karte ab, die man für 1$ bei den Anbietern aufsetzen und mit seinem Kontenguthaben oder auch Bitcoin aufladen kann.

Welche Gründe sprechen noch dafür, Dir neben Deinem Giro-Konto eine Prepaid-Karte zu besorgen? Erstens kannst Du etwa online zahlen, ohne deine eigentlichen Kreditkarten offen zu legen. Zweitens kannst Du in dafür unsicheren Ländern die Karten zum Geld abheben nutzen ohne dass eine Kopie und anschließende Sperrung deiner Karte große Probleme mit sich bringen würde.

Gerade für Trader und vor allem Glücksspieler bietet es einen einfachen Zugang zu ihrem Geld ohne auf Banken angewiesen zu sein, die solche Dinge oft skeptisch beäugen. Nicht mehr auf Banken angewiesen zu sein hält auch das eigene Kreditranking hoch, bietet bessere Privatsphäre als dein Konto mit mittlerweile komplett abgeschafften Bankgeheimnis und verhindert Pfändungen.

 

Letztlich – sollte es zum unvermeidbaren Crash kommen – wirst Du trotzdem Geld abheben können und mit etwas Geld auf dem Auslandskonto vielleicht noch rechtzeitig flüchten können während ein Großteil deiner Mitbürger in ihrem Land festsitzt.

 

Die Vorteile einer solchen Prepaid-Karte sprechen also für sich – ich selbst habe wenn auch meist aus Testgründen über 10 in meinem Portmonee. Im folgenden vergleiche ich die meisten dieser Karten für Dich. Falls Du noch einen guten Anbieter für eine Prepaid-Karte kennst, der hier nicht aufgeführt ist, lass es mich gerne wissen:

22 Finanzdienstleister mit internationaler Prepaid-Karte

 

I-ACCOUNT (Hong-Kong)

Das bietet sie
Kartenwährung: $/€
Konten: EUR/USD
Optionen:

Kosten
Kartengebühr: 0
Monatsgebühr: 1,5€/6.5€ Business
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 5€
Aufladen von fremder Karte: –
Überweisung: 5€
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 3€
Karte über E-Wallet aufladen: 3€
Geld abheben: 2%, min. 3-max. 5,5€
Online-Zahlung: 1,5
Wechselkursgebühren: 3%

Einschränkungen
Eher teuer für Zahlungen

Vorteile
Hohe Flexibilität für Unternehmer, Akzeptanz von Kundengeldern

 

Revolut (UK)

Das bietet sie
Kartenwährung: $/€/+
Konten: USD, GBP, EUR, AUD, CAD, NZD, CHF, JPY, SEK, HKD, NOK, SGD, DKK, PLN
Optionen: Premium-Konto für 7€

Kosten
Kartengebühr: 5/0 Premium
Monatsgebühr: 0/7,99€
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: –
Aufladen von fremder Karte: Debit frei, Kredit 1%, 3/4% bei USD
Überweisung: 6€/0
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 200€ frei/400€ frei, danach 2%
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: Interbankrate, 0,5% ausserhalb Bankzeiten, 1-2% für Randwährungen

Einschränkungen

Am Wochenende Wechselkurse 1,5% höher

Vorteile
Unschlagbare Wechselkurse innerhalb der Woche
Business-Konten in Planung

 

VIABUY (Deutschland)

Das bietet sie
Kartenwährung: €
Konten: EUR
Optionen: IBAN account, Paypal
Kosten
Kartengebühr: 89,7€ für 3 Jahre
Monatsgebühr: 0
bei Inaktivität 10€/Monat nach 12 Monaten
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: 1,75%
Überweisung: 0
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 5€
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2,75%

Einschränkungen
Überweisungen werden im Namen der „PPRO Financial LTD“ getätigt

Vorteile
Langfristig die günstigste Karte bei häufiger Nutzung
Schnelle und einfache Registrierung
Kann mit anderen Karten aufgeladen werden
Funktioniert mit Paypal-Abbuchungen

 

PAYONEER (USA)

Das bietet sie
Kartenwährung: $/€/+
Konten: EUR/USD/GBP/JPY/CNY
Optionen: IBAN account, Paypal

Kosten
Kartengebühr: 0
Monatsgebühr: 25$/year*
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0 (1% în SUA)
Aufladen von fremder Karte: 3%
Überweisung: 0
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 3,15$ oder 2,5€
Online-Zahlung: 0/1% (grenzübergreifend)
Wechselkursgebühren: 3%

Einschränkungen
Kann nur durch Kunden, nicht durch den Besitzer aufgeladen werden

Vorteile
Hohe Flexibilität für Unternehmer, Akzeptanz von Kundengeldern
Individuelle Konten in € (Germany), $ (USA), £ (UK), ¥ (Japan), Yuan (China).
Europäisches Konto funktioniert mit Paypal-Abhebung (USA nicht)

 

PAYSERA (Litauen)

Das bietet sie
Kartenwährung: €
Konten: EUR,USD,CHF,+
Optionen: IBAN-Konto, Paypal

Kosten
Kartengebühr: 3€
Monatsgebühr: 0,45€/month
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: –
Überweisung: 0-0,15 Euro
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 1/1,5€
Online-Zahlung: 0€ in EU / 0,1€ + Wechselkurs
Wechselkursgebühren: 2%

Einschränkungen
Hohe Gebühren bei Zahlungen in Fremdwährungen und außerhalb EU

Vorteile
Geringe Abhebegebühr
Sehr breite Akzeptanz auch offshore
Konto und Karte sind mit Paypal kompatibel

 

LEUPAY (Malta)

Das bietet sie
Kartenwährung: €
Konten: EUR,
Optionen: IBAN-Konto, Paypal

Kosten
Kartengebühr: 0
Monatsgebühr: 0
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: 1% EU/2% außerhalb
Überweisung: 3€ SEPA/35-200€
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0,1€
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 2€ EU/3€ international
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: siehe hier

Einschränkungen
hohe Gebühren bei Nicht-EU-Überweisungen

Vorteile
geringe laufende Kosten
Sehr breite Akzeptanz auch offshore
Konto und Karte sind mit Paypal kompatibel

 

MISTERTANGO (Litauen)

Das bietet sie
Kartenwährung: €
Konten: EUR,USD
Optionen: IBAN-Konto, Paypal, Bitcoin

Kosten
Kartengebühr: 0
Monatsgebühr: 0
bei Inaktivität: N/A
Aufladen von fremden Konto: 0/5€ Nicht-EU, SWIFT 10€
Aufladen von fremder Karte: –
Überweisung: 0/5€ Nicht-EU, SWIFT 0,5%, min. 50€
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 200€ frei im Monat, danach 2%
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2%

Einschränkungen
Nicht-EU-Personen/Firmen möglich, aber höhere Gebühren

Vorteile
Sehr niedrige Kosten für EU-Privatpersonen
Sehr breite Akzeptanz auch offshore, aber höhere Kosten
Konto und Karte sind mit Paypal kompatibel

 

SOGEXIA (Frankreich)

Das bietet sie
Kartenwährung: €
Konten: EUR
Optionen: IBAN Konto

Kosten
Kartengebühr: 9,9€
Monatsgebühr: 0
bei Inaktivität: 3€/Monat nach 9 Monaten
Aufladen von fremden Konto: 2%
Aufladen von fremder Karte: 2,5%
Überweisung: 0
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 1€
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 3%

Einschränkungen

2% auf eingehende Gelder bei hohen Beträgen kritisch
Keine Paypal-Kompabilität

Vorteile

Sehr niedrige Abhebe-Gebühren

 

BUNQ (Niederlande)

Das bietet sie
Kartenwährung: €
Konten: EUR
Optionen: IBAN-Konto, Paypal

Kosten
Kartengebühr: 0
Monatsgebühr: 1€
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: –
Überweisung: 0 SEPA
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 0.80€ EU/2,25€ außerhalb
Online-Zahlung: 0€ in EU / 0,04€ außerhalb
Wechselkursgebühren: 1,2%

Einschränkungen
Nur Euro-Zahlungen im SEPA-Raum
Vorteile
Sehr geringe Kosten
Konto und Karte sind mit Paypal kompatibel

 

 

MONESE (UK)

Das bietet sie
Kartenwährung: €, GBP
Konten: EUR, GBP
Optionen: Paypal

Kosten
Kartengebühr: 0
Monatsgebühr: 5€
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: –
Überweisung: 0/0.5% Nicht-GBP
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 10 frei/Monat, dann 0,5€//0.5% Nicht-GBP
Online-Zahlung: 0//0.5% Nicht-GBP
Wechselkursgebühren: 0.5%

Einschränkungen
kein fremder Geldempfang

Vorteile
faire, übersichtliche Preisgestaltung

 

WORLDFIRST (UK)

Das bietet sie
Kartenwährung: €, $
Konten: EUR, USD
Optionen:

Kosten
Kartengebühr: 0
Monatsgebühr: 0
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: 2,25%
Überweisung: 0 SEPA
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 1,5€
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2,5%

Einschränkungen
Eher zum Geld überweisen als empfangen geeignet

Vorteile
Geringe laufende Kosten

 

SKRILL (UK)

Das bietet sie
Kartenwährung: €/$/£/+
Konten: EUR/USD/GBP/+
Optionen: –

Kosten
Kartengebühr: 10€ für Jahr 1
Monatsgebühr: 10€/Jahr
bei Inaktivität: 1€ Monat nach 12 Monaten
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: 1,9-2,25%
Überweisung: 3,95€
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 1% (max.10€)
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 1,75%
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2,49%

Einschränkungen
Gebühren steigen mit der Zeit

Vorteile
Aufladen von „Maestro“ ist kostenlos!

 

AP WILSON (Dubai)

Das bietet sie
Kartenwährung: €/$/
Konten: EUR/USD
Optionen: –

Kosten
Kartengebühr: 10€
Monatsgebühr: 0
bei Inaktivität: 5€ nach 1 Monat
Aufladen von fremden Konto: 3.5€
Aufladen von fremder Karte: –
Überweisung: 4.5€ SEPA/12,5€
Aufladen jeder Karte: 0
Interne Überweisungen: 0.25€
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 3,5+0.25% SEPA/5+0.5%
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 3%

Einschränkungen
Hohe Kosten bei Inaktivität

Vorteile
Möglichkeit für fast alle Länder ein Konto zu bekommen, wenig Fragen

 

PAYMIX (Malta)


Das bietet sie

Kartenwährung: €
Konten: EUR
Optionen: –

Kosten
Kartengebühr: 12€
Monatsgebühr: 1€
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0 (4€ ab 10.000€)
Aufladen von fremder Karte: 3% (min. 1,5€)
Überweisung: 1-3,5€
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0,5€
Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 5€
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 3%

Einschränkungen
15€ und 25€ Gebühren für Service-Upgrades
10€ Mindestumsatz pro Transaktion

Vorteile
Kann mit einer anderen Karte aufgeladen werden

 

EPAYMENTS (UK)

Das bietet sie
Kartenwährung: €/$
Konten: EUR,USD,RUB
Optionen: Anonym, Bitcoin

Kosten
Kartengebühr: 5€
Monatsgebühr: 2,4€/Monat (0 ab €300 monatlichen Ausgaben)
bei Inaktivität: 8€/Monat nach 6 Monaten
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: 2,6%
Überweisung: 85€ – 135€
Aufladen jeder Karte: 3,5%
Interne Überweisungen: 0
Prepaid-Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 2,4€
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2,6%

Einschränkungen
SEPA-Überweisungen nicht verfügbar

Vorteile
Niedrigste Gebühr für Aufladen anderer Karte mit 3,5%

 

WORLDCORE (Tschechien)

Das bietet sie
Kartenwährung: €
Konten: EUR,USD
Optionen: Bitcoin

Kosten
Kartengebühr: 20€
Monatsgebühr: 0
Bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0/1,75%
Aufladen von fremder Karte: –
Überweisung: 0,75% (min. 40€/max. 70€)
Aufladen jeder Karte: 2% + 6€
Interne Überweisungen: 0
Prepaid-Karte über E-Wallet aufladen: 0,99€
Geld abheben: 2,25€
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2%

Einschränkungen
Sehr hohe Überweisungsgebühren

Vorteile
Fixe Abhebegebühr gut für große Summen

 

ADVCASH (Belize)

Das bietet sie
Kartenwährung: €/$
Konten: EUR,USD,GBP,RUB
Optionen: Virtuelle Kreditkarte, Anonym, Bitcoin

Kosten
Kartengebühr: 5€ / Virtuell 1€
Monatsgebühr: 0
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0/1,5%
Aufladen von fremder Karte: –
Überweisung: –
Aufladen jeder Karte: 6€ + 1%
Interne Überweisungen: 0
Prepaid-Karte über E-Wallet aufladen: 1€/1$
Geld abheben: 2€/$ – 3€
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2%

Einschränkungen
Keine Überweisungen möglich

Vorteile
Hohe Flexibilität an andere E-Wallets zu überweisen

 

PAYEER (Georgien)

Das bietet sie
Kartenwährung: €/$
Konten: EUR,USD,RUB
Optionen: Bitcoin

Kosten
Kartengebühr: 10$
Monatsgebühr: 0
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: 6,2% + 0,5$*
Überweisung: 3,65%
Aufladen jeder Karte: 3,1% + 6$
Interne Überweisungen: 1%
Prepaid-Karte über E-Wallet aufladen: 2,5% + 1$
Geld abheben: 0
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2%

Einschränkungen
Kann nur von VISA-Karten aufgeladen werden

Vorteile
Höchste Abhebe-Limits: 5 x 1000€ am Tag

 

OKPAY (Zypern)

Das bietet sie
Kartenwährung: $
Konten: EUR,USD
Optionen: Virtuelle Karte

Kosten
Kartengebühr: 15$
Monatsgebühr: 0,5%/Monat
bei Inaktivität: 5€/Monat nach 12 Monaten
Aufladen von fremden Konto: 1€
Aufladen von fremder Karte: 4%
Überweisung: 1% + 50€
Aufladen jeder Karte: 4% + 7€
Interne Überweisungen: 0,5% (max.3€)
Prepaid-Karte über E-Wallet aufladen: 3$
Geld abheben: 2% (3$ – 15$)
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2%

Einschränkungen
Wenige Optionen für Überweisungen

Vorteile
Kann über QIWI aufgeladen werden

 

PAYZA (Canada)

Das bietet sie
Kartenwährung: $
Konten: EUR,USD
Optionen: Bitcoin

Kosten
Kartengebühr: 20$
Monatsgebühr: 1$
bei Inaktivität: 2$/Monat nach 3 Monaten
Aufladen von fremden Konto: 6€
Aufladen von fremder Karte: 3,5%
Überweisung: 15$
Aufladen jeder Karte: 8$
Interne Überweisungen: 0 (beim Senden)/2,9%+0,25€
Prepaid-Karte über E-Wallet aufladen: 1$
Geld abheben: 2,5$
Online-Zahlung: 1$
Wechselkursgebühren: 2,5%+1,5$

Einschränkungen
Hohe Kosten wenn nicht benutzt

Vorteile
Hohe Flexibilität gegenüber Geschäftsmodellen und Ländern

 

I-CARD (Bulgarien)

Das bietet sie
Kartenwährung: €/$/£/+
Konten: EUR/USD/GBP/+
Optionen: –

Kosten

Kartengebühr: 0
Monatsgebühr: 10€/Jahr
bei Inaktivität: 1€ Monat nach 12 Monaten
Aufladen von fremden Konto: 0
Aufladen von fremder Karte: 1% EU/2,5%
Überweisung: 3,95€
Aufladen jeder Karte: –
Interne Überweisungen: 0,1€
Prepaid-Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 3€
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 2%

Einschränkungen
undurchsichtig

Vorteile
Fixe Abhebegebühr

 

BREDER SUASSO (Neuseeland)

Das bietet sie
Kartenwährung: €, $
Konten: EUR,USD,CHF,+
Optionen:

Kosten
Kartengebühr: 410€ privat/590€geschäftlich +100€ Remote-Eröffnung
Monatsgebühr: 15€/25€
bei Inaktivität: –
Aufladen von fremden Konto: 7-150€
Aufladen von fremder Karte: –
Überweisung: 60-260€
Aufladen jeder Karte: 0
Interne Überweisungen: 0,1%, min. 9€
Prepaid-Karte über E-Wallet aufladen: 0
Geld abheben: 5€ +1%
Online-Zahlung: 0
Wechselkursgebühren: 3%

Einschränkungen
Extrem hohe Gebühren

Vorteile
Sehr breite Akzeptanz auch offshore
Verschwiegenheit

Der Beitrag Der ultimative Vergleich: 22 FinTech Banken mit Prepaid-Karte erschien zuerst auf Staatenlos.

Steemit – Geld verdienen mit Meinungsfreiheit

$
0
0

Auf Staatenlos beschäftigen wir uns ab und an auch mit Krypto-Währungen und neuen technischen Entwicklungen. Heute informiert uns einer der Staatenlos-Leser der ersten Stunde, Dennis Spieß, über das spannende dezentrale Soziale Netzwerk Steemit, das seine Autoren belohnt Content zu kreieren.

Steemit ist nicht nur dezentral, das heißt frei von jeglicher Zensur und Regulierung, die wir spätestens seit den „Hate Speech“-Gesetzen auf Facebook & Co. haben, sondern belohnt seine Autoren sogar wertvolle Inhalte zu erschaffen. Statt Facebook zu einem Milliarden-Konzern zu machen lässt sich mit Steemit selbst gut Geld verdienen.

Steemit als dezentrales Netzwerk über die Blockchain hat auch seinen Krypto-Token Steem. Steem ist mit einer Marktkapitalisierung von 380 Millionen USD mittlerweile auf Platz 16 aller Krypto-Währungen und im steten Aufschwung begriffen. Statt nur als Spekulationsobjekt wie so viele Krypto-Währungen bietet Steemit aber einen echten Mehrwert in Form eines dezentralen Netzwerkes auf Peer-to-Peer-Basis, das deshalb nicht zu verbieten, regulieren oder manipulieren ist.

Deshalb wird Staatenlos in einer Zeit immer einschneidender Beschränkungen der freien Meinungsäußerung seine Blog-Inhalte nach und nach auf Steemit kodifizieren – und damit vielleicht sogar Geld verdienen. Wie das Ganze genau funktioniert erklärt Euch Dennis von Liberated.de in seinem heutigen Gastbeitrag.

 

Wenn Du auch ein spannendes Staatenlos-relevantes Thema zu meinem Blog beisteuern willst, kannst Du dich gerne als Gast-Autor bei mir melden.

 

Mit Katzenvideos zum schnellen Geld – wie ich sogar bei sinkenden Kursen von der Blockchain profitiere

Ich gebe es zu: Katzenvideos liefern nicht gerade den größten informationellen Mehrwert. Dennoch ist dieses stereotype Social-Media-Phänomen bestens dafür geeignet, um zu erklären, wie man leicht mit Steem Kohle macht. Und zwar genug Kohle, um sich damit schnell schon ein Leben als Perpetual Traveler etwa in Südostasien zu finanzieren. Aber zunächst einmal die Grundlagen für alle, die Steem noch nicht kennen:

 

Steem? Counter Strike?

Nein, diese Internet-Goldgrube hat nichts mit Steam zu tun. Steem ist eine Kryptowährung mit angeschlossenem sozialen Netzwerk. Oder vielmehr umgekehrt: Steemit.com ist das Facebook von Morgen mit angeschlossener Blockchain-Technologie. Alle Beiträge, Likes und Shares werden dezentral auf vielen verschiedenen Servern gespeichert und sind unkontrollier- und somit auch unzensierbar.

 

Allein dies wäre schon Grund genug für uns staatenlose Pioniere der Freiheitsbewegung sofort komplett auf Steem als unsere Hauptplattform umzusatteln.

 

Was Bitcoin für das Geld und das Bankgeheimnis ist, stellt Steem für die Pressefreiheit dar. Insbesondere in Zeiten des Kampfes gegen die Meinungsfreiheit Hate-Speech, werden immer mehr Leute in die unzensierten Alternativen drängen.

Aber der größte Reiz an Steem ist finanzieller Natur. Jedes Posting, jeder Kommentar, jedes Teilen und auch jeder Like, der selbst hochgevotet werden kann, werden in den hauseigenen Kryptowährungen entlohnt. Hier lässt sich entscheiden, ob man direkt in auscashbaren Steem-Dollars bezahlt werden möchte oder ob man längerfristig in sogenanntes Steem-Power investieren möchte. Nein, auch das hat nichts mit Dampfkraft (steam power) zu tun, obwohl es Deinen Einfluss im Netzwerk wie eine Dampfmaschine nach vorne bringt. Steem-Power lässt sich nämlich am besten als Einfluss oder Medienmacht erklären. Es stärkt Deine Like-Kraft. Mit Steem-Power entscheidest Du mit, welche Content-Produzenten im System am meisten entlohnt werden sollen. Allein schon aus diesen monetären Anreizen wird sich meiner Meinung nach Steem (oder vielleicht auch eine andere ähnliche Kryptowährung) mittelfristig gegen alle konventionellen Konkurrenten auf dem Markt der Social Media durchsetzen.

 

Wie kommt das Geld bei Steemit ins System?

Im Prinzip finanziert sich Steem genauso wie Facebook. Es gibt zum einen Investoren, die auf eine rosige Zukunft von Steem spekulieren. Und zum anderen gibt es Werbetreibende. Während diese bei Facebook ganz offensichtlich Geld für Anzeigen bezahlen, läuft das bei Steem indirekt über die besagte Steem-Power. Habe ich beispielsweise ein Produkt, das ich bewerben möchte, dann schreibe ich einen Werbetext und vote ihn hoch oder ich unterstütze mir positiv gesonnene Produkttester mit meiner erkauften Like-Kraft.

 

Doch anders als bei Facebook partizipieren nicht hauptsächlich Mark Zuckerberg und die Facebook-Aktionäre am Gewinn, sondern in erster Linie die Nutzer-Community.

 

Allerdings gibt es eine nicht unerhebliche Inflation, vor der man jedoch mit dem längerfristigen Investment in Steem-Power geschützt ist. Es ist also sinnvoll, entweder in Steem-Power zu investieren oder Gewinne schnell auszahlen zu lassen. Theoretisch muss man nicht einen Cent in das System investiert haben, um schon daran verdienen zu können. Es reicht qualitativ guten Inhalt zu kreieren oder diesen frühzeitig aufzufinden und mit Likes und Shares zu dessen Verbreitung beizutragen.

Denn wie gesagt, kann man auch nur mit Likes und Shares Geld verdienen. Was jedoch qualitativ ist, entscheidet wie auch in Facebook der Markt – allerdings (noch) ohne Filterblase. Diese will nämlich in Facebook dafür sorgen, dass wir möglichst lange auf der Plattform an sich bleiben und die Werbeeinnahmen für die Plattform Facebook sprudeln. Informationell gute Inhalte gehen da häufig in der Masse der Katzenvideos unter. Bei Steem geht es nicht in erster Linie darum, dass man möglichst lange auf der Plattform verweilt, sondern jeder einzelne Nutzer ist darum bemüht, dass Du insbesondere auf seinen Inhalt achtest und ihn hochvotest.

 

Natürlich ist es für die Steem-Community insgesamt von Vorteil, wenn Du zu einem Social-Media-Junkie wirst und möglichst viele Artikel liest und upvotest. Aber da es keinen zentralen Haupteigentümer der Plattform gibt, sondern alle miteinander konkurrieren, steht die Qualität der einzelnen Inhalte vielmehr im Vordergrund.

 

Die Katzenbilder-Strategie

Trotz verschiedenen psychologischen Strategien und Filterblase bei Facebook ist es dennoch nicht von der Hand zu weisen, dass offensichtlich ein Markt für süße Katzenbilder besteht. Die Filterblase in Facebook entsteht ja gerade aufgrund der Tatsache, dass der Suchtfaktor mancher Inhalte bei den Nutzern größer ist als dieser bei anderen Dingen ist. Auf diese gut funktionierenden Inhalte hin muss man Facebook, Twitter, Instagram und YouTube analysieren.

Die berühmten Katzenvideos stehen hier stellvertretend für alles, was im Internet Hochkonjunktur hat. Dies können vegane Kochrezepte sein, lustige Memes, Videos zu den neuesten Verschwörungstheorien oder einfach nur hilfreiche Anleitungen und Lifehacks. Hast Du ein Internet-Phänomen gefunden, was bei Facebook viele Likes generiert, so kannst Du Dir auch fast sicher sein, dass man damit auch bei Steem den ein oder anderen wertvollen Upvote generieren kann.

Während man bei Facebook jedoch erst einmal 100.000 Follower haben muss, bis es sich wirklich lohnt, geht dies bei Steem (noch) sehr schnell. So habe ich etwa mit einem Kumpel bei Steem ohne vorherigen finanziellen Einsatz eine Meme-Seite gestartet, bei der wir hin und wieder mehr oder weniger lustige Bilder posten. Obwohl wir nichts als nur ein bisschen Zeit investiert haben, ist ein Like gerne mal 10 Cent wert. Letztens haben wir mit einem besonders lustigen Bildchen über 80 US-Dollar gemacht. Als meine Schwester das sah, hat sie kurzer Hand auch ihren eigenen Steem-Account erstellt. Nach nicht einmal 48 Stunden durfte auch sie ihren ersten 80-Dollar-Post feiern. Zwar variiert der Steem-Preis gerne mal ein bisschen, aber ob 60 oder 80 Dollar, das macht dann auch keinen großen Unterschied, solange diese regelmäßig generiert werden. Und in den letzten Tagen hatten wir mehrere solche erfolgreichen Posts.

Im Grunde geht es bei der von mir so genannten Katzenbilder-Strategie einfach nur darum, ein in anderen Plattformen funktionierendes Konzept auf Steem zu portieren. Da Steem noch in der Pionierphase ist, herrscht hier ein richtiger Goldrausch. Wenn die wichtigsten Informations- und Entertainment-Angebote von Facebook auch auf Steem erhältlich sind und gewisse Schlüssel-Personen zu Steem wechseln, wird dann auch sicherlich die große Masse nachkommen.

 

Die Frage ist nur: Bist auch Du einer der Early-Adaptors?

 

Hast Du vielleicht schon ein Account bei Steem? Wenn ja, wie läuft’s bei Dir? Was sind Deine Tricks und Ideen, um möglichst viele Upvotes zu ergattern? Wie machst Du Nutzer mit viel Steem-Power auf Dich aufmerksam? Teile doch gerne Deine Erfahrungen mit uns im Kommentarbereich!

Der Beitrag Steemit – Geld verdienen mit Meinungsfreiheit erschien zuerst auf Staatenlos.

Die Holland-Holding: Tricksen im Nachbarland

$
0
0

Deutschland hat das Glück oder Pech viele Nachbarländer zu haben. Neun an der Zahl gibt es, die innerhalb einer grenzfreien EU der grenznah wohnenden Bevölkerung zahlreiche Ausweichmöglichkeiten im anderen Land und umgekehrt bietet. Über einige dieser Länder wie die steuerlich interessante Schweiz und Tschechien haben wir auf Staatenlos schon geschrieben. Andere sind für Unternehmer weniger attraktiv, bieten aber einen guten Lebensmittelpunkt für Homeschooler oder andere im deutschen System verfolgte. Heute beschäftigen wir uns mit der Steueroase Niederlande – mit der Holland-Holding als optimalen Vehikel für viele deutsche Unternehmer.

Den meisten Deutschen gilt die Schweiz als bevorzugtes Auswanderungsland zum Steuern sparen. Spätestens seit Einführung der überdachenden Besteuerung mit der Schweiz, die die meisten Unternehmer mit deutschen Kunden für weitere 5 Jahre nach Wegzug in die Schweiz in Deutschland steuerpflichtig macht, hat sich dies jedoch verändert. Immer mehr werden etwas weiter entfernte Ziele in der EU wie Malta oder Zypern gewählt, bei Nicht-Relevanz der Wegzugsbesteuerung geht es auch mal gleich nach Lateinamerika oder Asien.

 

Auch in diesem Fall geht es allerdings auch noch oft darum, weiter in Deutschland Geschäfte zu machen. Und in manchen Fällen ist dazu eine deutsche Kapitalgesellschaft nötig. Schließlich sind in einigen Branchen deutsche Geschäftspartner sehr konservativ und erwarten eine GmbH. Mit Auslandsunternehmen, selbst wenn ihre Rechnungen vom Finanzamt akzeptiert würden, kann es zu Problemen kommen.

 

Wer eine Kapitalgesellschaft wie eine Gmbh in Deutschland hat und abwandern möchte, muss sich nicht nur mit Wegzugsbesteuerung und erweitert beschränkter Steuerpflicht herumplagen. Rein steuerlich kann er als GmbH-Eigner keinen monetären Zugewinn erwarten. Schließlich greift die beschränkte Steuerpflicht auf alle Zahlungen, die er aus dieser GmbH erhält. Er muss die volle deutsche Abgeltungssteuer in Höhe von ca. 26% als Quellensteuer zahlen, die nur in Sonderfällen bei Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland verringerbar ist, durch die dann entsprechende Doppelbesteuerung aber ähnlich wenn nicht höher ist. Auch auf ein ihm ausgezahltes Gehalt greift die beschränkte Steuerpflicht. Das Gehalt wird ohne Freibeträge ab dem ersten Euro voll versteuert.

Aus diesem Grund hat es steuerlich keine Vorteile mit Auslandswohnsitz rein eine deutsche Kapitalgesellschaft zu führen. Es gibt jedoch Lösungen, das ganze entsprechend so zu gestalten, dass der Gewinn aus der deutschen GmbH mit möglichst wenig Steuern an die Privatperson fließt, selbst wenn diese in einem Niedrigsteuerland ansäßig ist. Hierzu bewegen wir uns in den komplexen Bereich mehrstufiger Strukturen, Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern, EU-Richtlinien und so weiter. Unser Vehikel an dem wir diese unverständlichen Begriffe leicht verständlich erklären können ist die Holland Holding.

 

Von Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern und Co.

An dieser Stelle wollen wir nur einen kurzen Einblick in die Begriffe geben, die in der internationalen Steuervermeidung wichtig sind. Bereits in der Vergangenheit habe ich etwa anhand des Steuervermeidungsmodells des “Double Irish Dutch Sandwich” gezeigt, wie das Ganze in der Praxis funktioniert. Auch dort war die Holland-Holding die sozusagen entscheidende Wurst im Sandwich.

Viele Länder auf der Welt haben miteinander Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um die doppelte Besteuerung von Einnahmen zu verhindern. Gleichzeitig weisen diese Abkommen Staaten in vielen Zweifelsfällen endgültig das Besteuerungsrecht zu und regeln bei Doppelbesteuerung, inwieweit Einnahmen angerechnet oder freigestellt werden. Ferner spielen DBAs etwa auch bei der nötigen Substanz von Unternehmen eine Rolle, wenn sie mit deutschem Wohnsitz geführt werden. Mit deutschem Wohnsitz ist es immer deutlich leichter ein aktives Unternehmen mit Büro und Mitarbeiter in einem DBA-Staat zu führen als mit keinem.

Um DBAs ferner zu verstehen, müssen wir den Begriff der Quellensteuer einführen. Grob gesagt ist eine Quellensteuer eine Steuer, die an der Quelle erhoben und abgeführt wird. Quellensteuern existieren auf eingehende und ausgehende Zahlungen. Viele kennen das etwa von ihrem Broker, der die Steuer auf Kursgewinne automatisch abführt. Die Quellensteuer in Deutschland ist letztlich die Abgeltungssteuer in Höhe von ca. 26% und variiert in anderen Ländern von 0 bis über 40%. Berüchtigt sind etwa die Schweiz und USA mit Quellensteuern von 35 bzw 30%. Hier kommen nun DBAs ins Spiel, die die Quellensteuern zwischen 2 Vertragsstaaten senken können.

 

Laut dem DBA Deutschland-USA sinkt die Quellensteuer in den USA auf Gewinnausschüttungen von 35% auf 15%, die zudem der deutschen Steuerlast angerechnet werden. Praktisch zahlt ein in Deutschland ansäßiger Gesellschafter einer US-Firma also 15% an die USA und den Rest an Deutschland.

 

Das Ganze Thema ist natürlich wesentlich komplizierter und gerade im Investment-Bereich zahlreichen Gesetzesänderungen auch etwa in 2018 unterworfen. In diesem Fall interessieren uns nur die Gewinnausschüttungen sprich Dividenden von Kapitalgesellschaften. In allen Ländern mit Quellensteuern muss die Kapitalgesellschaft bei Dividenden-Zahlungen an ihre Gesellschafter die Quellensteuer einhalten und an das zuständige Finanzamt abführen. Quellensteuern für Kapitalgesellschaften rangieren von Null wie in Steueroasen wie Zypern, England und Malta über 5% (etwa Bulgarien/Rumänien) bis zu weit mehr als 15% in den meisten Ländern und können wie im Fall der Schweiz auch einmal 35% erreichen.

Würde eine GmbH aus Deutschland einer Mutter in Zypern gehören, so würde das Doppelbesteuerungsabkommen Zypern-Deutschland bei einer Dividenden-Ausschüttung die Abgeltungssteuer möglicherweise minimieren, während Zypern als Land ohne Quellensteuern eingehende Dividenden nicht besteuert. Innerhalb der EU sind glücklicherweise DBAs für diesen Fall weitgehend hinfällig. Unter der sogenannten EU-Mutter-Tochter-Regelung können Gewinne in verbundenen Kapitalgesellschaften innerhalb der EU steuerfrei verschoben werden nach gewisser Beteiligung und Haltefrist. Das heißt, sämtliche Gewinne können steuerfrei von einer GmbH in eine Holding auf Zypern abfließen.

 

Zypern jedoch hat überhaupt keine Quellensteuern. Das heißt, wenn der Zypern-Gesellschafter in einem Nullsteuerland (oder auch in Zypern selbst mit Non-Dom-Status) lebt, zahlt er keinerlei Steuern auf die empfangenen Dividenden.

 

Deutschland hat sich nun als einziges EU-Land eine Ausnahme erschlichen, in dem ein Steuervorbehalt auf 5% der weitergeleiteten Einnahmen im Rahmen der EU-Mutter-Tochter-Regelung eingeführt wurde. Das heißt, 5% der weitergeleiteten Dividenden werden im Rahmen der Abgeltungssteuer besteuert, was einem effektiven Steuersatz von etwa 1,3% entspricht. In allen anderen EU-Ländern können Dividenden grundsätzlich steuerfrei weiterfließen wenn die Mindestbeteiligung erfüllt ist.

Besagtes Zypern ist sicherlich ein optimaler Holding-Standort für den ähnliche Vorteile gelten, die auch eine Holland-Holding in Anspruch nehmen kann. Leider ist Zypern in Deutschland eher verrufen, gilt als Niedrigsteuerland und ist auch geografisch nicht gerade nahe. Ferner gibt es wesentlich weniger Doppelbesteuerungsabkommen, mit denen eingehende Quellensteuern verringert werden können. Eine Zypern-Holding lohnt sich deshalb vor allem mit einem steuerfreien Non-Dom-Wohnsitz in Zypern. Für viele andere Unternehmer kann es hingegen oftmals Sinn machen, sich unsere Nachbarn in Holland anzuschauen.

 

Warum Holland? Die Steueroase vor unser Haustür

Auf dem Papier sieht Holland nicht unbedingt wie eine Steueroase aus. Die Körperschaftssteuer beträgt 25% und Einkommenssteuern können noch wesentlich höher ausfallen. Gerade dies ist für deutsche Unternehmer jedoch ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Holländische Unternehmen gelten für Deutschland nämlich nicht als Niedrigsteuerland, weil man aktiv mehr als 20% Steuern zahlen würde. Kein Niedrigsteuerland zu sein heißt erheblich geringere Anforderungen an die Substanz einer Firma zu erfüllen, wenn man sie mit deutschem Wohnsitz betreibt. Praktisch muss es nur etwas mehr als ein Briefkasten sein, sprich ein kleines Büro nahe der Grenze, in das man ab und an pendelt, reicht aus um die deutschen Steuerbehörden zufrieden zu stellen.

Es greift dann die holländische und nicht die deutsche Steuergesetzgebung auf die Einnahmen der Firma, weil der Geschäftssitz eindeutig Holland ist. Gerade bei einer Holding, deren Aufgabe eher die Verwaltung von Firmen und Vermögen ist, greifen nochmals niedrigere Substanz-Anforderungen als be aktiven Firmen. Nicht nur jeder halbwegs grenznah wohnende Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen könnte also eine anerkannte Firma in Holland nutzen und die Steuervorteile nutzen. Da eine Holding ja nur wenig verwaltet, reicht vermutlich auch ein gelegentliches Aufsuchen des Büros alle paar Wochen aus.

Für ein aktives Unternehmen hat er dazu in Vergleich zu Deutschland kaum Einsparungen. Allerdings kann das deutlich niedrigere einzuzahlende Stammkapital von 900€ eine BV – so heißt die holländische GmbH (Besloten Venootschap) – durchaus interessant machen. Auch gewisse Branchen wie die Nahrungsmittelergänzungsindustrie lässt sich aus Holland in der Regel deutlich leichter abwickeln, weil die Banken und Zahlungsdienstleister lokal darauf ausgelegt sind.

Als Holding jedoch hat eine Holland-Firma eine Vielzahl an Vorteilen, die die Niederlande zur wohl massivsten Steueroase in der EU machen. Je größer ein Konzern ist, desto einfacher können schließlich auch Steuerverschiebungsstrukturen gebildet werden, da die Gründung einer neuen Niederlassung kaum im Verhältnis zu möglicherweise eingesparten Steuern steht. Dennoch kann die Holland-Holding auch gerade für deutsche Unternehmer viel Sinn machen. Besonders viel Sinn macht sie für diejenigen, die mittelfristig planen auszuwandern und dies möglichst steuerschonend tun wollen.

Eine Holland-Holding hat etwa das sogenannte Holding-Privileg. Das heißt, dass der Verkauf von Tochtergesellschaften in der Regel steuerfrei gestaltbar ist. Statt hoch privat mit Einkommenssteuer versteuert zu werden fließt das Geld steuerfrei an die Holding und von dort möglicherweise weiter. Ungleich wie Zypern gibt es zwar Quellensteuern auf ausgehende Zahlungen, diese werden jedoch im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen, die Holland auch mit Steueroasen abschließt, maßgeblich reduziert.

Beispielsweise können Dividenden statt der üblichen 15% dank Bestehen eines eher unüblichen DBA steuerfrei in zahlreiche Nullsteuerländer wie Panama, die Vereinigte Arabische Emirate, Hong-Kong, Malaysia oder Singapur fließen, wenn gewisse Bedingungen beachtet werden. Auch mit vielen anderen Ländern, die Auslandseinkommen besteuern, sind die Raten wesentlich reduziert.

 

Gerade mit den holländischen Niedrigsteuerländern in der Karibik, etwa Curacao, bieten sich ausgezeichnete Möglichkeiten. Hier werden Unternehmen etwa nur mit 3% besteuert.

 

Warum jetzt Holland wo Zypern auf dem Papier eigentlich besser ist? Holland bietet als Nachbarland für den Jungunternehmer wesentlich bessere Möglichkeiten eine vom Finanzamt anerkannte Holding zu installieren als das Niedrigsteuerland Zypern. Substanz in Zypern zu schaffen ist teuer und aufwändig, in Holland hingegen ein Kinderspiel. Wer vor seiner mittelfristigen Auswanderung oder aber auch ohne Wegzugsintention eine Holding-Struktur errichten möchte, der sollte ernsthaft über eine holländische BV nachdenken. Schließlich ergeben sich auch Vorteile gegenüber zweier verbundener GmbHs. Die Stammeinlage von 25.000€ zu stemmen ist oft nicht einfach. Mit 900€ ist da eine BV die deutlich billiger und trotzdem sehr anerkannte Lösung. Ebenso ist das Gesellschaftsrecht in Holland wesentlich flexibler und Finanzamt großzügiger, was man nicht unterschätzen sollte.

Jede Holding sollte von Anfang an richtig aufgesetzt werden. Werden nach Gründung der verbundenen Gesellschaften Änderungen vorgenommen, so geht dies nur über einen steuerpflichtigen, schnell teuren Verkauf oder steuerneutraler Übertragung über komplizierte Verfahren mit noch teureren Anwälten. Gerade wenn man doch auswandern möchte, kann ein deutsches Holding-Konstrukt, obwohl innerhalb des Systems recht gut, starke Verwerfungen mit sich bringen.

 

Was muss man bei Gründung einer Holland Besloten Venootschap beachten?

Die BV ist eine Kapitalgesellschaft aus den Niederlanden. “BV” ist die Abkürzung für “Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid” (niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Eine BV ist eine Rechtsperson, was bedeutet, dass die niederländische BV eigenständige Rechte und Pflichten hat. Die Geschäftsanteile der BV gehören einem Gesellschafter, gleichgültig wie wie viele und ob aus dem in- oder Ausland.

Generell ist eine BV haftungsbeschränkt. Allerdings können Gesellschafter in die Haftung für Schulden genommen werden, die sie nicht begleichen können, weil sie sich zuvor als Dividenden ausgezahlt haben. Zu vorsätzlichem Mißbrauch und Co. gibt es ähnliche Regelungen wie in Deutschland.

Die BV kann ähnlich wie in Deutschland nur vor einem holländischen Notar gegründet werden. Dazu ist eine Stammkapitaleinlage von nur noch 900€ nötig (bis 2012 waren es noch 18€). Das Stammkapital muss nicht zwingend auf ein niederländisches Konto fließen, grundsätzlich sind auch andere Geschäftskonten erlaubt,

Jedes Jahr muss innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ein Jahresabschluss erstellt werden. Eine Aufschiebung der Frist um 6 Monate ist dabei möglich. Es besteht eine Veröffentlichungspflicht des Jahresabschluss in den 8 Tagen nach Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung. Bei kleineren BVs reicht auch eine vereinfachte Bilanz aus, ein Wirtschaftsprüfer ist nicht notwendig. Audits müssen erst ab einer Bilanzsumme von 6 Millionen, einem Umsatz von 12 Millionen oder ab 50 Mitarbeitern durchgeführt werden.

 

In der Essenz kann eine Holding in Holland verglichen zu einer GmbH also nicht nur zu Steuervorteilen führen, sondern insbesondere die Bürokratie enorm erleichtern.

 

Gerade deshalb lohnt es sich einen Blick über die Grenze zu unserem nordwestlichen Nachbarn zu wagen. Eine Holland-BV kann in Verbindung mit der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen als optimales Vehikel genutzt werden, Dividenden-Zahlungen steueroptimiert weltweit in vielerlei Länder fließen zu lassen. Dabei ist sie wesentlich günstiger und steuertechnisch in Deutschland unkritischer als eine vergleichbare Holding in Malta oder Zypern. Als ersten Schritt aus der deutschen Steuerhölle hinaus sei gerade grenznahen Unternehmern eine Gründung in Holland daher sehr ans Herz gelegt.

Der Beitrag Die Holland-Holding: Tricksen im Nachbarland erschien zuerst auf Staatenlos.


7 Irrtümer der Steuerpflicht in Deutschland

$
0
0

Auf Staatenlos haben wir uns bereits im Detail dem Leben und Vorteilen eines Perpetual Travelers gewidmet. Wir haben gezeigt, dass ein neuer Wohnsitz untrennbarer Bestandteil einer klugen Flaggen-Strategie ist und eine reine Abmeldung zur Vermeidung der Steuerpflicht in Deutschland nicht ausreicht. Heute wollen wir insbesondere diesen letzten Punkt vertiefen und einige Mythen aufklären, die in Bezug auf die Wohnsitzlosigkeit immer wieder zu hören sind.

Dazu werden wir uns in diverse Gesetzestexte und offizielle Quellen der Bundesrepublik Deutschland begeben. Auf Österreich sind die meisten dieser Regelungen jedoch ähnlich anwendbar. Nach diesem Beitrag sollte klar sein, dass Perpetual Traveling tatsächlich immer noch ein legitimes Konzept ist, so oft es auch angezweifelt werden mag. Noch – denn natürlich können immer Änderungen kommen, gegen die man sich entsprechend absichern sollte.

In Beratungs-Sitzungen, Seminaren und öffentlichen Diskussionen fallen immer wieder Stichworte, die von Laien missinterpretiert werden. Insbesondere in Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen gibt es oft Missverständnisse. Argumentiert wird mit Verständigungsverfahren, Tie-breaker-rules, Informationsaustausch, 90%-Vorbehalt und ähnlichen Begriffen ohne letztlich zu wissen, was sie bedeuten.

Wohnsitzlose Steuerfreiheit könne gar nicht möglich sein, so das gängige Argument. Tatsächlich ist es das, obwohl Deutschland neben den USA die strengsten Gesetze weltweit bezüglich Abwanderung hat. Wegzugssteuern, erweiterte beschränkte Steuerpflicht oder überdachende Besteuerung mit der Schweiz – kaum ein anderes Land macht es seinen Untertanen schwerer das Sklavendasein zu verlassen.

 

1. Irrtum: Es ist ein neuer Steuerwohnsitz nötig

Ungleich vielen anderen Ländern der Welt gibt es aber einen entscheidenden Vorteil. Durch das Melderecht ist bereits die Abmeldung ein Indiz zur Aufgabe der Steuerpflicht. Wird dann tatsächlich ein Lebensmittelpunkt unterlassen, kann der Weg in die Steuerfreiheit nah sein – ganz ohne sich einen neuen Wohnsitz zu suchen. In vielen anderen Ländern hingegen muss zwingend ein neuer Steuerwohnsitz begründet werden, um sich aus der Steuerpflicht im Heimatland zu verabschieden. Und während auch für deutsch-sprachige Auswanderer ein neuer Wohnsitz ratsam ist, so ist er eben gerade in den Anfangszeiten eines Business nicht zwingend nötig.

Geregelt ist das in der Abgabenordnung. Dort gibt es zwei wesentliche Paragrafen, die für Perpetual Traveler ausschlaggebend sind. Zu jedem dieser grundsätzlichen gesetzlichen Begriffsbestimmungen gibt es zahlreiche Gerichtsverfahren zur Interpretation.

 

§ 8
Wohnsitz

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

 

Dazu ein wesentlicher Kommentar aus einer Gerichtsentscheidung:

 

Der Wohnsitzbegriff nach § 8 AO enthält im Wesentlichen drei Bezugspunkte, nämlich in sachlicher Hinsicht („Wohnung“), in personeller Hinsicht („Innehaben“) sowie in zeitlich-sachlicher Hinsicht („Umstände, die auf die Beibehaltung und Benutzung der Wohnung schließen lassen“).

 

Allein zu Paragraph 8 gibt es 738 Gerichtsentscheidungen bezüglich dessen, was eine Wohnung oder Wohnsitz definiert. Auf einige Beispiele werde ich kombiniert mit Paragraph 9 eingehen.

 

§ 9
Gewöhnlicher Aufenthalt

Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.

 

Auch zu Paragraph 9 gibt es bisher 429 Gerichtsentscheidungen, die bei juristischen Internetdiensten mehr oder weniger frei einsehbar sind. Dabei wurde von den Finanzgerichten das Thema „Perpetual Traveling“ noch niemals aufgegriffen. Ironischerweise geht es oft umgekehrt darum, dass Kläger unbedingt unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein wollen, es aber nicht dürfen. Das Finanzgericht urteilt also in vielen Fällen gegen eine unbeschränkte Steuerpflicht. Das geschieht z.B. in Zusammenhang mit Kindergeldforderungen, die bei einem EU-Wohnsitz generell noch bestehen bleiben können. Oft geht es auch darum den Steuerfreibetrag Deutschlands auszunutzen um gegenüber der beschränkten Steuerpflicht (progressive Besteuerung ab dem ersten Euro) einen Steuervorteil herauszuziehen.

Dennoch gibt es zumindest einige Urteile, an denen man sich als Perpetual Traveler orientieren kann. Die zwei Paragraphen zusammengefasst sollte man darauf achten, dass man keine Wohnung in Deutschland innehat, die man regelmäßig benutzt.

Die 183-Tage-Regelung in Deutschland wird dabei gerne mißverstanden. Auch weniger als 183 Tage Anwesenheit kann in Deutschland zur Steuerpflicht führen, während auch mehr als 183 Tage Anwesenheit nicht zwingend dazu führen müssen. So schreibt der Gesetzgeber klar, dass „kurzfristige Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben“. Praktisch bedeutet das, dass zum Beispiel eine Anwesenheit an allen 52 Wochenenden des Jahres problematisch sein kann (nur 104 Tage), wenn die überwiegende Zeit des Jahres in der Woche im Ausland verbracht wird. Unterbrochen wird ein Aufenthalt in Deutschland generell erst ab einer Verweildauer von über 3 Wochen im Ausland. In konkreten Beispiel würden anhand Doppelbesteuerungsabkommen geschaut werden, wo der tatsächliche Lebensmittelpunkt liegt. Leben Ehefrau und Kinder etwa noch in Deutschland, so ist von einem deutschen Steuerwohnsitz auszugehen.

Es kann aber auch anders kommen. In einem Urteil wurde eine in der Schweiz lebende Moderatorin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, weil sie innerhalb der Woche zu Drehzwecken in Deutschland arbeitete. Dass sie durch gewisse Drehpausen unter den 183 Tagen blieb war letztlich nicht relevant, weil es sich dabei um „kurzfristige Unterbrechnungen“ handelte. Wesentlich ist immer der genaue, konkrete Einzelfall.

Anders herum ist im Gesetz klar geregelt, dass ein Aufenthalt, der „selbst ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert“ steuerlich unproblematisch ist. Demnach ist es überhaupt kein Problem seine Familie zu diversen Geburtstagen, Hochzeiten, Weihnachten oder auch einfach mal so zu besuchen. Auch das Gästezimmer der Eltern kann regelmäßig bis zu 30 Tagen Aufenthaltsdauer ohne Gefahr benutzt werden. Festgestellt wurde auch etwa schon, dass ein 3-monatiger Aufenthalt im selben Hotel keine Steuerpflicht begründet.

Zitieren wir dazu eine Gerichtsentscheidung von Finanzgericht Rheinland-Pfalz 2002:

28
Nach der Rechtsprechung des BFH muss dem Steuerpflichtigen die Wohnung dadurch als Bleibe dienen, dass er sie ständig oder doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit benutzt. Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken macht eine Wohnung nicht zum Wohnsitz im Sinne des § 8 AO (BFH vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, für den Fall unregelmäßigen Aufenthalts im Inland ohne Besuchscharakter). Der Wohnsitzbegriff setzt nicht voraus, dass die Wohnung dauernd durch ihren Inhaber genutzt wird oder der Steuerpflichtige sich dort während einer Mindestzeit aufhält. Die Wohnung im Inland muss auch nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bilden. Er kann deshalb mehrere Wohnsitze haben (BFH vom 26. Februar 1986 II R 200/82, BFH/NV 1987, 301). Nicht genügend ist jedoch, dass sich jemand, der dauernd und langfristig mit seiner Familie im Ausland wohnt, nur gelegentlich im Urlaub oder zu Besuchszwecken in einer Wohnung oder in Räumen aufhält, die ihm unentgeltlich von Dritten, z.B. von den Eltern, zur Verfügung gestellt werden. In einem solchen Fall nutzt er die zur Verfügung gestellten Räume nicht als Bleibe und damit nicht als Wohnsitz, sondern nur besuchsweise oder als Ferienwohnung. Diese Rechtsprechung des BFH geht zurück auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 BHGG in der Fassung vor 1996 (vgl. etwa EFG vom 28. Februar 1980 8b RKg 6/79, SozR 58 70, § 1 Nr. 7 BKGG).

29
Ein lediglich kurzfristiger Aufenthalt (etwa zu Ostern, in den Sommerferien und zu Weihnachten) genügt nicht, um einen Wohnsitz zu begründen oder beizubehalten (BFH vom 12. Januar 2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231).

 

Dies wurde in diversen anderen Entscheidungen, etwa vom Finanzgericht Hamburg, bestätigt.

 

1. Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubszwecken, Berufszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, nicht beibehalten oder begründet.

2. Das gilt auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen während dieser Zeit weiterhin die Nutzung seiner inländischen Wohnung möglich wäre.

 

Selbst eine nicht vermietete Immobilie kann also unter Umständen möglich sein, wenn sie bei Aufenthalten nicht genutzt wird (weil etwa im Hotel übernachtet wird). Selbst eine Standby-Wohnung zur gelegentlichen Nutzung ist nach dem
Finanzgericht Hessen nicht zwingend ein Lebensmittelpunkt. Dieses Urteil lohnt es sich ausgiebig zu zitieren.

 

36
Anknüpfend an die vorstehenden Erwägungen vertritt der Senat zu der hier vorliegenden Fallgestaltung folgende Auffassung: Eine Person, die eine Wohnung im ständigen Wechsel mit anderen Personen nutzt, begründet dort in aller Regel keinen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO. In einem solchen Fall hat die betreffende Person nicht die Möglichkeit, in zeitlicher Hinsicht uneingeschränkt über die Wohnung verfügen zu können. Sie nutzt die Wohnung insofern in der Art eines Hotelzimmers. In einem solchen Fall kann nicht von einer gemeinsamen Nutzungsmöglichkeit, wie etwa bei einer Wohngemeinschaft, gesprochen werden (vgl. hierzu: Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 8 AO Rn. 29). Denn bei einer gemeinsamen Nutzung ist die Verfügungsmöglichkeit nicht in zeitlicher Hinsicht, sondern allenfalls in räumlicher Hinsicht beschränkt.

37
An der streitbefangenen Wohnung in R bestand für den Kläger wie auch für die anderen Nutzer sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht lediglich eine eingeschränkte Verfügungsmöglichkeit. Der Kläger konnte die Wohnung nur dann nutzen, wenn sie nicht zuvor von drei anderen Kollegen in Beschlag genommen war. Dabei spielt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass – aufgrund der dienstlichen Gegebenheiten – nur ganz vereinzelt mehr als drei Personen gleichzeitig Bedarf für einen Aufenthalt in der Wohnung hatten, keine Rolle. Bei abstrakter Betrachtung hatte der Kläger jedenfalls nicht die Möglichkeit, jederzeit auf die Wohnung zuzugreifen. Er musste immer damit rechnen, sich anstelle der standby-Wohnung ein anderes Übernachtungsquartier suchen zu müssen.

38
Das Fehlen einer zeitlich uneingeschränkten Verfügungsmacht über die Wohnung wird im Übrigen bestätigt durch die Regelung, die der Kläger und die anderen Nutzer in Bezug auf die vorhandenen Wohnungsschlüssel zunächst getroffen und dann auch später praktisch umgesetzt hatten. Danach konnten nur drei Nutzer gleichzeitig auf die Wohnungsschlüssel zugreifen, die im Postfach des Zeugen A auf der Basis der Fluggesellschaft F in M deponiert waren. Waren die drei insoweit verfügbaren Schlüssel vergriffen, mussten weitere Interessenten mit einer anderen Übernachtungsmöglichkeit Vorlieb nehmen. Dies konnte selbst dem Zeugen A so ergehen, und zwar ungeachtet der Tatsache, dass er der Hauptmieter und auch der Verwahrer der Wohnungsschlüssel war.

39
Auch die anderen (Begleit-) Umstände belegen, dass der Kläger und seine Kollegen nur im Rahmen der vorgegebenen Einschränkungen die Wohnung tatsächlich genutzt haben. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der räumlichen Umstände. So war die Wohnung nicht mit persönlichen Gegenständen ausgestattet. Die Einrichtung für die Küche sowie das Wohn- und Esszimmer hatte man zu Beginn von den Vormietern übernommen. Die Ausstattung der drei Schlafzimmer war auf das Allernotwendigste beschränkt. Zwar haben die Kläger und der Zeuge A ausgesagt, die Schlafzimmermöbel (drei Betten und ein Kleiderschrank) seien von den zunächst beteiligten Kollegen in einer Gemeinschaftsaktion aus X herangeschafft worden. Hieraus ist aber nicht zu folgern, dass die Schlafzimmer in ihrer Ausstattung eine persönliche Note aufgewiesen hätten. Im Übrigen war die Wohnung nur ganz kärglich mit Beleuchtungsgegenständen (teilweise nur mit nackten Glühbirnen) versehen.

40
Insgesamt gesehen, nutzten der Kläger und seine Kollegen die Wohnung nicht in einer Weise, dass man sagen könnte, sie hätten sich dort häuslich eingerichtet. Bedingt durch das von ihnen vereinbarte Nutzungskonzept waren sie gezwungen, ständig die Bettwäsche zu wechseln. Die Küche nahmen sie auch nur sehr selten in Anspruch. Das dort zubereitete Essen war zudem von ziemlich einfacher Qualität (Spaghetti oder andere Pasta-Gerichte).

 

Die ausführliche Zitierung zeigt, dass es immer auf die tatsächlichen Umstände, nicht auf subjektive Absichten ankommt. Wer tatsächlich im Ausland lebt und nur zu Besuchszwecken oder Geschäftsaufenthalten nach Deutschland kommt, der hat vom deutschen Finanzamt nur noch wenig zu befürchten. Anders herum nützt die subjektive Absicht nicht mehr in Deutschland leben zu wollen wenig wenn man es doch tut.

Noch bleibt abzuwarten, wann die ersten Fälle auftauchen, bei denen es um das Konzept des „Perpetual Traveling“ geht. Mit immer mehr wohnsitzlosen, dauer-reisenden Unternehmern und Selbstständigen ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Finanzgerichte irgendwann auch auf dieses Thema aufmerksam werden. Da einige Nomaden sich auch konferenz- und seminartechnisch lange Zeit in Deutschland aufhalten, kann es hier in Zukunft möglicherweise zu Problemen kommen. Je nachdem könnte eine Gerichtsentscheidung jedoch auch für noch mehr Klarheit sorgen, was mit abgemeldeten Personen aus Deutschland geschieht, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland mehr begründen, aber auch nicht im Ausland.

Sollte die Politik eingreifen, ist in erster Linie eine ähnliche Regelung wie in den meisten Ländern zu erwarten. Das bedeutet, die Steuerpflicht kann erst verlassen werden, wenn man eine Steuerpflicht in einem neuen Land annimmt. Hierzu gibt es zahlreiche gute Möglichkeiten. Fraglich ist, ob solch eine Regelung dann nur für alle neuen Abmeldungen gilt oder auch rückwirkend greift.

Eine Steuerpflicht nach Staatsbürgerschaft ähnlich den USA ist in Deutschland schon seit Jahren von Linksgrün gefordert, kurzfristig aber unwahrscheinlich, da sie gegen EU-Recht verstößt. Dennoch ist sie mittelfristig gerade in Form einer EU-weiten Regelung mit den dann noch verbliebenen Mitgliedsstaaten denkbar. Deshalb sollte sich jeder zumindest ansatzweise mit der Absicherung durch eine Zweite Staatsbürgerschaft beschäftigen.

 

2. Irrtum: Man braucht zwingend ein Steuerzertifikat

Nachfolgend wollen wir noch kurz auf einige weitere Irrtümer eingehen, die trotz der langen und längst nicht ausschließlichen Kommentierung oft fallen. Einer dieser großen Irrtümer ist die Sache mit dem Steuerzertifikat.

Es gibt Gründe ein Steuerzertifikat aus einem anderen Land zu brauchen. Perpetual Traveling ist keiner davon. Meist geht es darum sich in einem Land von der Steuerpflicht auf Kapitalerträge freistellen zu lassen. So ist Deutschland und Österreich etwa durchaus ein Steuerparadies ohne Quellensteuern auf Kursgewinne und Zinsen – aber eben nur mit Auslandswohnsitz. Für eine solche Nichtveranlagungsbescheinigung bestehen die meisten Banken und Broker jedoch auf eine Steueransäßigkeitsbescheinigung, mit der die Steuerpflicht klar zugeordnet werden kann.

Schließlich lässt sich mit Verbrauchsrechnungen und selbst Wohnsitzbescheinigungen allein viel Mißbrauch betreiben. Eine Permanent Residence holen und ein Haus dort besitzen kann man auch als ganzjähriger Bürger in Deutschland. Erst ein Steuerzertifikat bescheinigt, dass man wirklich im angegebenen Land steuerpflichtig auf z.B. Kapitalerträge ist und nicht im Land des Brokers.

Gerade deshalb ist ein Steuerzertifikat auf der Welt generell erst dann zu bekommen, wenn man sich nachweislich 183 Tage in einem Land aufgehalten hat. Denn wenn man sich ein halbes Jahr in einem Land aufgehalten hat, kann man sich logischerweise nicht mehr als ein halbes Jahr in einem anderen Land aufhalten. Somit ist die Steuerpflicht klar geregelt – ein Grund dafür, dass in den meisten Ländern 183 Tage Aufenthalt eben zur Steuerpflicht führen.

Das heißt aber eben nicht, dass man nicht steuerpflichtig ist, wenn man kein Steuerzertifikat hat. Schließlich kann die Steuerpflicht auch an andere Faktoren wie eine Wohnung geknüpft sein. In Panama etwa ist sie an die Permanent Residence geknüpft, sobald diese erlangt wird. Trotzdem ist ein Steuerzertifikat in Panama erst dann zu bekommen, wenn man sich auch ein halbes Jahr in Panama aufhält. Möchte man dies nicht, so ist es trotzdem möglich eine lokale Steuernummer zu erlangen und Steuern auf lokales Einkommen abzuführen, sofern diese generiert wird. In Ländern mit Territorialbesteuerung wie Panama führt dabei der leichteste Weg generell über inländische Kapitalanlagen oder Vermietung.

Langfristig ist es durchaus empfehlenswert sich eine lokale Steuernummer zu holen und eventuell eine gewisse minimale Steuerlast über Inland-Investments im Wohnsitzland zu steuern. Schließlich gehen immer mehr Banken bereits dazu über neben der Verbrauchsrechnung auch eine Steuernummer anzufordern, um Mißbrauch der verifizierten Adresse etwa bezüglich Informationsaustausch schwieriger zu machen. Und auch bei einer eventuellen Rückkehr ins Heimatland kann man so nachweisen, ganz brav gewisse Steuern bezahlt zu haben.

 

Steuerpflicht kann also auch ohne Steuernummer und Steuerzertifikat bestehen. Letzteres ist nur notwendig in letzter Instanz eine Steuerpflicht zuzuweisen, wenn Steuerpflicht in mehreren Ländern bestehen könnte.

 

3. Irrtum: Adressen, Konten, Verträge, … begründen Steuerpflicht in Deutschland

Ein weit verbreiteter Irrtum ist zudem, man müsse alle seine Konten, Verträge und Co. im Heimatland auflösen um aus der Steuerpflicht herauszukommen. Während es sicherlich von Vorteil ist, sich von so vielen Lasten wie möglich zu trennen, muss man in nur wenigen Fällen aufpassen.

Mitgliedschaften in Vereinen sind etwa kein Problem, sofern sie nur noch passiv sind. Zu vermeiden ist jedoch eine aktive Tätigkeit im Vorstand und ähnliches. Gleiches gilt für die ADAC-Mitgliedschaft, das Abonnement deutscher Presse-Erzeugnisse oder ähnliches. An sich kann es niemals eine Steuerpflicht begründen, höchstens ein Indiz für einen Lebensmittelpunkt sein. Wenn also Dutzende Zeitungen wöchentlich an die gleiche Adresse gehen, so lässt sich daraus ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland vermuten. Wenn das Finanzamt nun das Haus beschattet und ein abgemeldeter Unternehmer dort wöchentlich ein- und ausgeht, kann er somit natürlich Probleme bekommen. Eine Postadresse an sich, etwa bei den Eltern oder einen Scan-Service, ist jedoch keine Melde-Adresse und somit steuerlich höchstens mit einer Indizwirkung verbunden.

Gleiches gilt wenn noch eine inländische Adresse (etwa von Vertrauenspersonen) für inländische Konten, Depots, Versicherungen oder Kreditkarten hinterlegt ist. Alle diese Dinge machen nicht per se steuerpflichtig, können aber Indizien für einen Lebensmittelpunkt sein. Wenn mit einer Kreditkarte also nur in Deutschland abgehoben und bezahlt wird, kann ein arger Verdacht eines Lebensmittelpunktes in Deutschland entstehen, der entsprechend weiter verfestigt werden muss. Genauso kann ein Zeichen eines Lebensmittelpunktes sein, dass das komplette Vermögen auf deutschen Konten statt im Ausland gebunkert wird. Kein Problem, sofern die entsprechende Person sich auch tatsächlich überwiegend im Ausland aufhält. Begehrlichkeiten können gerade bei Riesen-Summen nämlich schnell entstehen.

Natürlich kann ein fehlender Wohnsitz bereits an sich für Ärger mit der Bank oder Kreditkartenfirma sorgen, bei der ein Hauptwohnsitz in den Geschäftsbedingungen oft Vorraussetzung ist. Bis auf wenige Ausnahmen (meist kleine Sparkassen und Volksbanken) führt eine Wohnsitzverlagerung aber in den seltensten Fällen zur Kündigung.

Natürlich sollte man sich aber vor Augen halten, dass Konten und Co. im Heimatland voll transparent sind und jederzeit gepfändet werden können.

 

Genau aus diesem Grund ist generell eine Verlagerung des Vermögens ins Ausland zu empfehlen. Zwingend nötig, gerade am Anfang bei kleineren Summen, ist es aber nicht.

 

4. Irrtum: Mehr als 90% deutsche Einnahmen bedeuten Steuerpflicht in Deutschland

Immer wieder hört man, dass es keinen Ausweg aus der deutschen Steuerpflicht gibt, wenn man nur in Deutschland Geld verdient. Das ist jedoch ein großes Mißverständnis. Denn es gibt die Option auf unbeschränkt steuerpflichtig zu optieren, wenn man einen Großteil seiner weltweiten Einnahmen (über 90%) aus deutschen Quellen bezieht. Aber es handelt sich eben nur um eine Wahlmöglichkeit, nicht um einen Zwang.

Diese 90%-Regelung existiert aus ganz besonderen Gründen. Für viele im Ausland lebende kann es  sinnvoller sein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, weil sie im Vergleich mit der beschränkten Steuerpflicht besser wegkommen. Gerade Rentner oder auch Personen, die von geringen Mieteinnahmen leben, müssen ihr Einkommen generell immer ab dem ersten Euro ohne Freibetrag versteuern, weil Einkommen aus deutschen Quellen beschränkt steuerpflichtig ist. Ausnahmen sind lediglich in einigen Ländern möglich, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, das besagt, dass die Rente nur in diesem Land steuerpflichtig ist (z.B. Ungarn, dann mit Flat 16%).

Wer jetzt lediglich eine Rente oder Pension bezieht und über keine größeren eigenen Kapitalanlagen verfügt, der kommt mit der unbeschränkten Steuerpflicht meist besser weg, weil er den Freibetrag von über 8500€ in Deutschland bzw. 11500€ in Österreich nutzen kann und somit merklich weniger Steuern zahlt. Zwar wird sein Welteinkommen besteuert, aber er hat quasi nur Inlandseinkommen. Zudem bedeutet unbeschräntke Steuerpflicht auch vollen Zugriff auf die Sozial-Kassen.

Um Mißbrauch damit zu verhindern gibt es aber eben die 90%-Schwelle. Es muss 90% beschränkt steuerpflichtiges Einkommen in Relation zum Welteinkommen in Deutschland geben, um auf unbeschränkte Steuerpflicht optieren zu können. Maximal 10% des anderen Einkommens darf aus dem Ausland kommen.

 

Im Umkehrschluss heißt das, dass reine Rechnungslegung mit Auslandsfirmen an deutsche Kunden natürlich gar kein Problem ist und nicht zur Steuerpflicht in Deutschland führt. Dies ist erst dann der Fall, wenn durch eine lokale Kapitalgesellschaft oder Betriebsstätte wieder eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst wird. Steuerbar ist in den meisten Fällen der Umsatz an Endkunden, jedoh nicht das daraus erzielte Einkommen.

 

5. Irrtum: Wenn kein Wohnsitz besteht, macht die Staatsbürgerschaft steuerpflichtig

Ein weiterer Irrtum der Steuerpflicht in Deutschland ergibt sich aus der sogenannten Tie-Breaker-Regelung, die sich im OECD-Muster-Doppelbesteuerungsabkommen findet. Dort steht, dass im Zweifel die Staatsbürgerschaft herangezogen wird, um die Steuerpflicht zu bestimmen. Manch einer denkt nun, dass bei Wohnsitzlosigkeit letztlich immer die Staatsbürgerschaft zur Steuerpflicht führen würde.

Das ist aber eben nicht so. In den deutsch-sprachigen Ländern gibt es eine Residenzbesteuerung auf Welteinkommen, die an Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft. Eine auf die Staatsbürgerschaft anknüpfende Besteuerung gibt es momentan nur in den USA und Eritrea.

Die Tie-Breaker-Regelung in der OECD Model Tax Convention dient dem Zweck, bei Ansäßigkeiten in mehreren Staaten zweifelsfrei zu bestimmen, wo die tatsächliche Steueransäßigkeit besteht. Gerade in Situationen, wo auch kein Steuerzertifikat wegen zu geringem Aufenthalt besteht, kann es dennoch durch verschiedenste  Faktoren dazu kommen, dass mehrere Staaten ihr Besteuerungsrecht ausüben wollen. Anhand der Tie-Breaker-Regelung werden nun nach und nach die wesentlichen Faktoren einander gegenüber gestelllt. Lässt sich in letzter Instanz nun nicht entscheiden, welcher Staat besteuern darf, kann die Staatsbürgerschaft eine Rolle spielen. Geprüft wird zuerst die ständige Wohnstätte, die in vielen Fällen natürlich in zwei Ländern vorliegen kann. Lässt sich anschließend nicht anhand des Lebensmittelpunktes (etwa Aufenthalt der Ehefrau/Kinder) oder dem gewöhnlichen Aufenthalt (Aufenthaltsdauer) ein Steuerwohnsitz nachweisen, kann die Staatsbürgerschaft herangezogen werden.

 

Dies spielt eben aber nur eine Rolle, wenn zwei oder mehr Staaten besteuern wollen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Für Wohnsitzlose ist die Tie-Breaker-Regelung nicht anzuwenden.

 

6. Irrtum: Das Verständigungsverfahren zweier Länder ist ein Problem

An die Tie-Breaker-Regel schließt sich das Verständigungsverfahren zweier Länder an. Die Tie-Breaker-Regelung kann für Klarheit sorgen, wenn einer der beiden möglichen steuerpflichtigen Staaten der Heimatstaat des Betroffenen ist. Ist dies nicht der Fall, so kann letztlich auch die Staatsbürgerschaft nichts zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Somit gibt es regelmäßige Verständigungsverfahren zwischen einzelnen Ländern, um Besteuerungsfragen zu klären, dies sich mithilfe von Doppelbesteuerungsabkommen nicht zweifelsfrei lösen lassen. Auch Klagen von Steuerpflichtigen, die sich wegen einer Doppelbesteuerung ungerecht behandelt fühlen, werden hier regelmäßig besprochen.

Auch ein Verständigungsverfahren ist aber letztlich für Perpetual Traveler irrelevant. Der Perpetual Traveler ist schließlich darauf bedacht, alle wesentlichen Steuerpflichtsmerkmale in allen Staaten zu vermeiden bzw. nur in den passenden Staaten aufzusetzen statt in die Steuerpflicht mehrerer Staaten hineinzulaufen.

 

Im Verständigungsverfahren wird nicht versucht, Wohnsitzlosen eine Steuerpflicht anzudichten. Dass ist wegen fehlenden Merkmalen einer solchen schließlich auch nur schwer möglich. Ein Perpetual Traveler ist schließlich nichts anderes als ein sonstiger Tourist.

 

7. Irrtum: Man kann nicht mehr nach Deutschland zurück kehren

Abschließend sei noch auf das viel diskutierte Thema eingegangen, dass es Probleme geben könnte, wenn man nach Jahren der Steuerfreiheit nach Deutschland zurückkehren möchte.Gewisse Herausforderungen lassen sich dabei auch nicht leugnen. Dass jedoch eine  Rückkehr nicht möglich ist, ist ziemlicher Quatsch. Es gibt genügend Strategien, mit denen man ohne Probleme wieder in die deutsche Gesellschaft integriert wird.

Es herrscht der Irrglauben, dass man nach Rückkehr in sein Heimatland sofort gefragt wird, wo man Steuern gezahlt hat. Kann man dies nicht nachweisen, muss man in Deutschland nachversteuern. Praktisch geschieht das in den seltensten Fällen. Es geht auch nicht darum keine Steuern gezahlt zu haben, sondern zweifelsfei nachzuweisen, dass man sich nach seiner Abmeldung eben nicht geheim in Deutschland aufgehalten hat. Wer sich aus Deutschland als Student, Angestellter oder ähnliches abgemeldet hat und nicht öffentlich mit Reichtum auffällt, kann sich vermutlich einfach wieder anmelden und seines Weges gehen. Es wird vermutet, dass eben kurzzeitig im Ausland gejobbt wurde.

Sofern das Finanzamt doch anklopft, handelt es sich meist um Selbstständige und Unternehmer, die bereits vor der Abmeldung viel zum Steueraufkommen beigetragen haben. Diese müssen im Zweifel selber nachweisen, dass sie sich auch tatsächlich im Ausland aufgehalten haben. Am leichtesten geht dies natürlich mit einem tatsächlichen Wohnsitz im Ausland gedeckt mit Pass-Stempeln und Verbrauchsrechnungen. Überhaupt sollte jeder Perpetual Traveler seine Pässe möglichst aufbewahren, um seine Auslandsaufenthalt zu dokumentieren.

Ein Pass-Stempel ist generell ein sehr guter Nachweis, zumindest in der EU aber nicht anwendbar. Bei Reisen in der Schengen-Zone sollten daher auch möglichst Flugbestätigungen, Hotel-Büuchungen, AirBnB-Rechnungen und ähnliches aufgehoben werden, die einen Indiz für einen Auslandsaufenthalt geben.

Auch Geo-Tagging durch Online-Dienste und Social Media kann klar zeigen, dass der Lebensmittelpunkt außerhalb des Landes war. Im Umkehrschluss sollten alle, die sich trotz Abmeldung zu lange im Heimatland aufhalten tunlichst vermeiden, täglich Bilder von sich im Heimatland auf Sozialen Netzwerken zu posten. Geht es darum einen Lebensmittelpunkt zu konstruieren schauen die Steuerfahnder mittlerweile bei Sozialen Netzwerken ganz besonders oft und genau.

Wer lange Jahre keinen Wohnsitz hatte, der kann vor Rückkehr ins Heimatland vielleicht auch erst einmal einen Nachbarstaat beehren. Wenn er ganz sicher gehen will meldet er sich in einem Nachbarland an, zahlt dort ein Jahr vielleicht ein bisschen Steuern und wagt erst dann den kompletten Rückzug.

Dennoch kann es aufgrund immer schärferer Gesetze natürlich zu Problemen kommen. Mittlerweile greift etwa die Beweislastumkehr in Deutschland, mit dem der Staat sämtliches Vermögen beschlagnahmen kann, dessen Herkunft sich nachweisen lässt. Betroffen sind längst nicht nur Kriminelle. Wer etwa mit seinem steuerfrei ersparten Geld nun in Immobilien investieren will, mag wegen fehlender Buchhaltung und Steuerbescheide in der Vergangenheit ins Schwitzen kommen, die Herkunft des Geldes zu erklären. Richtig gestaltet sollte dies kein Problem sein, unvorbereites kann es das aber werden.

Wegen immer mehr Beschränkungen und Bevormundung in Deutschland stellt sich freilich überhaupt die Frage wer da noch zurück kommen möchte.

 

Erfahrungsgemäss möchte jeder, der einmal in den Vorzug von weitgehender Steuer-Reduzierung, Bürokatiefreiheit und fehlender Regulierung gekommen ist, diese auch behalten. So kommt es meist zum Kompromiß, das sich eben nur noch ein paar Monate pro Jahr im Heimatland aufgehalten wird, um Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und damit lettlich immer weiter steigende Unfreiheit vermieden wird. Denn besser wird es garantiert nicht werden….

 

Der Beitrag 7 Irrtümer der Steuerpflicht in Deutschland erschien zuerst auf Staatenlos.

Wie Pendeln in die Nachbarländer Unternehmern Steuern spart

$
0
0

Staatenlos beschäftigt sich mit einer Vielzahl von verschiedenen Themen, die dem Individuum beim Erlangen von mehr Freiheit helfen können. Oft kommt für viele Leute jedoch ein Leben als Perpetual Traveler oder ein Auswandern zumindest kurzfristig nicht infrage. Stattdessen möchten diese Menschen in ihren Heimatland verbleiben, suchen aber dennoch nach Möglichkeiten ihre Steuern zu optimieren. In diesem Beitrag möchte ich mich noch einmal auf die legalen Möglichkeiten fokussieren, mit denen dies möglich ist.

Bereits in vergangenen Beiträgen spielte das Außensteuergesetz in der Bewertung der Führung von Auslandsunternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine große Rolle. Eigentlich jedoch ist das Außensteuergesetz an sich irrelevant – die Schweiz besitzt etwa gar keins. Das Außensteuergesetz ist erst dann anzuwenden, wenn mehr als 50% aller Einnahmen passiver Natur sind. Es betrifft also allenfalls Trader und Investoren, die mit deutschem Wohnsitz die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne und Dividenden vermeiden wollen.

Alle aktive Unternehmer, ob Freiberuflern, Dienstleistern, Online-Business oder im Dropshipping tätig, müssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz eigentlich nur eine kleine, aber umso wichtigere Anti-Mißbrauchs-Regelung beachten: die Regelung der effektiven Geschäftsführung.

 

Die Finanzbehörden der deutsch-sprachigen Länder sind nicht dumm und wollen all zu einfache Steuerflucht vermeiden. Deshalb gibt es wie in fast allen Industrienationen eine Anti-Mißbrauchsregelung, die künstliche Gestaltungen, die rein einer Steuervermeidung dienen, verhindern sollen.

 

Grundsätzlich besagt eine solche Regelung, dass Auslandsfirmen erst dann im Inland anerkannt werden, wenn sie eine ordentliche Betriebsstätte am Firmensitz unterhalten. Neben einem Büro mit lokalem Telefon-Anschluss gehört dazu insbesondere auch, dass die Firma von diesem Standort aus offiziell gesteuert wird.

Ist dies nicht der Fall, wird der Staat unter dieser Regelung der effektiven Geschäftsführung die Gesellschaft wie eine inländische behandeln, da sie aus dem Inland “ferngesteuert wird”. Gründet ein Deutscher also einen reinen Briefkasten irgendwo im Ausland, so wird diese Gesellschaft immer wie eine deutsche GmbH besteuert – bis ausreichend Substanz am Firmensitz aufgebaut ist.

Es ist also nicht möglich, wie oft irrtümlich vermutet wird, Gewinne steuerfrei in der Firma belassen zu können, wenn man sich nichts auszahlt. Selbstverständlich sind bei deutschem Wohnsitz Gehälter immer der Einkommenssteuer und Sozialversicherung und Dividenden-Ausschüttungen der Abgeltungssteuer unterlegen. Daran führt auch kein Weg vorbei, solange man einen inländischen Hauptwohnsitz behält. Der Hebel besteht allenfalls auf Ebene der Körperschafts- und Gewerbesteuer und ist damit meist kleiner als die private Steuerlast.

Trotzdem kann es sich bereits unter sechs-stelligen Umsätzen durchaus lohnen, eine Auslandsfirma zu gründen. Der steuerliche Nutzen muss dazu jedoch im Verhältnis zu Kosten und Aufwand stehen. Auch in einer von einem erfahrenen Steuerberater gestalteten deutschen GmbH lässt sich die Unternehmensbesteuerung merklich senken, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Dennoch – gute Steuerberater sind rar und oft kostspielig. Und mit Standard-Steuerberatern ist die Steuerbelastung durch Körperschafts- und Gewerbesteuer eben schnell bei 30%.

 

Kein Wunder, dass daher immer mehr Unternehmer auf Auslandsfirmen schielen, die im EU-Kontext die Unternehmensbesteuerung auf zumindest 10% des Gewinnes realistisch absenken können. Oft geht es zudem gar nicht so sehr um die Steuerlast, sondern vielmehr unberechenbare Steuerprüfungen, hohe Nachzahlungen und ein hohes Regulierungsumfeld mit starker Abmahngefahr. All das lässt sich mit Auslands-Standorten leichter außer Kraft setzen, höhere Anonymität inkludiert. Dass dann letztlich GmbHs in vielen Ländern kein oder kaum eingezahltes Stammkapital bei der Gründung erfordern, ist noch ein netter Zusatzbonus.

 

Warum manchmal ein Briefkasten Sinn machen kann

Wir wiederholen: wenn Du mit deutschem, österreichischen oder Schweizer Wohnsitz eine Auslandsfirma legal führen möchtest, dann brauchst Du zumindest mehr als einen Briefkasten. Alles andere läuft auf Steuerhinterziehung hinaus.

Unter gewissen Umständen kann es sich lohnen eine Auslandsfirma auch als Briefkasten in Deutschland betreiben. Es ist zum Beispiel perfekt möglich auch eine Panama-Gesellschaft ganz bewusst mit deutschem Wohnsitz zu betreiben, weil sie strukturell gewisse Vorzüge bieten kann, etwa Inhaberaktien zur Verschleierung der Eigentümer. Dafür kann es legitime Gründe abseits von Steuerhinterziehung geben. Da Finanzbehörden diese aber schnell vermuten, sollte solch ein Konstrukt so transparent wie möglich kommuniziert und von einem erfahrenen Steuerberater betreut werden.

Obwohl in solchen Fällen einer reinen Briefkastenfirma das volle deutsche Steuerrecht gilt, sprich die Firma wie eine inländische Kapitalgesellschaft besteuert wird, bleiben Gesellschafts- und Insolvenzrecht generell das des Firmensitzes. So kann es in anderen Ländern möglicherweise einfacher sein Aktien auszugeben, es gibt eine bessere Haftungsbeschränkung, weniger Stammkapital oder ein einfacheres Liquidationsverfahren.

Zudem kann es sich in manchen Branchen lohnen als Briefkasten zu starten und erst einmal eine inländische Besteuerung zu dulden, bis der Umsatz stimmt um tatsächlich eine Betriebsstätte am Firmensitz aufzubauen. Eine gute Strategie kann das in Geschäftsfeldern wie Amazon FBA sein, wo eine Umschreibung eines laufenden Kontos auf eine neue Firma erfahrungsgemäß zur kompletten Konten-Sperrung führt. Gerade auch eine von Anfang an richtig aufgesetzte Holding-Struktur kann so erst einmal laufen um später einen komplizierten und oft steuerlich ungünstigen Verkauf zu vermeiden.

 

Die Regelung der effektiven Geschäftsführung Substanz – 3 Ebenen der Substanz

Um dann jedoch das Steuerrecht am Firmensitz irgendwann in Anspruch zu nehmen, muss eben für eine ordentliche Betriebsstätte gesorgt werden. Diese muss nicht von Tag 1 sauber aufgesetzt sein, sondern sollte sich im Laufe des Unternehmens entsprechend den Umsätzen anpassen. So hat man als Start-Up die ersten 6 bis 9 Monate oft noch eine gewisse Gnadenfrist eine ordentliche Betriebsstätte aufzubauen. Spätestens am Ende des Steuerjahres sollte diese aber erfolgt sein, sonst wird eine Anerkennung im Heimatland schwierig.

Eine ordentliche Betriebsstätte mit Substanz definiert sich durch

  • Ein Büro: Es sollte ein eigens angemieteter, abschließbarer Raum sein, in dem ein Computer mit Internet-Anschluss, ein Aktenschrank und Tisch und Stuhl zu finden sind. Ein lokaler Telefonanschluss sollte ebenso gewährleistet sein. Wichtige Verträge und Akten sollten in diesem Büro aufbewahrt werden.
  • Lokale Geschaftsführung: Am besten gibt es mehrere marktüblich bezahlte Angestellte, die auch tatsächliche Aufgaben für die Gesellschaft durchführen. Zumindest ein örtlicher Geschäftsführer mit ordentlichem sozialversicherungspflichtigen Gehalt und gewissen Machtbefugnissen ist zwingende Voraussetzung. Wie wir unten noch ausführlich besprechen, kann durch grenzüberschreitendes Pendeln die Geschäftsführerfunktion jedoch generell auch vom Gesellschafter übernommen werden. Wesentliche Verträge sollten am Firmensitz unterschrieben werden. Auch die jährliche Vorstandssitzung sollte hier stattfinden.
  • Wirtschaftliche Interessen: Dient eine Auslandsfirma rein der Ausnutzung niedriger Steuern, so kann es mit der Anerkennung Schwierigkeiten geben. Jede Auslandsverlagerung sollte glaubwürdige Interessen bedienen. Sofern möglich sollte man etwa Dienstleistungen im Land des Firmensitzes anbieten oder Waren dorthin verkaufen. Genau ist die lokale Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die Einschiffung oder Lagerung von Waren oder auch lokale Sprachkenntnisse für eine mögliche Marktexpansion ein plausibler Grund.

 

Inwieweit diese 3 Grundprinzipien der Substanz nun eine Rolle spielen, ist stark vom Wohnsitzland und Land des Firmensitzes abhängig. Je nach Kombination muss dann die Substanz vor Ort mehr oder weniger stark ausgeprägt sein.

All zu künstliche Gestaltungen sollten dennoch immer vermieden werden.

 

Es macht als IT-Berater keinen Sinn ein Büro in Holland zu installieren, wenn man trotzdem überwiegend im Büro beim deutschen Kunden sitzt. Hat man hingegen nicht nur deutsche, sondern auch holländische oder andere europäische Kunden wäre solch eine Standortverlagerung argumentierbar.

 

Wesentlich ist zuerst einmal die Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedrigsteuerländern, da in letzteren offensichtlich höhere Bedingungen bestehen. In Hochsteuerländern reicht oft etwas mehr als ein Briefkasten, sprich ein kleines Büro mit gelegentlicher Anwesenheit eines Geschäftsführers aus. Ein Niedrigsteuerland ist für Deutschland als Land definiert, in dem der Körperschaftssteuersatz unter 20% liegt. Auch ein nachgelagertes System wie etwa in Estland gilt als Niedrigsteuer. Auch Malta mit seinen 35%-Steuererstattungs-System gilt selbstverständlich als Niedrigsteuerland.

Zweitens gilt es zu unterscheiden, ob eine Firma operativ oder nur als Holding tätig ist. Da Holdings nur eine verwaltende Aufgabe zukommt, ist es schlüssig in ihr weniger Mitarbeiter zu haben bzw. Selbst auch nur sporadisch anwesend zu sein. Eine operative Firma hingegen erfordert in der Regel mehr Substanz.

Drittens spielt es eine starke Rolle, in welcher Beziehung das Land des Firmensitzes abkommenstechnisch zum Heimatland steht. Die geringsten Bedingungen bestehen bei einem anderen EU-Land, die höchsten bei Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen. Länder, die ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart haben, erfordern generell mehr Substanz als EU-Länder, sind aber im Gegensatz zum Nicht-DBA-Kontext noch glaubwürdig zu argumentieren.

Kombiniert man diese 3 Stufen mit Hoch- und Niedrigsteuerland, ergibt sich folgende Reihenfolge der Schwierigkeit hier mit einigen Beispielen im Kontext Deutschland versehen.
Hochsteuerland, EU: Niederlande, Belgien, Spanien, …
Hochsteuerland DBA: Kanada, Australien, Chile, …
Niedrigsteuerland, EU: Ungarn, Malta, Zypern, Estland, …
Hochsteuerland Nicht-DBA: Nordkorea
Niedrigsteuerland DBA: Singapur, Mauritius, …
Niedrigsteuerland Nicht-DBA: Hong-Kong, Dubai, …

Für Österreich und die Schweiz mag die Liste anders aussehen. Schweiz hat etwa ein DBA mit den Emiraten, Österreich mit Hong-Kong. Wesentlich ist, dass ein umfassendes DBA besteht, nicht nur eins beschränkt auf Schiff- oder Luftfahrt.

 

Chancen im Heimatland mit grenzüberschreitenden Firmensitz

Nach dieser theoretischen Auseinandersetzung mit den beachtenwertesten Regelungen fragen sich viele Unternehmer sicherlich, wie sie die Theorie in die Praxis umsetzen können. Denn so leicht sich “Substanz schaffen” anhört, so teuer ist es in der Praxis. Einen Geschäftsführer zu finden, den man auch tatsächlich gewisse Befugnisse überlässt, ist nicht nur eine langwierige Angelegenheit, sondern auch schnell teuer. Eine marktübliche Bezahlung muss schließlich sichergestellt sein, sonst kann es Probleme geben.

 

Im Internet allseits angepriesene Treuhand-Direktoren halten keiner kritischen Überprüfung der Finanzbehörden mehr statt. Der Geschäftsführer muss deutlich mehr als ein paar Hundert im Monat verdienen, tatsächliche Befugnisse haben und sollte auch nicht in zwanzig anderen Firmen sitzen.

 

Am leichtesten können noch jene Unternehmer Substanz im Ausland schaffen, die in einer Partnerschaft mit anderen ein Unternehmen gründen wollen. Ringt sich nur einer der Partner dazu ab auszuwandern, kann das überproportionale Vorteile für die restlichen Gesellschafter haben. Vielleicht also ein Argument genau mit diesem “Move” eine höhere Beteiligung auszuhandeln. Mit der Wahl des richtigen neuen Wohnsitzlandes nämlich, das etwa ohne Regelung der effektiven Geschäftsführung auskommt, kann der Partner offiziell und gefahrenlos einziger Geschäftsführer werden. Die im Heimatland verbliebenen Gesellschafter können problemlos an aktiven Auslandsgesellschaften beteiligt sein und zumindest inoffiziell auch für sie tätig sein – offiziell werden die Geschäfte aber eben aus dem Ausland geführt. Somit kann die teils deutlich niedrigere Körperschaftsbesteuerung am Firmensitz in Anspruch genommen werden, was sich natürlich in einer höheren Gewinnausschüttung niederschlagen kann, die von den im Heimatland verbliebenen Gesellschaftern dann aber in voller Höhe zu abgeltungsversteuern ist.

Ist man alleine, muss man dennoch nicht verzagen. Statt auf hohe Umsätze zu warten, die die Installation eines richtigen Geschäftsführers möglich machen, kann man bereits bei recht geringen Umsätzen ausreichend Substanz schaffen, damit die Firma anerkannt wird. Möglich ist dies durch grenzüberschreitendes Pendeln.

Deutschland ist mit 9, Österreich mit 8 und die Schweiz mit 5 Nachbarländern gesegnet, die mit potentiell niedrigeren Steuern locken. Wer einigermaßen grenznah wohnt, kann nun die Substanz durch regelmäßige eigene Anwesenheit selbst schaffen.

 

Dazu wird kurz hinter der Grenze ein eigenes Büro angemietet, das dann in regelmäßigen Abständen – am besten mehrmals wöchentlich – aufgesucht wird. Optimalerweise findet gar die komplette Arbeit der Firma an diesem Standort statt. Lokale wirtschaftliche Interessen sind für mehr Glaubwürdigkeit zusätzlich zu empfehlen.

 

Natürlich bedingt solch ein Set-Up das grenznahe Wohnen zum richtigen Firmenland. Wer geografisch nah zum falschen Land oder auch einfach nur in der Mitte des Heimatlandes feststeckt und nicht umziehen will, für den bedeutet solch ein Konstrukt meist recht viel Stress. Ist nicht gerade ein Flughafen in nächster Nähe – dann ließe sich solch ein Konstrukt unter Umständen auch mit Steueroasen wie Malta und Zypern durchführen. In diesem Fall führt aber auch an einer mehrtägigen persönlichen Anwesenheit pro Woche wenig vorbei.

Dennoch gibt es einige, durchaus attraktive Regionen in Deutschland und Österreich, in denen grenzüberschreitendes Pendeln zum Firmensitz für hohe Steuereinsparungen sorgen kann. Der Großraum Wien kann in 45 Minuten im Steuerparadies Ungarn nur noch 9% Körperschaftssteuer zahlen, der Rhein-Ruhrgebiet-Raum in Holland deutlich besser unterwegs sein. Und die Baden-Würtemmberger durchaus regelmäßig in die Schweiz fahren. Fahr- und Aufenthaltskosten können dann selbstverständlich in den meisten Ländern auch abgesetzt werden.

Um Dir die Arbeit abzunehmen, stelle ich im Folgenden die Unternehmenssteuern in unseren Nachbarländern ganz knapp vor und was bei einer Gründung zu beachten ist. Deutschland und Österreich klammere ich dabei als “Nachbarland” aus, die Schweiz hingegen ist durchaus interessant. Wesentlich in der Betrachtung sind die Raten der Körperschaftssteuer, die Quellensteuer auf Dividenden hingegen ist relativ irrelevant, da DBA-technisch generell die Abgeltungssteuer im Wohnsitzland greifen wird. Auf sämtliche Detailfragen von Absetzbarkeiten und internen Steuergestaltungen sei an dieser Stelle nicht eingegangen.

Wesentlich ist, dass solch ein Modell nur mit Kapitalgesellschaften Sinn macht, deren Einkommen als juristische Person vom Gesellschafter abgeschirmt ist. Eine Personengesellschaft im Ausland macht generell keinen Sinn, solange eine hohe Einkommenssteuerbelastung besteht. Personengesellschaften können steuerlich sehr interessant sein, lohnen sich aber vor allem nur für Perpetual Traveler und Einwanderer in Nullsteuerländer.

 

Steuern sparen in den Nachbarländern

Wir fangen die Auflistung mit den Nachbarländern der deutsch-sprachigen Staaten an, die geografisch und steuerlich keine sonderlich guten Bedingungen, unter Umständen sogar noch schlechtere bieten.

Dänemark

Aufgrund fehlender Ballungsräume in dänischer Grenznähe ein wahrscheinlich eher seltener genutztes Konstrukt. Mit 22% ist die Körperschaftssteuer in Dänemark aber etwas niedriger als im deutschen Durchschnitt. Die Umsatzsteuer ist mit 25% recht hoch, spielt in den meisten Anwendungsfällen dank Reverse-Charge oder Lieferschwellen jedoch selten eine Rolle. Generell ist Dänemark, auch wegen den recht hohen lokalen Kosten, kaum eine denkbare Alternative zu einer deutschen Kapitalgesellschaft. Eine lokale GmbH heißt Aps (anpartsselskab) und benötigt zudem 50.000DK Stammkapital (ca. 6700€).

Frankreich

Die Grenze zu Frankreich ist wesentlich breiter und für viele durchaus interessant. Gerade Homeschooler zieht es in Scharen ins Elsaß um der deutschen Schulpflicht zu entgehen. Von Unternehmern kann man das aber kaum sagen. Die zahlen sich mit 33% Körperschaftsbesteuerung noch dümmer und dämlicher als in Deutschland, auch wenn die Steuer in den kommenden Jahren auf 28% senken soll. Es gibt jedoch eine interessante Ausnahme: bis zu einem Gewinn von 38.120€ ist bei kleinen Unternehmen die Steuer nur 15%. Da Frankreich dennoch als Hochsteuerland gilt, kann es sich für grenznah Wohnende unter Umständen durchaus lohnen, ihr kleineres Unternehmen nach Frankreich zu verlagern. Die Umsatzsteuer liegt bei 20%, die Stammkapitaleinlage für eine SARL nur bei mindestens 1€. Statt einer UG in Deutschland kann ein Sprung über die Grenze also durchaus Sinn machen.

Italien

Bella Italia ist steuerlich nicht ganz so schön. Immerhin 24% eines Unternehmensgewinnes fließen hier als Schutzgeld. Diverse Gemeindesteuern können hier noch zukommen. Die Umsatzsteuer beträgt 22%. Damit ist Italien weder für Schweizer noch für Österreicher ein sonderlich attraktiver Standort. Die Stammeinlage ist mit 10.000€ für eine SRL auch relativ hoch.

Slowenien

Slowenien taucht sehr selten auf, wenn es um das Thema Steuern geht. Das mag daran liegen, dass Slowenien den höchsten Spitzensteuersatz auf Einkommen in Europa erhebt. Unternehmenstechnisch sieht es mit 19% etwas besser aus, die Umsatzsteuer liegt bei 22%. Sozialabgaben betragen 17,10% für den Arbeitgeber und 22,1% für den Angestellten. Alles in allem ist das uninteressant. Es gibt aber auch hier eine Ausnahme: Investment-Fonds sind steuerfrei, wenn sie 90% ihrer jährlichen Profite ausschütten. Das einzuzahlende Stammkapital für eine d.o.o. (Družba z omejeno odgovornostjo) beträgt 7500€.

Belgien

Die gegenwärtige Besteuerung Belgiens ist mit 33% +3% Zusatzsteuer sehr hoch, soll bis 2019 aber auf nur 20% senken. Sobald dies geschehen ist, könnte es durchaus eine Alternative zum nördlichen Nachbarn Holland werden. Bis dahin ist es allenfalls wegen seiner zahlreichen Ausnahmen interessant – etwa 2,1% auf den Umsatz der Diamanten-Industrie und noch einige hier nicht erwähnenswerte Ausnahmen mehr. Die Umsatzsteuer liegt bei 21%. Die belgische Société Privée à Responsabilité Limitée (SPRL),
bzw. Besloten Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid (BVBA) hat ein Stammkapital von 18.550€, von denen 6150€ eingezahlt werden müssen.

Polen

Polen kann für viele Ost-Deutsche eine interessante Alternative zur Unternehmensgründung sein, zählt für Deutschland aber als Niedrigsteuerland. Die Körperschaftssteuer beträgt 19%, wird aber unter einem Umsatz von umgerechnet 1,2 Millionen € auf 15% herabgesenkt. Gekoppelt mit den niedrigen Gründungs- und Verwaltungskosten ist es recht leicht genug Substanz für eine Anerkennung aufzubauen. Die Umsatzsteuer beträgt 23%. Eine polnische s.z.po.o (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) hat ein Stammkapital von min. 5000 Zloty (ca. 1200€).

Tschechien

Tschechien ist vor allem wegen seiner Trade License interessant, die es Gewerbetreibenden ermöglicht nur 6% Steuern und 8% Sozialabgaben bis zu einem Umsatz von knapp 75.000€ zu zahlen. Dazu ist jedoch leider ein Hauptwohnsitz in Tschechien nötig, der sich gerade für Einsteiger somit aber lohnen könnte. Auf Ebene der Kapitalgesellschaft fallen immer noch recht stolze 19% an, die Umsatzbesteuerung liegt bei 21%. Immerhin beträgt das Stammkapital für eine s.r.o (Společnost s ručením omezeným), so die lokale Bezeichnung für eine GmbH, nur bei min. 1 Koruna.

Slowakei

Die Slowakei besitzt Körperschaftssteuern von 21% und ist wegen der Nähe zu Wien grundsätzlich sehr interessant. Für produzierendes Gewerbe ist die ersten 10 Jahre eine komplette Steuerbefreiung möglich. Die Umsatzsteuer beträgt 20%. Viele Einsparungen können die meisten Österreicher in der Slowakei aber nicht erwarten. Das benachbarte Ungarn ist hier wesentlich attraktiver. Es gibt jedoch ähnlich wie Zypern die Möglichkeit eines Organschaftsmodells in der Slowakei. Somit kann in der Slowakei generiertes Einkommen wegen des DBAs Österreich-Schweiz unter Progressionsvorbehalt steuerfrei nach Österreich fließen. Die 21% auf den Gewinn der slowakischen operativen Firma sollten dabei beachtet werden, zudem ist das Konstrukt sehr kompliziert aufzusetzen. Ein Stammkapital von 5000€ muss dabei eingezahlt werden für jede s.r.o

Luxemburg

Luxemburg gilt vielen als Steueroase, ist für Deutschland aber ein Hochsteuerland. Der normale Satz der Unternehmensbesteuerung rangiert zwar zwischen 15% (bis 25.000€) und 19%, doch Gemeindesteuern von durchschnittlich 7,5% sollten zusätzlich nicht vergessen werden. Die Steuerlast ist also eher 27%. Luxemburg besitzt dazu eine kompliziert zu berechnende Vermögenssteuer von 0.5% des Firmenwertes, die aber mit der Körperschaftssteuer verrechnet werden kann. Eher ist sie für die vielfältigen Ausnahmen gedacht, die Luxemburg Investoren bietet. Bei diesen Investment-Vehikeln sei jedoch erwähnt, dass Luxemburg als Niedrigsteuerland gilt und das volle Außensteuergesetz statt nur die Regelung effektiver Geschäftsführung greift.

Besonders interessant von den vielfältigen Vehikeln in Luxemburg ist der SIF – Specialized Investment Funds. Es handelt sich um einen sehr leicht regulierten Investmentfonds, der neben institutionellen generell auch Privatinvestoren ab einer Summe von 125.000€ oder Nachweis von Expertise durch eine Bank offen steht. SIFs einzige Steuer beträgt 0.01% des vierteljährlichen verwalteten Nettovermögens des Fonds. Auch private Vermögensverwaltungen kommen in Luxemburg in den Genuss großer Steuererleichterungen. Sie zahlen lediglich 0.25% des verwalteten Vermögens – maximal 125.000€. Auch diverse andere Sonder-Investment-Unternehmensformen lohnt es sich anzuschauen.

Luxemburg besitzt mit 17% die geringste allgemeine Umsatzsteuer in der EU, was nach Regelungen wie dem Kundenlandprinzip für Digitale Produkte (maßgeblich um Amazon an der Ausnutzung der Luxemburger Steuersätze zu hindern) jedoch kaum noch relevant ist. Für Großkonzerne bietet es sich aber weiterhin an individuell mit der Regierung eine Pauschalsteuer auszuhandeln. Für den typischen kleinen Unternehmer aber eher keine Option. Für eine normal besteuerte SARL (Société à responsabilité limitée) muss er 3900€ einzahlen.

Niederlande

Über Holland haben wir bereits als Holding-Standort ausführlich geschrieben. Generell kann es sich sehr lohnen bei Grenznähe immer eine Holding in Holland statt in Deutschland zu installieren. Dabei können die Niederlande auch als operatives Unternehmen durchaus nicht uninteressant sein. Von vielen deutschen Großstädten in Nordrhein-Westfalen ist es ein Katzensprung über die Grenze, wo nicht nur niedrigere Steuern locken. Holland bietet gerade in schwierigeren Branchen wie Nahrungsmittelergänzung und Erotik die beste Regulierung und eine darauf eingestellte Bankeninfrastruktur. Der Körperschaftssteuersatz beträgt 25%, aber es gibt Ausnahmen für kleinere Unternehmer. Bis zu einem Umsatz von 200.000€ fallen nur 20% Steuern an, dies soll die nächsten Jahre schrittweise bis 350.000€ Umsatz steigen.

Da Holland nicht als Niedrigsteuerland gilt, sind die Bedingungen für örtliche Substanz minimal. Gerade im ländlichen Raum hinter der Grenze kann man sich auch zu ordentlichen Preisen Büros anmieten und die Firma von oft deutsch-sprachigen Steuerberatern verwalten lassen. Holländische BVs (Besloten Venootschap) brauchen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gar kein einzuzahlendes Stammkapital, was sie deutlich leichter gründen lässt als eine deutsche GmbH. Auch die Verwaltung ist einfacher, ein verpflichtendes Audit ergibt sich erst ab einen Umsatz von 700.000€. Die Umsatzsteuer liegt bei 21%

Schweiz

Die Schweiz ist nicht mehr, was es einmal war. Sehr viele Beratungsanfragen aus der Schweit bestätigen mir das. Dennoch bieten sich in der Schweiz immer noch sehr viel bessere Möglichkeiten als in Deutschland und Österreich. Und für Baden-Würtemmberger, Bayern oder Vorarlberger liegt ein ständiges Pendeln in ein Schweizer Büro durchaus im Bereich des Möglichen. Zu beachten ist jedoch, dass es sich nicht um einen EU-Kontext handelt und die Schweiz als Niedrigsteuerland betrachtet wird. Die Anforderungen sind also generell höher als in anderen Nachbarländern.

Die Schweiz als kantonaler Verbund erhebt neben einer Bundessteuer auch kantonale und lokale Steuern auf Unternehmen. Bei 26 Kantonen wird das schnell unübersichtlich. Immerhin sind die niedrigsten Unternehmenssteuern generell in der deutsch-sprachigen Schweiz zu finden. Führend ist das Schweizer Ursprungsland der Zentralschweiz, aber auch grenznahere Kantone zu Deutschland wie Schaffhausen oder Thurgau und Appenzell Außerrhoden zu Österreich bieten vergleichsweise geringe Unternehmenssteuern. Im Folgenden seien die Spitzenreiter der Bundes- und Kantonalbesteuerung gelistet. 7,8% davon sind Bundessteuern.

  1. Nidwalden: 10,6%
  2. Luzern 10,6%
  3. Appenzell AR 10,8%
  4. Obwalden 11,1%
  5. Schwyz 11,8%
  6. Zug 12,8%
  7. Thurgau 13,8%.
  8. Schaffhausen 13,9%

 

Zu beachten ist die hohe Quellensteuer auf Dividenden von 35%, die wegen den DBAs mit Deutschland und Östereich und dortig hoher Abgeltungssteuer aber kaum Relevanz hat.

Für eine Schweizer GmbH können ferner gewisse Steuererleichterungen greifen. So gibt es die Möglichkeit von Domizilgesellschaften, die ausschließlich außerhalb der Schweiz Geschäfte machen. Für sie greift ein stark reduzierter Steuersatz auf kantonaler Ebene. Je nach Verwaltungsaktivität vor Ort in der Schweiz greifen nur 10% bis 30% der kantonalen Besteuerung. Effektiv lässt sich mit einer solchen Domizilgesellschaft also eine Steuerlast unter 9% erreichen. Auch “Mischfirmen”, die teilweise in der Schweiz Geschäfte machen, können eine solche Regelung in Anspruch nehmen.

Das weit verzweigte Schweizer Steuerrecht sieht auch noch weitere Ausnahmen vor. Interessant kann die Schweiz z.B. noch als steuerfreier Holding-Standort sein. Die Holding darf allerdings in diesem Fall nicht in der Schweiz operativ tätig sein. Eine Schweizer GmbH erfordert ein Stammkapital von 20.000 CHF. Die Umsatzsteuer beträgt lediglich 8%. Wegen der hohen Gründungs- und Verwaltungskosten, insbesondere auch für Substanz an den populären niedrig-besteuerten Standorten, sollte man es sich aber zweimal überlegen, ob die Steuervorteile nicht durch die Kosten aufgefressen werden. Positiv ist jedoch gerade bei größeren Firmen die vergleichsweise geringen Lohnnebenkosten für Mitarbeiter zu sehen.

Liechtenstein

Ähnlich wie die Schweiz kann auch Liechtenstein gerade für Österreicher, Schweizer selber und auch den ein oder anderen Bayer interessant sein. Liechtenstein ist als Nicht-EU-DBA-Niedrigsteuerland ein Nachbarland, in der ähnliche Anforderungen an eine ordentliche Betriebsstätte gelegt werden wie in der Schweiz.

Die Körperschaftsbesteuerung in Liechtenstein beträgt 12,5% mit einem Minimum von 1800 CHF. Die bisher geltende IP-Box mit einem effektiven Steuersatz von 2,5% auf Geistiges Eigentum wurde wie in allen anderen europäischen Ländern auch durch das BEPS-Gesetz ausgehebelt und ist nur noch bis Ende 2020 anwendbar. Die Mehrwertsteuer beträgt 8%.

Wie in der Schweiz sind die Standortkosten enorm, Lohnnebenkosten aber niedrig. Wer gründen möchte muss für eine GmbH auch gleich 30.000 Schweizer Franken als Stammkapital einzahlen.

Ungarn

Den Spitzenplatz unserer Auflistung belegt Ungarn. Mit nur 45 Autominuten aus Wien ist es auch ein Standort, der potentiell sehr vielen Unternehmern etwas bringen kann. Ungarn war nicht immer eine Steueroase, ist es aber spätestens seit der Entscheidung Orbans zu Beginn dieses Jahres 2017 die Körperschaftssteuer komplett auf 9% abzusenken. Damit ist die effektive Steuer in der EU nur in Malta und in den Sonderzonen der Kanaren und Madeiras niedriger.

9% Gewinnsteuer machen Ungarn im Vergleich zu den fast 30% Österreichs durchaus nicht unattraktiv. Alternativ kann die sogenannte AMT (Alternative Minimum Tax) in Anspruch genommen werden. Dafür werden 2% des Gesamtumsatzes mit 9% besteuert. Dies kann in vielen Fällen noch größere Steuereinsparungen als die Gewinnsteuer mit sich bringen. Sollte die AMT höher als die Körperschaftssteuer sein, so kann das Unternehmen sich trotzdem zur normalen Steuer mit voller Absetzbarkeit entschließen, läuft dann aber höhere Gefahr einer Steuerprüfung.

Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Steueranreizen bei Investments in gewissen Branchen. In strukturschwachen ungarischen Regionen mag dies selbst für kleinere Firmen eine Möglichkeit sein in den Genuss noch größerer Steuererleichterungen zu kommen. Grundsätzlich sollte man mit seinen 9% oder der AMT jedoch zufrieden sein. Die Mehrwertsteuer ist mit 27% zwar europäisches Spitzenmaß, hat bis auf Verkäufe an ungarische Endverbraucher jedoch kaum wirkliche Relevanz. Das Stammkapital beträgt zwar 3.000.000 Forint (ca. 10.000€), muss jedoch praktisch nicht eingezahlt werden.

 

Weiterführende Erwägungen zur Steuervermeidung

Wie wir der Liste entnehmen können gibt es in fast allen Nachbarländern zumindest leicht bessere Konditionen. Für viele Unternehmer kann es deshalb Sinn machen, sich über eine Firmengründung im nahen Ausland zu informieren oder gegebenfalls gar ihren Wohnsitz innerhalb des Landes in Grenznähe eines für sie attraktiven Landes zu verlegen.

Mit der Firmengründung im Ausland und Substanz allein ist es aber freilich nicht getan. Langfristig sollte man sich auch weitere Gedanken machen, was solch ein Firmenkonstrukt bedeuten kann. So ist es ein Fehlglaube, dass eine Auslandsfirma etwa die deutsche und österreichische Wegzugsbesteuerung vereiteln kann. Die Wegzugssteuer greift auch auf ausländische Kapitalgesellschaften, die mit inländischen Wohnsitz geführt werden.

Wer langfristig also eine Wohnsitzverlagerung außerhalb der EU anstrebt (innerhalb wird sie gestundet), der sollte auch seine Auslandsfirmen von Anfang an richtig aufsetzen. Diese Thematik führt in diesem Beitrag zu weit, soll aber kurz angerissen werden. Der beste Schutz nicht nur vor Wegzugsbesteuerung, sondern auch generell Klagen, Gläubigern und eigenen Versagen ist das Überführen der Firmenanteile in eine Struktur, die sich selbst gehört.

 

Wir reden also von Stiftungen oder im deutsch-sprachigen Raum auch Vereinen, die Auslandsfirmen voll besitzen dürfen. Vereine und Stiftungen haben jedoch selbst keinen Besitzer, sie werden jedoch bei richtiger Gestaltung voll durch ihre Gründer kontrolliert. Da die Firmenanteile nicht mehr in Privatbesitz sind, sondern sie nur kontrolliert werden, hat die an die Privatanteile anknüpfende Wegzugsbesteuerung verloren.

 

Dies ist nur einer der vielen Aspekte, die man sich vor dem Schritt einer Auslandsgründung gründlich durch den Kopf gehen lassen sollte. Zu entscheiden ist, ob man bei grenzüberschreitenden Unternehmen auch wirklich regelmäßig pendeln will und kann. Andererseits könnte eine Anerkennung gefährdet und die Gesellschaft trotzdem wie eine inländische besteuert werden. Den Zusatzaufwand an Büro und Co. ist dies meist nicht wert.

Dennoch kann in manchen Ländern solch eine Lösung schon ab geringen Gewinnen Sinn machen. Das Beispiel Frankreich etwa, wo bis zu einem Gewinn von 38.000€ nur 15% abzuführen sind. Hier für genug Substanz zu sorgen ist ein Kinderspiel für grenznah Wohnende. Da es hier um Gewinn und nicht Umsatz geht, können sämtliche Kosten für die lokale Betriebsstätte generell abgesetzt werden, sprich sie senken den Gewinn. Daher können sie sich durchaus für die lohnen, die nicht damit rechnen.

Letztlich muss einfach alles durchkalkuliert werden. Chancen bestehen viele, sie müssen nur genutzt werden. Und wenn einmal der Umsatz stimmt, kann man vom Nachbarland dann vielleicht immer noch in noch bessere Steueroasen wie Malta umziehen, weil man sich plötzlich einen lokalen Geschäftsführer leisten kann.

Wichtig ist noch, dass solch eine grenzüberschreitende Auslandsgründung möglichst transparent kommuniziert werden sollte. Die Finanzämter belohnen es erfahrungsgemäß, wenn man ihnen durch einen schönen Ordner mit Fotos, Rechnungen und Akten zeigt, dass man eine ordnungsgemäße Betriebsstätte im Ausland installiert hat. Sie sind es schließlich auch irgendwann leid irgendwelchen anonymen Steuerhinterziehern hinterherzulaufen. Letztlich bedeutet mehr Gewinn im Ausland dann ja auch meist eine höhere Einkommenssteuer im Inland.

Der Hebel mit solch einem Verfahren Steuern zu sparen ist relativ klein. Viel größere Möglichkeiten ergeben sich immer durch eine Wohnsitzverlagerung.

 

Für alle, die diese (noch) nicht stemmen wollen, habe ich mit diesem Beitrag aber hoffentlich potentielle, legale Alternativen aufgezeigt und einige Mythen beseitigt.

Der Beitrag Wie Pendeln in die Nachbarländer Unternehmern Steuern spart erschien zuerst auf Staatenlos.

Easy-Non-Dom – oder warum Zypern mittlerweile Malta weit abhängt

$
0
0

Geht es um Steuervermeidung durch Auswandern innerhalb der Europäischen Union, dann werden meist zwei Länder besonders gerne angesprochen – Malta und Zypern. Vielen ist bekannt, dass beide Länder ausgesprochene Vorteile bieten. Sie sind nicht nur vollwertige EU-Mitglieder mit Euro als Währung, sondern bieten als südlichste Länder Europas eine hohe Lebensqualität in klimatisch attraktiven Lagen.

 

Während Zypern jedoch einen schlechten Ruf hat und maßlos unterschätzt wird, wird Malta in der Regel zu Unrecht in den Himmel gelobt. Und während Malta eine attraktive Insel bleibt, so haben sich doch die Bedingungen vor Ort die letzten Jahre zunehmend verschlechtert, während sie sich in Zypern immer mehr gebessert haben.

 

Insofern möchte ich in diesem Beitrag eine Lanze für Zypern brechen, das in meinen Augen Malta als Auswanderungsdestination klar überholt hat. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle.

 

Warum Maltas Attraktivität schwindet

Maltas Non-Dom System wirkt für viele auf dem ersten Blick attraktiv, weil es eine komplette Steuerfreiheit vermuten lässt. Auslandseinkommen ist unter der Remittance Base Taxation steuerfrei, sofern es nicht im Inland verwertet wird. Das Problem ist nur, dass eine Verwertung im Inland immer erfolgen muss. So hat jeder Non-Dom zumindest ein kleines Gehalt nach Malta zu zahlen, das er voll mit Steuern und Sozialabgaben belegen muss. Andererseits läuft er stark die Gefahr überprüft zu werden – denn von irgendetwas muss er in Malta ja leben.

Damit fangen die Probleme in Malta aber erst an. Während Malta früher als klassische Steueroase die Führung von Auslandsfirmen ohne weiteres erlaubte, geht die Regierung in den letzten Monaten verstärkt gegen Briefkastenfirmen vor, die aus Malta heraus gemanaged werden. Wie auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz greift zunehmend eine Regelung der effektiven Geschäftsführung, die den Umgang mit Briefkastenfirmen erschweren soll. Diese würden wie eine maltesische Gesellschaft besteuert, wenn ihre Geschäftsführer in Malta sitzen und physisch arbeiten. Dies lässt sich wiederum nur mit Substanz am ausländischen Firmensitz vermeiden.

Man könnte jetzt denken, es sei nicht nachteilig eine maltesische Firma zu besitzen. Das ist schließlich auch die Standard-Lösung, zu der die meisten Leute greifen. Denn Malta besitzt mit 5% scheinbar den effektiv niedrigsten Steuersatz innerhalb der EU. Tatsächlich liegt die Körperschaftssteuer bei 35%, aber in Maltas Imputationssystem greift eine Steuerrückerstattung von 30% nach 2 Wochen. Zumindest auf dem Papier.

 

In den vergangenen Monaten häufen sich die Fälle, dass die maltesischen Behörden mittlerweile über 6 Monate zur Bearbeitung der Steuerrückerstattungen brauchen. In einigen Fällen seien Unternehmern sogar die Erstattung verweigert worden. Mit 35% Körperschaftssteuer entpuppt sich die Steueroase Malta dann schnell als Steuerhölle.

 

In Malta darf die Steuerrückerstattung jedoch nicht an die Firma zurückfließen, sondern wird von einer Drittperson aufgenommen. Sitzt diese als natürliche Person in Malta, so gilt das ganze als Inlandseinkommen und ist in voller Höhe zu versteuern. Deswegen erfordert jede Malta-Lösung eine weitere ausländische Holding, die die Steuerrückerstattung möglichst steuerfrei vereinnahmen kann. Auch hier muss die Struktur sehr sauber aufgesetzt sein, weil es sonst wieder Probleme a la effektiver Geschäftsführung geben kann. In jedem Fall erfordert diese Doppelstruktur ein hohes Maß an Verwaltungskosten. Etliche Monate auf eine Rückerstattung warten zu müssen ist schließlich auch für ein Handelsgewerbe ein maßgeblicher Liquiditätsnachteil.

Ein letzter Punkt ist schließlich die Sache mit dem Mindestaufenthalt in Malta. Offiziell müssen EU-Bürger als Non-Dom auch 183 Tage im Jahr auf der kleinen Insel Malta verbringen. Viele halten sich daran nicht, was in der Vergangenheit auch keine große Komplikationen mit sich brachte. Dennoch ist auch hier zu erwarten, dass zu lange Abwesenheit aus Malta zu Problemen führen könnte. Für ohne Mindestaufenthalt gibt es schließlich das wesentlich aufwändigere Programm für High Net Worth Individuals, das Kauf/Miete eines hochpreisigen Hauses und eine nicht unerhebliche Pauschalsteuer bedeutet. Nur hier gibt es offiziell keinen Mindestaufenthalt.

Während die Lebensqualität in Malta durchaus zunimmt, verschlechtern sich die Bedingungen also zunehmend. Eine Wohnsitzverlagerung nach Malta ist weiterhin attraktiv, wenn man es mit den Bedingungen in seinem Heimatland vergleicht. Dennoch sollte man sich auf einen hohen Kosten- und Verwaltungsaufwand wie auch einer weiterhin vorhandenen Besteuerung einstellen, wenn man sich für die Malta-Lösung entscheidet.

 

Warum Zypern immer attraktiver wird

Immer mehr Blicke richten sich deshalb nach Osten. In der südöstlichsten Ecke des Mittelmeeres liegt die deutlich größere Insel Zypern, die von Malta etwa mit einem Emirates-Direktflug auf halbem Weg nach Dubai erreichbar ist. Zypern hat wegen seiner Größe deutlich mehr zu bieten – hat aber ein großes Image-Problem.

Zum einen ist vielen die geografische Lage der Insel, nur 100k von Türkei und Syrien entfernt, ein Dorn im Auge. Dass es in Zypern jedoch quasi keine syrischen Flüchtlinge gibt, beachten die wenigsten. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten hat Zypern noch volle Souveränität über seine Außengrenzen.

Das schließt auch die Grenze zum nördlichen Teil der Insel ein. Zypern ist seit der Invasion türkischer Truppen 1973 zweigeteilt. Während die Republik Zypern seit 2002 in der Europäischen Union ist, ist der Türkische Norden nicht existent, da lediglich von der Türkei als vollwertiger Staat anerkannt. Dass dies nicht nur Nachteile hat, sehen wir weiter unten.

Was viele nicht wissen: Zypern besteht nicht nur aus 2, sondern aus 4 komplett autonomen Gebieten. Auf dem Territorium der Insel bestehen auch noch die 2 komplett autonomen britischen Militärbasen Akrotiri und Dhekelia. Schließlich war Zypern einst britische Kolonie – die guten englischen Sprachkenntnisse der Bewohner und Linksverkehr zeugen auch heute noch davon. Griechisch muss man also kaum lernen.

In jüngster Zeit noch mehr in Verruf geraten ist Zypern aber sicherlich durch seine Probleme in der Wirtschafts- und Finanzkrise. 2013 wurden etliche Bankkunden in Zypern enteignet, um die angeschlagenen Banken zu retten. Über diesen Thema wollen wir in diesem Beitrag nicht eingehen. Dennoch gilt es hier zu erwähnen, dass Zypern bereits sämtliche Enteignete voll entschädigt hat. Es wurden Unternehmensanteile im Wert der enteigneten Summen vergeben, ab einer halben Million Verlust gab es gar die sonst 5x so teure zypriotische Staatsbürgerschaft obendrauf. Für viele der Russen auf der Insel ein lukratives Geschäft.

Und während die Banken heute wieder hinreichend stabil sind, besteht keinerlei Notwendigkeit sein Geld auch tatsächlich in Zypern zu bunkern. Im Sinne einer ausgereiften Flaggentheorie sollte man seine Konten ohnehin vom Wohnsitzland trennen.

 

Auswirkungen hatt die Bankenkrise natürlich auf den Wohlstand Zyperns, der merklich einbrach. Die Löhne halbierten sich und die Arbeitslosigkeit stieg rasant. Keine 4 Jahre später ist Zypern jedoch schon wieder auf dem Aufmarsch, die Löhne sind über Vorkrisen-Niveau und das Land hat das höchste Wirtschaftswachstum innerhalb Europas.

 

Maßgeblich zu verdanken ist dies dem strategisch klugen Schachzug der Regierung, Zypern nicht nur attraktiv für russisches Schwarzgeld zu machen, sondern eher den Fokus auf das Wohnsitz- und Firmenland Zypern zu legen. Durch die Einführung eines attraktiven Sonderprogramms für ausländische Investoren wurde so der Grundstein gelegt, das nicht nur Kapital, sondern auch kluge Köpfe ihren Weg ins Land finden. Dieses Sonderprogramm nennt sich Zypern-Non-Dom, hat mit klassischen Non-Dom-Systemen wie in Malta und Irland jedoch wenig zu tun. Und wurde in den letzten Wochen nochmals maßgeblich verbessert.

 

Zypern bisher: Non-Dom klassisch

Auch bisher konnte man sagen, dass eine Wohnsitzverlagerung nach Zypern eine sehr gute Entscheidung war. Die zypriotische Regierung hatte ihr Sonderprogramm geschickt gestaltet, um Nachteile trotz Gewährung vieler Vorteile zu vermeiden. Dazu gehört maßgeblich etwa, das Zypern weiterhin im EU-Kontext nicht als Niedrigsteuerland gilt.

Praktisch kann man steuerfrei in Zypern leben, effektiv sind die Steuern jedoch bis zu 35% und damit ähnlich den meisten EU-Ländern. Die Definition “Niedrigsteuerland” im Wohnsitzkontext wurde so vermieden, da nur die Einkommenssteuerhöhe, nicht die Steuerfreibeträge oder andere Steuern relevant sind. So hat die EU mittlerweile offiziell ihren Segen zum Programm Zyperns gegeben, während Malta mit Non-Dom-System und Steuerrückerstattung immer mehr in die Schusslinie gerät.

Unter Zyperns Sonderprogramm gibt es komplette Steuerfreiheit auf Dividenden und Zinserträge aus dem In- und Ausland – ungeachtet ob sie ins Inland überwiesen werden oder nicht. Diese Steuerfreiheit wurde jüngst auch auf privater Ebene auf Kursgewinne ausgeweitet, was das Land noch mehr als vorher zu einem Eldorado für Trader und Spekulanten macht. Denn mittlerweile, siehe unten zum Easy-Non-Dom, ist eine Zypern-Kapitalgesellschaft keine zwingende Voraussetzung mehr.

Bisher konnten die Steuervorteile jedoch nur durch die Gründung einer Zypern-Firma in Anspruch genommen werden. Diese musste nicht aktiv in Erscheinung treten, hatte jedoch mit ca. 6000€ in der Gründung und 4000€ ab dem zweiten Jahr relativ hohe Kosten. Die Besteuerung beträgt 12,5% des Gewinnes und ist damit auf den ersten Blick unattraktiver als Malta. Dass es hier dennoch Möglichkeiten gibt sei unten näher vorgestellt.

Um Zyperns Sonderprogramm auszunutzen musste man jedoch seinen Wohnsitz nach Zypern vollständig zu verlagern. Neben Kauf/Miete einer ganzjährigen Wohnung war insbesondere ein 6-monatiger Mindestaufenthalt ähnlich Malta Voraussetzung, auch wenn dieser auch hier nicht streng durchgesetzt wurde. Dennoch gibt es hier im Gegensatz zu Malta nun deutlich mehr Rechtssicherheit. Die zypriotische Regierung hat nämlich erkannt, dass eine solche Halbjahreslebung in unserer mobilen Welt mittlerweile unrealistisch ist. Der Mindestaufenthalt beträgt neuerdings nur noch 2 Monate und ist damit sehr überschaubar geworden.

Wer also ganzjährig eine Wohnung in Zypern unterhält und dort 2 Monate während eines Jahres wohnt, kann die Steuervorteile Zyperns voll ausnutzen. In der bisherigen Gestaltung des klassischen Programmes sah dies so aus, dass eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft das Geschäft durchführte und am Firmensitz versteuerte (oder auch nicht). Diese Gesellschaft zahlte ein Gehalt von 19.500€ aus. Denn obwohl Zypern weiterhin Einkommenssteuer erhebt, greift diese erst über dem Freibetrag dieser Höhe. Auf dieses Gehalt sind lediglich Sozialversicherungsabgaben in Höhe von 14,8% zu zahlen – ins beste Sozialsystem Europas. Das Gehalt könnte man auch deutlich niedriger ansetzen – und entsprechend weniger Abgaben zahlen.

Das restliche Geld konnte man sich gerade aus Offshore-Ländern sehr flexibel regelmäßig als Dividende nach Zypern ausschütten. Denn da Offshore-Länder keine Buchhaltungspflichten haben, kann man jede Zahlung als Dividende deklarieren und jederzeit nach Zypern fließen lassen. Ungleich Malta hat Zypern überhaupt keine Probleme mit Auslandsfirmen, selbst wenn sie aus Zypern gemanaged werden.

 

Im Endeffekt war es also selbst bei der klassischen Gestaltung so, dass man auf privater Ebene lediglich Sozialabgaben in sehr begrenzter Höhe bezahlte. Unter Umständen kam, sofern die Zypern-Limited verwendet wurde, noch die 12,5% Körperschaftssteuer auf den stark senkbaren Gewinn zu – und natürlich die nicht unerheblichen Firmenkosten.

 

Zypern heute: Easy-Non-Dom

Das Wohnsitzprogramm in Zypern war demnach schon immer attraktiv, schreckte gerade kleinere Unternehmer wegen den hohen Kosten für eine Zypern-Gesellschaft eher ab. Daher entschloss sich die Zypern-Regierung nach ihren guten Erfahrungen das Programm noch weiter zu vereinfachen und neue Einwohnerschichten anzulocken. Dafür wurde nicht nur der Mindestaufenthalt von 6 auf 2 Monate reduziert, sondern auch neue Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Steuervorteile geschaffen.

So ist mittlerweile keine Gründung einer Kapitalgesellschaft auf Zypern dafür nötig. Stattdessen reicht es aus entweder ein Gewerbe auf Zypern zu registrieren oder sich als halbwegs vermögende Privatperson anzumelden.

Ein Gewerbe zu registrieren ist insbesondere wegen der geringen Kosten interessant. Für einmalig knapp 1000€ kann man so die Steuervorteile nutzen – ohne das Gewerbe zu nutzen. Das Gewerbe besteht rein zu dem Zweck ein Minimum an Sozialabgaben – nämlich 14,8% auf ein Minimum von ca. 8500€ abzuführen. Es anders zu verwenden wäre auch unklug, da schließlich ein Einkommen über dem Steuerfreibetrag von 19.500€ einer progressiven Steuer bis zu 35% unterliegt. Auch hier, das sei an dieser Stelle gesagt, ist jedoch eine 50%-Befreiung auf 5 Jahre möglich, um neben Unternehmern auch gut verdienende Angestellte anzulocken. Diese Regelung wird vermutlich auf 10 Jahre ausgeweitet.

Der Unternehmer jedoch benutzt sein Gewerbe gar nicht, sondern jede beliebige Auslandsfirma weltweit mit den Konditionen vor Ort. Seine Gewinnausschüttungen vereinnahmt er komplett steuerfrei in Zypern. Schließlich muss er sich an keine Außensteuergesetze halten, weil es keine gibt. So kann er nicht nur die Steuern einer zypriotischen Limited vermeiden, sondern schreckt mit der eher schlechten Reputation auch keine Kunden ab.

Eine Alternative, insbesondere für vermögende Privatpersonen und Trader, besteht zudem nun darin, einfach ein gewisses Einkommen nachzuweisen. Unter diesem Programm ist es auch noch möglich neben Steuern sämtliche Sozialbeiträge in Zypern zu vermeiden. Nachgewiesen muss lediglich eine gültige Krankenversicherung bei Antragstellung. Voraussetzungen dafür sind ein Mindesteinkommen von etwa 6000€ monatlich nachgewiesen durch Kontenauszüge der letzten 3-6 Monate. Dieses Mindesteinkommen kann sich auch aus Dividenden aus Offshore-Unternehmen ergeben und ist damit für gut verdienende Unternehmer die vermutlich beste Zypern-Variante.

Noch einmal im Überblick zu den Anforderungen und Kosten. Um einen Wohnsitz als EU-Bürger in Zypern zu nehmen muss man lediglich eine simple Anforderung erfüllen.

  • Miete einer Wohnung/Kauf eines Hauses ohne Mindestmiete/-preis

Anschließend bieten sich die 3 Varianten “Zypern Klassisch” (Gründung einer Zypern-Limited), “Zypern Easy-Non-Dom” (Registrierung eines Gewerbes) und “Zypern HNWI” (Nachweis eines Einkommens von min. 6000€).

Das klassische Programm erfordert die einmalige Gründung einer Zypern-Firma für etwa 2650€. Hinzu kommen jährliche Verwaltungs- und Buchhaltungsgebühren sowie eine Abgabe an die Regierung von 2100€. Die Begleitung bei der Beantragung des Wohnsitzes kostet etwa 500€. Insgesamt bekommt man also für knapp 5000€ (alle Preise ohne Mwst) eine vollwertige EU-weit anerkannte Zypern-Kapitalgesellschaft mit Umsatzsteuernummer und einen steuerfreien Wohnsitz.

Wie auch in Variante 2 sind hier 2 monatliche Sozialbeiträge vorab abzuführen (ca. Je 120€). Variante 2 erfordert statt dem Zypern-Unternehmen jedoch nur eine Gewerbe-Anmeldung. Diese lässt sich bereits für 1250€ im Komplettpaket mit der Wohnsitznahme durchführen. Jährliche Kosten bezüglich Steuerberatung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge kosten etwa 1000€.

Abschließend für viele Unternehmer und vor allem auch Investoren am interessantesten ist Variante 3. Hier muss lediglich ein Einkommen von über 6000€ in den letzten 3 bis 6 Monaten nachgewiesen werden. Die Komplettanmeldung für HWNIs kostet dann ca. 1500€, die jährlichen Gebühren für Steuerberatung liegen bei 600€. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen in diesem Modell. Dennoch kann es sich unter Umständen dennoch lohnen ganz bewusst Variante 1 oder 2 wegen der Sozialversicherung zu wählen.

 

Sozialversicherung in Zypern

Denn Zypern hat eines der besten Sozialversicherungssysteme der Welt. Inbesondere im EU-Kontext sind die Boni trotz geringer Einzahlungen üppig. Da Sozialversicherungsabkommen mit der EU und weiteren Staaten bestehen, wird eine spätere Rückkehr etwa nach Deutschland oder Österreich sehr erleichtet. So erwirbt man in Zypern etwa 3x so viele Rentenpunkte mit den gleichen Beiträgen wie in Deutschland. Ausführliche Informationen dazu finden sich auf dieser und dieser Webseite. Im Folgenden nur die Grundlagen.

Das Recht auf eine kostenfreie staatliche Krankenversicherung ist in Zypern abhängig von der Höhe des Einkommens. Die Gesundheitsversorgung wird kostenlos angeboten für Regierungsangestellte, Einzelpersonen deren jährliches Einkommen 15.377,41 Euro nicht überschreitet und Familien mit einem jährliches Einkommen von bis zu 30.754,82 Euro (Freibetrag pro Kind: 1.708,60 Euro). Außerdem ist die Versorgung für Familien mit drei und mehr Kindern und für Personen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen kostenfrei. Ein ermäßigter Beitrag wird für kinderlose Paare bei einem Jahreseinkommen zwischen 15.377,41 Euro und 20.503,22 Euro und Familien mit einem Jahreseinkommen zwischen 30.754,83 € und 37.589,23 € (zzgl. des Freibetrages von 1.708,60 € pro Kind) angeboten.

Personen, die nicht unter die vorgenannten Kategorien fallen, können die vom Staat zur Verfügung gestellte Gesundheitsversorgung gegen einen entsprechenden monatlichen Beitrag in Anspruch nehmen.
Des Weiteren ist jegliche gesundheitlich notwendige Versorgung in den Unfall- und Erste-Hilfe Stationen kostenfrei, unabhängig von der finanziellen Situation des Patienten und unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit (einschließlich Besucher). Eventuell anfallende stationäre Behandlungen und/oder eine nachfolgende Pflege sind wiederum kostenpflichtig.

Die staatliche Gesundheitsversorgung wird über das allgemeine Steuersystem finanziert.Die private medizinische Versorgung wird hauptsächlich durch eine große Anzahl von Privatpraxen und Krankenhäuser gewährleistet. Die Monatsbeiträge zur Privaten Krankenversicherung liegen deutlich unter dem EU-Durchschnitt, so beträgt der monatliche Beitrag für eine Private Krankenversicherung mit internationaler Geltung für einen 43-jährigen Mann bei ca. 50,00 Euro (Stationär, Einzimmernutzung, Chefarzt).

Auf Zypern gibt es ein vom Verdienst abhängiges Sozialversicherungssystem, das für jeden Erwerbstätigen verpflichtend gilt, unabhängig davon, ob es sich um abhängiges Arbeitsverhältnis oder um eine selbständige Tätigkeit handelt. Zu den Erwerbstätigen zählen auch die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und Auszubildende.
Eine freiwillige Versicherung ist erst nach einer vorgeschriebenen Zeit der Pflichtversicherung möglich, wenn der/die Betreffende dies wünscht oder er/sie im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber tätig ist.

Die Versorgung wird durch Beiträge finanziert, die vom Versicherten selbst, dem Arbeitgeber und dem Staat zu leisten sind. Bei einem abhängig Beschäftigten liegt der Beitragssatz derzeit bei 17,9 % des Verdienstes. Es werden jeweils 6,8 % vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt sowie 4,3 % vom Staat übernommen (Änderungen vorbehalten). Im Falle von Selbständigkeit gilt ein Beitragssatz von 16,9 % des angegebenen voraussichtlichen Einkommens. Dabei sind 12,6 % vom Selbständigen zu tragen und 4,3 % vom Staat. Freiwillig Versicherte haben einen Beitragssatz von 14,8 % auf den voraussichtlichen Verdienst, wobei 11 % vom freiwillig Versicherten zu zahlen sind und 3,8 % vom Staat übernommen werden.

 

Zypern-Firma & Steueroptimierung

Unter gewissen Umständen kann es Sinn machen weiterhin die klassische Variante in Verbindung mit einer Zypern-Limited zu fahren. So handelt es sich schließlich um eine voll anerkannte EU-Gesellschaft, die in den Mitgliedsstaaten nicht diskriminiert werden darf. Die eher schlechte Reputation im Kundengeschäft sorgt hingegen zu Vorteilen wie sehr schwieriger Abmahnbarkeit und so weiter.

Auf dem Papier zahlt eine Zypern-Firma 12,5% Körperschaftssteuer und ist damit gar nicht so attraktiv. Letztlich lässt sich mit einer Zypern-Firma der Gewinn sogar noch unter dem Maltas senken. Dabei handelt es sich nicht um die sogenannte IP-Box, bei der Gewinne aus großzügig definiertem Eigentum nur mit 2,5% besteuert werden. Diese Regleunf wurde im Zuge der EU-BEPS-Gesetzgebung abgeschafft.

Stattdessen ist es weit verbreitete und auch von den zypriotischen Steuerbehörden genehmigte Praxis bis zu 70% des Vorsteuergewinns über Rechnungen an eine Offshore-Gesellschaft, etwa in Dubai, abzuzuweigen. Diese nimmt das Geld steuerfrei ein und schüttet es der Privatperson steuerfrei als Dividende aus. Effektiv beträgt die Besteuerung einer Zypern-Firma also nur 0,3×12,5 gleich 3,75%.

Diese 3,75% sind auf einem Gewinn zu zahlen, der noch durch zahlreiche Deduktionen drückbar ist. Die steuerfreien 19.500€ Gehalt eingerechnet ist die Absetz-Gesetzgebung noch wesentlich liberaler als in Deutschland. Und schließlich gibt es ohnehin nur 2 ganze Steuerprüfer auf der Insel.

Damit eine Zypern-Firma im EU-Kontext Geschäfte treiben kann, braucht sie eine Betriebsstätte. Das Büro kann jedoch immer auch eine Privatwohnung sein. Und selbstverständlich kann auch diese Privatwohnung, selbst wenn es eine teure Villa ist, von der Steuer abgesetzt werden. Im Endeffekt werden in einer gut beratenen Zypern-Limited also kaum Steuern fällig.

Freilich muss man eine zypriotische Kapitalgesellschaft nicht einmal operativ nutzen. Auch als Holding ist eine Zypern-GmbH optimal. Schließlich genießt eine Muttergesellschaft in Zypern etwa das Holdingprivileg, sprich sämtliche Verkäufe von Tochtergesellschaften sind steuerfrei. Zudem ist Zypern das einzige Land der EU, das auch keine Quellensteuer beim Gewinnfluss an Offshore-Jurisdiktionen erhebt. Viele Doppelbesteuerungsabkommen, auch mit Hochsteuerländern, senken hingegen die Quellensteuer. Als EU-Land genießt Zypern zudem alle Vorteile der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

Was heißt das in der Praxis? Viele deutsche und österreichische Unternehmer haben Probleme ihre Länder zu verlassen, weil sonst die Wegzugsbesteuerung auf die Anteile ihres Firmenwertes greift. Mit einer Wohnsitzverlagerung in ein EU-Land wie Zypern, das auch nicht als Niedrigsteuerland gilt, wird die Wegzugssteuer jedoch gestundet. Hätten Unternehmer jedoch noch direkte Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften, würde ihnen das auch mit Zypern-Wohnsitz wenig nutzen. Schließlich ist das Gehalt aus deutschen Gmbhs weiterhin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ebenfalls greift die Quellensteuer als Abgeltungssteuer auf deutsche Gewinnflüsse ins Ausland. Statt über 26,3% wird diese Steuer dank Doppelbesteuerungsabkommen immerhin auf 15% reduziert, während in Zypern Dividenden ja steuerfrei sind.

Dennoch könnte ein Unternehmer die Gewinne aus deutschen Kapitalgesellschaften komplett steuerfrei vereinnahmen. Dies gelingt, indem eine zypriotische Holding die Anteile anderer europäischer Kapitalgesellschaften verwaltet. Dies stellt natürlich ein Problem dar, wenn diese Struktur nicht von Anfang an richtig aufgesetzt wird, da sonst ein steuerbarer Verkauf nötig ist. Unter Umständen gibt es aber auch hier steuerrechtliche Verfahren zur steuerneutralen Verschmelzung.

 

Sowohl operativ als auch als Mutterfirma ist eine Zypern-Gesellschaft also eine echte Alternative. Langfristig gilt es noch zu sagen, dass Zypern natürlich selbst keine Wegzugsbesteuerung kennt. Man kann jederzeit das steuerfrei erworbene Geld in seine Heimatländer bringen und zum Beispiel in Immobilien investieren. Wer jedoch einmal die Steuervorteile Zyperns genossen hat, wird sie kaum noch verlieren wollen.

 

Der Vorteil Nordzypern

Zyperns Vorteile enden nicht an der EU-Außengrenze. Die Türkische Republik Nordzypern ist ein nicht anerkannter Staat, bietet aber dennoch viele Möglichkeiten. Eine dicke Mauer mag den Südteil vom Nordteil trennen, doch die ökonomische und kulturelle Integration ist bereits sehr groß. So kann tendenziell jeder den Südteil ohne Grenzkontrollen im Süden verlassen und in den Norden einreisen.

Das eröffnet Chancen für alle, denen selbst die 60 Tage Mindestaufenthalt zu viel sind. Schließlich könnte man nach Nordzypern reisen, ohne jemals das Gebiet der Republik Zypern offiziell verlassen zu haben. Wenn man nun über die Türkei aus- und wieder einreist, ist man offiziell nie weg gewesen. Denn statt einem Stempel in den Pass kann man an der Nordgrenze lediglich einen Stempel auf einen Stück Papier bekommen.

Ähnliche Vorteile ergeben sich mit Bank-Konten. Selbstverständlich unterhalten alle zypriotischen Banken auch Zweigstellen im nordlichen Teil der Insel. Der hat im übrigen die zypriotische Non-Dom-Gesetzgebung weitgehend übernommen. Da Nordzypern jedoch kein anerkannter Staat ist, kann er auch an sämtlichen Abkommen weltweit nicht mitwirken. Das gilt auch für solch Sachen wie dem Automatischen Informationsaustausch. Kundengelder im Norden Zyperns sind also, obwohl sie auf südzypriotischen Banken angelegt sind, in der Regel völlig austauschfrei.

Langfristig wird der Status Nordzyperns wohl ein Provisorium bleiben – im gegenseitigen Interesse. Beide Landesteile leben sehr gut voneinander – viel besser, als wenn sie vereinigt wären. Eine Wiedervereinigung, so sehr sie bemüht wird auf internationaler Ebene, ist im Moment auszuschließen. Eine erneute Invasion, nicht nur dank britischer und amerikanischer Militärbasen ebenfalls.

 

Wie auch Du bald in Zypern steuerfrei lebst

Wie man unschwer erkennen kann bietet Zypern viele Vorteile gegenüber anderen Steueroasen wie Malta. Man kann in Zypern nicht nur am gleichen Tag Ski fahren und Baden gehen, sondern auch wesentlich preiswerter leben und dennoch sehr viel mehr Steuern sparen.

Klare Bedingungen wie ein Mindestaufenthalt von 2 Monaten auf der Insel und ein von der EU offiziell genehmigtes Programm von 17 Jahren Dauer sorgen für deutlich mehr Rechtssicherheit als gegenwärtig in Malta, wo die Probleme in verschiedensten Bereichen immer weiter zunehmen. Dass man dabei noch sehr viel weniger Steuern zahlt und niedrigere Kosten hat ist ein netter Bonus. Schlussendlich ist Zypern jedoch auch ein Land, dessen Lebensqualität stark unterschätzt wird. Eine Lebensqualität hoch genug, um zumindest 2 Monate in diesem Paradies im Mittelmeer auszuhalten. Ob im Sommer oder Winter – auch das Klima bleibt immer gut.

 

Wenn Du auch dazu Lust hat, kannst Du dich gerne bei mir melden. Ich arbeite mit der Kanzlei zusammen, die maßgeblich für viele dieser Änderungen verantwortlich war.

Der Beitrag Easy-Non-Dom – oder warum Zypern mittlerweile Malta weit abhängt erschien zuerst auf Staatenlos.

Digitale Produkte, Zahlungsabwicklung und VAT – Lösungen für das Kundenlandprinzip

$
0
0

Auf Staatenlos habe ich bereits in der Vergangenheit einen langen Beitrag über die Umsatzsteuerproblematik in der Europäischen Union geschrieben. Dabei ging es vor allem um das Reverse-Charge-Verfahren und den Verkauf physischer Güter. Die besondere Ausnahme des Vertriebs automatisierter Digitale Produkte habe ich dabei ausgeklammert.

Heute möchte ich mich genau diesem Thema widmen, da es für viele Online-Unternehmer hoch relevant ist. Gleichzeitig ist es die perfekte Überleitung zu anschließenden Themen wie die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen als Online-Unternehmer, da es auch hier sehr viel zu beachten gibt.

Viele Online-Unternehmer fragen zu Recht immer wieder, ob und wie sie sich die Umsatzsteuer auf Digitale Produkte sparen können. Legal ist das jedoch leider nicht oder nur mit gewissen Tricks möglich, die ich in diesem Beitrag anreißen möchte. Denn um genau dies zu verhindern, hat die Europäische Union 2015 EU-weit das Kundenlandprinzip für die Umsatzsteuer auf automatisierte Digitale Produkte eingeführt.

 

Das EU-Kundenlandprinzip – aktuelle Entwicklungen

Das Kundenlandprinzip wurde maßgeblich eingeführt um die Steuervermeidungspraktiken von Großkonzernen wie Amazon oder Apple einzuschränken. Bis 2015 galt nämlich wie auch weiterhin für private Dienstleistungen gültig das Firmenlandprinzip für die Umsatzsteuer auf Digitale Produkte. Amazon etwa verkaufte seine E-Books über den Firmensitz in Luxemburg – mit nur 3% ermäßigter Mehrwertsteuer auf E-Book-Verkäufe.

 

Um diese auch von vielen weiteren Großkonzernen genutzten Praktiken zu unterbinden kamen die EU-Mitgliedsstaaten auf die innovative Idee, die Umsatzbesteuerung auf das Empfängerland zu verlagern. Dass sie damit ein wahres bürokratisches Monster schufen, mit dem sie Existenzängste bei etlichen Kleinunternehmern schufen, wurde wohl kaum bedacht.

 

Denn nicht nur Amazon und Apple – auch jeder E-Book-Autor aus allen Drittstaaten der Welt war auf einmal ein potentieller Umsatzsteuerbetrüger, wenn er nicht die fällige, pro Land unterschiedliche Steuer an das richtige Land abführte. Theoretisch heißt die Kundenlandregelung nämlich, das in jedem Verkaufsland eine eigene Umsatzsteuernummer beantragt werden muss, die fällige Umsatzbesteuer berechnet werden und quartalsweise abgeführt werden muss. Dies gilt bei allen Verkäufen automatisierter Digitale Produkte an Endkunden – also Privatpersonen. Kaufen Unternehmer sich privat unter Angabe ihrer Umsatzsteuernummer Produkte, so fallen keine Steuern an.

Während dieses Vorgehen weiterhin möglich ist, hat zumindest die EU auch erkannt, dass dies überbürokatische Hürden für Kleinunternehmer sind. Eingeführt wurde daraufhin das sogenannte VAT-MOSS-Verfahren – der sogenannte Mini-One-Stop-Shop für die Umsatzsteuer. Bei diesen Verfahren können sich Verkäufer außerhalb der EU in einem einzigen EU-Land umsatzsteuerlich registrieren und die bereits korrekt kalkulierten Beträge abführen. Dieses eine Land kümmert sich dann um die eventuelle Abführung an die weiteren Mitgliedsstaaten.

Auch dieses Verfahren (Details und Alternativen unten) bleibt hinreichend kompliziert und gerade bei kleineren Summen zu kostenintensiv. Deshalb sollen laut Vorschlägen der EU-Kommission Reformen eingeführt werden, die bedeuten, dass unter einer Schwelle von 10.000€ Verkaufsumsatz das heimische Umsatzsteuerrecht greifen kann (Achtung: dies ist noch nicht passiert). Für kleinere Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 100.000€ sollen vereinfachte Verfahren zur Bestimmung des Kundenlandes greifen. Denn momentan sind Verkäufer Digitaler Produkte dazu angehalten, den Käufer mittels zweier Faktoren – in der Regel IP-Adresse und Rechnungsadresse – zweifelsfrei zu identifizieren.

Wesentlich ist, dass auch die Kleinunternehmer-Regelungen der Mitgliedsstaaten das Kundenlandprinzip nicht außer Kraft setzen. Greift bei Umsätzen unter 17500€ in Deutschland etwa die Kleinunternehmerregelung, so ist bei digitalen Verkäufen in andere EU-Länder dennoch eine VAT-MOSS-Registrierung nötig (oder alternativ ein Reseller). Lediglich bei digitalen Verkäufen nur nach Deutschland (generell ins Land des Firmensitzes) bietet die Kleinunternehmer-Regelung den Vorteil, dass keine Umsatzsteuer anfällt.

Ist das Kundenland festgestellt, so muss die entsprechende, unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten jeweils variierende Umsatzsteuer berechnet werden und über eines der genannten Verfahren abgeführt werden. Wesentlich ist auch die 10 Jahre geltende elektronische Aufbewahrungspflicht der Verkaufsdaten. Festgestellt werden müssen:

  • Das Verkaufsland
  • Die Produktart
  • Das Verkaufsdatum
  • Die lokale VAT
  • Der abzuführende Betrag in lokaler Währung
  • Datum und Art des Zahlungsempfangs
  • Die Rechnung
  • Der Name des Kunden
  • Die Bestimmung des Kundenlandes, sprich IP-Adresse und Rechnungsdaten

 

Das MOSS-Verfahren ist sowohl für EU-Unternehmen als auch Nicht-EU-Unternehmen anwendbar. EU-Unternehmen haben generell die Möglichkeit es über die Finanzbehörden im eigenen Land abzuwickeln. Nicht-EU-Unternehmen müssen sich Steuerberater in einem Land suchen, dass das VAT-MOSS-Verfahren durchführen kann.

 

Einfachere Abführung über VAT MOSS in Zypern

Die 3 üblichen EU-Länder für die Registrierung für VAT MOSS sind Irland, Zypern und noch England. Im Folgenden sei diese über Staatenlos direkt angebotene Dienstleistung in Zypern geschildert.

Wie bereits beschrieben kann sich separat in allen Verkaufsländern eine eigene Umsatzsteuernummer geholt und diese quartalsweise abgeführt werden. Wesentlich weniger Aufwand ist jedoch die Abwicklung über eine einzige zentrale Behörde, die die Umsatzsteuer dann an die Behörden anderer Mitgliedsstaaten überweist.

Insbesondere Zypern als klassische Steueroase hat sich hier gut positioniert und bietet solch eine Dienstleistung unkompliziert komplett online an. Das Nicht-EU-Unternehmen registriert sich für die Umsatzsteuer in Zypern und führt alle Zahlungen in das Euro-Land ab. Mithilfe lokaler Steuerberater lässt sich der gesamte Prozess weitgehend automatisieren. Wesentlich ist lediglich, dass monatlich alle relevanten Verkaufsrechnungen samt Bestimmungen des Kundenlandes an die dienstleistende Kanzlei weitergeleitet werden. Das Kundenland lässt sich mittlerweile von fast allen Zahlungsabwicklungs-Lösungen bestimmen.

Die Kanzlei erstellt auf Grundlage der monatlichen Belege dann eine Umsatzsteuererklärung, deren Endbetrag an den zypriotischen Staat abgeführt und von ihm aufgeteilt wird.

Die Kosten für die Registrierung einer Umsatzsteuer in Zypern sind verbunden mit einem Service-Vertrag für die Buchhaltung Null. Die Erstellung der Umsatzsteuererklärungen ist von der Gesamtzahl der Buchungen abhängig:

0 Buchungssätze bis zu 49 Buchungssätze pro Monat:   69,00 Euro pro Monat
50 Buchungssätze bis zu 99 Buchungssätze pro Monat: 115,00 Euro pro Monat
100 Buchungssätze bis zu 199 Buchungssätze pro Monat: 148,00 Euro pro Monat
200 Buchungssätze bis zu 299 Buchungssätze pro Monat: 189,00 Euro pro Monat
ab 299 Buchungssätze pro Monat:              auf Anfrage

Im Vergleich zu Alternativen wie Resellern (siehe unten) mit Gebühren um die 8% lohnt sich eine solche Lösung meist bereits ab Digitalen Verkäufen von über 4000€ im Monat, bedeutet aber natürlich auch zusätzlichen Aufwand.

Interessenten können sich gerne mit Staatenlos direkt in Verbindung setzen!

 

Definition automatisierter Digitaler Produkte

Trotz der bereits geschilderten Abführung über das VAT MOSS Verfahren sei noch erwähnt, dass es gewisse Möglichkeiten gibt die Abführung der Umsatzsteuer legal zu vermeiden. Dafür müssen wir uns mit den Definitionen des Kundenlandprinzipes beschäftigen.

Unter das Kundenlandprinzip fallen nämlich nur Download-Produkte, E-Books, Webhoster, SEOs, Telekommunikation, Broadcasting, kostenpflichtige Communities, Online-Tools, Onlinespiele, Webdesign, Onlinemarketing, Streaming, Online-Recherchedienste, Werbung und sonstige auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen und Produkte für Endverbraucher.

Wesentlich ist hier, dass diese Digitale Produkte automatisiert erbracht werden müssen. Eine rein elektronische Erbringung, etwa das Versenden eines Produktes über Email, reicht nicht aus zur Geltung des Kundenlandprinzipes. Wesentlich ist eine automatisierte elektronische Erbringung des Produktes, etwa die Möglichkeit eines direkten Downloads.

In der Praxis sorgt dies für diverse legale Umgehungsmöglichkeiten. Laut der englischen Steuerbehörde fallen somit etwa nicht unter die Umsatzsteuer im Kundenland:

  • Verkauf von Gütern mit automatischer elektronischer Abwicklung
  • Verkauf von physischen Büchern, Newsletter, …
  • Dienstleistungen von Beratern und Coaches
  • Ticket-Buchungen
  • Werbungs-Dienstleistungen

 

So könnte man etwa auf die Idee kommen, die Umsatzsteuer zu sparen, indem man ein E-Book immer nur als Geschenk in Verbindung mit einem physischen Buch verschickt. Oder Zugangscodes für Online-Dienstleistungen per Post verschickt.

 

Dass soviel Fantasie aber gar nicht nötig ist, sehen wir wenn wir uns noch einmal im Detail die Definition ansehen. Wesentlich ist, dass der Verkauf des Produktes keine oder minimalste menschliche Aufmerksamkeit erfordert. Das heißt zum Beispiel, wenn nach Klicken des “Kaufen”-Buttons das Produkt automatisch heruntergeladen wird oder der Kunde das Produkt per automatisierter Email bekommt.

Folgende Tabelle zeigt noch einmal klar mögliche Beispiele und Ausnahmen:

Dienstleistung online Elektronisch erbracht VAT anwendbar
PDF manuell versendet per Email Ja Nein Nein
PDF automatisch versendet per Email Ja Ja Ja
PDF automatisch von Seite herunterladbar Ja Ja Ja
Stock-Fotos automatisch herunterladbar Ja Ja Ja
Live-Webinar Nein Nein Nein
Online-Videokurs bestehend aus aufgenommenen Videos und herunterladbaren Inhalten Ja Ja Ja
Online-Videokurs bestehend aus aufgenommenen Videos und herunterladbaren Inhalten samt Betreuung durch einen Tutor Ja Nein Nein
Individuell erstellter Inhalt in digitaler Form, z.B persönliche Berichte, medizinische Berichte, Fotos, … Ja Nein Nein
Link zu Online-Inhalten versendet manuell per Mail Ja Ja Ja

 

Wir sehen also, dass es nicht ausreicht, einem Kunden manuell einen Download-Link zuzuschicken. Sobald wir uns und unserer Leitung zumuten, dass Produkt pro Kunde einzeln hochzuladen und per Email zu versenden, sind wir aus dem Kundenlandprinzip heraus. Genauso können wir fast alle unsere Digitalen Produkte mit der Möglichkeit einer durchgängigen Betreuung etwa über regelmäßige Live-Webinare verkaufen, um aus den Kundenlandprinzip herauszukommen.

Mit ein klein wenig Aufwand – deutlich weniger als für das VAT-MOSS-Verfahren, können wir also das Kundenlandprinzip ausschalten. Das heißt allerdings nicht, dass wir zwingend umsatzsteuerfrei sind. Unter Umständen können die nun von uns erbrachten Leistungen dennoch einer Umsatzsteuer unterliegen. Diese ist allerdings bei manuellen Verkäufen praktisch zu vernachlässigen, da nicht effektiv kontrollierbar und durchsetzbar, da noch nicht mal eine Rechnung nötig ist.

 

Reseller-Alternativen

Nicht vermeiden können wir die Zahlung der Umsatzsteuer auch bei den sogenannten Resellern – und das ist Segen und Fluch zugleich. Auf der einen Seite sind die Reseller ein Segen im Schlamassel des Kundenlandprinzipes. Sie verkaufen nämlich im Auftrag des Unternehmers digitale Produkte und kümmern sich selbst komplett um die Abführung der Umsatzsteuer. Dem Unternehmer werden lediglich umsatzsteuerfreie Provisionen der Verkäufe ausbezahlt. Sie sind zudem auch oft offen gegenüber Offshore-Firmen, die starke Probleme haben einen günstigen Kreditkartenabwickler zu finden.

Die Reseller kümmern sich nicht nur um die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer, sondern haben oft sehr tiefergehende Angebote für alles, was ein Online-Marketer und Verkäufer Digitaler Produkte braucht. Dazu gehören insbesondere ausgefeilte Affiliate-Systeme, Upsell- und Downsell-Möglichkeiten, Joint Ventures und viele Tracking-Möglichkeiten. Die Reseller erlauben es dem Unternehmer seine Produkte und den Bestellvorgang flexibel zu gestalten und übernehmen vor allem auch die Zahlungsabwicklung. Wer Zahlungsabwicklung von Kreditkarte und Co. nicht selber machen möchte, der ist bei Resellern gut aufgehoben, die neben gängigen Anbietern wie Visa/Mastercard und Paypal oft auch noch weitere Möglichkeiten wie Sofortüberweisung, normale Überweisung per Vorkasse oder Lastschrift anbieten, was dem Kunden mehr Möglichkeiten gibt.

Für alle diese Zusatzdienstleistungen lassen sich die meisten Plattformen aber natürlich auch entsprechend bezahlen. Meist gibt es keine Grundgebühr, sondern ein fixer Betrag von oft 8-10% des Verkaufsvolumens geht an den Anbieter. Teils wird auch mit monatlichen Grundgebühren und ähnlichem gearbeitet.

Diese hohen Provisionen sind für die Angebote, insbesondere die komplette Abnahme der Umsatzsteuerproblematik, sicherlich gerechtfertigt. Dennoch fallen bei höheren Verkaufssummen hier schnell hohe variable Kosten an. Mit normalen Zahlungsabwicklern wie Stripe ließen sich diese um über 5% drücken. Ab einer gewissen Verkaufssumme lohnt daher oft die manuelle Abwicklung über eigene Merchant Provider und wenn zutreffend die Abführung über das VAT MOSS Verfahren.

Hier kommt nämlich auch das große Problem der Reseller zum Tragen. Die Umsatzsteuer lässt sich nicht nicht abführen. Wer sich als Nicht-EU-Unternehmen anmeldet, bei dem wird die Umsatzsteuer automatisch abgeführt. Und zwar auf alle Verkäufe über diese Plattform, selbst wenn es neben Digitalen Produkten auch Coachings oder ähnliche Produkte sind, die eigentlich nicht dem Kundenlandprinzip unterliegen würden.

 

So verkaufe ich mit Staatenlos meine E-Books etwa noch über Reseller wie Digistore und Elopage, lasse genau aus diesem Grund die direkte Buchung von Beratungsgesprächen jedoch über Sendowl abwickeln, die keine Umsatzsteuer automatisch abführen. Neben einer minimalen monatlichen Grundgebühr und den Paypal Gateway Fees von etwa 2% kostet mich dies gar nichts. Im Endeffekt erhalte ich also 98% über diesen Weg statt nur knapp 70% wenn ich es über Reseller vertreiben würde.

 

Meines Wissens ist noch kein Reseller willens oder technisch in der Lage, hier eine Unterscheidung einzubauen. Wer sich einmal auf der Plattform anmeldet, der muss für alle über die Plattform vertriebenen Produkte auch die Umsatzsteuer einkalkulieren. Rein theoretisch wären gewisse Tricks möglich, dass man eine Umsatzsteuernummer angibt, damit einem die volle Summe ausgezahlt wird, die man dann selber umsatzversteuern müsste. Das heißt aber auch, dass man dies dann tatsächlich tun sollte.

Was gibt es nun für Reseller, die diese Dienstleistungen überhaupt anbieten? Dieser Artikel soll kein intensiver Vergleich von Anbietern werden, hier die gängigen Optionen aber kurz vorstellen.

 

Digistore 24: Digistore ist die gängige deutsch-sprachige Plattform für Digitale Produkte und Affiliate-Marketing mit allen wesentlichen Funktionen. Digistore ist sehr offen, das heißt selbst wildeste Offshore-Konstruktionen können sich hier registrieren und sich leicht auf ein Konto ihrer Wahl auszahlen lassen. Produkte müssen hier überprüft und von Digistore bestätigt werden. Dies kann wegen Formfehlern  leicht zu Verzögerungen im Launch führen. Digistore nimmt 7,9% vom Bruttopreis + 1€ pro Transaktion und hat keine Grundgebühren.

 

Elopage: Elopage ist ein junges, dynamisches Start-Up aus Berlin, das Digistore Konkurrenz machen möchte. Die Funktionen sind im Vergleich noch nicht ganz so ausgereift, der Kundensupport jedoch deutlich besser. Elopage nimmt für den Powerseller-Account (für Nicht-EU-Unternehmen die einzige Möglichkeit) 7,5% + 0,50€ pro Transaktion. Für EU-Unternehmen, die die Umsatzsteuer selber abführen, gibt es andere Möglichkeiten mit kleinem Basistarif und günstigerer Zahlungsabwicklung.

 

Moohpay: Moohpay ist ein sehr simpler Anbieter, der mittels eines WordPress-Plugins auf die Verkaufsseite implementiert wird. Neben der automatischen Abführung der Umsatzsteuer hat es lediglich ein mehrstufiges Affiliate-System zu bieten. Die Gebühren sind an den Produktpreis gekoppelt und liegen zwischen 10% bis 6%.

 

Bamazoo: Bamazoo ist einer der wenigen mir bekannten englisch-sprachigen Plattformen, die sich um die automatische Abführung der VAT kümmern. Von der Funktionalität ist es etwa wie Digistore. Mit Gebühren von 15% pro Transaktion ist es aber fast doppelt so teuer.

 

Clickbank: Clickbank ist wohl die beste englisch-sprachige Alternative mit automatischer VAT-Abführung. Es gibt ein hervorragendes Affiliate-System und viele weitere Möglichkeiten. Die Gebühen sind mit 50$ einmalig +2,5$ pro Auszahlung sowie 7,5% +1$ Transaktionsgebühr mit denen der deutschen Anbieter zu vergleichen.

 

Es gibt natürlich noch Dutzende weitere Plattformen für den Verkauf Digitaler Produkte. Diese haben zwar die Tools, um die Umsatzsteuer richtig zu erfassen, zu berechnen und übersichtlich aufzubereiten, kümmern sich aber nicht selber um die Abführung. Das macht sie aber natürlich zu interessanten Prozessoren für zum Beispiel den Verkauf von Beratungen und Coachings. Eine nicht abschließende Liste einiger Anbieter und ihrer Gebühren hier.

Staatenlos verwendet selbst im Moment SendOwl. Dies ist ein simpler Anbieter zur Abwicklung von Paypal und Kreditkartenzahlungen und wird direkt mit eigenen Paypal-Account verknüpft. Es ist quasi ein Paypal Merchant Account-Ersatz wo dieser nicht möglich ist. Gebühren für alle Funktionen wie z.B Upsells und Afilliate-System sind nur 29€ im Monat für die Vollversion und die Paypal-Gebühren von etwa 2%.  Damit lassen sich gerade Coachings und weitere umsatzsteuerfreie Produkte wunderbar verkaufen.

 

 

Zahlungsabwicklungs-Lösungen

Selbstverständlich kann man sich auch einfach selber um die Zahlungsabwicklung über Kreditkartenprovider wie Paypal, Stripe und tausende andere kümmern. Hier ergibt sich genug Potential für einen weiteren Vergleichsartikel über die besten Lösungen, da sich dies schließlich nicht nur auf den Verkauf digitaler Produkte erstreckt. Problematisch ist nämlich, dass etwa Paypal und Stripe in vielen Ländern, gerade offshore, nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.

So ist Stripe auf 25 Länder beschränkt. Paypal hat mehr Auswahl, aber diverse Einschränkungen in der Funktionalität, oft hohe Gebühren und mangelhafte Auszahlungsmodalitäten. So kann Paypal nie auf ein beliebiges Konto, sondern höchstens auf ein Geschäftskonto im Firmenland oder in den USA ausgezahlt werden. Oft ist selbst das gar nicht möglich und die Zahlung kann nur auf eine VISA-Karte gemeldet im Land des Paypal-Kontos fließen. Theoretisch ist es immer möglich mehrere Paypal-Konten zu haben und etwa das Geld von Offshore-Firma an privat zu schicken, doch sollte man sich auf sehr hohe Gebühren einstellen.

Generell besteht natürlich immer die Möglichkeit einen Merchant Provider zu finden, der Kreditkartenzahlungen abwickeln kann. Es gibt diverse High-Risk-Anbieter, die auch riskante oder verrufene Geschäftsmodelle wie den Nahrungsergänzungsmittel, Adult- und Glücksspiel-Bereich betreuen und auch gegenüber Offshore-Unternehmen offen sind.

 

Hier ist aber mir wesentlich höheren Gebühren zu rechnen, die oft sogar jene der Reseller übersteigen. Für Offshore-Unternehmen lohnt es sich in der Regel bei Digitalen Produkten immer eher einen der oben aufgeführten Reseller mit oder ohne automatischer VAT-Abführung zu nehmen, da die Gebühren oft niedriger sind.

 

Es gibt natürlich auch steuerfreie Firmenlösungen, in denen man gängige Anbieter wie Stripe benutzen kann. Stripe ist etwa noch auf 25 Firmenländer beschränkt, darunter aber Länder mit steuerfreien Möglichkeiten wie die USA, Kanada, Hong-Kong, England und Irland. Gründet man in Hong-Kong eine Limited oder in den anderen Ländern eine Limited Partnership/LLC, so kann dies eine Alternative sein.

 

Payment Processing Subsidiary

Insbesondere kann es sich dann sogar lohnen, explizit zum Zweck der Zahlungsabwicklung eine zusätzliche Firmenstruktur aufzusetzen. Denn es gibt einen leicht und günstig anwendbaren Trick, wie jede Offshore-Firma weltweit dennoch Stripe, Paypal und andere Zahlungsanbieter nutzen kann. Dieser Trick lässt sich nicht nur für Digitale Produkte, sondern natürlich auch für Dienstleistungen und physische Güter anwenden. Insbesondere für Dropshipper kann es sich sehr lohnen.

Wie beschrieben gibt es einige steuerfreie Firmenstrukturen, mit denen man etwa Stripe zu guten Gebühren nutzen kann. Wir reden hier explizit von England, was am leichtesten aufzusetzen ist. Schließlich kostet eine britische Firmengründung sehr wenig und ist sehr schnell abgeschlossen.

Eine englische Limited Partnership lässt sich für knapp 200€ gründen und ist steuerfrei, sofern sie keine britischen Umsätze erwirtschaftet (Prinzip wie Kanada LP). Besteuert wird durchreichend am Partner, der optimalerweise eine steuerfreie Firma ist. Die Limited Partnership kann mehrere, aber auch nur einen Partner haben, der zu 100% die betroffene Offshore-Gesellschaft ist. LP und Offshore-Firma sollten den gleichen Namen besitzen, damit dieses Modell reibungslos klappt.

Wir haben also etwa eine Limited Partnership, die zu 100% einer Zypern-Firma gehört. (da in Zypern Stripe nicht nutzbar ist). Die LP registriert sich jetzt für Zahlungsanbieter wie Stripe und nimmt die Zahlungen entgegen. Die Zahlungen werden jedoch nicht an das Konto der LP weitergeleitet – sie hat vielleicht gar keins. Die Zahlungen gehen stattdessen direkt auf ein Geschäftskonto der Zypern-Firma. Die LP fungiert lediglich als Payment Processor Subsidiary im Auftrag der Offshore-Firma. Um sich abzusichern sollte ein entsprechender Gewinnabführungsvertrag geschlossen werden, die diese sogenannte Prinzipal-Agenten-Struktur enthält. Verfügt die LP über gar kein eigenes Konto, kann sie sogar als “Dormant” in Großbritannien eingestuft werden.

In diesem Fall könnte sie aber keine Rechnungen stellen. Dies ist eine weitere Möglichkeit, mit der Offshore-Unternehmen an eine absetzbare Rechnung gelangen können. In diesem Fall ist die LP eine aktive Gesellschaft mit eigenem Geschäftskonto. Sie stellt selber im Auftrag der Muttergesellschaft offshore Rechnungen und führt einen Großteil des Gewinns steuerfrei ab. Sie selbst erhält dafür eine gewisse Provision von 5-10%. Erfolgt die Ausgabe der Rechnungen über die Muttergesellschaft, ist wie beschrieben auch eine Gestaltung ohne Provision mit einer “Dormant”-Gesellschaft denkbar, was verminderte Berichtspflichten mit sich bringt.

Genau das gleiche Prinzip lässt sich theoretisch auch mit anderen Ländern durchführen. Insbesondere mit Delaware Corporations, die ohne Verbindung mit den USA ja steuerfrei auf Auslandsgeschäfte sind, ergeben sich hier spannende Möglichkeiten.

 

Umsatzsteuer auf Digitale Produkte – die beste Lösung für Online-Unternehmer

Dieser Artikel hat die gängigen Möglichkeiten für Online-Unternehmer aufgezeigt, die sich unklar sind wie sie das Kundenlandprinzip auf die Umsatzsteuer Digitale Produkte angehen sollen. Welche Lösung dabei die Beste ist, lässt sich leider nicht pauschal sagen.

Einsteigern ins Online-Business sei generell erst einmal der Weg über Reseller empfohlen, da diese sich um alles kümmern und auch viele weitere Tools aus einer Hand anbieten. Ihre recht hohen Transaktionsgebühren tun bei geringen Verkäufen auch noch nicht so weh.

Ab einen gewissen Monatsumsatz für Digitale Produkte lohnt es sich jedoch Alternativen zu evaluieren. Schon ab bereits ca. 4000€ Monatsumsatz ist eine VAT-MOSS-Lösung rein kostentechnisch bereits im Vorteil (ca. 8% in Vergleich zu ca. 2% + 200€ Buchhaltung). Noch besser ist es freilich, in seine Produkte manuelle Faktoren einzubauen, sodass eine Umsatzsteuer eventuell gar nicht anfällt. Bei 20-25% VAT in den meisten Ländern ist dies ein nicht zu unterschätzender Faktor seine Einnahmen merklich zu erhöhen. Reseller lassen sich in diesem Fall dann aber meist nicht mehr benutzen. Ein Ausweg über weitere vorgestellte Plattformen oder das Aufsetzen einer eigenen Payment Processing Firma kann sich dann lohnen.

 

Letztlich sollte sich dies jeder Online-Unternehmer selber durchrechnen. Und eine Kalkulation ist sinnvoll, denn viele wissen gar nicht wie viel Geld – und das sind oft hohe vier bis fünfstellige Beträge – sie durch ungünstige Zahlungsabwicklung verlieren.

 

Bei dem Kundenlandprinzip jedenfalls wird sich so schnell gar nichts ändern. Viel mehr ist zu erwarten, dass die Gesetzgebung sich in Zukunft nicht mehr nur auf automatisierte Digitale Produkte beschränkt, sondern auch auf Dienstleistungen usw. ausgeweitet wird. Unter Ausblendung der Lieferschwellen ist ein ähnliches Prinzip für physische Güter ja bereits in Anwendung. Selbst eine mittlerweile in der EU viel diskutierte Extra-Steuer auf Online-Unternehmen könnte auf diesen Prinzip Anwendung finden. Das ist durchaus schlau aus Steuereintreibungssicht, aber eben ein bürokratischer Albtraum für Unternehmer. Mit meinem Artikel findest Du dich hoffentlich nun etwas besser zu Recht. Wenn nicht – buche einfach eine Beratungs-Sitzung!

 

Der Beitrag Digitale Produkte, Zahlungsabwicklung und VAT – Lösungen für das Kundenlandprinzip erschien zuerst auf Staatenlos.

Diamanten handeln: James Bond als Endgegner

$
0
0

Schon immer hat sich Staatenlos schon mit alternativen Möglichkeiten zum Investieren und Vermögensschutz auseinandergesetzt. In einer Zeit des Hypes um Krypto-Währungen tut es daher gut, sich mit der analogen Alternative  –Diamanten – zu beschäftigen.

Es liegt nahe, dies an einen Experten abzugeben. Dieser Beitrag kommt von Jonas Jenis (mehr zu ihm unten), der der Staatenlos-Community schon lange treu verbunden ist. Falls Du auch Interesse an einem Gastbeitrag auf Staatenlos hast, kannst Du mich gerne kontaktieren. 

 

So sagenumwoben Diamanten sind, so unbekannt sind die Fakten des Diamantmarktes. Warum der älteste Wertspeicher der Welt für digitale Avantgardisten und analoge Systemkritiker ein sicherer Hafen ist.

Dieser Weg war nicht vorgezeichnet. Wenn mir vor ein paar Jahren jemand gesagt hätte, dass ich einmal dem Investment-Punk vor laufenden Kameras erkläre, wie der Diamantmarkt funktioniert, hätte ich mir lachend auf die Schenkel geklopft. Ernst genommen hätte ich ihn nicht.

Vor ein paar Wochen bekam ich dann einen Anruf der Assistentin des Investment Punk, der mit bürgerlichen Namen Gerald Hörhan heißt und mehrfacher Bestseller-Autor und Selfmade-Multimillionär ist. Im Filmstudio der Investment Punk Academy in Wien fragte er mir eine halbe Stunde Löcher in den Bauch, wie das auf dem Diamantmarkt läuft und ob Diamanten als Wertanlage taugen. Das Ergebnis kann man unterdessen auf YouTube bestaunen.

Mittlerweile ist klar: je virtueller ein börsengehandeltes Gut, desto schwankungsreicher ist sein Wert. Die Gefahr von Hebelzertifikaten und Leerverkäufen für die Weltwirtschaft ist längst erkannt – Gegenmittel aber bislang weitgehend unwirksam geblieben. Die Kryptowährungen setzen diesem Treiben vorübergehend die Krone auf, aber ich prophezeie, dass die meisten davon ein unrühmliches Ende finden werden. Weil sie eine Gefahr für das Machtgefüge dieser Welt sind. Weil sie deswegen bekämpft werden wie alles, was dieses Machtgefüge in Frage stellt. Und da Kryptowährungen ein elektronisches Netzwerk benötigen wird dies auch gelingen.

 

Warum Diamanten die bessere Krypto-Währungen sind

Diamanten sind gewissermaßen die natürlichen Antagonisten von Kryptowährungen. Die älteste Geldanlage der Welt ist nicht etwa ein Gegenspieler einer der jüngsten Investitionsmöglichkeiten, sondern eine Ergänzung. Diamanten sind ein Wunder der Natur, in Jahrmillionen unter unvorstellbarem Druck gewachsen und in meisterlicher Handarbeit zu formvollendeter Schönheit geschliffen. Sie sind so wertvoll, dass sie nur einzeln gehandelt werden können, Stein für Stein.

Die Preisbildung erfolgt dezentral über 30 Diamantbörsen weltweit. Das allein macht den Preis so stabil und unanfällig für Manipulationen. Vergessen Sie das Ammenmärchen, dass De Beers auf einem Berg von Diamanten sitzt. Die Förderung von Diamanten ist so kapitalintensiv, dass sich kein Unternehmen erlauben kann, nicht sofort alles zu verkaufen, was seine Minen gerade hergeben.

 

Die 4Cs der Diamantqualität

Color – Die Farbe eines Diamanten: Die Diamant-Farbklassen beginnen bei ‚‘D‘ (farblos) und beanspruchen das gesamte Alphabet bis ‚Z‘ (deutliche Färbung, meist gelbstichig, aber auch braun oder andere Töne möglich). Diese Klassifizierung gilt nur für weiße Diamanten. Da nur einer von 100.000 Diamanten farbig, ein sogenannter ‚Fancy Diamond‘ ist, gibt es für farbige Diamanten weder eine standardisierte Farbskala noch ein festes Preisgefüge, wie bei weißen Diamanten üblich. Für Anlagezwecke eignen sich weiße Diamanten der Farbklassen D bis J.

Clarity – Die Reinheit eines Diamanten: Beginnt bei lupenrein (unter 10-facher Vergrößerung keine Einschlüsse erkennbar) und geht bis hin zu Einschlüssen, die die Brillanz und Strahlkraft eines Diamanten deutlich mindern (Piqué- Qualitäten). Zu Investmentzwecken empfehlen sich die die höchsten Reinheitsgrade von lupenrein bis VVS2 (very, very slightly included).

Cut – Der Schliff eines Diamanten: Besser: Schliff, Politur und Symmetrie. Die höchste Qualität erreicht ein Diamant mit ‚Triple Excellent‘ d.h. jeweils exzellente/r Schliff und Politur und Symmetrie. Die nächste Stufe wäre ‚Excellent, Excellent, very good‘, dann ‚Excellent, very good, very good‘ usw. Anlagediamanten sind meist ‚Triple Excellent‘.

Carat Weight – Das spezifische Gewicht eines Diamanten in Karat: Ein metrisches Karat entspricht 0,2 Gramm und ist ein Lehnwort aus dem griechischen κεράτιον kerátion (Horn), da die Frucht des Johannisbrotbaumes hörnchenförmig ist. Die Samen dieser Früchte wurden früher auf Grund ihrer recht einheitlichen Größe oft als Gewichtssteine eingesetzt, bis sie durch neuzeitliche Präzisionswaagen ersetzt wurden. Investment Diamanten erzielen die beste Wertentwicklung bei größtmöglicher Fungibilität zwischen ein und zwei Karat.

 

Warum Diamanten auch ein gutes Investment sind

Diamanten sind wesentlich wertstabiler als jeder andere Rohstoff. Deshalb eignen sie sich als Wertspeicher. Die stetige Verknappung guter Qualitäten bei gleichzeitig steigender Nachfrage lässt seit Jahren auch die Preise klettern und macht sie damit zu einem guten Instrument für die Vermögensbildung. Da man Diamanten aber wie erwähnt an elektronischen Börsen nicht handeln kann, blieb diese Eigenschaft weitgehend unbeachtet. Das Internetzeitalter hat jedoch für Transparenz bei den Diamantpreisen gesorgt. Damit werden Diamanten für ein breites Publikum als Anlagemöglichkeit interessant.

Im deutschsprachigen Raum gibt es mittlerweile um die zehn Spezialanbieter, die sich den Multimilliarden-Markt für Anlagediamanten aufteilen – dieser Wettbewerb ist gut und sorgt für einen funktionierenden Markt.

 

Dos and Don‘ts beim Diamantkauf

• Zunächst sollte unterschieden werden zu welchem Zweck der Diamant gekauft wird: als Schmuckstück oder Wertanlage? Als Schmuck eignen sich auch Diamanten mittlerer oder minderer Qualität (z.B. Piqué-Qualitäten). Solange der Schliff exzellent, oder sogar ‚Triple excellent‘ ist (s.o.), wird einen der Stein dennoch anfunkeln und eine Zierde für jede/n Träger/in sein. Diese Steine sind um ein Vielfaches günstiger als Diamanten in Top-Qualität, sie bieten jedoch nicht die für Anlagezwecke gewünschte Wertstabilität und Wertsteigerung der Top-Qualitäten, die in der Diamantbranche daher auch ‚Investment Grade Qualities‘ genannt werden.

• Ein Juwelier bietet im Idealfall ein besonders luxuriöses Einkaufserlebnis und eine exzellente Beratung bei der Auswahl des gewünschten Diamantschmucks. Dementsprechend höher liegen die Preise im Vergleich zum Diamantgroßhandel. Dort geht es in der Regel wesentlich nüchterner zu und Privatkunden können weder eine Beratung erwarten, noch die für den Großhandel üblichen Abnahmemengen bieten.

Ein Zwischending für den Erwerb von Diamanten zu Anlagezwecken stellen daher Spezialanbieter für Investment-Diamanten dar. Dort gibt es idealerweise Großhandelspreise und eine investmentspezifische Beratung, Kaufabwicklung und Betreuung über den gesamten Investmentprozess. Nur sehr wenige Juweliere bieten ein auf Anlagezwecke abgestimmtes Angebot mit den entsprechenden Preisvorteilen des Großhandels. Andererseits darf man bei Spezialanbietern für Anlagediamanten auch nicht erwarten, Schmuckstücke präsentiert zu bekommen oder diese gar anprobieren zu können. Nicht nur bei der Wahl der Diamantqualität, sondern auch bei der Wahl des Anbieters sollte man daher im Vorfeld unterscheiden, zu welchem Zweck die Diamanten erworben werden sollen.

• Egal zu welchem Zweck man einen Diamanten erwirbt, man sollte auf ein Zertifikat aus einem renommierten Diamantlabor inkl. Lasergravur der Zertifikatsnummer auf dem Stein bestehen. Das Gemological Institute Of America (GIA) und der Hohe Rat für Diamanten in Antwerpen (HRD) genießen weltweit den Ruf, die strengsten Qualitätskriterien für die Graduierung von Diamanten anzuwenden. Die Lasergravur der Zertifikatsnummer auf dem Stein gilt als fälschungssicher, ist diese zusätzlich auf der Rechnung eines renommierten Juweliers oder Diamanthändlers vermerkt, kann man als Kunde davon ausgehen, dass man mit dem Diamantkauf ein ‚lupenreines‘ Geschäft tätigt. Für einen zertifizierten Stein, lassen sich im Internet recht einfach Vergleichssteine finden, so dass auch Laien leicht einen Preisvergleich vornehmen können. Achtung: Vergleichen lassen sich nur Steine mit Zertifikaten vom selben Diamantlabor, auf Grund der oben beschriebenen, teils stark abweichenden Qualitätskriterien der Diamantlabore.

• Abzuraten ist vom Erwerb von Rohdiamanten und nicht zertifizierter Ware, bzw. ‚Hauszertifikaten‘ eines Juweliers oder Diamanthändlers. Diese sind selten objektiv und so genau wie Zertifikate aus renommierten Diamantlaboren, da sie nur ‚nach bestem Wissen und Gewissen‘ angefertigt werden müssen. Außerdem kann durch renommierte Zertifikate der Erwerb von Blutdiamanten sicher ausgeschlossen werden. Ohne Zertifikat hat ein Laie ein hohes Risiko, bei einem vermeintlich guten Geschäft über den Tisch gezogen zu werden oder gar Hehlerware bzw. Blutdiamanten zu erwerben.

 

Diamanten – das Nummernkonto 4.0

Mit keinem Material lässt sich mehr Vermögen auf kleinerem Raum speichern. Diamanten sind daher auch in Krisenzeiten eine perfekte und sehr diskrete Vermögenssicherung. Überhaupt ist in unsicheren Zeiten wie diesen Diversifikation das Gebot der Stunde. Wer denkt, die Quandt-Familie lebe vor allem von den BMW-Dividenden, irrt gewaltig. ‚The Asset Allocation Of The Super Rich‘ des Forbes Magazine stellt sehr eindrucksvoll dar, warum Superreiche besonders erfolgreiche Anleger sind. Drei wesentliche Aspekte fallen bei der Lektüre des Forbes-Artikels auf:

Superreiche sind besonders stark und diversifiziert in Unternehmen investiert, Immobilien sind deutlich weniger stark gewichtet als bei Ottonormalverbrauchern und Commodities, also Rohstoffe wie Diamanten, sind immer mit einem Anteil zwischen 5 und 20% vertreten. Mein Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, unseren Kunden mittels Diamanten anonym und legal Vermögenswerte an jedem beliebigen Ort in jeder beliebigen Höhe und Währung zur Verfügung zu stellen. Wir nennen dieses Konzept das legale Nummernkonto 4.0 oder auch MORGENROT® Flawless Treasury™.

Warum ich James Bond dennoch eher als Endgegner sehe, statt mal einen mit ihm trinken gehen zu wollen? Er ist zwar meistens ziemlich gut gekleidet, aber auch ein arger Grobmotoriker und jagt gerne mal ein Diamantkoffer in die Luft, um sich aus einem Schlamassel zu befreien. Wir Diamanthändler sind meistens eher durchschnittlich gekleidet, man will ja schließlich nicht auffallen. Außerdem ist in unserem Beruf absolute Präzision und Routine angesagt, sonst kann man viel Geld verlieren. James Bond improvisiert bekanntlich ständig und schießt gerne mal aus der Hüfte. Er würde sich im Diamanthandel vermutlich langweilen. Aber zumindest bei Drinks und Autos haben James und ich den gleichen Geschmack. In diesem Sinne: Cheers.

 

Zum Autor:

Jonas Jenis lebt, lehrt und arbeitet auf Zypern und in Heidelberg. Er studierte Volkswirtschaft in Heidelberg und Bonn, graduierte mit einer Diplomarbeit über die auslösenden Faktoren von Finanzmarktkrisen am Lehrstuhl des Wirtschaftsnobelpreisträgers Reinhard Selten. Neben einer mehrjährigen Tätigkeit im Management Consulting und beim größten bankenunabhängigen deutschen Vermögensverwalter nahm er einen Lehrauftrag für Finanzwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an einer staatlichen Hochschule an.

Mittlerweile leitet er das Unternehmen MORGENROT Diamond Investments, die europaweit führende Premiummarke für Anlagediamanten. Sein Team und er sind auf der Suche nach gewissenhaften und engagierten Vertriebspartnern, um MORGENROT zur weltweit führenden Premiummarke für Anlagediamanten zu machen. Mehr unter: #ProudToBeFlawless #InfinityInYourPocket #ADiamondIsForever

Der Beitrag Diamanten handeln: James Bond als Endgegner erschien zuerst auf Staatenlos.

Der ultimative Guide zu Steuern und Investments für Krypto-Währungen

$
0
0

Dass ich mit dem Thema Krypto-Währungen vertraut bin, habe ich mit Staatenlos bereits in zwei Artikeln in der Vergangenheit unter Beweis gestellt. Ohne Krypto-Währungen wie Bitcoin genauer zu beschreiben habe ich Möglichkeiten vorgestellt, wie man Bitcoin dazu benutzen kann seine Geschäfte wie auch sein Privatleben abzuwickeln. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Artikel und meines Webinars dazu im Frühling 2016 stand der Bitcoin noch bei unter 300€. Wohl dem, der es sich angesehen und investiert hat.

 

Ich kenne noch die Zeiten in 2011, bei denen 5 Bitcoins (heute 50.000€) verschenkt wurden, wenn man sich ein Wallet installiert hat. In Retroperspektive sollte man aber nicht vergessen, dass es damals auch massiv schwieriger war überhaupt in Bitcoin einzusteigen.

 

Brauchbare, leicht bedienbare Wallets für jedes Betriebssystem gab es schlicht nicht. In den ein- und zweistelligen Zeiten des Bitcoins war man zwingend auf Windows und vielleicht Linux angewiesen und brauchte viel Zeitaufwand um überhaupt an Bitcoins zu gelangen  und die erworbenen Bitcoins dann nicht wieder wegen technischem Scheitern zu verlieren. Ich ärgere mich immer noch über das nicht gesicherte, geklaute Handy in 2012 mit 5 Bitcoins – damals ein Klacks, heute ein gutes Jahresgehalt…

 

2014 schrieb ich noch an der Uni meine Bachelor-Arbeit zum Thema Self-Governance über Krypto-Währungen. Während es den Professoren nicht gefallen hat, geschweige denn, dass sie es verstanden hätten (Politikwissenschaft), kann ich mich zumindest darüber freuen weitgehend Recht behalten zu haben. Wen die Arbeit interessiert, kann sie sich hier herunterladen.

 

Heute möchte ich einen Schritt weiter gehen und Krypto-Währungen im Großen und Ganzen insbesondere als Investment beleuchten. Da ich selbst aktiv in verschiedenste Krypto-Währungen investiere und nebenbei trade, erreichen mich eine Vielzahl von Anfragen zum Thema, die dieser Artikel überblickend beantworten soll.

 

Auch berate ich immer mehr Klienten zu diesem Thema, die aufgrund der rasanten Anstiege der letzten Monate “plötzlich reich” geworden sind, aber nicht so wirklich wissen, was sie mit ihren Bitcoin oder Ethereum anfangen sollen geschweige denn wie sie sie umtauschen und steuerlich behandeln müssen. Auch auf dieses Thema von Steuern für Krypto-Währungen gehe ich in diesem Beitrag ein

 

Dieser Artikel ist und soll keine Einführung in Krypto-Währungen wie Bitcoin sein. Ein gewisses Grundwissen ist essentiell, um überhaupt Krypto-Investments in Erwägung zu ziehen. Dieses Grundwissen kann man sich in zahlreichen Quellen selbst erwerben. Empfehlen kann ich den hervorragenden Einsteiger-Artikel zu Bitcoin auf “Officeflucht” sowie das Buch “Bitcoin: Geld ohne Staat” von Aaron König, mit dem auch bereits ein Staatenlos-Podcast besteht.

 

Der Artikel wurde über mehrere Monate hinweg geschrieben und konstant bearbeitet. In der extrem schnelllebigen Krypto-Welt kann das, was heute plausibel erscheint, morgen schon sehr unvernünftig sein. Zum Zeitpunkt des ersten Wortes stand der Bitcoin noch bei knapp 3000. Seitdem hat er sich schon wieder mehr als verdreifacht. Deshalb – passend zum Knacken der 10.000$ Grenze – wird es jetzt endlich Zeit diesen Artikel zu veröffentlichen.

 

Bitcoin als Bindeglied

Wenn wir über Krypto-Währungen sprechen, kommen wir nicht umhin über Bitcoin zu sprechen. Bitcoin ist (noch) die Krypto-Währung mit der höchsten Marktkapitalisierung und wird zumindest in den Geschichtsbüchern als erste Krypto-Währung immer Erwähnung finden. Mit ca. 170 Milliarden Marktkapitalisierung von 310 Milliarden aller Krypto-Währungen (zum Zeitpunkt der Niederschrift, dies ändert sich schnell gewaltig) ist Bitcoin noch der Platzhirsch, wird aber zunehmend von Konkurrenten wie Ethereum aufgeholt.

Getrieben durch den Netzwerkeffekt von Bitcoin als erste und bekannteste Krypto-Währung sind auch alle anderen Krypto-Währungen im gewissen Sinne von Bitcoin abhängig. Bis vor kurzem mussten sämtliche Transaktionen von Fiat (also Euro oder Dollar) zu Altcoins (alternativen Krypto-Währungen) immer den Umweg über Bitcoin gehen, da nicht direkt getauscht bzw. gekauft/verkauft werden kann. Nicht nur dies führte zu einer Überlastung der Blockchain, den grob gesagt technischen Antrieb hinter Bitcoin.

 

War früher das Versprechen weltweit Zahlungen in Sekunden zu minimalen Kosten zu senden, so muss man sich im Moment teils Tage gedulden oder aber hohe Gebühren zahlen, um seine Transaktion priorisiert behandeln zu lassen.

 

Mittlerweile ist es zumindest möglich auf manchen Börsen direkt Ethereum und zunehmend andere Krypto-Währung zu kaufen. Dies kann statt Bitcoin eine gute Alternative sein um schnell auf die Krypto-Märkte einzusteigen. Ethereum entwickelt sich ohnehin immer mehr zur wichtigeren Währung als Bitcoin, weil sie als “Art dezentrale Programmiersprache” mit Smart Contracts deutlich mehr Nutzen schafft als Bitcoin als reine Währung. So ist Ethereum mittlerweile das Mittel zum Zweck der ICOs – einer spannenden Investment-Möglichkeit, die weiter unten erklärt werden wird.

Um die Zukunft von Bitcoin und seine strukturellen Probleme soll es in diesem Artikel jedoch nur am Rande gehen (weiter unten). Während Krypto-Währungen ohne Zweifel die Zukunft sind, schätze ich selbst Bitcoin im Moment sehr skeptisch ein, halte lediglich Restbestände und kaufe keine neuen. Obwohl sich Bitcoin in ein paar Monaten verzehnfacht hat, sind mit anderen Altcoins deutlich höhere Kurssprünge möglich.

Im Fachjargon spricht man aktuell vom sogenannten “Flippening”. Immer mehr zweifeln die Vorherrschaft von Bitcoin an und rechnen mit einer baldigen “Machtübernahme” durch Ethereum oder aktuell auch Bitcoin Cash. Selbstverständlich können beide friedlich koexistieren, weil sie unterschiedliche Zwecke erfüllen. Bitcoin ist eine dezentrale, nicht inflationierbare Währung (aber: Hardforks, siehe unten), was von Ethereum nicht gerade zu sagen ist, wo das Entwicklerteam im Rahmen des theDAO-Hardfork zentralisierte Kontrolle übernommen hat (daher der Split in Ethereum und Ethereum Classic) und ständig neue ETH geschöpft werden. Aber freilich ist auch nur das eine Momentaufnahme. Es mag sehr gut möglich sein, dass sich völlig andere Krypto-Währungen, ob schon bestehende oder noch zu entwickelnde, sich durchsetzen werden. Das ist das Schöne am freien Markt der Krypto-Währungen, dass das Investieren in sie so spannend und lukraktiv machen kann.

 

Krypto-Börsen vs Off- und Online-Wallets

 

Bevor wir über Investieren in Krypto-Währungen sprechen sollte man sich damit vertraut machen, wie man seine Krypto-Währungen am besten aufbewahrt. Grob gesagt gibt es die Möglichkeiten online (Börsen und Software-Wallets) und offline (Hardware-Wallets). Hier werden gerade von Einsteigern oft schwerwiegende Fehler gemacht.

Generell ist die Aufbewahrung von Krypto-Währungen offline zu empfehlen. Offline heißt, dass die Kryptos ohne Internetverbindung sicher aufbewahrt werden. Selbstverständlich braucht es jedoch eine Verbindung, um sie zu versenden oder zu empfangen. Sie können hier nicht bzw. nur schwer gehackt werden und sind bei Verlust der Hardware wiederherstellbar. Wenn man denn weiß, wie man sie wiederherstellen kann.

Etliche Bitcoin sind schon im Nirvana verschwunden, weil sich ihre Besitzer den Private Key oder die Mmemonic zur Wiederherstellung nicht gemerkt haben. Neben den kaum merkbaren Private Key, den man aus Sicherheitsgründen auch nicht online abspeichern sollte, haben sich vor allem Mmenonics als Back-Up durchgesetzt. Hier müssen sich 12 verschiedene, zusammenhangslose Wörter in der richtigen Reihenfolge gemerkt werden. Während durchaus merkbar, empfiehlt es sich zu Stift und Papier zu greifen und ein sogenanntes “Paper Wallet” zu erstellen, sprich die Mmenonic zu notieren. Anschließend kann das Wallet gelöscht werden und der einzige Zugang zu seinen Krypto-Währungen liegt auf einem Blatt Papier, das selbstverständlich gut verwahrt werden muss. Ganz harte entscheiden sich selbst das zu unterlassen und rein auf ih Gedächtnis zu setzen. Zur besseren Verwaltung entscheiden sich die meisten natürlich ihre Offline-Wallets installiert zu lassen. Falls dann mal das Handy oder der Laptop abhanden kommt, kann man seine Krypto-Währungen dennoch wiederherstellen.

Theoretisch sind der Kreativität bei der Aufbewahrung von Krypto kaum Grenzen gesetzt. Es gibt bereits innovative Hardware wie Trezor oder Ledger auf dem Markt, die gewisse Krypto-Währungen komplett offline abspeichern können.

 

Genauso kann man Krypto-Währungen auf einen USB-Stick übertragen und im Garten vergraben oder auf einen unter die Haut implantierten Chip schicken. Machen tun das freilich die wenigsten.

 

Oft ohne Risiko-Bewusstsein werden fast alle Krypto-Bestände auf Online-Börsen und -Wallets belassen. Das ist bequem und hat den Vorteil, dass man sich nichts merken muss. Falls man mal das Passwort vergessen hat, gibt es jemanden der den Konten-Zugang trotzdem wieder ermöglichen kann. Schließlich ist man auf diesen Plattformen verifiziert – und die eigene Identität ändert sich wohl nicht.

Obwohl die Verifizierung es möglich macht wieder an seine Krypto-Währungen zu gelangen, zerstört sie jegliche Anonymität. Generell liegt der Vorteil von Krypto nicht nur in seiner dezentralen, sondern auch anonymen bzw. zumindest pseudonymen Natur. Alle Bitcoin-Transaktionen sind etwa über die Blockchain öffentlich und können von Jedermann verfolgt werden. Mittlerweile gibt es spezialisierte Software, die die gesamte Blockchain auswerten kann, nur kann niemand Ziffernsalat mit einer Person verknüpfen. Sobald jedoch irgendein öffentlicher Schlüssel in irgendeiner Online-Plattform mit einer verifizierten Identität verknüpft ist, ist es aus mit der Anonymität.

 

Ungleich Offline-Wallets können sämtliche Online-Plattformen natürlich auch nach Belieben reguliert, manipuliert oder auch mal verboten werden. Betreiber können ohne großes Risiko mit sämtlichen Krypto-Beständen abhauen, was bereits einige Male vorgekommen ist. Oder die großen Summen auf Krypto-Börsen locken Hacker an, die einige oder alle Krypto-Bestände klauen. Das japanische Portal MtGox dient hier wohl als bekanntestes Beispiel.

 

Mittlerweile sind zumindest Hacks deutlich seltener geworden, weil die Sicherheitsmechanismen deutlich besser sind. Jedem mit Online-Wallet sei die Zwei-Faktoren-Authentifikation ans Herz gelegt, auch wenn sie unbequem ist. Hier muss man am besten bei jedem Login und jeder Transaktion die Handlung bestätigen. Manche Dienste senden dazu eine Bestätigungs-Email oder -SMS, andere benutzen Handy-Apps wie Authy oder ihre eigene mobile Applikation. So kann zumindest ein Schutz seiner Kryptos vor Hackern sichergestellt werden. Den Online-Anbietern muss man dennoch bedingungslos vertrauen.

Wer nicht gerade täglich tradet (und auch der nicht mit seinem gesamten Vermögen) sollte seine Bestände deshalb von online regelmäßig offline überführen. Dort gewinnen (oder verlieren) sie genauso an Wert wie online. Bitcoin-Börsen und Banken mögen bequemer sein, wirklich sicher und anonym sind die eigenen Krypto-Währungen jedoch nur auf eigener Hardware mit gemerktem Back-Up.

 

Anonymisierung durch Bitcoin Mixer

Die Pseudonymität Bitcoins kann man als Vor- wie Nachteil sehen. Als komplett anonymes Zahlungsmittel hätte Bitcoin wohl kaum die Marktadaption und Wohlwollen mancher Regulatoren erfahren, die das Krypto-Ökosystem hat wachsen lassen. Wer jedoch rein mit Online-Wallet arbeitet, kann sich sicher sein, dass seine Bitcoin mit ihm in Verbindung gebracht werden können.

Möchte man seine Privatsphäre wahren, bieten sich diverse Möglichkeiten. Zumindest innerhalb von Krypto-Währungen kann man auf den meisten Börsen unverifiziert handeln. Lediglich ein Tausch in Fiat-Währung bzw. deren Auszahlung erfordert den Nachweis der Identität. Somit kann Bitcoin in eine anonymere Krypto-Währung wie Darkcoin, Monero oder Dash getauscht, transferiert und zurückgetauscht werden. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass je nach Börse Wechselgebühren anfallen können.

Bleibt man rein bei Bitcoin, so kann man die Zahlungswege bereits etwas verschleiern, indem man Bitcoin von seinen verifizierten Online-Wallets erst über diverse Offline-Wallets laufen lässt, ehe sie den Empfänger erreichen sollen. Mittlerweile scheint dies aber durch spezialisierte Software verfolgbar zu sein.

 

Eine gute Möglichkeit bieten deshalb noch die sogenannten Bitcoin Mixer. Diese bestehen aus einem dezentral organisierten Pool, in die regelmäßig Bitcoin fließen, mit denen anderer Nutzer “gemixt” werden und anschließend weiterfließen.

 

Weil das ganze zentralisiert ist, sollte man gut aufpassen, an wem letztlich Bitcoin geschickt werden. Zu den wahrscheinlich vertrauenswürdigen Anbietern zählen:

 

Krypto und Steuern – warum man legal bleiben sollte

 

Die vorausgehenden Ausführungen zu Online/Offline-Wallets und Anonymisierung spielen auch eine Rolle bei der Thematik, wie Krypto-Währungen steuerlich behandelt werden.

 

Leider ist bei diesem Thema kaum eine klare Aussage möglich. Noch mehr als Regulatoren sind Steuerbehörden Lichtjahre von Bitcoin entfernt. Kaum ein Finanzbeamter hat je davon gehört geschweige denn von anderen Altcoins. Lediglich ein paar Staaten auf der Welt haben einen klaren Status für Krypto definiert.

 

Vorzugsweise zieht der Krypto-Unternehmer oder -Trader daher in Niedrigsteuerländer ohne Steuern auf Auslandsdividenden und gründet eine Kapitalgesellschaft in den Jurisdiktionen, die sich bereits eindeutig pro Krypto positioniert haben (siehe unten).

In Deutschland gelten Bitcoin mit einer Haltedauer von über 1 Jahr als steuerfrei. Verkäufe unter dieser Frist unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer, sondern werden als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommenssteuer hinzugerechnet. Bitcoin an sich ist umsatzsteuerfrei beim Kauf/Verkauf, selbstverständlich muss aber bei Bezahlungen von Dienstleistungen oder Produkten in Krypto Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden wie auch Einkommenssteuer am Ende des Jahres auf etwa Provisionen oder Mining-Einkünfte im Rahmen eines Gewerbes deklariert werden. Was viele nicht wissen: sobald Bitcoins verliehen werden – etwa auch im Rahmen von HYIPs oder Ponzi-Schemes – sind Kursgewinne erst nach 10 Jahren von der Steuer befreit.

Wegen der relativen Unbekanntheit und guten Anonymität entscheiden sich freilich viele, keine schlafende Hunde zu wecken. Schließlich ist eine ordentliche Buchhaltung über seine Krypto-Kursgewinne, die ja immer in Euro umgerechnet werden müssen, keine Angelegenheit für schwache Nerven, kann man sich nicht selbst Software dafür schreiben.

Dennoch sollte aufgepasst werden Bitcoin-Transaktionen zu verschweigen. Langsam aber sicher rüsten manche Behörden auf und stellen Experten zur Überwachung der Blockchain ein. Die nötige Software dazu existiert bereits. Zwar gibt es bei genug Vorsicht weiterhin die Möglichkeit seine Bitcoin weitgehend zu anonymisieren, doch ist dies letztlich wieder nur ein Katz-und-Maus-Spiel, das ähnlich dem Nutzen von Offshore-Briefkastenfirmen nicht wirklich zu empfehlen ist.

Gerade Krypto-Investoren und Trader stören sich an dem fehlenden Rechtsrahmen und sind immer mehr bereit ihren Wohnsitz in Länder zu verlagern, wo Krypto-Währungen entweder steuerlich reguliert sind oder das System Regelungen hat, die Krypto-Währungen wahrscheinlich steuerfrei stellen würden.

 

Steuerfrei als privates Veräußerungsgeschäft sind Krypto-Währungen etwa in Dänemark. Sobald jedoch ein gewerblicher Handel damit vorliegt, unterliegen sie normalen Einkommenssteuern. Dieses Problem kennt man bereits aus dem Fiat-Trading in Ländern wie Malta und Irland. In diesen Non-Dom-Ländern ist Auslandseinkommen eigentlich steuerfrei, solange es nicht ins Inland überwiesen wird. Wer jetzt denkt, diese Länder eignen sich für Krypto-Geschäfte, sollte jedoch aufpassen. Fiat-Trader fallen in diesen Ländern unter die lokale Einkommenssteuern, weil laut Finanzbehörden eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt im Inland vorliegt. Nur gelegentliche Kursgewinne von Privatanlagen wären steuerfrei. Sehr ähnlich verhält sich auch die Situation in der Schweiz.

Trotzdem kann ein Land wie Malta Sinn als Wohnsitz machen, da Krypto-Währungen einerseits unreguliert sind, der Ministerpräsident Maltas Muscat aber andererseits Bitcoin schon positiv erwähnte und Malta zum Krypto-Hub im Mittelmeer machen möchte. Hier sollte man die aktuellen Entwicklungen genau verfolgen.

Generell kann es durchaus eine Idee sein in Ländern seinen Wohnsitz zu nehmen, in denen der rechtliche Rahmen für Krypto-Währungen noch offen ist. Gerade in Ländern, die Krypto als Wirtschaftskraft sehr offen gegenüberstehen, wird man sich auf langfristig gute Bedingungen einstellen können. In Europa sind dies vor allem Malta, Tschechien, Litauen, Schweiz und England.

Möchte man in der EU rechtssicher Krypto-Währungen gewerblich steuerfrei handeln, so führt für Trader wie auch viele andere Krypto-Unternehmer der Weg wohl im Moment nur über einen Zypern-Wohnsitz. Kursgewinne sind in Zypern immer steuerfrei, Ausschüttungen an Dividenden aus allen Kapitalgesellschaften auch. Optimalerweise betreibt man als Easy-Non-Dom in Zypern also eine Offshore-Firma in einem Land, das Krypto offen gegenüber steht. In Endeffekt zahlt man ein paar Sozialabgaben (16.8% auf min. 8500€), lebt aber komplett steuerfrei überall auf der Welt. Zypern besitzt nämlich nur 2 Monate Mindestaufenthalt, auch wenn es die ganzjährige Miete einer Wohnung erfordert.

 

Denkt man internationaler, kann man gleich einen rechtssicheren Rahmen über diverse Länder ohne direkte Steuern bzw. mit Territorialbesteuerung erreichen. Neben den typischen europäischen Zwergstaaten und Karibik-Inseln profiliert sich insbesondere die Vereinigte Arabische Emirate für diesen Zweck. Ein Wohnsitz-Visum gibt es über die Gründung einer Free-Zone-Firma für etwa 12.000€. Die Firma muss man allerdings nicht zwingend nutzen – Bitcoins könnte man auch einfach gewerblich privat handeln. Alternativ stehen zahlreiche Länder mit Territorialbesteuerung zur Wahl, in denen Auslandseinkommen generell steuerfrei ist. Darunter durchaus Länder mit einer kleinen Krypto-Szene wie etwa Georgien, Panama , Paraguay, Thailand, die Philippinen oder Costa Rica. Auch Länder, wo gewerblich Kursgewinne nicht zu versteuern sind, können interessant sein. Hierzu zählen etwa Neuseeland und Mauritius.

Als legales Zahlungsmittel anerkannt sind Bitcoin momentan etwa in Japan. Ob man sich wirklich wünscht, dass Bitcoin legale Währungen werden, darf jedoch bezweifelt werden. In Japan ist damit auch die Besteuerung verbunden, gleichwohl natürlich ein verbindlicher Rechtsrahmen besteht, der es für Dienstleister interessant macht. Auch weitere asiatische Staaten wie Hong-Kong und Singapur sind gerade dabei Krypto-Währungen einen rechtlichen Rahmen zu geben,

Nicht unbedingt als Wohnsitz, aber als Firmensitz sehr interessant sind noch weitere Staaten. Viele aktuelle ICOs werden etwa über Gibraltar oder die Isle of Man abgewickelt, 2 zu Großbritannien gehörende autonome Gebiete, die im Krypto-Business einen Standortvorteil sehen und mit ihren ohnehin steuerfreien Firmenkonstrukten perfekt für die Bedürfnisse vieler Unternehmer sind. Neben diesen in der Gründung eher teuren Staaten lassen sich Krypto-Währungen insbesondere auch im Günstig-Briefkastenland Belize bereits als offiziellen Geschäftszweck angeben.

 

Lebt man also in einem Land ohne Außensteuergesetze, so ist es vermutlich am klügsten seine Krypto-Geschäfte über eine solche Struktur abzuwickeln.

Grundsätzlich heißt es bei Bitcoin und Steuern am Ball zu bleiben. Die steuerliche Behandlung von Krypto-Währungen ist in nur wenigen Ländern der Welt einwandfrei geregelt, weshalb man langfristig von ähnlichen oder strengeren Regeln wie Fiat-Währungen ausgehen sollte. Gerade durch die hohen Gewinnspanne ist eine höhere Besteuerung als normale Kursgewinne,  über 50%, durchaus denkbar. Wer nach diesen Regeln seine Flaggentheorie aufstellt, der wird langfristig im Krypto-Bereich sehr gut fahren. In der Regel investieren Krypto-Investoren und -Trader Teile ihrer Gewinne letztlich auch in Fiat-Investments, sodass sie auch in diesem Bereich sehr gute Bedingungen vorfinden.

 

Mit Krypto-Währungen investieren

 

Wenn wir von Krypto-Investoren und -Tradern sprechen ist dies sehr allgemein gehalten. Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten mit Krypto Geld zu verdienen, die in diesem Beitrag nur angeschnitten werden können.Leider muss man in diesem Bereich auch gleich anfangs zwei Warnungen aussprechen.

 

Erstens sind Krypto-Währungen extrem volatil. Während Aktien nur in Ausnahmefällen 5-10% am Tag schwanken, ist dies bei Krypto an der Tagesordnung. Nicht selten gibt es sogar Schwankungen von 50-100% und darüber hinaus. Das mag bei guten Investments das Verlockende an Krypto-Währungen sein, kann aber schnell in die andere Richtung gehen. Deshalb sei jeden geraten nur mit dem Geld an den Krypto-Märkten zu “spielen”, die es getrost verlieren können. Seine gesamte Altersvorsorge in den Markt zu stecken ist weniger klug wie im Bitcoin-Boom der letzten Wochen in Japan und Südkorea zu beobachten war.

 

Wenn man schon große Teile seines Vermögens in Krypto investiert, so sollte man zumindest auf eine ausreichende Diversifizierung achten. Nicht nur an Offline-Wallets und Börsen wie bereits beschrieben, sondern auch vor allem an Währungen. Es gibt bereits 300 Krypto-Währungen, von denen jedoch nur etwa  800 aktiv gehandelt werden. Viele einst vielversprechende Projekte sind grandios gescheitert und Millionensummen in den Sand gesetzt worden. Trotz aller Krypto-Euphorie sollte man sich vergegenwärtigen, dass es mit seinem geliebten Altcoin ebenso schnell passieren kann.

 

Die zweite Warnung ist noch wesentlicher. Die weitreichende Anonymität von Krypto-Währungen verbunden mit ihrem schnellen, weltweiten Zahlungsfluss macht sie begehrt bei dunklen Gestalten aller Art. Nicht nur Hacker forschen aktiv nach jeder so kleinsten Sicherheitslücke in Wallets oder Börsen um Krypto-Währungen rauben zu können. Auch unter den Anbietern von Bitcoin-Börsen, Cloud-Mining oder eigenen Krypto-Währungen gibt es viele schwarze Schafe. Wer nicht seine eigene Due Dilligence betreibt, kann so am nächsten Morgen schnell ein leeres Konto vorfinden.

 

Die Spanne von offensichtlichen Betrug zu noch legalen Schneeballsystem ist im Krypto-Feld breit. Scam-Coins wie One-Coin haben jedoch gezeigt, wie leicht es ist die Gier des Menschen auszunutzen. Bevor Du in eine neue Krypto-Währung investierst, solltest Du die Schritte prüfen, die ich in meinem Beitrag “Wie Du jeden Betrug im Internet erkennst” beschrieben habe. So kannst Du die meisten unseriösen Anbieter bereits aussortieren.

 

Besondere Vorsicht walten lassen sollte man bei allen Krypto-Währungen, die auf Multi-Level-Marketing aufbauen (etwa OneCoin und BitConnect) bzw. Dienstleistern im Cloud-Mining (etwa Bitclub-Network). Mining, zumindest von Bitcoin, ist bei Kleinst-Investments längst nicht mehr profitabel. Generell sollte man das Mining von den meistkapitalisierten Krypto-Währungen komplett meiden, sofern man nicht Experte ist oder mit welchen zusammenarbeitet. Andere Krypto-Investments haben deutlich weniger Betrugsanfälligkeit und sind zugleich profitabler.

 

Trotz hoher Volatilität und Betrugsanfälligkeit bieten Krypto-Währungen dennoch exzellente Chancen auch kleines Vermögen groß zu machen. Ich selbst investierte etwa im Herbst 2016 500€ in automatisiertes ETH/BTC-Trading auf Poloniex und erinnerte mich erst nach einem halben Jahr wieder an dieses Konto. Zwischenzeitlich hatte sich der Kontenwert, maßgeblich durch den Preisanstieg von Ethereum, auf knapp 10.000€ verzwanzigfacht. Eine gute Grundlage für weitere Krypto-Investments, die sich seitdem – in gerade einmal 8 Monaten – teilweise verfünfzigfacht haben. Dank kommender Negativzinsen und Bargeldverbot sei jedem, der es sich leisten kann, also geraten, einen Teil des Geldes in Krypto-Investments zu streuen.

 

Krypto-Mining

 

Krypto-Währungen sind nicht plötzlich aus dem Nirgendwo gekommen, sondern müssen meist erst noch erschaffen werden. Als dezentrales Peer-to-Peer-System auf Open-Source-Basis hat jede Krypto-Währung öffentlich bekannte Parameter, nach denen Geldmenge, Inflation und weitere relevante Faktoren einer Krypto-Währung bestimmt werden.

Die technischen Hintergründe des Mining-Prozesses sollen an dieser Stelle nicht erläutert werden. Interessierten empfehle ich das sehr lehrreiche 22-minütige Video “How Bitcoin works under the hood”.

Mining lohnt sich dabei nur noch in den wenigsten Fällen. Thomas, Mitglied der Staatenlos-Community, wurde dazu im Staatenlos-Podcast interviewt.

 

Folgende Cloud-Mining-Anbieter sind noch halbwegs seriös und erwirtschaften Renditen:

 

Krypto-Sparkonten

Statt seine Krypto-Währungen auf einer unsicheren Börse oder auf irgendeinem Hardware-Wallet vergammeln zu lassen, kann man sie auf sogenannten Krypto-Sparkonten anlegen, die aber ähnliche Probleme in der Sicherheit wie Krypto-Börsen mit sich bringen. So werden sie verzinst und generieren im Laufe der Zeit gewisse, wenn auch eher kleine Gewinne.

Gegenüber Bank-Konten gibt es dennoch einige Vorteile. Zinsen fallen generell täglich an und es gibt keine Inflation. Der sich daraus ergebende Zinseszinseffekt sollte nicht unterschätzt werden, auch wenn der jährliche Zinssatz nur etwa 3% beträgt. Die Bitcoin sind jederzeit abziehbar oder für Trading-Zwecke einsetzbar.

 

Mögliche Sparkonten sind etwa:

 

Krypto-P2P-Lending

Profitabler, aber auch riskanter ist der Verleih von Krypto-Währungen auf Peer-to-Peer-Börsen. Auch Margin-Lending auf Börsen wie Bitfinex ist eine gute Option mit seinen rumliegenden Krypto-Währungen gewisse Zinsen bei geringem Risiko einzufahren.

Zu den besseren Anbietern zählen:

 

Krypto-HYIPs

Ein HYIP ist ein High Yield Investment Portfolio und letztlich gleichbedeutend mit einem Schneeballsystem. Je länger man sein Geld dort hält, desto wahrscheinlicher wird es es zu verlieren. Ein HYIP ist nämlich bereits in Ansatz darauf angelegt zu scheitern. Es werden hohe Gewinne durch Trading versprochen, die bei garantierten Renditen von zweistelligen Prozent am Tag aber kaum zu erwirtschaften sind, gleichwohl wegen der hohen Volatilität im Krypto-Währungs-Bereich vielleicht theoretisch die Möglichkeit dazu besteht. Geblendet von der Gier auf schnelles Geld kann man hier schnell sehr viel verlieren. Ein HYIP finanziert sich nämlich letztlich durch das Anwerben von Neu-Mitgliedern, oft über Netzwerk-Marketing. Ist der Topf irgendwann voll genug, setzt sich der Betreiber des HYIP mit allen eingezahlten Krypto-Währungen einfach ab. Der Investor merkt dies dann, wenn plötzlich keine Auszahlungen mehr möglich sind.

Dennoch gibt es auch Möglichkeiten HYIPs auszutricksen. Es gibt mittlerweile gar mathematische Formeln, die die Lebensdauer von HYIPs halbwegs berechnen können. Wenn man ganz am Anfang einsteigt und rechtzeitig den Absprung schafft, sind hohe Gewinne dadurch möglich. Solange man dies nur für den eigenen Vermögensaufbau tut und keine leichtgläubigen Investoren anwirbt, ist solch ein Investment – oder eher ein Glücksspiel mit Option auf Totalverlust – eine spannende Sache.

 

Im Moment noch laufende HYIPS sind:

 

Krypto-Glücksspiele

Zu Glücksspielen muss wenig gesagt werden. Auf alles, was man irgendwie bereits wetten kann, kann man auch in Bitcoin und anderen Krypto-Währungen wetten. Da Krypto-Glücksspiele komplett unreguliert sind, kann jeder, der sonst eine Lizenz bräuchte, mit etwas Programmier-Kenntnissen seine eigenen Glücksspielseiten zusammenzimmern und Krypto-Ein- und Auszahlungen anbieten. Auch hier tummeln sich natürlich sehr viele Schwarze Schafe.

Generell empfehlenswerte Glücksspielseiten auf Krypto-Basis sind:

 

Krypto-Trading

Zu guter letzt gibt es natürlich wie bei Fiat-Währungen auch diverse Börsen, an denen man mit Krypto-Währungen handeln kann. Unterscheiden sollte man dabei zwischen den Börsen, an denen man rein mit Krypto-Währungen handeln kann und denen, die auch Einzahlungen bzw. Auszahlungen in Fiat-Währungen erlauben. Ist letzteres der Fall, muss meist mit den üblichen strengen KYC-Prozeduren (Passkopie, Verbrauchsrechnung, …)gerechnet werden, während bei reinen Krypto-Währungen oft je nach Börsenland gar keine Beschränkungen bestehen.

 

Auch bei reinen Krypto-Börsen kann man in der Regel gegen Dollar handeln, ihn aber nicht direkt ein- oder auszahlen. So kann man bei Bedarf sein Vermögen in vielleicht weniger volatilen Fiat-Währungen parken.

 

Die Bedienung der Börsen unterscheidet sich nicht groß von anderen Brokern. Je nach Anbieter ist dies leichter überschaubar oder komplizierter. Mit gewissen Grundbegriffen des Trading wie Limit, Market oder Stop-Oder und ähnlichen Dingen sollte sich aber jeder beschäftigen, der ans Traden denkt. Viele Kursausreißer mancher Kryptos sind vor allem falsch eingestellten Parametern von Leuten zu danken, die falsche Orders zu falschen Preisen gesetzt haben und oft unfreiwillig eine Kettenreaktion auslösen.

 

Viele Einsteiger haben mit den Börsen aber nicht viel mehr am Hut, als sich einmal in die Krypto-Währung ihrer Wahl einzukaufen. Getradet wird von ihnen nicht täglich, sie verfolgen den langfristigen Ansatz einer “Buy & Hold”-Strategie. Auch Staatenlos tradet selten täglich, sondern setzt auf langfristige Kursentwicklungen gewisser selektiv ausgewählter Coins. In diesem Fall sollte man sich keineswegs von stark fallenden und dauerhaft schlechten Kursen beeindrucken lassen, sondern dies eher als Chance zum günstigen Nachkauf sehen. Langfristig, wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat und auch in schlechten Zeiten hält, wird sich das in fast allen Fällen auszahlen.

 

Krypto-Börsen bieten Fortgeschrittenen noch wesentlich mehr Möglichkeiten wie Margin Trading, was wir in diesem Artikel aber nicht erläutern wollen. Wesentlich ist wie bereits am Anfang des Artikels geschrieben, dass Krypto-Börsen anfällig für Betrug sind und jederzeit gehackt werden können. Es ist deshalb empfehlenswert nur Börsen mit vernünftiger 2-Faktoren-Authentifikation zu benutzen und diese bei Optionalität auf jeden Fall auch eingeschaltet zu lassen, auch wenn es unbequem ist. Nur so lässt sich generell ein Totalverlust vermeiden.

 

Nicht jede Krypto-Währung wird auf allen Börsen angeboten, sondern das Angebot ist oft stark selektiv und regional unterschiedlich. Selbst Altcoins mit hoher Marktkapitalisierung werden teilweise nur an ein oder zwei größeren Exchanges gelistet. Überall tauschbar sind generell nur Bitcoin, Ethereum und Litecoin. Wo man die relevante Krypto-Währung handeln kann, sieht man meist auf der entsprechenden Webseite oder der Übersichtsseite CoinMarketCap, die auch sämtliche Kursverläufe aller bereits über 1000 Krypto-Währungen zeigt. Noch besser tracken lassen sich die eigenen Bestände über die App Blockfolio.

 

Zu den üblichen oft genutzten Börsen gehören z.B.

 

Bitfinex: BitFinex ist in Hong-Kong lizensiert, die zweitgrößte Börse der Welt und konzentriert sich wenige Krypto-Währungen, die in den Augen von BitFinex am meisten Potential haben. Das ist in der Regel die Top10 der Krypto-Währungen plus einige vielversprechende Projekte mit geringerer Marktkapitalisierung. Zu den handelbaren Währungen gehören im Moment (Stand Oktober 2017) Bitcoin, Ethereum, Bcash, Litecoin, Ripple, NEO, OmiseGO, ETP, Iota, Zcash, EOS, Dash, Ethereum Classic, Monero, Aventus, Santiment, Streamr, Eidoo und Qtum. Auch Dollar und Euro lassen sich mittlerweile wieder handeln und auszahlen. Eigene Krypto-Währungen auf der Börse lassen sich per Margin Funding mit geringem Risiko für ein paar zusätzliche Zinsen verleihen.

 

Bitfinex ist allerdings etwas intransparent und hat zweifelhafte Verbindungen zur Krypto-Währung Tether, die an den Dollar gekoppelt ist. Viele befürchten, dass Tether nur scheinbar Dollar hinterlegt und deshalb ein Großteil der Kursanstiege auf Bitfinex, insbesondere durch Tether erworbene Bitcoins, verpuffen, sobald dies heraus kommt. Dennoch halte ich Bitfinex für die einsteigerfreundlichste Börse und würde sie empfehlen.

 

Binance: Binance ist eine gute Alternative für ein paar Krypto-Währungen.

 

Poloniex: Poloniex ist eine Börse allein für Krypto-Währungen, das heißt man kann nur Krypto senden und bekommen, dafür aber eine Vielzahl verschiedenster, auch weniger bekannter Krypto-Währungen handeln.

 

Bittrex: Bittrex ist eine der größten Börsen weltweit und recht benutzerfreundlich zu bedienen.

 

Gibt es eine Krypto-Blase ähnlich der Dotcom-Blase?

 

Bei aller Euphorie um Krypto-Währungen sollte man durchaus auf die Mahner hören, die in Bitcoin & Co. einen extremen Hype sehen, der irgendwann grandios scheitern wird. Während ich selbst davon überzeugt bin, dass Krypto-Währungen langfristig für extreme Disruption sorgen werden, sind gewisse Parallelen zu der Dotcom-Blase in den 2000ern nicht zu leugnen.

 

Heute wie damals spricht man vom “Neuen Markt”, in den zunehmend leichtfertig Geld gepumpt wird. Heute wie damals gibt es einen Haufen extrem interessanter Ideen und Technologien, deren Zeit aber einfach noch nicht gekommen ist. Für viele Krypto-Währungen und Decentralized Applications gibt es einfach noch kein wirkliches Nutzerpotential. Das mag in 15 Jahren anders sein – genauso wie viele grandiose Pleiten der Dotcom-Zeit heute äußerst profitabel laufen. Jede Generation hat ihre Tulpenmanie – und Krypto-Währungen kann man durchaus dazu zählen.

 

Doch gibt es bei allen Parallelen auch einen entscheidenden Unterschied. Viele der besten Krypto-Ideen werden von Gemeinschaften und freiwillig arbeitenden Entwicklern getragen, deren Ergebnisse Open-Source für Jedermann zugänglich sind. Selbst wenn irgendeinem Projekt die Motivation oder Finanzierung ausgeht, so können andere dies doch zu jeder Zeit weiterführen. Bis auf Kenntnisse der gängigen Programmiersprachen gibt es kaum Einstiegshürden für den Krypto-Bereich – hoher Kapitaleinsatz ist kaum noch nötig. Es gibt in vielen Fällen also einfach keine Pleiten. Wenn Projekte zugrunde gehen, liegt es eher daran, dass initial bereits betrügerische Absicht vorlag, was sich bei vielen ICOs auch nicht leugnen lässt. Damit steht eine Blase aber auf ganz anderer Grundlage als bei der Dotcom-Bubble.

 

Gerade der Wert von Bitcoin ist in meinen Augen im Moment jedoch zu aufgepumpt. Bitcoin wird Mainstream und extrem gehypt, Gangster-Rapper wie Sido empfehlen ihn und Hausfrauen decken sich massiv damit ein. Das mag den Kurs eine Zeit nach oben treiben, lässt ihn beim ersten Zeichen eines Abschwungs aber auf lange Talfahrt schicken, da neue Marktteilnehmer dazu neigen panisch bei Wertverfall zu verkaufen. Hinzu kommt mögliche Marktmanipulation auf Bitfinex (siehe Tether).

 

An anderer Stelle habe ich einen bald bevorstehenden Wertverfall von 80% für Bitcoin innerhalb von 3 Monaten prognostiziert. Selbst wenn es dazu käme, stände der Bitcoin jedoch noch besser als Anfang des Jahres. Bitcoin hat noch massiv den Netzwerkeffekt auf seiner Seite, was meiner Meinung nach aber langfristig nicht ausreichen wird. Technologisch ist der Bitcoin in Sachen Schnelligkeit, Preis und Skalierbarkeit weit unterlegen, woran auch Hardforks kaum etwas ändern mögen. Seine Rückverfolgbarkeit wird noch etliche Besitzer, die bisher meinen ihre Steuern nicht zahlen zu müssen, ins offene Messer laufen lassen.

 

Hardforks wiederum sind bedenklich, weil dadurch Bitcoin künstlich inflationiert wird. Statt 21 Millionen Bitcoin gibt es mittlerweile über 25 Millionen in den Varianten Bitcoin Cash, Bitcoin Gold und Co. Man mag einwenden, dass es eine komplett andere Krypto-Währung ist, doch ungleich eines Aktien-Splits ist bei einem Hardfork nicht mit einer Halbierung der Kurse zu rechnen. Stattdessen gibt es zu gleichen Teilen die neue Währung, während der Bitcoin meist nur unmerklich fällt und wenige Tage später wieder auf oder über Pre-Hardfork-Niveau ist. Um von den Zusatzeinnahmen durch geforkte Krypto-Währungen zu profitieren, wird natürlich entsprechend Bitcoin erworben. In meinen Augen ist das langfristig sehr riskant.

 

Persönlich halte ich deshalb nur noch 1 BTC für den Fall, dass ich falsch liegen sollte und der Bitcoin die Millionen-Dollar-Grenze knackt. Ich rechne aber damit, dass Bitcoin in 3 Jahren nicht mehr in den Top50-Krypto-Währungen existieren wird und von besseren Alternativen verdrängt wird. Für mich ist das z.B die schon 6-größte Krypto-Währung Dash, die anonymere, skalierbarere, schnellere und günstige Transaktionen erlaubt und von einem professionen Team entwickelt und vermarktet wird.

 

Wir können festhalten, dass die aktuelle Krypto-Landschaft in 5 Jahren kaum die gleiche sein wird. Ob selbst Bitcoin angesichts zahlreicher Hard Forks überleben wird steht in den Sternen. Dass sich Krypto-Währungen durchsetzen werden steht jedenfalls außer Frage. Die Frage ist nur welche. Schließlich ist die Marktkapitalisierung aller Krypto-Währungen gerade mal das Privatvermögen der drei reichsten Menschen der Welt.

 

Billionen von Euro, ob von Schwarzgeldkonten in anonyme Krypto-Währungen oder von Industrie und Banken in Krypto-Assets werden sich in den kommenden Jahren noch ihren Weg bahnen und den Markt auf nie da gewesene Höhen katapultieren.

 

Krypto-Währungen mit Zukunft

 

Ich bin selbst seit Anfangszeiten in viele verschiedene Krypto-Währungen und Token investiert. Im Folgenden möchte ich jene Projekte sehr kurz vorstellen, die ich vielversprechend für die Zukunft halte und natürlich auch selber besitze. Ein besondere Fan bin ich dabei von Technologien, die sich bereits auf der nächsten Evolutionsstufe nach der Blockchain befinden und viele ihrer hausgemachten Probleme lösen. In einer dieser Projekte, das sehr revolutionär werden könnte, bin ich als Team-Mitglied aktiv, kann aktuell dazu aber noch keine Informationen liefern.

 

Generell pflege ich mittlerweile einen pragmatischen Zugang zu Krypto-Investments. Aus ideologischer Sicht mag man zu pragmatische Projekte (dazu gehört auch Iota) ablehnen, die mit Banken, Staaten und dergleichen kooperieren. Aus Investment-Sicht halte ich es jedoch für klug. Dennoch besitze ich aber natürlich auch substantielle Anteile an visionäreren Projekten wie die total anonyme Krypto-Währung Verge oder BitNation.

 

Einsteigern, die keine Ahnung haben, aber vom Krypto-Markt profitieren wollen, empfehle ich eher das Investment in einige der aufkommenden Index-Fonds, die die besten paar Dutzend Krypto-Währungen zu gleichen Teilen abbilden, etwa Iconomi oder Crypto20. So kann man mit geringem Risiko von den zu erwartenden Billionen-Summen profitieren, die in den nächsten Jahren in die stärksten Krypto-Währungen fließen werden. Der ein oder andere Token mag pleite gehen, aber gleichzeitig profitiert man auch von Ausreißern nach oben.

 

ICOs möchte ich in diesen Artikel nicht näher erläutern. Letztlich ist ein Investment in ein Initial Coin Offering nichts anderes als den Token auf einer Börse zu kaufen. Inital geht es beim ICO oder den immer öfter bereits stattfindenden Pre-Sale aber gewisse Boni, die den Anreiz zum vorzeitigen Kauf geben sollen.

 

Selbst wenn einem jedoch ein Projekt extrem gut gefällt und es sehr aussichtsreich ist, würde ich in den wenigsten Fällen in einen ICO investieren. Das Problem ist, dass gerade vielversprechende Projekte eine entsprechende Entwicklungszeit brauchen, in der der Wert des Tokens vom ICO-Wert stark nach unten fallen wird. Oft ist zu beobachten, dass der Kurs nach Aufnahme an den Krypto-Börsen in den ersten Tagen starken Steigungen unterworfen ist, die Euphorie aber oft verfliegt und der Token für eine Weile in der Versenkung verschwindet. Deshalb investiere ich selbst in mir genehme Krypto-Währungen nicht mehr im ICO, sondern nur noch an einem Zeitpunkt nach Aufnahme an größere Börsen, den ich für geeignet halte.

 

Unterscheiden sollte man auch noch zwischen Krypto-Währungen und Krypto-Assets. Letztere lassen sich auch versenden und empfangen, haben aber andere technologische Aspekte im Vordergrund und wollen gar keine allseits akzeptierte Währung sein, sondern andere Probleme lösen. Anders ist das mit klassischen Krypto-Währungen, die Zahlungsmittel sind und werden wollen. Diese legen Wert auf skalierbare, günstige, schnelle und evtl. Auch anonye Transaktionen.

 

Und merke: Krypto-Währung oder -Asset ist letztlich ausschließlich nur, was auf dezentraler Basis betrieben und Open-Source einsehbar ist. Zentralisierte Projekte mit proprietären Code mag man als Digitale Währung bezeichnen, eine Krypto-Währung sind sie nicht.

 

Dash: Dash ist für viele bereits eine ernsthafte Bitcoin-Alternative geworden. Deutlich schnellere Transaktionen, mehr Anonymität und eine bereits recht breite Akzeptanz machen Dash zu einer erwägenswerten Alternative. Insbesondere die professionelle Entwicklung und Vermarktung gefällt und macht Dash zur größten gehaltenen Währung meinerseits.

 

Iota: Iota ist keine blockchain-basierte Technologie, sondern wendet das Konzept der sogenannten “Tangle” an. Die ist nicht nur quantencomputer-sicher, sondern bietet auch sehr schnelle, stark skalierbare Transaktionen. Wie der Name schon sagt, ist Iota auf das “Internet of Things” gestrickt und soll in Zukunft Mikro-Payment zwischen verschiedensten Dingen abbilden. Die Iota Foundation, mittlerweile überraschend in Deutschland registriert, arbeitet bereits mit etlichen Konzernen an der praktischen Anwendbarkeit und dürfte damit langfristig sehr viel Erfolg haben. In Iota bin ich mit großem Abstand vor allen anderen Krypto-Assets investiert.

 

TenX: TenX ist Anbieter von Geldkarten, die Krypto-Währungen jederzeit in Fiat umtauschbar machen sollen. Ziel ist es, so viele Krypto-Währungen wie möglich statt nur Bitcoin-Abhebungen zu ermöglichen. Dazu ist das Unternehmen bereits recht weit fortgeschritten. Besitzer von TenX sollen regelmäßig Dividenden an den Transaktionsgebühren der Kartentransaktionen bekommen.

 

Verge: Noch mehr als Dash ist Verge die wohl anonymste Krypto-Währung. Durch Tor-Netzwerk und IP6 kann die öffentliche Blockchain komplett Transaktionen verschleiern. Das Community-basierte Projekt ist noch nicht sehr bekannt, in meinen Augen aber vielversprechend.

 

Bancor: Bancor hat bei einem Rekord-ICO über 153 Millionen Euro innerhalb von 3 Stunden eingenommen, steht seitdem aber stark in der Schusslinie für die angebliche technologische Innovation. Ziel ist es “Smart Tokens” zu erstellen, die z.B. mit diversen Reserve-Währungen besichert werden können. Somit lassen sich z.B, dezentrale Krypto-ETFs oder zahlreiche weitere Projekte erstellen.

 

Aeternity: Aeternity ist eine weitere Ethereum-ähnliche Plattform, deren Technologie in vielen Aspekten aber überlegen ist. Ob das reicht um Ethereum abzulösen bleibt fraglich.

 

Polybius: Polybius ist eher ein reales Projekt – nämlich das einer Bank, die besonders krypto-freundlich ist. Beim ICO wurden 20 Millionen eingesammelt, der Kurs rauscht seitdem in den Keller. Freilich ist Polybius aber eben auch ein langfristiges Investment. Vor 2019 wird die Bank kaum ihre Aktivitäten starten. Dann ist man anteilig mit seinen Token an einen Teil des Gewinns des Finanzinstitutes Polybius beteiligt.

 

Waves: Waves ist eine weitere Plattform wie Ethereum, die von einer großen Nutzer-Gemeinschaft getragen wird. Auf Waves-Basis kann man bereits für ein paar Euro seine eigenen Krypto-Währungen erstellen. Das tat etwa BurgerKing, wo man nun mit WhopperCoin bezahlen kann.

 

Tezos: Tezos ist eine weitere, seit langer Zeit in Entwicklung befindliche Ethereum-Alternative, die vor allem auf der Methode der “Formal Verification” beruht. Beim ICO wurden über 232 Millionen Dollar eingesammelt.

 

ChainLink: ChainLink soll in der Lage sein, verschiedene Blockchains und Drittanbieter zu verbinden. Das Ziel ist es, dass keinerlei Zugangshürden mehr zur Nutzung von Smart Contracts bestehen.

 

Ark: Gewisse Ähnlichkeiten zu ChainLink, aber andere Technologien. Besticht durch ein wunderbar nutzerfreundliches Wallet.

 

Chronologic: ChronoLogic hat sich verschrieben, ein Konzept eines Proof-of-Time-Tokens zu entwickeln, der die Konstante “Zeit” in die Blockchain-Technologie bringt, um damit spannende Anwendungen zu bauen. Ob das klappt steht noch in den Sternen.

 

Tierion: Tierion versucht einen neuen Standard zur Verifikation von Daten zu setzen und kooperiert dazu mit Industrie-Größen wie Microsoft.

 

Bitnation: Über Bitnation wurde bereits berichtet. Nach langer Entwicklungszeit geht die Plattform, die dezentrale Alternativen zu staatlichen Dienstleistungen bietet, bald endlich an den Start (Pre-Sale läuft – Infos auf Anfrage). Ob heiraten, Titel registrieren oder Verträge aller Art schließen – all das wird über ein Reputationssystem über die unmanipulierbare Blockchain abgebildet werden.

 

Krypto-Kursgewinne nutzbar machen – Firma, Konto, Rechtssicherheit

 

Zu Guter letzt sei noch ein weiteres Wort über die Thematik verloren, die im praktischen Interesse der meisten Krypto-Besitzer steht. Schließlich kommt irgendwann der Zeitpunkt bei dem man auscashen möchte.

 

In Deutschland ist das aus Steuergründen meist erst nach einer Halteperiode von einem Jahr der Fall, um sich um die in vielen Fällen 45% Einkommenssteuer zu drücken, die als privates Veräußerungsgeschaft auf Krypto-Gewinnmitnahmen anfällt (neben dem eigenen Gehalt/Einkommen ist eine entsprechend hohe Steuerklasse samt Krypto-Gewinnnen schnell erreicht). Hier kann über die deutsche Bitcoin-Börse bitcoin.de oder die Fidor Bank entsprechend reguliert auch ein hoher Beitrag zurück in Fiat-Währungen getauscht und nutzbar gemacht werden.

 

Wer nicht diesen offiziellen Weg gehen möchte, wird zunehmend Schwierigkeiten bekommen. Seit 2017 in Deutschland die Umkehr der Beweislast gilt, können theoretisch alle Gelder beschlagnahmt werden, deren Herkunft sich nicht nachweisen lässt. Ein Nachweis des Umtausches von Bitcoin über andere Börsen im Ausland oder Abheben von Bitcoin-Karten ist zwar möglich (eine Übersicht), führt dann aber schnell zum Verdacht der Steuerhinterziehung, die bei den substantiellen Summen von Krypto-Gewinnen auch schnell freiheitsentziehend wirken kann.

 

Es ist zudem unwahrscheinlich, dass die steuerlich bevorzugte Behandlung von Krypto-Währungen in Deutschland anhält. Die kommende Regierung wird dem steuerfreien Verkauf nach 1 Jahr Haltedauer vermutlich genauso ein Ende setzen wie der Abgeltungssteuer und den privaten Krankenkassen. Vielleicht ist das dann auch der richtige Zeitpunkt um sich endgültig zu verabschieden. Zumal bei den substantiellen Summen und generellen Skepsis von staatlicher Seite auch eine Steuer von weit über 50% längst im Gespräch ist.

 

Nicht nur Krypto-Millionäre sollten dann darauf achten, dass sie ein Modell für sich gefunden haben, das ihnen die absolut rechtssichere Nutzung ihrer Krypto-Kursgewinne ermöglicht. Aus Deutschland wird dies durch greifende Außensteuergesetze samt Hinzurechungsbesteuerung kaum möglich sein.

 

Wie bereits im Steuer-Kapitel beschrieben ist mittelfristig die Ausgliederung seiner Krypto-Bestände in eine Auslandsfirma oder Stiftung empfehlenswert, die in einem Bitcoin-freundlichen steuerfreien Land sitzt. Dazu gehören momentan etwa Belize, Gibraltar oder die Isle of Man.

 

Somit zahlt man sich nicht privat teilweise schwer nachweisbare Krypto-Währungen aus, sondern bereits nachprüfbare Fiat-Dividenden. Die eigenen Krypto-Währungen bleiben anonym, unreguliert, buchhaltungs- und natürlich steuerfrei in der entsprechenden Offshore-Firma. Gerade Leuten ohne Wohnsitz, die sonst große Probleme mit dem Nachweis der Herkunft ihrer Kryptos haben, ist solch eine Firmenstruktur besonders zu empfehlen.

 

Der Wohnsitz sollte sich in Kombination dazu in einem Land befinden, wo die Führung dieser Auslandsfirmen unproblematisch ist (keine Außensteuergesetze) und auf Dividenden-Ausschüttungen dieser Firmen möglichst wenig bis keine Steuern anfallen. Ob dies die komplett steuerfreien Emiraten, Länder mit Territorialbesteuerung wie Panama, Paraguay, Thailand , Georgien oder die Philippinen oder ein Sonderprogramm wie Zypern ist, hängt letztlich von individuellen Präferenzen ab. Auch Länder mit geringer Besteuerung von Dividenden wie Bulgarien und Rumänien mit 5% könnten durchaus interessant sein.

 

Wesentlich ist es für seine Auslandsfirma ein entsprechendes Geschäftskonto zu finden, das für eine reibungslose und unkomplizierte Umwandlung in Fiat sorgt. Viele Banken tun sich mit Krypto immer noch schwer und verbieten Krypto-Geschäfte in ihren Geschäftsbedingungen ausdrücklich.

 

Für hohe Summen ist man deshalb meist bei selektiven Privatbanken aus zB. Der Schweiz aufgehoben, die sich längst auf das neue Klientel der Krypto-Millionäre eingestellt haben.

 

Für kleinere Summen sind folgende Finanzdienstleister explizit krypto-freundlich und eröffnen online Geschäftskonten auch für die meisten Offshore-Destinationen.

 

MisterTango: MisterTango bietet EU-Geschäftskonten mit eigener IBAN aus Litauen. Niedrige Gebühren, schnelle Überweisungen und eine eigene Bitcoin-Börse machen den Finanzdienstleister sehr interessant.

 

CryptoCapital: CryptoCapital sitzt in Panama und bietet ein Bindeglied zwischen Krypto-Börsen und Fiat-Währungen. Der Finanzdienstleister unterliegt keinem Informationsaustausch und wickelt Ein- und Auszahlungen in die Euro-Zone über eine gepoolte polnische IBAN ab.

 

I-Account: I-Account sitzt in Hong-Kong, unterliegt als Finanzdienstleister keinem Informationsaustausch und ermöglicht die schnelle Konten-Eröffnung für fast alle Jurisdiktionen zu fairen Gebühren. Ein- und Auszahlung erfolgt über SWIFT-Korrespondenzkonten in diversen asiatischen Ländern.

 

Es ist zu erwarten, dass Banken nicht mehr ewig Krypto kriminalisieren. Die meisten von ihnen werden ohnehin untergehen. Zudem gibt es diverse Krypto-Banken-Projekte wie etwa Polybius, die in den nächsten Monaten an der Start gehen werden.

 

Ich hoffe, ich konnte Dir mit meinem bisher längsten Artikel auf Staatenlos einen gewissen Mehrwert bieten, auch wenn Du manche Dinge – vielleicht die Prognose zu Bitcoin – komplett gegenteilig sehen wirst.

 

Ich habe mich die vergangenen Monate auch beratungs-technisch stark auf Krypto-Währungen spezialisiert und viele Trader, aber auch Krypto-Unternehmen beraten und schon ICOs begleitet.

 

Suchst Du für Dein Krypto-Vermögen oder -Geschäft eine passsende Lösung, dann zögere nicht mich anzuschreiben. Alle Beratungsgespräche, die in Krypto bezahlt werden, haben 50€ Rabatt, weil ich die Nutzung verstärken möchte und keine Lust auf Banken mehr habe.

 

Du kannst meine Beratung und bald auch alle Produkte direkt über die Webseite mit entsprechenden Rabatt mit Bitcoin, Bitcoin Cash, Litecoin oder Dash kaufen. Manuell akzeptiere ich zudem Iota und Verge.

 

Der Beitrag Der ultimative Guide zu Steuern und Investments für Krypto-Währungen erschien zuerst auf Staatenlos.

11 Steuer-Strategien für Unternehmer in Deutschland

$
0
0

Auf Staatenlos habe ich mein Augenmerk bislang auf Lösungen gelegt, die Abmeldung aus dem Heimatland und Wohnsitzverlegung in den Mittelpunkt stellen. Schließlich zählt Deutschland wohl nach den USA zum Land weltweit mit den schärfsten Regelungen bezüglich Auslandsfirmen. Diese können sich ab einen Gewinn um die 100k bereits lohnen, erfordern aber eine ordentliche Betriebsstätte mit Büro, lokaler Geschäftsführung und glaubwürdigen wirtschaftlichen Interessen vor Ort. Alternativ kann zumindest grenznah, etwa für Wiener in Ungarn, einiges an Einsparpotential vorhanden sein.

Obwohl ich mich zu Anfang meiner Tätigkeit bewusst aus dem deutschen Steuerrecht herausgehalten habe, habe ich im Laufe meiner Beratungstätigkeit auch zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten für Unternehmer im deutschen System entdeckt. Diese möchte ich in diesem Blog-Beitrag mit meinen Lesern teilen, weil nur die wenigsten Steuerberater dies selbst vorschlagen.

 

Wenn Du diese 11 Lehren umsetzt, kannst Du deine Steuerbelastung in Deutschland bereits auf ein erträglicheres Maß herabsetzen – aber auch das bedeutet ca. 30% verschwindem im Schlund des Staates.

 

Dieser Beitrag ist für Dich, wenn Du in der gegenwärtigen Situation Deutschland oder Österreich nicht verlassen willst (wofür Steuern längst alleine nicht ausschlaggebend sind), aber den Aufwand einer Auslandsgründung scheust. Er soll Dir die Augen öffnen, wie Du auch innerhalb des Systems gewisse Optimierungsmöglichkeiten hast und Dich auf Augenhöhe mit Deinem Steuerberater bringen.

Sodass Du entweder die Möglichkeit hast ihn in die richtige Richtung zu lenken oder bei der offensichtlich weit verbreiteten Inkompetenz in dieser Branche die Möglichkeit hast Dir einen neuen zu suchen. Einen fähigen und kompetenten Steuerberater solltest Du immer die hier beschriebenen Strategien bestätigen und umsetzen lassen. Solche können sich gern bei mir für eine Kooperation melden – ihr bekommt genug zu tun…

Im Folgenden beziehen wir uns ausschließlich auf das deutsche System. Da das österreichische Steuerrecht jedoch sehr ähnlich ist, lassen sich zahlreiche Methoden auch dort und mit Einschränkungen auch in der Schweiz anwenden.

 

Ausgangslage eines Unternehmers in Deutschland – Einzelunternehmer oder Kapitalgesellschaft?

Du hast ein laufendes Unternehmen und erwirtschaftest gute Gewinne? Meinen Glückwunsch – aber Du wirst dafür in Deutschland bluten müssen. Zumindest, wenn Du nicht weißt, was Du steuerlich jetzt anfangen sollst.

 

Weil es sich so einfach anhört, bleibst Du vielleicht erstmal Einzelunternehmer um Bilanzierungspflichten bis zu einem gewissen Einkommen zu entgehen. Du hättest ja auch gar nicht das Stammkapital für eine GmbH-Gründung und hast haftungstechnisch in Deinen Augen eh nichts zu befürchten. Und die Steuern sind doch human – zumindest als Kleinunternehmer bis 17.500€ Umsatz.

 

So denken viele, selbst wenn sie bereits ein zehnfaches des Kleinunternehmerregelungs-Umsatzes erreicht haben. Und erleben dann ein böses Überraschen, wenn die Steuer nach Freibeträgen nicht mehr 15%, sondern bereits 45% beträgt. Und plötzlich Steuer-Vorauszahlungen, weil man sich allzu leichtfertig an der Kasse bedient hat, die Existenz des eigentlich profitablen Unternehmens gefährden.

Deshalb ist es nicht besonders ratsam, ewig ein gewerblich angemeldetes Einzelunternehmen zu haben. Zumindest wenn man in Deutschland bleiben möchte. Ist in naher Zukunft eine Auswanderung geplant, so schützt ein Gewerbe immerhin vor der Wegzugsbesteuerung insoweit keine stillen Reserven bestehen.

 

Nur dann, wenn die Abmeldung in greifbare Nähe rückt, sollte man ein Einzelunternehmen behalten.

 

Anderenfalls lohnt es sich bereits ab etwa 30.000€ zu versteuernden Gewinn über eine Kapitalgesellschaft nachzudenken. Und zwar nicht nur eine. Doch bevor wir dazu kommen seien den Einzelunternehmer die strukturellen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaft erklärt.

Bei einem Einzelunternehmen oder auch Gbr haften die Unternehmer unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, wenn die Unternehmung Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. In der Kapitalgesellschaft ist dies nicht der Fall. Die Haftung ist von Unternehmer abgeschirmt, sofern er nicht grundsätzlich grob fahrlässig oder strafbar gehandelt hat. Im Gegenzug muss er jedoch auch Kapital in die Gesellschaft einbringen.

In Deutschland sind dabei 3 Arten von Kapitalgesellschaften möglich: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) und ausländische Kapitalgesellschaften innerhalb der EU (Limited), die voll rechtsfähig in den Handelsregister eingetragen werden können.

Von einer UG mit nur 1€ Stammkapital ist in den meisten Fällen abzuraten, vor allem in einem operativen Unternehmen. Eine UG heißt praktisch, dass man sich keine GmbH leisten kann und bedeutet daher keine sonderlich hohe Wertschätzung unter Kunden und Banken. Zudem muss jede UG Rücklagen vom Gewinn bilden, bis sie ein ähnliches Stammkapital wie die GmbH erreicht hat. Das schmälert die Möglichkeiten sinnvolleres mit dem Geld anzufangen.

Denn anders als gedacht ist das eingezahlte Stammkapital in einer GmbH nicht verloren. Die 25.000€ Stammkapital können praktisch für alle Zwecke der neu gegründeten Firma benutzt werden, ob den Einkauf von Waren, als Marketing-Budget oder Einrichtung des Büros. Zudem müssen nur mindestens 12.500€ zwingend eingezahlt werden. Da man für den nicht eingezahlten Teil persönlich haftet und dieses Vorgehen wiederum einen schlechten Ruf geniesst, sollte man besser die Stammeinlage voll bezahlen

Eine interessante Alternative zu UG ist letztlich eine ausländische Limited, die man laut EU-Recht der Niederlassungsfreiheit auch in jedem EU-Land benutzen kann. Am populärsten sind dabei englische oder irische Limiteds mit der theoretischen Möglichkeit der Stiftungs-Limited als einer in Deutschland eigentlich unbekannten Rechtsform. Aber auch eine estnische OÜ, spanische SA oder bulgarische ODD kann voll rechtsfähig mit Eintragung im deutschen Handelsregister operieren.

Sie genießt gesellschaftsrechtliche Vorzüge ihres Gründungslandes wie etwa andere Haftungsregeln, flexiblere Gesellschaftsstruktur oder einfachere Liquidierung, ist steuerrechtlich aber voll wie jede andere deutsche Kapitalgesellschaft zu sehen. Als UG-Ersatz durchaus interessant, wenn das Stammkapital etwa wie bei einer englischen Limited nur 1 Pfund beträgt. Letztlich hat man jedoch die größte Akzeptanz beim Geschäftstreiben in Deutschland mit einer GmbH, die wir auch im Folgenden für unsere Analyse hernehmen wollen.

Eine GmbH wird ungleich eines Einzelunternehmens nicht mit Einkommenssteuer besteuert, sondern zahlt 15% Körperschaftssteuer und 7-15% Gewerbesteuer je nach örtlichem Hebesatz der Gemeinde. Der zu versteuernde Gewinn kann durch eine breite Palette an Abschreibungen und Deduktionen wie auch Mitarbeiter- und Geschäftsführergehalt, Rückstellungen und Rechnungen gedrückt werden. Angefallener Gewinn kann üblicherweise nach Abschluss des Geschäftsjahres per Gewinnausschüttung an die Gesellschafter – ob Privatpersonen oder andere Kapitalgesellschaften – fließen und ist von diesen als Dividende zu versteuern. Gerade der Dividendenfluss in eine weitere Kapitalgesellschaft ist sehr vorteilshaft, wie Du in der ersten Lehre sehen wirst.

 

Lehre 1: Holding-Strukturen aufbauen

Warum sollte jeder erfolgreiche Unternehmer min. 2 GmbHs besitzen? Der Grund liegt in den gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorteilen, die eine sogenannte Holding bieten kann.

Eine Holding ist nötig um einige der weiteren Strategien erfolgreich umsetzen zu können. Da jede Unternehmung gewisse Risiken birgt, gründen wir ein Holding-Konstrukt um diese Risiken zu vermeiden. Wir trennen das operative Geschäft und den Vermögensaufbau also in eine Tochter- und Mutter-Gesellschaft. Je nach geschäftlicher Betätigung können dies auch zahlreiche weitere Tochtergesellschaften sein. So bietet es sich nicht nur zur Risikominimierung an, für jedes eigenständige Geschäft und Projekt eine eigene GmbH zu unterhalten, deren Anteile voll von einer Mutter-GmbH gehalten werden. Selbstverständlich sollten auch kleinere Beteiligungen an anderen Firmen über eine Holding verwaltet werden.

Denn gerade steuerlich entfaltet eine Holding-Struktur große Vorteile. Fließen Dividenden oder Verkaufsgewinne in die Muttergesellschaft statt zur Privatperson, fallen deutlich geringere Steuern an. Während der Gesellschafter Dividenden im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens für gewöhnlich ungefähr mit der Hälfte seines persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuert (40% Dividenen steuerfrei, 60% – Krankenversicherungsprämien werden davon versteuert), zahlt die Mutter-GmbH nur einen Steuervorbehalt von 5% in Höhe der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Je nach gewerbesteuerlicher Optimierung (siehe unten) liegt der Steuersatz damit zwischen 0.75% und 1.4% (5% von 15% Körperschaftssteuer + 5% von 5-15% Gewerbesteuer + Solidaritätsbeitrag). Das ist im Endeffekt eine Ersparnis von knapp 200%.

Noch bedeutender sind die Unterschiede beim Verkauf eines Unternehmens. Zwar räumt das Finanzamt einmal im Leben einen steuerbegünstigten Verkauf ein, doch selbst hier muss ein Einzelunternehmer noch mit etwa 25% des Verkaufsgewinnes bluten. Und wenn es nicht bei einem Verkauf bleibt, so ist der Spitzensteuersatz von 48% auf den Verkaufsgewinn zu zahlen. Bei einem realistischen Verkaufsgewinn von 1 Million Euro löst sich also die halbe Summe in Luft auf.

Ganz anders sieht dies jedoch aus, wenn der Gewinn in eine Mutter-Firma fließt. Auch hier greift der Steuervorbehalt von 5% nicht abzugsfähiger Betriebsaufgaben – es werden also nur 0,7% bis 1,4% des Verkaufsgewinnes versteuert – bei einer durchschnittlichen Gewerbesteuerbelastung etwa 1,1% des Verkaufswertes.

 

Mit nur 11.000€ zu zahlenden Steuern bei einer Million Erlös spart sich der Unternehmer das vierzigfache ein. Und zwar bei allen Unternehmen, die er im Laufe seines Lebens mit Gewinn veräußert.

 

Freilich ist das Geld nun in der Muttergesellschaft und nicht beim Gesellschafter. Bei einer Ausschüttung an diesen fallen letztlich die gleichen Steuern wiederum an als ob das Geld direkt geflossen wäre. Doch wie wir in den anderen Lehren sehen werden macht es selten Sinn, übermäßig Gewinne auszuschütten. Der fast steuerfreie Gewinn in der Holding kann sehr viel klüger benutzt werden – ein Leben lang.

 

Lehre 2: Die GmbH als beste Rentenversicherung/h3>

Um die richtige Vorsorge für das eigene Alter soll es in diesem Artikel nur am Rande gehen. Festzuhalten ist jedoch, dass sich die heutige Generation unter 50 kaum auf das staatliche Schneeballrentensystem verlassen kann. Niedrige bis Negativzinsen führen zudem zu kaum lohnenswerten privaten Rentensparplänen oder Lebensversicherungen. Viel besser ist es also sicherlich, seine Rentenversorgung in die eigene Hand zu nehmen.

 

Noch ist das als Unternehmer in Deutschland zum Glück möglich. Noch gibt es keinen staatlichen Rentenversicherungszwang für Geschäftsführer einer GmbH, aber das könnte sich bereits in diesem Jahr ändern, damit das Rentenschneeballsystem noch wenige Jahre weiter aufrechterhalten werden kann.

 

Warum ist die GmbH die bessere Rentenversicherung? Erstens kann man nach eigenen Belieben investieren, zweitens kann man Steuern auf Investitionen optimieren und drittens auch seine private Steuerlast letztlich nach Belieben kontrollieren.

Wie wir in der ersten Strategie gesehen haben, installiert der clevere Unternehmer zu Beginn seiner Karriere eine Holding-Struktur, in die ein Großteil der Gewinnausschüttungen und eventuellen Verkaufserlöse seiner verschiedenen Projekte fließen und sehr gering besteuert werden. Das Mutterunternehmen ist selbst nicht operativ tätig, sondern dient rein dem Zweck der Vermögensverwaltung. Dies kann die GmbH ein ganzes Leben aufrecht erhalten.

Denn es besteht keinerlei Zwang eine GmbH zu schließen, wenn die aktive Unternehmerkarriere vorbei ist. Ist genug Substanz in der GmbH vorhanden, kann sich der Unternehmer bis zum Lebensende die aufgelaufenen bzw. Regelmäßig anfallenden Gewinne nach Belieben auszahlen und steuerlich privat optimieren.
Nehmen wir an, der früh startende Unternehmer hat in 50 Jahren Tätigkeit eine bescheidene Summe von durchschnittlich nur 20.000€ jährlich in seine Holding fließen lassen können (nach sämtlichen Steuern.) Diese jährlich erneut kommenden 20.000€ legt er in einen durchschnittlichen Index-Fonds an, der auf 50 Jahre gerechnet eine durchschnittliche Rendite von 10% bringt. Verwaltungsaufwand und Ausgabeaufschlag sei in dem Beispiel mit Dividenden-Gewinnen verrechnet. Allein durch Einzahlungen kommt er damit am Ende seiner Unternehmertätigkeit auf 1 Million Euro.

Wer jetzt meint, mit einer durchschnittlichen Rendite von 10%, kämen nur 1.100.000€ heraus, irrt gewaltig.

 

Der Zinseszinseffekt auf 50 Jahre gerechnet ist gewaltig. Unser Unternehmer darf sich über 50.925.000€ freuen, die ja jetzt auch jährlich weitere 10%, also 5 Millionen € an passiven Einkommen, bedeuten.

 

Angenommen, er schüttet sich die volle Summe zum Spaß im Ruhestand aus, kommt er auf ein Jahreseinkommen von, das er natürlich entsprechend hoch versteuern muss. Er entscheidet sich also wie bereits in seiner aktiven Zeit nur eine steueroptimale Summe auszuzahlen, um das Vermögen weiter wachsen zu lassen und später seinen Nachkommen zu vererben.

Die Rechnung oben ist freilich ohne die Kapitalertragssteuer gemacht, die in Deutschland auf Kursgewinne anfällt. Würde er seinen Index-Fonds privat verwalten, wären nicht nur 26,375% seiner Endsumme von 50.925 Millionen weg, er hätte einen wesentlich geringeren Zinseszinseffekt und käme nach 50 Jahren harter Arbeit nur auf ein Vermögen von immerhin noch beträchtlichen 32.462.389€. Früh sparen lohnt sich hier – bei nur 30 statt 50 Jahren Laufzeit käme man “nur” auf 3.948.819€.

Ganz anders jedoch in seiner Holding-Kapitalgesellschaft. Ähnlich Dividenden und Verkaufserlösen werden auch Kursgewinne in einer GmbH sehr vorteilhaft versteuert, nämlich wieder nur in Höhe von 5% der Körperschafts- und evtl. Gewerbesteuer auf realisierte Kursgewinne. Bei Thesaurierung innerhalb der GmbH fallen letztlich also nur etwa 0.75% statt 25% Körperschaftssteuer an. Dementsprechend ist er nach 30 Jahren Laufzeit bei 5.426.565€ und nach 50 Jahren bei wieder über 50 Millionen.

 

Natürlich könnte der Unternehmer seine Investments auch sehr viel lukrativer tätigen oder statt Kapitalanlagen auf Immobilien oder ähnliches setzen. Aber bereits ein absolut realistischer passiver ETF mit durchschnittlichen 10% Wertsteigerung kann am Ende der Unternehmertätigkeit ein Vermögen bedeuten, von dem man am Anfang nur geträumt hat.

 

Lehre 3: Rückstellungen nutzen

Doch es kommt noch besser: unser Unternehmer hat nach Beendigung seiner aktiven Geschäftsführertätigkeit eine mehrjährige Luxus-Weltreise vor, bei der er sich aber nicht an der Substanz seiner Holding bedienen will. Braucht er auch nicht – denn die in 50 Jahren gebildeten Rückstellungen seiner GmbH reichen mehr als dafür aus.

Rückstellungen sind nicht mit Rücklagen zu verwechseln. Rücklagen haben mit Eigenkapital zu tun und spielen hier keine Rolle. Rückstellungen wiederum sind den Gewinn mindernde Kapitalzurückstellungen des Unternehmens, um Pflichten in der Zukunft nachkommen zu können. Dazu gehört etwa die Erfüllung von Archivierungspflichten des Finanzamtes, das Risiko ausbleibender Kundenzahlungen oder auch Steuer- und Pensionsrückstellungen.

Rückstellungen sind optional und in nur wenigen Fällen verpflichtend. Sie mindern den Gewinn einer Gesellschaft und können wieder aufgelöst werden, werden dann jedoch zum Gewinn einer Gesellschaft hinzu gerechnet. Rückstellungen bilden an sich keine Steuerersparnis, jedoch die Möglichkeit Geld bereits in der operativen Gesellschaft vor Zahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuer steuerfrei zu thesaurieren und mithilfe des Zinseszinseffekt so überraschend viel anzusparen.

Das hat auch unser Unternehmer in seiner operativen GmbH gemacht und Rückstellungen im Monat für seine persönliche Altersvorsorge gebildet. Schlau wie er war hat er bereits zu Beginn seiner Unternehmerkarriere mit 20 Jahren seine GmbH einen Brief an sich selbst schreiben lassen, in dem für seine gute Arbeit in der Zukunft ein Ruhestandsgehalt von 2000€ fällig wird. Mithilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens hat er sich die nötigen Rückstellungen für seine Kapitalanlage bestätigen lassen, die ihn nach Vollendung des 70. Lebensjahres monatlich sein Ruhestandsgehalt auszahlt.

In der Praxis gibt es hier einiges zu beachten. Generell ist solch eine Gehaltsauszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr möglich. Und obwohl sich das zugesagte Gehalt bei positiver Geschäftsentwicklung nach oben anpassen lässt, so darf es keinesfalls unter dem aktuellen Geschäftsführergehalt liegen ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Eine Gehaltsabsenkung in schlechten Geschäftsjahren sollte also vermieden werden.

Rückstellungen lassen sich freilich noch für eine Vielzahl von anderen Dingen bilden. Hier sollte sich steuerliche Beratungsexpertise geholt werden, um eine eigene Rückstellungs-Strategie aufzusetzen. Denn es besteht ein großer Unterschied ob ein Teil des Gewinns direkt der Körperschafts- und Gewerbesteuer unterliegt oder erst nach 50 Jahren beinahe steuerfreier Thesaurierung. Die Steuer wird also nicht vermieden, sondern hinausgezögert.

Rückstellungen sind theoretisch auch für Einzelunternehmer denkbar, praktisch müssen diese aber blianzieren, was unter 500.000€ Umsatz keine Pflicht ist. Zudem kann die zentrale Rückstellung des Ruhestandsgehalts für den Geschäftsführer nicht gebildet werden.

 

Lehre 4: Richtig absetzen und abschreiben

Gewieft wie unser Unternehmer ist, kennt er zahlreiche weitere Strategien neben Rückstellungen seinen Gewinn zu drücken. Hier wollen wir nur kurz auf die wichtigsten eingehen – die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben und Abschreibungen. Das können natürlich auch Einzelunternehmer im gewissen Rahmen, doch einer GmbH stehen wesentlich mehr Möglichkeiten offen.

Gerade was die Absetzbarkeit von Geschäftsausgaben angeht gibt es lange Listen, weil das Finanzamt am Ende auch nicht leer ausgehen möchte. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregeln erfordern im jeden Fall einen kompetenten Steuerberater, um den Gewinn so weit wie möglich zu senken. Je näher Ausgaben an der privaten Lebensführung liegen, desto schwieriger wird es sie anerkannt zu bekommen. Folgende durchaus private Ausgaben lassen sich mit etwas Geschick aber auch auf eine Firma buchen, die dann natürlich entsprechend genannt und bezahlen sollte.

Bewirtungsbelege: Bewirtungsbelege sind zu 70% steuerlich absetzbar, außerdem gibt es die Mehrwertsteuer zurück. Sie erfordern zwar einen kleinen Aufwand, sind aber bei richtigen Vorgehen generell steuerlich abzugsfähig. Dazu sollten entsprechende Belege sowohl im Original als auch als Kopie aufbewahrt werden (10-jährige Belegaufbewahrungspflicht), den Namen aller Teilnehmer neben den eigenen enthalten, den Grund des Geschäftsessens angeben, die Kosten einschließlich Trinkgeld benennen und abschließend mit Angabe des Ortes und Datums unterschreiben.

Reisen: Sofern eine Reise betrieblich bedingt ist, sind auch Reisekosten generell in voller Höhe absetzbar. Gerade Reise-Blogger und ähnliche Professionen haben mit guter steuerlicher Beratung also die Möglichkeit einen Großteil ihrer jährlichen Kosten von der Steuer abzusetzen. Unter Umständen kann es da sogar durchaus Sinn machen, einen Mitarbeiter extra rein zum Betrieb eines entsprechenden Blogs einzustellen, der je nach Reiseart,-dauer und -häufigkeit entsprechenden Content erstellt und für eine höhere Wahrscheinlichkeit der Absetzung sorgt.

Auto: Der Firmenwagen ist ein steuerlich sehr kompliziertes Thema, das wir an dieser Stelle nicht vertiefen wollen. Selbstverständlich lassen sich aber alle Kosten bezüglich eines Firmenwagens generell auch innerhalb der Firma absetzen, wenn man die nötigen Regelungen beachtet.

Telefon und Internet: Auch das teure Firmenhandy und die schnellste Internet-Leitung lassen sich selbstverständlich von der GmbH absetzen, wenn diese den Vertrag schließt und bezahlt. Gleiches gilt natürlich für sämtliche weitere Aufwendungen für die Einrichtung eines Büros und ähnliches.

Geldanlagen: Es ist unverständlich, warum sich viele Geschäftsführer ein hoch versteuertes Gehalt zahlen oder effektiv ähnlich versteuerte Gewinne ausschütten, um das Geld dann privat anzulegen und wiederum hoch versteuern zu lassen. Stattdessen kann natürlich auch die GmbH Geldanlagen tätigen – unter den bereits bekannten riesigen Steuerersparnissen während der Thesaurierung.

Abschreibungen: Auch Abschreibungen sind ein sehr kompliziertes Thema, das die wenigsten Laien in der Praxis verstehen. Abschreibungen bieten richtig genutzt aber ebenfalls die Möglichkeit die Steuerlast seiner GmbH zu senken. Eine Abschreibung ist dabei letztlich nichts anderes als die Abnutzung eines Wirtschaftsgutes, das im Laufe seiner Lebenszeit natürlich an Wert verliert. Bei einem Computer sind es laut Steuergesetz etwa 3 Jahre – er lässt sich jährlich zu 33,3% abschreiben.

Die genauen Nutzungsmöglichkeiten von Abschreibungen sollte jeder Unternehmer mit einem kompetenten Steuerberater besprechen.

 

Die beste Strategie ist es Investitionen zu finden, die dank Abschreibung ein steuerrechtliches Minus verursachen, für das Unternehmen jedoch einen positiven Cashflow verursachen.

 

Das liegt darin, dass die Vermögensbildung vom Finanzamt dank Abschreibung anders berechnet wird als von einem Unternehmer. So kann etwa eine Investition in eine Wohnung zur Vermietung nach Verwaltungskosten, Zinsen und Tilgung des Kredites immer noch einen positiven Cashflow erzeugen, während das Finanzamt durch die Absschreibung der Wohnung einen Verlust sieht, der vom positiven Cashflow abgezogen werden kann. Geldrechnung und steuerliche Rechnung sind also unterschiedlich und ermöglichen es die Steuern zu senken, obwohl man effektiv noch Gewinn erzielt.

Besonders effektiv ist dies, wenn denkmalgeschützte Häuser oder Wohnungen in Sanierugsgebieten erworben werden, da hier ein Abschreibungsbetrag von 9% in den ersten 8 Jahren und danach 7% statt der üblichen 2% gilt. Eine solche Immobilie lässt sich also bereits nach 12 Jahren vollständig abschreiben und mit der richtigen Kaufstrategie (als Privatperson in diesem Fall) steuerfrei verkaufen.

Versicherungen: Zu guter Letzt sollte man die Versicherungen nicht vergessen, die die GmbH den Gewinn drückend dazu nutzen kann ihren Geschäftsführer und Mitarbeiter abzusichern. Neben der privaten Krankenversicherung können das zum Beispiel eine internationale Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Rechtsschutzversicherung und zahlreiche weitere sein, die dem eigenen Risikoprofil entsprechen.

 

Lehre 5: Das Gehalt: Unternehmer und Mini-Jobber

Ist das schon alles? Nein – natürlich gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie der geschäftsführende Unternehmer den Gewinn seiner GmbH mindern kann. Dazu gehört vor allem sein eigenes Gehalt und das eventueller Mitarbeiter.

Auch hier gibt es spezifische Regeln, an die sich jeder Geschäftsführer halten sollte. Ist das Gehalt zu niedrig, reicht es schlicht nicht aus um die nötigen privaten Kosten zu decken. Ist es zu hoch, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung vermuten und einen Teil nicht steuerlich anerkennen.

Zwar weiß der Geschäftsführer in der Regel am besten, was das für die Größe, Umsatz und Erfolg der Firma entsprechende Gehalt ist, sollte dabei aber möglichst nicht von den üblichen Gehältern von Geschäftsführern in vergleichbarer Position abweichen. Im Endeffekt ist das Gehalt von der Gesellschafterversammlung festzulegen, wir gehen in diesem Beispiel aber von einer Ein-Mann-GmbH aus.

Wesentlich ist, dass im Arbeitsvertrag eine gewisse Flexibilität, etwa eine jährliche Anpassung des Geschäftsführergehaltes vorsieht. So ist der Geschäftsführer auch in der Lage schlechter wirtschaftlicher Zeiten sein Gehalt nach unten anzupassen oder es nach unten zu erhöhen.

Generell sollte das Geschäftsführergehalt nach Möglichkeit so angesetzt sein, dass es den Gewinn der Gesellschaft entsprechend mindert, gleichzeitig bei der Privatperson aber nicht allzu hoch besteuert wird. Optimalerweise liegt diese Grenze bei der Höhe der zu zahlenden Körperschafts- und Gewerbesteuer, also zwischen 22% und 30%.

Dies sollte je nach Situation und Anlageklasse individuell ausgerechnet werden. Übrigens: es besteht keinerlei Pflicht wie in anderen Ländern dem Geschäftsführer überhaupt ein Gehalt auszuzahlen. Dennoch sollte bei Fehlen anderen Einkommens das Gehalt zumindest so angesetzt sein, dass es die wesentlichen privaten Lebenshaltungskosten deckt. Wie wir bereits gesehen haben muss das aber gar nicht viel sein, weil bereits die GmbH einen großen Teil übernehmen kann.

Bestehen mehrere Firmen, ist man aber nicht Geschäftsführer bei allen Firmen, besteht zudem die Möglichkeit sich einfach als Minijobber bei der eigenen Firma anstellen zu lassen. Mini-Jobs sind irrelevant für die Einkommenssteuerberechnung und kosten der Firma vergleichsweise wenig, während man selbst so noch ein kleines Taschengeld steuerfrei herausbekommen kann.

 

Lehre 6: Familie in die Firma holen

Diesen nennt man auch 450€-Job, der der GmbH nur 15% Rentenversicherungsbeiträge der 450€ zusätzlich kostet. Die restlichen 3,7% Prozent werden vom Minijobber getragen und verringern diesen auf netto 433€. Minijobber bewegen sich jedoch außerhalb der Steuergesetze und können neben ihrer Steuerfreiheit auch zahlreiche Vergünstigungen nutzen. So haben sie etwa steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, einen Freibetrag von 1080€ zusätzlich jährlich, Fahrtkostenzuschuss, Übernahme der Kinderbetreuungskosten und einen gewissen Freibetrag für betriebliche Altersvorsungen.

 

Gerade die Ehefrau/-mann kann so den Gewinn der GmbH mindern ohne selbst steuerpflichtig zu werden.

 

Natürlich lassen sich solche –Minijobs auch an die eigenen Kinder vergeben, etwa wenn ohnehin Unterhalt zur Finanzierung des Studiums gezahlt werden muss. So lassen sich unter Umständen gar die Wohnungen des Nachwuchs als Betriebsstätten und gemeinsame Essen als Bewirtungsbeleg verbuchen. Schließlich wird der Nachwuchs an die Übernahme der Firmen-Geschäftsführung herangeführt. Es sollte nur auch tatsächliche Tätigkeit für die Firma erfolgen – egal womit.

 

Lehre 7: Gewerbesteuer verringern

Langsam haben wir nur abgesetzt und den einstmals hohen Umsatz auf einen Minimalgewinn verkleinert. Selbst hier hört das Steuer sparen aber nicht auf. Wir müssen zwat diesen Restgewinn versteuern, können aber sehr wohl etwas an der Rate der Versteuerung ändern.

In Deutschland gilt normalerweise eine Körperschaftssteuer von 15%. Hinzu kommt eine Gewerbesteuer von etwa ähnlicher Höhe, die sich jedoch mit geschickter Standortwahl reduzieren lässt. Schließlich kann jede Gemeinde in Deutschland ihren eigenen Gewerbesteuerhebesatz festsetzen, sofern dieser mindestens 200% beträgt.

In der Praxis sollte man dies nicht unterschätzen. In manchen Gemeinden Deutschlands zahlt man tatsächlich nur weniger als die Hälfte der Gewerbesteuer als in Gemeinden, die ihre Bürger schröpfen wollen. Leider gibt es einen Mindesthebesatz von 200%, den alle Gemeinden einhalten müssen.

 

Dennoch kann es sinnvoll sein bei passender Geschäftstätigkeit oder räumlicher Nähe seinen Geschäftssitz in eine entsprechende Gemeinde zu verlagern. Schließlich kann man im Optimalfall bis zu 8% Gewerbesteuer sparen.

 

Aber auch hier gilt, dass das Geschäft von dieser Gemeinde auch tatsächlich ausgeübt werden sollte. Handelt es sich nur um einen Briefkasten, während das Büro in einer anderen Gemeinde sitzt, wird man hier sehr wahrscheinlich nicht mit durchkommen. Dennoch bieten sich gerade für international tätige Unternehmer und “Digitale Nomaden”, die ohnehin kaum in Deutschland sind, solche Nutzungsmöglichkeiten durchaus an. Selbst die Miete eines kleinen Büros kann da durchaus Sinn machen, sollte aber entsprechend durchgerechnet werden.

Die Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden lassen sich leicht im Internet recherchieren. Zu den Gemeinden mit den niedrigsten Sätzen in Deutschland gehören z.B. Monheim am Rhein, Frankfurt-Eschborn oder das für seinen Flughafen bekannte Berlin-Schönefeld. Generell ist alles unter 300 sehr gut. Größere Städte haben in der Regel höhere Sätze als das Umland. Die Gewerbesteuersätze sind ständigen Änderungen unterworfen, aber keinen extremen.

Berechnet wird der entsprechende Hebesatz (z.B 300) über den gewerbesteuerrelevanten Gewinn (z.B. 50.000€) multipliziert mit der sogenannten Steuermesszahl, die einheitliche 3.5% beträgt. In diesem Fall wären es 1750€ auf 50.000€ Gewinn. Diese 1750€ werden nun nochmals mit dem Hebesatz (z.B. 300%) multipliziert, was eine Gewerbesteuerlast von 5250€ ergibt, also knapp unter 10% des Gewinns.

Diesen recht hohen Betrag kann man aber auch als Inhaber einer Kapitalgesellschaft weiter drücken, und zwar über den Gewerbesteuerfreibetrag.

 

Lehre 8: Gewerbesteuerfreibetrag nutzen

Gewerbesteuerfreibetrag ist nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften mag man einwenden. In der Tat berufen diese sich oft darauf weniger Steuerlast zu haben, weil unter einem Freibetrag von 24.500€ keine Gewerbesteuer anfällt. Dennoch können auch Gmbhs in den Genuss des Gewerbesteuerfreibetrags kommen.

Das Ganze funktioniert über einen sogenannten “atypischen stillen Gesellschafter”, einer Privatperson, die sich mit ein wenig Geld an der Firma beteiligt und im Gegenzug eine Gewinnbeteiligung erhält. Diese kann auch minimale 1% betragen, bedeutet aber bereits die mögliche Ausnutzung des Gewerbesteuerfreibetrags von 24.500€, der vom Gewinn abgezogen wird.

Denn obwohl die GmbH weiter als Körperschaft zählt, ist sie gewerbesteuertechnisch durch den stillen Teilhaber eine Personengesellschaft. Dieser sollte keinerlei Bezug zur Firma haben, etwa die Eltern, Kinder oder gute Freunde. Ein Risiko besteht nicht, da auch er unter die Haftungsbeschränkung der GmbH fällt.. Er wird nicht direkt an den möglichen Verlusten beteiligt entsprechend seines Anteiles, sondern muss lediglich vor einer erneuten Auszahlung von Gewinnen seine Verluste begleichen.

 

Diese Möglichkeit besteht freilich nicht nur für eine GmbH, sondern lässt sich für jede operative Kapitalgesellschaft unter einer Holding einzeln anwenden. Bei geschickter Aufteilung verschiedener Geschäftszweige auf verschiedene Kapitalgesellschaften lässt sich so nicht nur das unternehmerische Risiko minimieren, sondern auch ordentlich Gewerbesteuer sparen.

 

Lehre 9: Aufpassen bei Darlehen

Angenommen Du möchtest die bisher erläuterte Strategie umsetzen und Dein privates Vermögen auf die GmbH übertragen, so stellt sich die Herausforderung die Vermögenswerte tatsächlich in die Kapitalgesellschaft einzubringen. Der übliche Weg dazu ist ein Darlehen – auch Aktien-Depots und Co. lassen sich auf diesen Weg sehr einfach einbringen.

Ein Darlehen ist aus mehreren Blickwinkeln vorteilhaft. Es ist schnell und einfach – es genügt ein Darlehensvertrag mit anschließender Zahlung auf ein Geschäftskonto. Dazu ist noch nicht einmal ein Notar nötig. Es bringt dem Darlehensgeber Zinserträge, die als Teil der Einkommenssteuer in diesem Fall zu versteuern sind. Und – schließlich ist es ein Darlehen mit begrenzter Laufzeit – lässt es sich irgendwann wieder steuerfrei aus der Kapitalgesellschaft entnehmen.

Wesentlich ist es nur die richtige Zinshöhe zu kennen. Keine oder sehr geringe Zinsen werden vom Finanzamt oft als Schenkung mit entsprechender Schenkungssteuer gewertet, sehr hohe Zinsen wiederum als verdeckte Gewinnausschüttung. Generell empfiehlt es sich an den aktuellen marktüblichen Konditionen entsprechend der Laufzeit zu orientieren.

Dennoch bergen Darlehen eine gewisse Gefahr. Das liegt daran, dass ein Insolvenzverwalter die Rückzahlung eines Darlehens anfechten kann, wenn es weniger als ein Jahr zurückliegt – und auch wenn bereits ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.

Beispielsweise verkaufst Du die GmbH an einen Geschäftspartner, da dieser das Darlehen nicht benötigt tilgst Du es jedoch und zahlst dir die volle Summe aus. Wenn der neue Gesellschafter nun innerhalb eines Jahres insolvent gehen sollte, kann das aus dem Darlehen ausgezahlte Geld komplett zurückverlangt werden und ist quasi komplett weg.

 

Deshalb ist es hoch bedeutsam, bei eventuellen Verkaufsplänen das Darlehen rechtzeitig, am besten 1 Jahr vor dem geplanten Verkauf, zu tilgen und sich das Geld wieder privat auszuzahlen.

 

Lehre 10: Vorsicht Wegzugsbesteuerung

Die geschickte Darlehensvergabe und -tilgung kann auch eine Möglichkeit sein, die Wegzugsbesteuerung aus Deutschland erträglicher zu machen, mit der sich nicht wenige Unternehmer auf einmal konfrontiert sehen. So fies die Wegzugsbesteuerung auch klingen mag, so viele Strategien gibt es ihre Auswirkungen stark zu minimieren oder gar ganz zu vermeiden.

Die Wegzugssteuer ist letztlich nichts anderes als die übliche Steuer auf den Verkauf einer Firma zum aktuellen Wert bei Wegzug. Sie wurde eingeführt, damit der deutsche Staat potentiell an allen Wertzuwächsen von Firmen profitiert, die in Deutschland gegründet wurden. Genaue Hintergründe gibt es in diesem Artikel dazu.

Grob beschrieben wird bei der Wegzugssteuer von den zuständigen Finanzbehörden der aktuelle Firmenwert geschätzt und gegen den Wert zur Gründung/Kauf gegengerechnet. Auf die entsprechende Differenz fällt die übliche Steuer beim Verkauf von Kapitalgesellschaften an. Wird also eine GmbH vor Wegzug verkauft oder befindet sich bereits in der Liquidation, kann entsprechend auch keine Wegzugsbesteuerung mehr anfallen. Schließlich hat der Fiskus schon bekommen, was er möchte.

Die Wegzugsbesteuerung – das ist wichtig – lässt sich nicht nur auf deutsche Firmen anwenden, sondern gilt auch für ausländische Firmen. Genauso greift sie nicht ausschließlich auf Kapitalgesellschaften, sondern kann auch Kommanditgesellschaften und Einzelunternehmen treffen, sofern diese substantielle stille Reserven haben. In der Praxis ist dies aber eher selten. Dennoch fragen sich Besitzer von UGs und GmbHs oft stark, ob sich eine Auswanderung ob der Wegzugssteuer überhaupt lohnt.

Zum Glück gibt es zahlreiche Strategien die Auswirkungen der Wegzugssteuer abzumildern oder diese gar nicht erst greifen zu lassen. Hier nur ein kleiner, grober Überblick:

1. Bei Auswanderung innerhalb der Europäischen Union wird die Wegzugsbesteuerung zwar festgesetzt, aber zinslos gestundet, da sie gegen EU-Recht verstößt. Nach 10 Jahren Abwesenheit außerhalb Deutschlands erlöscht die Steuer völlig. Wer sich in einem gerade deshalb populären EU-Niedrigsteuerland wie Zypern aufhält und nach 9 Jahren nach Panama geht, muss sie jedoch trotzdem zahlen, sollte die GmbH noch im Privatbesitz existieren. Erst nach 10 Jahren kann gefahrlos außerhalb der EU ausgewandert werden.

2. Die Stundungsmöglichkeit besteht auch außerhalb der EU, wenn der Unternehmer nur temporär aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland strebt. Dies gilt für 5 Jahre, bei guter Begründung für weitere 5 Jahre. Erfolgt danach aber kein Rückzug nach Deutschland, fällt die Wegzugsbesteuerung auf jeden Fall an.

3. Insbesondere bei digitalen Firmen gibt es gute Möglichkeiten über spezialisierte Gutachter den Firmenwert deutlich tiefer als den eigentlichen Wert zu drücken. Ein Viertel Besteuerung ist auf 100.000€ deutlich erträglicher als auf 10 Millionen.

4. Das geschäftliche “Runterfahren” mit anschließender Liquidation bedeutet, dass letztlich alle Gewinne ausgeschüttet und versteuert werden müssen, was aufgrund vorteilhafter Doppelbesteuerungsabkommen aber eine verringerte Steuerlast bedeuten kann (etwa 15% für Deutschland und Null in Zypern).

5. Es besteht die Möglichkeit einer komplett steuerneutralen Verlagerung der Anteile in eine andere Struktur, z.B. durch eine sogenannte EU-Fusion oder der Anteilstausch-Gesellschafterfremdfinanzierung. Hier werden hochspezialisierte, teure Fachanwälte gebraucht, die ab einen bestimmten Wert jedoch ihr Geld wert sind.

6. Optimalerweise hat der Unternehmer bereits von Anfang seinen Wegzug im Auge gehabt und hält die Gesellschaftsanteile gar nicht privat. Denn die Wegzugsbesteuerung greift nur auf Anteile im Privatbesitz. Liegen die Shares in einer Stiftung oder einem Verein, der sich selbst gehört, so kann auch keine Wegzugsbesteuerung greifen. Das eröffnet auch Möglichkeiten der Schätzung der Finanzbehörden zuvorzukommen und es zumindest versuchen seine Firmenanteile vor Wegzug unter Wert an eine entsprechende Stiftung oder Verein zu verscherbeln.

 

Das freut natürlich auch Anwender der bisher beschriebenen Strategie eines Holding-Modells. Während man annehmen könnte, dass 2 GmbHs für die Wegzugssteuer nachteiliger als eine sind, ist das in der Realität eigentlich nicht der Fall.

 

Denn die eigentlich werthaltigen operativen Firmen sind ja nicht im Privat-, sondern eben Firmenbesitz ihrer Muttergesellschaft. Und bei dieser wird der Verkauf nur mit max. 1,4% besteuert. Das eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, bei denen wir im Folgenden auf ein typisches Beispiel zurückgreifen wollen.

Der Unternehmer entscheidet sich temporär nach Zypern zu ziehen, da er hier die Wegzugsbesteuerung erst einmal nicht zahlen muss. Er gründet eine Zypern-Limited als Holding für die Zukunft und erhält dadurch die Steuervorteile in Zypern, maßgeblich die Steuerfreiheit auf Dividenden und Verkaufserlöse. Seine operativen Tochter-GmbHs, die er wegen seiner Branche auch in Zukunft benötigt, verkauft er nun an die neue Holding in Zypern. Der komplette Verkaufsgewinn fließt in die verbleibende GmbH im Privatbesitz und wird dort sehr gering besteuert.

Unser Unternehmer hat zwar jetzt eine verbliebene GmbH mit hohen Gewinnen, kann diese aber auf verschiedene Arten herausholen. Dank DBA wird etwa die Abgeltungssteuer auf 15% in Deutschland verringert, während die Gewinne steuerfrei nach Zypern fließen. Anschließend kann die verbliebene GmbH liquidiert werden. Alternativ kann theoretisch sogar eine steuerneutrale Fusion mit der bestehenden Zypern-Holding erfolgen, wenn dies gut geplant wird. Oder er lässt die GmbH einfach bestehen und kauft sich mit dem Geld mehrere Wohnungen, weil er ohnehin erstmal in der EU bleiben möchte.

Sobald die deutsche Mutter-GmbH nicht mehr existiert, kann der Unternehmer bereits Zypern verlassen, weil keine Wegzugsbesteuerung mehr anfällt. Er geht zum Beispiel nach Panama und freut sich jetzt sehr, dass er seine operativen GmbHs in eine Zypern-Holding eingebracht hat. Denn Panama hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, d.h. Gewinnausschüttungen unterliegen der vollen Abgeltungssteuer in Deutschland. Die GmbHs gehören jedoch der Zypern-Holding – und innerhalb der EU greift die gleiche steuerbegünstigte Vereinnahmung von Gewinnen in verbundenen Firmen. Dies nennt man EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und greift nach einer gewissen Haltedauer und Mindestbeteiligung.

In unserem Beispiel fließen die Gewinne der GmbH also wieder mit max. 1,4% Steuervorbehalt in die Zypern-Limited, wo sie steuerfrei sind. Eine Zypern-GmbH besitzt jetzt aber keine Quellensteuern, selbst wenn das Geld an Privatpersonen in Niedrigsteuerländern fließt.

 

Ob der Wohnsitz also Zypern (Dividenden steuerfrei) oder Panama (Auslandseinkommen generell steuerfrei) ist, sämtliche Gewinne der deutschen GmbHs fließen über Zypern also steuerbegünstigt ins neue Wohnsitzland.

 

Praktisch so, nur über sehr viel mehr Ebenen und Länder, gestalten auch internationale Konzerne ihre Steuerlast auf ein erträgliches Minimum. Grundsätzlich lässt sich solch eine Strategie auch in anderen EU-Niedrigsteuerländern anwenden, bietet in Zypern aber am meisten Vorteile.

Die Wegzugssteuer muss also nur der fürchten, der sie nicht kennt. Bereits eine Holding-Struktur kann langfristig sehr viel Schaden abwenden. Denn obwohl natürlich auch eine privat gehaltene GmbH an eine Zypern-Limited verkauft werden kann, bedeutet das, dass der Verkaufserlös voll in Deutschland zu versteuern ist – 25% höher als in einer Holding. Und wer auch das noch optimieren will, hat beste Möglichkeiten über Strukturen, die nicht nur der Steueroptimierung dienen.

 

Lehre 11: An Vermögensschutz denken

Wie bereits beschrieben dient eine Holding-Struktur nicht nur der Steueroptimierung, sondern auch der Risiko-Minimierung. Viel zu viele Unternehmer in meiner Beratungspraxis denken jedoch vom Erfolg geblendet kein bisschen an ihr eigenes Scheitern. Und das kann sehr viel schneller kommen als man denkt – ob über ein übellauniges Finanzamt oder einen betrügerischen Geschäftspartner.

 

Wer hier seine GmbHs privat hält kann ein blaues Wunder erleben – trotz Haftungsbeschränkung. Vielleicht trennt sich zu allem Überdruss dann auch noch der Ehepartner und möchte an das Restvermögen oder andere Widrigkeiten passieren.

 

Sorgenfrei schlafen kann jedoch der, dem seine Firma und sein Vermögen gar nicht mehr gehört. Es reicht schließlich aus diese zu kontrollieren, man muss sie nicht unbedingt besitzen. Stiftungen, Trusts und Vereine fallen da besonders ins Auge, haben aber einen extremen Komplexitätsgrad, den wir lieber in einen jeweils eigenen Artikel vertiefen wollen.

Auch hier ist der Schutz begrenzt – in Deutschland ist erst nach 10 Jahren in die Stiftung eingebrachtes Vermögen einen endgültigen Schutz unterworfen, vorher kann er angezweifelt werden. In flexibleren Staaten, etwa mit einer Panama-Stiftung, ist diese Frist bei nur 3 Jahren, nach der praktisch kein Gläubiger mehr Anspruch auf das Vermögen innerhalb einer Stiftung erheben kann.

Wie erwähnt haben solche Strukturen zahlreiche gesellschafts- und steuerrechtliche Fallstricke, die woanders vertieft werden sollen. Meinen Lesern bekannt ist aber vielleicht die Rechtsform der Stiftungs-Limited, zu der mich immer wieder Anfragen erreichen. Die Stiftungs-Limited ist eine Rechtsform aus dem englischen Rechtsraum und heißt dort Limited Company by guarantee. Neben England gibt es sie zum Beispiel auch im benachbarten Irland.

In Deutschland ist sie theoretisch besonders attraktiv, weil sämtliche EU-Rechtsformen voll rechtsfähig in den deutschen Handelsregister eingetragen werden können. Bei einer in Deutschland an sich unbekannten Rechtsform könnte sich das besonders lohnen, da eine richtig genutzte Stiftungs-Limited zahlreiche Vorteile eröffnet. Dazu gehört nicht nur die Umgehung der Scheinselbstständigkeit und ein hoher Pfändungsschutz, der auch Schuldnern den weiteren Betrieb einer Firma erlaubt.

Vor allem der Schutz vor Wegzugsbesteuerung – die Firma gehört sich ja selbst – macht sie langfristig vor allem als Holding-Firma interessant. Denn steuerrechtlich wird sie wie jede andere GmbH behandelt – nur strukturell hat sie gerade als Holding gewisse Vorteile. Zwar kann man sich keine Gewinne ausschütten – man hat schließlich keine Anteile – aber wie wir gesehen haben gibt es Möglichkeiten mittels Gehalt, Darlehen und Co.

Leider ist es mittlerweile gängige Praxis der Finanzbehörden der Nutzung von Stiftungs-Limiteds einen Riegel vorzuschieben, in dem der Notar vor Eintragung in den Handelsregister eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt fordert, die in den seltesten Fällen erteilt wird. Gerichtlich wird dann meist dagegen nicht vorgegangen, auch wenn die Erfolgsquote relativ hoch ist zu gewinnen. Richtig vorbereitet kann die Nutzung einer Stiftungs-Limited dennoch Sinn machen. Wenn nicht möglich, kann man in Deutschland mit einem Verein mit 100% Beteiligung an einer UG/GmbH aber ein praktisch ähnliches Modell aufsetzen.

 

Was diese Strategie nicht ist

Bei Anwendung aller hier genannten Lehren hast Du Deine Steuern so gut wie möglich innerhalb des Systems optimiert. Statt der Hälfte Deines Einkommens gibst Du vielleicht nur noch ein Viertel jährlich ab und baust Dein Vermögen ebenfalls sehr viel schneller auf. Bedenke aber, dass auch das seinen Preis hat.

 

Fähige Steuerberater statt -verwalter sind selten und verursachen entsprechende Kosten. Selbst mit fachkundiger Begleitung sind Buchhaltung, Bilanzierung und damit verbunden die Absetzbarkeit von Firmenkosten ein großer Aufwand, den viele scheuen. Zudem ist der Großteil des verdienten Einkommens in der Holding “gefangen”, d.h. Unter begünstigter Steuerlast nur für weitere Investitionen, nicht oder kaum für den privaten Konsum nutzbar.

 

Hinzu kommen noch Gefahren durch die Wegzugsbesteuerung und ein ständiger K(r)ampf mit den Finanzbehörden, die es Dir als Unternehmer so schwierig wie möglich machen, wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Vielleicht willst Du dich deshalb schon allein aus mentalen Gründen lieber auf ein Modell konzentrieren, was Dir Steuerfreiheit bei vollem privaten Konsum, keinerlei Buchhaltungs-Vorschriften, größere Anonymität und geringere Kosten liefert. Das ist ohne Weiteres möglich – aber erfordert eben Deinen Wegzug. Als Besitzer von Kapitalgesellschaften sorgfältig geplant, als Einzelunternehmer oder Einsteiger sehr viel schneller durchführbar. Denn mal ehrlich: mehr als 6 Monate scheint in Deutschland auch nicht die Sonne!.

Ob Klima-, Mentalitäts-, Kultur-, Politiks- oder Flüchtlings-Flüchtling – neben der Steuer gibt es tausende weitere Gründe das Heimatland zu verlassen. Auf Steuern sollte man sich dabei nicht zu sehr versteifen.

 

Denn hier kann man sich bei gewisser Leidensfähigkeit noch ein funktionierendes Modell bauen und das bestehende System ausnutzen. Bei vielen anderen Experimenten der Politikingenieure kann man wesentlich schlechter Widerstand leisten.

 

Wesentlich ist aber, sich mit der hier aufgezeigten Thematik zu beschäftigen und sie eben nicht seinem Steuerverwalter zu überlassen. Denn man sollte mitreden können oder notfalls den Anbieter wechseln. Falls kompetente Steuerberater diesen Artikel lesen und für gut befinden, freue ich mich auf eine Kontaktaufnahme, da ich zahlreiche Anfragen nach kompetenten Steuerberatern bekomme, mir bisher aber kaum welche begegnet sind.

Staatenlos selbst macht keinerlei Steuerverwaltung. Von entsprechenden Anfragen bitte ich abzusehen. Selbstverständlich kann die richtige Strukturierung aber in einem Beratungsgespräch erläutert werden.

Der Beitrag 11 Steuer-Strategien für Unternehmer in Deutschland erschien zuerst auf Staatenlos.


Compliance als PT: Lösungen für Verbrauchsrechnung, Steuernummer und KYC

$
0
0

Auf Staatenlos haben wir in aller Breite bereits erklärt, wie ein Leben als wohnsitzloser Perpetual Traveler möglich ist. Auch wenn gerne mit der Legalität diesen Lebensstils argumentiert wird, habe ich in zahlreichen Beiträgen (etwa hier und hier) gezeigt, dass es für Deutsch-sprachige weiterhin eine Möglichkeit ist dem Steuer-Staat zu entfliehen. Dennoch habe ich genauso geschrieben, dass dabei zahlreiche Herausforderungen wie etwa die Verbrauchsrechnung gelöst werden müssen.

 

Einer dieser Herausforderungen ist die Standard-Frage des potentiell Wohnsitzlosen: welche Adresse soll ich verwenden?

 

Für den Briefverkehr gibt es dabei eine Vielzahl von Möglichkeiten und Anbietern, den wir hier nicht vertiefen wollen. In diesem Beitrag geht es eher um Compliance, und zwar die Frage wie wir die Due Dilligence von Gründungsagenturen, Banken, Brokern und weiteren Finanzdienstleistern überstehen, wenn wir keinen festen Wohnsitz haben.

 

Warum der einfache Weg nicht zu empfehlen ist

Denn nicht zuletzt durch den Automatischen Informationsaustausch zieht sich die Schlinge um Steuerhinterzieher immer enger zu. Darunter haben jedoch auch alle jene zu leiden, die ganz legal keine Steuern zahlen müssten. Da Perpetual Traveling nicht bewusst designt wurde, sondern eine geschickte Ausspielung diverse Gesetze ist, sind solche Regelungen generell nachteilig, weil sie solch Lebensmodelle gar nicht berücksichtigen. Gut möglich aber auch, dass dies deshalb bewusst geschieht um die Reinform des Perpetual Travelings zu verunmöglichen.

Wir reden dabei insbesondere von der “Verbrauchsrechnung” (Utility Bill), mit der man fast allen Finanzinstituten mittlerweile seinen Wohnsitz bestätigen muss, um überhaupt ein Konto, eine Firma oder ähnliches eröffnet zu bekommen. Neben Pass und Verbrauchsrechnung, teils sind auch noch Kreditkartenrechnungen oder Kontoauszüge zulässig, lassen sich die Regulatoren aber immer weitere Hürden einfallen, die wir in diesem Beitrag ebenfalls diskutieren wollen.

Dazu gehören etwa Steuernummern, die mittlerweile zunehmend zum Standard bei der Verifikation gehören. Bei manchen Anbietern sind mittlerweile sogar Steuererklärungen oder Geo-Tagging eingeführt, d.h. man muss ein Bild von seinem Pass und Verbrauchsrechnung von der Adresse schicken, die mit dem Standort auf der Weltkarte geografisch übereinstimmt, an dem das Foto aufgenommen (hier nicht weiter zu vertiefen, da sehr leicht manipulierbar).

Die Know-Your-Customer-Rules der regulierten Finanz-Dienstleister werden also immer ausgefallener. Ein Pass oder Personalausweis/Führerschein allein reicht für fast nichts mehr aus. Und in Zukunft wird selbst die Verbrauchsrechnung dazu nicht mehr ausreichen.

 

Die Frage ist also, wie man sich als Freiheitsliebender in einer immer schärfer regulierten Welt zurecht findet.

 

Die nahe liegende Möglichkeit für manch einen ist Adobe Photoshop oder andere Bildbearbeitungsprogramme. Von der Option eine Verbrauchsrechnung zu “fälschen” sei aber dringend abgeraten. Banken haben längst Software, die anhand von Pixel-Zahlen und ähnlichem solche Fälschungen längst erkennt. Auch wird mittlerweile gerne mal der Anbieter einer Verbrauchsrechnung angerufen, um die Information zu überprüfen. Da sind selbst gute Fälscher aufgeschmissen und können mit einer Klage wegen Urkundenfälschung rechnen, wegen Gebrauch bei Finanzinstituten zusätzlich vermutlich mit Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Gleiches gilt für alle, die meinen, eine Steuernummer könnte man sich einfach mal ausdenken.

Auch wenn dieser leichte Weg nicht zu empfehlen ist, so gibt es dennoch Optionen auch als PT seinen Wohnsitz ganz legal zu verifizieren – auch wenn man dazu ein bisschen tricksen muss. Im Folgenden möchte ich einige dieser Wege aufzeigen, nachdem ich auf die Folgen der Wohnsitzverifikation an sich eingegangen bin.

 

Folgen der Wohnsitzverifikation

Es hilft sich zuerst einmal zu vergegenwärtigen, warum alle Dienstleister die persönlichen Daten verifiziert haben zu wollen. Dabei ist entscheidend, dass die wenigsten Anbieter dies von sich aus wollen. Sie könnten vermutlich sehr viel mehr Kundschaft gewinnen, wenn sie immer ausfallendere KYC-Prozeduren nicht anwenden müssten.

Da sie in staatlich regulierten Branchen unterwegs sind, sind sie jedoch dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden kenntlich zu machen. Anonyme Dienstleistungen lassen sich nur noch in wenigen Branchen nutzen. Bis vor kurzem konnte man etwa Debit-Karten noch mit einem Einmal-Limit von 1000$ aufgeladen über Bitcoin anonym nutzen, mittlerweile ist selbst das nicht mehr möglich. Zumindest eine Verifizierung des eigenen Passes ist jetzt nötig um gewisse Limits gewährt zu bekommen.

Die offizielle Lesart dabei ist, dass es sich um Anti-Terror und Kriminalitätsbekämpfung handele. Das mag auch durchaus sein, bloß werden Terroristen und Kriminelle trotz solcher Regularien immer Wege finden, ihre Finanzströme zu gestalten. So wie sie auch immer an Waffen trotz strenger Verbote dieser kommen werden.

 

Denn eigentlich sind solche Anti-Terrorismus-Gesetze nur ein Vorwand zur totalen Transparenz des Einzelnen. Insbesondere Bürger von Hochsteuerländern sollen auf Schritt und Tritt überwacht werden, was ihre finanziellen Angelegenheiten angeht. Dazu wurde bereits vor 3 Jahren der Automatische Informationsaustausch ins Leben gerufen, der Kontendaten weltweit mit den heimischen Steuerbehörden austauscht.

 

Obwohl mittlerweile fast alle attraktiven Finanzplätze der Welt unterschrieben haben, ist diese auch als Common Reporting Standard bekannte Initative noch löchrig wie ein Schweizer Käse. Unter den zahlreichen Schlupflöchern sticht insbesondere die Tatsache hervor, dass es ein Austausch rein nach verifizierter Adresse erfolgt. Andere Faktoren, etwa Staatsbürgerschaft, Meldebestätigungen oder ähnliches werden (noch) nicht eingeplant.

Wer also durch Immobilienbesitz im Ausland eine Verbrauchsrechnung hat, kann sich einfach mit dieser bei allen möglichen Finanzdienstleistern registrieren. Der Austausch geht dann zwar nicht zwingend ins Leere, aber eben nicht ins Heimatland des Lebensmittelpunktes.

Ins Leere geht der Informationsaustausch dann, wenn die Immobilie sich in eines der Länder befindet, die nicht am CRS teilnehmen. Zwar gibt es kaum noch keinen attraktiven Finanzplatz, der nicht darunter fällt, aber sehr viele attraktive Immobilien-Standorte. Die meisten Entwicklungs-Länder der Welt nehmen etwa nicht am Informationsaustausch teil, weil ihre Bankeninfrastruktur dieser Herausforderung gar nicht gewachsen ist und die Kosten überproportional wären, während das Risiko einer Steuerhinterziehung in diesen Ländern gering ist.

Wenn Länder aber nicht am Austausch teilnehmen, heißt das nicht nur, dass sie keine Informationen verschicken, sondern auch keine bekommen. Eine Verbrauchsrechnung aus attraktiven Standorten wie zum Beispiel Thailand, Peru, Paraguay, Ukraine oder DomRep löst also per se gar keinen Informationsaustausch aus.

Weitere Länder, die sich aktuell noch nicht am CRS beteiligen:

OECD CRS

Keine Steuerpflicht trotz Informationsaustausch

Selbst wenn in absehbarer Zeit fast alle Länder beim CRS mitmachen oder sich eine Immobilie in einem Staat mit CRS befindet, muss das nicht zwingend negativ sein. Denn letztlich besteht zwar eine potentielle Gefahr, das einmal ausgetauschte Daten auch dieses Land verlassen können, doch ist dies an sich eher unwahrscheinlich, da kaum ein Anlass dazu besteht. Gerade außerhalb von Strukturen wie der Europäischen Union ist davon auszugehen, dass empfangene Daten nicht an andere Länder weitergeleitet werden, um sie auf ihre Plausibilität zu überprüfen.

Gleichzeitig ist die Frage, wie diese Länder die erhaltenen Informationen bewerten. Hat jemand einen Wohnsitz in den besagten Ländern verifiziert, lebt aber vielleicht gar nicht oder kaum dort, wird in den meisten Fällen vermutlich gar nichts passieren. Denn vielleicht besitzt der Staat ohnehin ein Steuersystem, das ausländische Einkünfte frei stellt und hat somit keinen Grund überhaupt irgend etwas zu wollen. Wenn dies nicht der Fall ist, so kann die besagte Wohnung ja auch einfach nur eine Ferienwohnung sein, die aus Investment-Gesichtspunkten vermietet wird. Wer dann seiner beschränkten Steuerpflicht auf lokale Mieteinnahmen nachgekommen ist, sollte keinerlei Probleme zu erwarten haben.

In wenigen Fällen mag solch ein Wohnsitz vielleicht Begierden auslösen, die entsprechende Adresse genauer unter die Lupe zu nehmen und den Besitzer vielleicht einen Lebensmittelpunkt zu konstruieren.

 

Dies ist aber höchstens zu erwarten, wenn ein entsprechendes hohes Vermögen mit den in Frage kommenden Staat ausgetauscht wird und der Besitzer tatsächlich auch potentiell über die lokalen Richtlinien bezüglich dem Lebensmittelpunkt stolpern könnte.

 

Genauso sieht es auch aus, wenn man Deutschland verlässt, aber sich dennoch noch vor Abmeldung über eine deutsche Adresse verifiziert oder auch seine alte deutsche Steuernummer benutzt. Mit Deutschland in den Folgejahren ausgetauschte Informationen bedeuten dann zwar einen Indiz für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland, ein Indiz alleine begründet jedoch keine Steuerpflicht. Die entsprechende Wohnung mag also “beschattet” werden, um bei der ständiger Nutzung eine unbeschränkte Steuerpflicht zu konstruieren, führt bei Abwesenheit aber eben nicht automatisch dazu.

Für die Steuerpflicht über den Lebensmittelpunkt in Deutschland sind immer tatsächliche Gegebenheiten entscheidend – eine reine bestehende Post-Adresse, Konten, Kreditkarten oder eben eine frühere Verifizierung über eine bestimmte Adresse gehören nicht dazu. Bestehen also noch Kreditkarten-Rechnungen mit deutscher Adresse, kann man auch diese als Adressnachweis vorlegen, sofern vom Anbieter akzeptiert.

Dennoch bedeutet ein solches Vorgehen zumindest ein gewisses Risiko, vor allem wenn man weiterhin eine relativ lange Zeit im Heimatland verbringen möchte. Es ist daher nur jenen bedenkenlos zu empfehlen, die sich nach ihrer Abmeldung wirklich nur noch minimal in Deutschland aufhalten möchten und zudem ihre Auslandsaufenthalte plausibel nachweisen können. Zudem gehen immer mehr Banken und Finanzdienstleister dazu über, Verbrauchsrechnungen nicht einmalig bei Konto-Eröffnung zu verlangen, sondern diese jährlich oder in extremen Fällen sogar quartalsweise zu überprüfen. Wer sein Konto dann nicht aufs Spiel setzen möchte, sollte diese Anforderung dann auch erfüllen.

Denn Verbrauchsrechnungen verfallen leider – in der Regel darf eine eingereichte Utility Bill maximal 3 Monate alt sein. Doch was ist überhaupt eine Verbrauchsrechnung und gibt es alternative Möglichkeiten sie legal zu erlangen?

 

Die Verbrauchsrechnung für Perpetual Traveler

Eine Verbrauchsrechnung ist in der Regel eine monatlich ausgestellte Rechnung, die einen Konsum innerhalb des Vormonats ausweist. Klassischerweise handelt es sich dabei um die Kosten für Strom, Gas oder Wasser. Akzeptiert werden zudem Rechnungen für Kabel-TV Festnetz-Telefon oder die Internet-Flatrate.

Um den Mißbrauch nicht zu einfach zu machen werden Mobilfunk-Rechnungen in der Regel nicht akzeptiert. Die Denkweise ist, dass man bei Flatrate-Internet oder Kabel-TV zumindest noch eine Wohnung bräuchte, in die ein entsprechender Anschluss verlegt wird, was bei Mobilfunk entfällt.

Je nach Land des Regulators und Ermessen des Anbieters sind auch Kontenauszüge, Kreditkartenrechnungen, Bankreferenzen, Versicherungszertifikate oder ähnliche Dokumente möglich, sofern die Wohnadresse daraus ersichtlich ist.

Online erstellte oder generierbare Dokumente werden in der Regel nicht akzeptiert. Es soll immer ein schriftlich zugesendetes Original-Dokument sein, auch wenn dies in vielen Ländern mittlerweile längst unüblich ist. Mit einem simplen Ausdruck, Falten des Dokuments und folgenden Scan lässt sich dieses Original jedoch sehr einfach vortäuschen.

Gewisse Länder werden von Regulatoren als Hoch-Risiko-Länder bezüglich Geldwäsche und Co. qualifiziert. Dazu gehören z.B auch manche Steueroasen wie Panama. Während man in diesem Fall generell trotzdem sein Konto eröffnen kann, werden oft zusätzliche Anforderungen gestellt. Meist geht es darum seinen Pass und Verbrauchsrechnung beglaubigen zu lassen.

Bei der Beglaubigung muss das Original-Dokument vorliegen, eine online erzeugte und ausgedruckte Kopie einer Verbrauchsrechnung lässt sich jedoch in den seltensten Fällen vom Original unterscheiden. Für eine einfache Beglaubigung zugelassen sind Anwälte, Buchhalter, Banken, Notare und gewisse staatliche Behörden. In manchen Fällen muss eine notarielle Beglaubigung zwingend über einen Notar erfolgen.

Das Zertifikat muss dabei Folgendes enthalten:
– Stempel oder Geschäftsadresse und Kontaktnummer
– Registrierungsnummer / Angestelltennummer (falls zutreffend)
– Name
– Unterschrift
– Datum der Zertifizierung

 

Ob mit oder ohne Beglaubigung – wie kommt der wohnsitzlose Perpetual Traveler jedoch überhaupt an eine nicht gefälschte Verbrauchsrechnung?

 

Während die tatsächliche Miete einer Wohnung oder Kauf eines Hauses langfristig die beste Option sein wird (siehe unten), kann man initial bei wenig Vermögen einen anderen Weg beschreiten, wenn man sich nicht örtlich binden möchte. Schließlich kann man trotzdem eine Verbrauchsrechnung abschließen und bezahlen, selbst wenn man gar nicht an einem gewissen Ort lebt.

Fast jeder Mensch hat gewisse Bekanntschaften in anderen Ländern, die er zu diesem Zweck nutzen kann. Zum beidseitigen Nutzen kann der Perpetual Traveler seinen Bekannten z.B. einfach die Internet-Rechnung auf seinen eigenen Namen bezahlen. Im Gegenzug offeriert ihm der Bekannte eben eine Postweiterleitung, falls tatsächlich etwas (z.B. initial PIN und Kreditkarte) an diese Adresse kommen sollte.

In vielen Ländern, vor allem lateinamerikanischen Staaten, ist dies ein einfacher Gang des Immobilien-Besitzers zum Notar. Ist der Auftraggeber nicht vor Ort, kann er dazu eine Vollmacht geben. Mit notarieller Beglaubigung kann der entsprechende Versorger-Vertrag dann einfach auf den Auftraggeber umgeschrieben werden. Die Zahlung kann der Immbolien-Besitzer oder Mieter weiter selbst tätigen oder sie ebenfalls auf den Auftraggeber überschreiben.

Hier geht es aber erst los. Selbst wenn eine Umschreibung einer Internet-Rechnung nicht möglich ist in gewissen Ländern, so kann man vielleicht auch einfach eine zweite Leitung zu einem Freund “verlegen” lassen oder vielleicht sogar ins “Blaue”? Hier gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für den findigen Perpetual Traveler. Es muss noch nichtmal ein guter Bekannter sein – oft reicht den Hostel- oder Pensions-Besitzer im Gastland zu fragen.

Der ein oder andere Unternehmer mag sich jetzt fragen, warum nicht längst jemand daraus ein Geschäft eröffnet hat – zum Beispiel auch ich selbst. Das Problem liegt in dem hohen Risiko, dass solch ein Geschäft bei vergleichsweise geringem Ertrag in sich trägt. Schließlich sind solche Verbrauchsrechnungen auch beliebt für alle, die nicht nur einen Wohnsitz belegen wollen, obwohl sie keinen haben. Auch Kriminelle aller Art würden einen solchen Service zu gebrauchen wissen, während es für den Anbieter keinerlei gute Möglichkeiten gibt den Kunden zu verifizieren. Wer eine Verbrauchsrechnung anbietet, kann eben selbst keine verlangen.

Wird diese Verbrauchsrechnung dann für illegale Straftatbestände benutzt, ist man wegen Beihilfe zu Terrorismus, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder ähnlichem schnell mit einem Bein hinter Gittern. Deshalb belasse ich es bei der Aufforderung, diesen Trick der Erlangung einer Verbrauchsrechnung nur für legale Zwecke zu benutzen.

Es gibt also kreative Wege eine solche Verbrauchsrechnung zu bekommen und auf Miete oder Kauf einer Wohnung zu verzichten. Die Kosten dabei sollten zwischen 50 bis 100€ im Monat liegen, weil man im Regelfall eben auch tatsächlich dafür bezahlen muss. Aber es ist eben günstiger als tatsächlich Miete zu zahlen. Dennoch kann es aus anderen Überlegungen heraus dennoch sehr sinnvoll sein, sich Wohnungen in anderen Ländern aufzubauen.

 

Steuernummer, Steuererklärung und Co. – das langfristig beste Set-Up für Perpetual Traveler

Schließlich ist die Möglichkeit eine Verbrauchsrechnung zu bekommen ohne überhaupt einen legalen Wohnsitz zu haben mittlerweile auch selbst den unkreativsten Bürokraten und Regulatur gekommen. Deshalb verlangen Finanz-Institute zunehmend weitere Indikatoren, die für einen Wohnsitz im angegebenen Land sprechen. Besonderer Beliebtheit erfreut sich dabei die Angabe einer Steuernummer.

Für eine Steuernummer im entsprechenden Land gibt es neben Ausdenken (bitte nicht) 2 Möglichkeiten: die Einwanderung bzw. Erlangung einer permanenten Aufenthaltserlaubnis oder das Auslösen einer beschränkten Steuerpflicht. Diese Möglichkeiten werden idealerweise langfristig kombiniert, da in der Regulierungsspirale bald vermutlich auch lokale Personalausweise und Co. zur Voraussetzung werden.

Die Möglichkeit einer Permanent Residence allein heißt nicht immer, dass automatisch eine Steuernummer verbunden ist. In vielen Ländern mit Territorialbesteuerung etwa ist es gar nicht so einfach eine Steuernummer zu bekommen, wenn man gar nicht im Inland tätig ist, also keine Steuern zahlt. Hier sollte man sich vorher erkundigen, ob das Land der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung auch überhaupt eine Steuernummer zuweist.

Während Paraguay zum Beispiel den generell leichtesten Pro-Forma-Wohnsitz bietet, ist die Erlangung einer Steuernummer mit gewissen Hürden gesegnet, wenn man eigentlich gar nichts zu versteuern hat. In Panama hingegen bekommt man über den Inländer-Personalausweis (dazu ist jedoch ein 3. Besuch im Land nötig) eine Steuernummer zugewiesen, ist aber auch nur dann in der Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, wenn man sich 183 Tage im Jahr mindestens in Panama aufhält. Eine Permanent Residence begründet eben keine Steuerpflicht, reicht in den meisten Fällen aber völlig aus, wenn ein Lebensmittelpunkt in anderen Ländern vermieden wird.

Eine Steuernummer wiederum bedeutet nicht zwingend eine Steuererklärung. Zunehmend sieht man, dass Banken initial und dann jährlich eine Steuererklärung einfordern, selbst wenn man in seinen Wohnsitzländern ganz legal keine anfertigen muss. Für die Banken und Staaten geht es dabei nicht so sehr darum um zu sehen, ob man Steuern gezahlt hat, sondern welches Einkommen man generiert hat. Denn eine Steuererklärung ist generell fälschungssicher, weil unabhängig verifizierbar, und gibt (weil sonst strafbar) exakte Einblicke in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der meisten Bürger. Und der Staat muss eben wissen, ob es sich überhaupt lohnt, jemanden im Ausland einen Lebenmittelpunkt im Inland zu konstruieren.

Obwohl eine Kombination aus Permanent Residence mit Steuernummer und Verbrauchsrechnung über Dritte durchaus eine akzeptable Lösung im Moment darstellt, ist sie nicht das Nonplus-Ultra.

 

Langfristig sollte der wohnsitzlose Unternehmer tatsächlich den Weg über Immobilien nehmen, weil sich daraus diverse Vorteile ergeben.

 

Warum eine Auslandsimmobilie die beste Compliance ist

Eine Immobilie im Ausland sollte nicht leichtfertig erworben werden. Viele Auswanderer fallen auf überzogene Preise herein oder erwerben Eigentum, auf das auch andere ein Anspruch haben. Zudem ist ein entsprechender Verwaltungs- und Instandhaltungs-Aufwand nicht zu unterschätzen, vor allem wenn man gar nicht vor Ort ist.

Dennoch ist eine Auslandsimmobilie der beste Weg, sich langfristig als Perpetual Traveler compliant zu allen jetzigen und noch kommenden Regulierungen aufzustellen und gleichzeitig dabei kostenneutral zu bleiben oder sogar Geld zu verdienen.

 

Dabei muss es sich keinesfalls um eine teure Villa in bester Lage handeln. Eine kleine Einzimmer-Wohnung in einem Plattenbau in der Vorstadt kann generell den gleichen Zweck erfüllen, wenn man sich nicht wirklich in ihr aufhalten möchte.

 

Der erste Grund sollte klar sein. Mit einer eigenen Wohnung verfügt man in der Regel auch über Strom- oder Wasser-Rechnungen. Sollte dies aus irgendeinem Grund eine Drittperson übernehmen, so kann man zumindest wohl Internet, Fernsehen oder Telefon-Rechnungen auf diese Wohnung abschließen.

Eine solche Wohnung kann natürlich auch andere Funktionen erfüllen. Sie kann ein Abstell-Lager sein, Post empfangen oder als letzte Bleibe im Krisenfall dienen. Genauso gut kann man sie zusätzlich aber auch vermieten und damit noch Geld verdienen.

Eine eigene Auslandswohnung zu vermieten ist nicht nur aus Gründen des Geldes interessant. Durch Miete wird ein lokales Einkommen erzeugt, das in jedem Land der Welt unter die beschränkte Steuerpflicht auf Inlandseinnahmen fällt. Zwar hinterziehen viele Eigentümer in vielen Ländern der Welt recht gefahrlos ihre Mieteinnahmen und einige Länder besteuern diese nicht, doch grundsätzlich sind Mieteinnahmen immer in den Ländern zu versteuern, wo sich eben diese Wohnung befindet.

Über eine Wohnung, die vermietet wird, lässt sich somit also auch eine Steuernummer generieren und eine Steuererklärung anfertigen. Der Vorteil daran: es ist nur eine beschränkt steuerpflichtige Steuererklärung. Aufgelistet werden muss nicht das Welteinkommen, sondern nur das in jenem Land generierte Einkommen. So weiß kein Finanz-Institut, das es nicht wissen muss, von den eigenen Vermögensverhältnissen und kann es dementsprechend auch mit keinen Staaten auf der Welt austauschen.

Wie gesagt muss eine solche Wohnung nicht teuer sein – mit 10.-20.000€ ist man in vielen dafür attraktiven Entwicklungs-Ländern dabei. Und besser gesagt kann man in der Regel seinen Kapitaleinsatz nach wenigen Jahren raus haben und sich am passiven Einkommen erfreuen. Man muss sich nur eben die Mühe machen, tatsächlich ein geeignetes Land zu finden und eine Person des Vertrauens vor Ort zur Verwaltung haben.

Immobilien-Investments im Ausland sind ein Thema für sich und werden in den nächsten Monaten noch auf Staatenlos intensiver besprochen. Vor Augen halten solltest Du Dir, dass sie eben nicht nur aus Investment-Sicht interessant sind oder weil Du gerne eine Ferienwohnung haben möchtest. Sie bietet dir im Regelfall volle Compliance für alle KYC-Prozeduren, weil Du mit ihr Verbrauchsrechnung, Steuernummer und evtl. Steuererklärung aufbringen kannst.

Falls Du eines Tages zusätzlich noch einen Wohnsitznachweis brauchst, so kann Sie oft helfen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, da in vielen Ländern Immobilien-Besitz eines gewissen Wertes Bedingung dafür ist. Sie macht es aber eben für den Perpetual Traveler ohne Lust sich an irgendwelche Länder “offiziell” zu binden trotzdem möglich die nötigen Dokumente und Formalien aufzutreiben, die für internationale Firmengründung und Konto-Eröffnungen nötig sind.

Dies durch schärfere Regularien irgendwie zu verhindern wird nicht möglich sein. Auch ohne unbeschränkten Steuerwohnsitz kann man in unserer globalisierten Welt legal alle Dokumente bekommen, die zur Prüfung eines steuerlich relevanten Wohnsitzes nötig sind. Verhindern kann man natürlich, dass solche Szenarien von Steuerhinterziehern ausgenutzt werden. Den Automatischen Informationsaustausch etwa auch an die Staatsbürgerschaft zu binden ist nur noch eine Frage der Zeit. Selbst dann kann man aber weiterhin die Due Dilligence der regulierten Branchen erfüllen, wenn man aus eigenen Antrieb viel unterwegs sein und auf einen festen Wohnort verzichten möchte.

Aber genau das macht den Politikern und Bürokraten aller Welt eben Angst. Das mobile Individuum, das flexibel über Ländergrenzen springt, wenn sich die Bedingungen verschlechtern. Deshalb wird mit aller Macht versucht die Bewegungsfreiheit des Einzelnen einzudämmen.

 

Ohne Möglichkeit selbst vernünftig Geld zu verdienen (Firma) und dieses zu erhalten (Konto) sowie zu vermehren (Broker) gibt es auch kaum Möglichkeiten, orts-ungebunden zu leben. Nur so können sie den Hochsteuerstaat weiter leben lassen. Und deshalb gibt es auch Compliance-Rules – nicht nur wegen Kriminellen und Terroristen.

 

Ich hoffe, mein Artikel hat Dir ein paar Anregungen geben können, wie Du trotz dieser staatlichen Willkür ausgeübt über Zwang an Privatunternehmen deine privaten Affären so gestalten kannst, dass Du maximal flexibel bist. Fragen zu Verbrauchsrechnung und Steuernummer kommen immer wieder, sodass Du mit diesem Beitrag einige der Möglichkeiten kennst, wie Du trotzdem damit klar kommen kannst ohne fest an einen Ort dieser Welt tatsächlich leben zu müssen. Wenn Du das willst – wie die meisten – ist das auch kein Problem. Die vorausgegangenen Zeilen mögen Dir dann in anderer Hinsicht helfen…

Der Beitrag Compliance als PT: Lösungen für Verbrauchsrechnung, Steuernummer und KYC erschien zuerst auf Staatenlos.

Quiz: 20 Grenz-Fragen für Staatenlose

$
0
0

Auf dem Staatenlos-Blog gibt es zahlreiche hilfreiche Artikel zu den typischen Themen der Flaggentheorie. Wenn wir über fremdartige Jurisidiktionen sprechen geht es aber um viel mehr als Steuern und Einwanderungsbedingungen. Die ganze Welt ist ein spannender Flickenteppich aus teils absurd anmutenden Ausnahmen.

Insbesondere auch in der Geografie gibt es zahlreiche amüsante Besonderheiten, von denen kaum ein Mensch weiß. Außer meinem Geschäftspartner Christian, der mittlerweile auch im Staatenlos-Team beratend tätig ist. Christian „liebt“ Grenzen und hat auf diesem Blog auch bereits etwas über das Schengen-System geschrieben.

Wenn er nicht gerade Dreiländerecke besucht, denkt Christian sich gerne knifflige Fragen aus. Im Zeitalter von Google macht ein Online-Quiz in den wenigsten Fällen Sinn. Bei Christians Fragen kann man mit etwas Recherche online sicher auch weiter kommen, aber eben nicht mit dem ersten Klick.

Zur Abwechslung gegenüber einem normalen Blog-Artikel gibt es heute daher dieses Quiz verbunden mit einer Belohnung. Wer die 20 Fragen korrekt mit Ortsangabe beantwortet, der erhält kostenlosen Zugang zu meinem neuen Staatenlos-Video-Kurs im Wert von 397€. Die Antworten müssen direkt an Christian unter folgender Adresse geschickt werden. In den Kommentaren darf gerne gefachsimpelt werden, Antwort-Nennung aber bitte vermeiden.

 

Frage1:

Wo gibt es (einen bzw. mehrere hintereinandergestückelte) „Streifen“, von welchen Deutschland unterbrochen wird? Das Stück ist 5-20 Meter breit, rechts und links davon ist Deutschland, auf dem Streifen selbst ist heute ein Fahrradweg. Auf dem Fahrradweg könnte man durchaus den Eindruck haben in Deutschland zu sein, ist man in der Praxis aber nicht. Ehemals war dies eine Bahnstrecke. Bahnhöfe und zugehörige Weichenschalthäuser und Schrankenanlagen gehören ebenfalls NICHT zu Deutschland. Wer auf einer deutschen Straße diese ehemalige Bahnstrecke überschreitet, durchquert kurz ausländisches Territorium, entsprechend muss man hier ein Reisedokument nicht nur wie sonst innerhalb Deutschlands besitzen, sondern sogar mitführen.

 

Frage2:

Wir befinden uns in den Vereinigten Staaten von Amerika. An den Tankstellen sind die Preise pro Liter(!) angegeben. Hier kann man vollkommen problemlos mit kanadischen Dollar bezahlen, tatsächlich wird dieser, obwohl nicht die offizielle Währung, sogar hauptsächlich benutzt. Die Einwohner dieses kleinen fleckchen Landes (~12 quadratkilometer) haben mit US-amerikanischen Mobilfunknetzen so gut wie keinen Empfang, kanadische Netze sind jedoch problemlos nutzbar. Mit US-Vertrag ist das im Roaming natürlich teuer, so dass die meisten Einwohner komplett kanadische Verträge und Netze nutzen. Wo sind wir?

 

 

Frage3:

Wir befinden uns in einem Dorf in Europa. Frankreich ist vom Dorfkern aus in jede Richtung nicht mehr als etwa 1 bis 3,5 km entfernt. In Frankreich selbst sind wir natürlich nicht.

 

Frage4:

Wir fahren in der EU auf einer mittelgroßen Straße von Norden nach Süden (Straße ist geteert). Plötzlich überschreiten wir eine EU-Außengrenze, fahren über eine Brücke, dann in einen Tunnel, und wenn wir den Tunnel wieder verlassen sind wir wieder in der EU (selber Staat wie vorher). Das ganze Gastspiel hat eine Länge von 700 Metern. Da man innerhalb dieser 700 Meter nirgends abbiegen kann, funktioniert das ganz offiziell ohne Zollkontrolle. Gegenrichtung ist auch möglich.

 

Frage5:

Wir fahren in der EU auf einer mittelgroßen Straße (Schotterstraße). Plötzlich überschreiten wir eine EU-Außengrenze, fahren durch ein Waldstück, und dann sind wir wieder in der EU (selber Staat wie vorher). Das ganze Gastspiel hat eine Länge von 1300 Metern. Da man innerhalb dieser 1300 Meter nirgends abbiegen kann, funktioniert das ganz offiziell ohne Zollkontrolle. Allerdings ist hier der Gaststaat etwas eigen und verbietet im Transit das Anhalten, Aussteigen, Fotographieren oder Filmen. Trotzdem kann man die Strecke voll abgefilmt auf Google Street View sehen. Staatsgeheimnis Bäume? Für den Gaststaat bräuchte man als EU-Bürger im Normalfall sogar ein Visum. Diese Besonderheit wird uns nicht mehr ewig erhalten bleiben, weil die beiden betroffenen Staaten einen Gebietstausch vereinbart haben, der aber bisher immer weiter verschoben wurde. Aktuell (02.Februar 2018) besteht die Besonderheit noch.

 

Frage6:

Völlig absurd und nicht mit EU-Recht vereinbar gibt es innerhalb der EU ein minimal großes Gebiet (kleiner Fußballfeld), welches ausschliesslich von deutschen und österreichischen Staatsbürgern besucht werden darf. Dies ist rechtlich nur möglich, weil sich der einzige Zugang zu diesem Fleckchen Land, welcher als Friedhof genutzt wird, in einem nicht-EU-Staat befindet. Wer’s kniffelig mag liest jetzt nicht weiter, ansonsten hier noch ein Hinweis: Ausweisen muss man sich „nur“ durch das beherrschen der deutschen Sprache indem man mündlich Zutritt verlangt. Dies muss immer bei männlichen Schweizer Staatsbürgern erfolgen. Diese Schweizer dürfen dann, weil sie selbst weder Österreicher noch Deutsche sind, nicht zu unserem Ziel mitkommen.

 

Frage7:

Wir befinden uns auf einer kleinen, unbewohnten Insel in Europa. Vom 1.Februar bis zum 31.Juli eines jeden Jahres befinden wir uns hier in einem Land, vom 01.August bis  zum 31.Januar befinden wir uns hier in einem anderen Land. Ist man hier also um Mitternacht zu den genannten Übergangsterminen, kann man offiziell in ein anderes Land „einreisen“ ohne sich fortzubewegen.

 

Frage8:

Auf einigen Grenzbrücken der BRD in ein Nachbarland kann man sich, rein rechtlich gesehen, tasächlich in beiden Ländern gleichzeitig aufhalten. Dabei meine ich keine üblichen Witzeleien mit „auf dem Grenzstein stehen“, sondern das ganze hat hochoffiziellen Charakter.

 

Frage9:

Wir befinden uns in einem Dorf der VAE. Wenn wir von hier nach z.B. Dubai wollen, müssen wir unbedingt durch den Oman durchreisen. Die Einwohner des Fleckchens Oman, welches wir hierfür durchqueren müssen, müssen ihrerseits durch die VAE durchreisen, wenn sie ihr Kernland erreichen wollen.

 

Frage10:

Auf unserer „Staatenlos-Lieblingsinsel“ im Mittelmeer wollen wir nach der Arbeit in Larnaca eine Partynacht einlegen; heute in Agya Napa. Dabei müssen wir zwangsweise im Transit durch ein sonst als verregnet bekanntes Land durchreisen, mangels ausgeschildeter oder bewachter Grenze wissen oder merken das die meisten Durchreisenden nichtmal. Wer weiss es?

 

Frage11:

Wir befinden und auf dem Boden in Deutschland, Europa, Europäische Union. MwSt. und sonstige indirekten Steuern kennen wir hier nicht. Wer von hier nach Deutschland will, wird beim Zoll behandelt als käme er aus dem Ausland.

 

Frage12:

Wir befinden uns schon wieder in Deutschland. Der Euro ist die offizielle Währung, aber darüber lächeln wir nur müde. Wir nutzen hier den Schweizer Franken, womit wir sogar bei der deutschen Post Briefmarken bezahlen können. Wenn wir im „echten“ Deutschland einkaufen, können wir uns die MwSt. erstatten lassen als ob wir in der Schweiz wohnten. Wenn ein Kumpel aus Deutschland unser Auto in Deutschland ausleihen will, müssen wir das leider ablehnen; wir wünschen unseren Freunden nämlich kein Steuerstrafverfahren. Dafür darf jeder mit unseren Autos in der Schweiz rumkurven, während wir das mit „normalen“ deutschen Autos nicht dürfen.

 

Frage13:

Glücklicherweise sprechen wir und unsere Nachbarn eine so ähnliche Sprache, dass es eigentlich eine ist. Denn wenn man hier zur Haustür rausgeht, verliert man schonmal den Überblick in welchem Land man gerade ist. Das geht so weit, dass die Grenze auch durch Geschäfte und Häuser geht. Da hat man das Schlafzimmer in einem Land, die Küche aber im anderen. Eigentlich sind wir ein ganz normales europäisches Dorf, aber dieses Grenzchaos bringt uns als einem von wenigen Orten durchaus auch schonmal „Grenztouristen“.

 

Frage14:

Heute machen wir sozusagen eine Interkontinentalreise. Wir reisen von „Europa“ nach Südamerika. Allerdings überqueren wir hierzu nur eine lange, gebührenfreie Brücke über einen Fluß. Auf der einen Seite sprechen wir französisch, auf der anderen portugiesisch.

 

Frage15:

Wir überqueren die längste Landgrenze der Welt. Heute ganz ohne Pass, und es fragt auch niemand danach. Wir sind jetzt zwar in einem anderen Staat, aber der Rückweg von dieser sehr kleinen Halbinsel geht ohnehin nur in das Land zurück aus dem wir kamen. Dieses Kap ist zwar eine internationale Besonderheit, aber derartig klein dass die beiden betroffenen Staaten die -theoretisch- illegalen Grenzübertritte hinnehmen. Trotz intensiver Recherche bekommt man über dieses Kap nur sehr wenig heraus. Es verlaufen sich wohl tatsächlich gelegentlich Wanderer in diese Gegend, aber Straßen gibt es hier keine.

 

Frage16:

Wir sind in einer kleinen Gemeinde in Hessen. Diese Gemeinde hat die Besonderheit dass die Landeshauptstadt Wiesbaden nur erreicht werden kann, indem man Baden-Württemberg durchquert. Die Bundeslandgrenzen können hier fast mit Baarle mithalten.

 

Frage17:

Wir sind in einer Provinzhauptstadt eines großen Staates in Afrika. Das Ausland ist in jede Richtung maximal 150 km entfernt, in die meisten Richtungen deutlich weniger. Die Hauptstadt des Staates ist 370km entfernt.

 

Frage18:

Wir sind an einer volatilen Grenze, Soldaten beider Seiten beäugen sich mißtrauisch mit nur wenigen Metern Abstand. Trotzdem kann man hier von beiden Seiten an die Grenze heran. Auf der tatsächlichen Grenzlinie stehen mehrere Hütten, welche auch zu Verhandlungen genutzt werden. Zu diesem Zweck steht ein Tisch in der Mitte der Hütte, genau auf der Grenze. So können die beiden Seiten zu Verhandlungen gemeinsam am Tisch sitzen, ohne ihr Land verlassen zu müssen. Für Touristen wird der Ausgang zum jeweils anderen Land gesperrt, so dass man innerhalb der Hütte als Tourist sogar die Grenze übertreten kann. Zurück muss jedoch dahin, wo man herkam.

 

Frage19:

Wir sind in einem Casino und schauen Richtung Westen über einen See. Wir schauen dabei über eine Staatsgrenze hinweg. Das Land welches wir sehen mussten wir durchqueren, um das Casino zu erreichen. Der andere Staat ist ab Casino maximal ~1400 Meter entfernt, trotzdem befinden wir uns in einem der größeren EU-Staaten.

 

Frage20:

Wir befinden uns in einem der wenigen nicht-anerkannten Staaten Europas. Obwohl schon ein gewisser Sonderstatus, sind wir innerhalb dieses Staates in einer Exklave. Diese Exklave ist so klein (etwa 3km²), dass irgendwann beschlossen wurde dass sich die Besiedlung nicht lohnt. Alle Bewohner wurden umgesiedelt, das Gebiet dient heute als Militärbasis. Das Land hat Zugang zu dieser Exklave über das Meer, ansonsten wäre der Zugang aufgrund nicht sonderlich guter Beziehungen zum Nachbarn wohl versperrt und die Exklave komplett unerreichbar und unbrauchbar.

 

Antworten bitte an folgende Mail-Adresse. Sollten Deine Antworten beim ersten Mal korrekt sein, erhältst Du gratis Zugang zu meinem Staatenlos-Video-Kurs.

 

Der Beitrag Quiz: 20 Grenz-Fragen für Staatenlose erschien zuerst auf Staatenlos.

Weshalb Briefkastenfirmen (keine) Rechnungen anerkannt werden

$
0
0

Eine der gängigsten Probleme, mit denen uninformierte Offshore-Gründer zu kämpfen haben, ist die Rechnungslegung. Auch in der Staatenlos-Beratung häufen sich die Fällen von Klienten, die ohne großes Hintergrundwissen eine Briefkastenfirma gegründet haben, jetzt aber plötzlich keine Kunden mehr haben, weil diese ihre Rechnungen nicht absetzen können. Dieser Artikel soll aufzeigen, warum dies so ist, was eine anerkannte Rechnung ausmacht, welche Länder überhaupt relevant sind und welche möglichen Alternativ-Lösungen es gibt.

 

Die Akzeptanz von Offshore-Rechnungen

Die Herausforderung der Akzeptanz von Rechnungen aus Offshore-Standorten ist keine weltweite, sondern eine länderspezifische Sache.

 

Vielen Finanzbehörden auf der Welt ist das Land des Rechnungs-Ausstellers relativ gleichgültig, sofern die Rechnung halbwegs Sinn ergibt. Sollte es denn überhaupt je zu einer Steuerprüfung kommen, die in vielen Ländern gar nicht oder erst ab Millionen-Beträgen existiert.

 

Insbesondere die englisch-sprachigen Länder, darunter auch das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten sind in dieser Angelegenheit relativ entspannt. Schließlich sind sie selbst die größten Steueroasen weltweit – zumindest für Ausländer. Deshalb sehen sie auch eine Rechnung aus Panama, Hong-Kong oder den Seychellen relativ entspannt.

Anders sieht es jedoch in Kontinentaleuropa aus. Gerade in den 3 deutsch-sprachigen Ländern kann es ernsthafte Probleme geben, wenn bei einer Steuerprüfung eine Rechnung aus den typischen Offshore-Ländern entdeckt wird. Sofern nicht glaubhaft das Gegenteil belegbar ist, führt eine Rechnung von verdächtigen Firmen dazu, dass diese nicht als Betriebskosten anerkannt werden. Der Rechnungsempfänger kann die Rechnung also nicht von seiner Steuer absetzen, sprich den Gewinn drücken. Dieser gravierende Nachteil wird über kurz oder lang jeden Auftragnehmer seine Arbeit kosten.

 

Warum nur manche Geschäftskunden problematisch sind

Deshalb ist einer der Standard-Fragen in der Staatenlos-Beratung, ob es sich bei den Kunden einer Unternehmung um Privat- oder Geschäftskunden handelt und aus welchen Ländern diese stammen. Abgesehen davon, dass deutsch-sprachige Firmen es oft vorziehen nur mit ihresgleichen (sprich andere GmbHs) Geschäfte zu machen, weil es am meisten Seriosität signalisiert, ist vor allem die Gefahr der möglichen Nicht-Absetzbarkeit ein entscheidendes Kriteríum.

Eine Briefkastenfirma kann dennoch für viele Geschäftsmodelle geeignet sein, ist es jedoch mit wenigen Ausnahmen nicht, wenn es um die Abrechnung von Geschäftskunden geht. Wer hingegen Handel treibt, digitale Produkte verkauft oder Privatpersonen bezüglich Ernährung und Fitness coacht, der hat es meist mit Endkunden zu tun. Diese benötigen in der Regel keine formelle Rechnung, da sie die Kosten ohnehin nicht steuerlich geltend machen können.

 

Und selbst wenn der Eigentümer einer GmbH etwa ein Buch einer panamaischen Firma oder einen Teppich aus Dubai mit seiner Firma kauft um sich die Umsatzsteuer zu sparen, so gibt es hier keine Probleme. Schließlich ist ein reales, selbst wenn nur digitales, nachweisbares Produkt zu geringen Kosten im Spiel.

 

Gleiches gilt etwa für Einkünfte aus Lizenzen oder Provisionen aus dem Empfehlungs- oder Netzwerkmarketing. Diese werden per Vertrag meist ohne aktive Rechnungs-Stellung ausgeschüttet und in der Buchhaltung, sofern vorhanden, entsprechend als solche vermerkt. Denn oft sitzen solche Firmen selbst in Steueroasen. Selbst wenn nicht, lässt sich hier wieder glaubwürdig beweisen, wie die Provision zustande gekommen ist.

Diese beiden Beispiele sind wichtig zu betonen, weil immer noch der Mythos herrscht, es komme auf das Land der Rechnungs-Stellung an. Tatsächlich sind den Behörden die Länder einer rechnungsstellenden Firma jedoch relativ gleichgültig. Es kommt nicht darauf an, aus welchen Ländern eine Rechnung gestellt wird, sondern wie plausibel die Erbringung einer realen Dienstleistung oder der Erhalt eines realen Produktes ist. Hier können manche Länder bloß ein Indiz in eine Richtung sein, sind im Endeffekt aber nicht der entscheidende Faktor.

Ein OECD-Mitglied und Hochsteuerland wie Kanada hat etwa selbst mit einer potentiell steuerfreien Kanada LP mit der Rechnungs-Stellung an deutsche Firmen kein Problem, weil es sich um eine transparente, öffentlich einsehbare Firma handelt, die nicht zur Steuerhinterziehung geeignet ist. Zudem spielt der Faktor der Unkenntnis über Steuersysteme in anderen Industrie-Staaten eine große Rolle, da automatisch angenommen wird eine solche Firma müsse auch substantielle Steuern zahlen.

 

Warum die Glaubwürdigkeit einer Rechnung wichtig ist

Was wirklich entscheidend ist, ist also nicht das Herkunftsland einer Rechnung, sondern ihre Plausibilität. Und hier neigen typische Steueroasen mit ihren Briefkastenfirmen eben in eine Richtung, die viele Behörden die Plausibilität einer Rechnung anzweifeln lassen.

 

Schließlich besteht die erste logische Idee jedes Unternehmers, der noch naiv keine Außensteuergesetze kennt, in der Schaffung einer Zweitfirma im Ausland, die seiner Hauptfirma Rechnungen stellt um den zu versteuernden Gewinn zu drücken, während so Einkünfte steuerfrei ins Ausland verlagert werden können.

 

Was in der Theorie gut klingt, wird in der Praxis in den deutsch-sprachigen Ländern durch Anti-Mißbrauchs-Vorschriften wie der Regel der effektiven Geschäftsführung weitgehend unterbunden. Eine Briefkastenfirma ohne ordentliche Betriebsstätte wird bei transparenter Nutzung wie eine inländische Kapitalgesellschaft behandelt. Steuerfrei im Ausland Geld zu lagern, selbst wenn man es sich nicht auszahlt, klappt also auf legalen Wege nicht in Deutschland, Österreich oder Schweiz.

Es sei denn, man nimmt den Aufwand in Kauf am richtigen Standort eine ordentliche Betriebsstätte mit eingerichtetem Büro und Angestellten aufzubauen, die realen wirtschaftlichen Interessen entspringt. Selbst dann ist eine Verrechnung mit der eigenen GmbH aber engen Grenzen gesetzt. Rechnungen müssen marktüblich sein, sprich einen Fremdvergleich standhalten und eine reale Dienstleistung nachweisbar sein. Möglich ist etwa, dass eine Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft gewisse Verwaltungstätigkeiten in Rechnung stellt.

Freilich schert sich nicht jeder Unternehmer um die Legalität und gründet dennoch eine anonyme Auslandsfirma in der Hoffnung nicht erwischt zu werden. Anschließend fingiert er mit dieser eine Rechnung über etwa Beratungs-Dienstleistungen, die in vielen Unternehmen üblich und realistisch sind, jedoch schwer überprüft werden können. Die Beratung findet im Endeffekt nämlich gar nicht statt – es handelt sich nur um eine Schein-Rechnung um Geld steuerfrei aus einer Firma zu ziehen und den zu versteuernden Gewinn zu mindern.

 

Die Ursache: ineffektive Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Hat der Steuerhinterzieher die Struktur richtig aufgesetzt, ist es für die Finanzbehörden immer noch unmöglich, eine Verbindung zwischen Briefkastenfirma und realer Firma im Besitz des gleichen Wirtschaftlich Berechtigten herzustellen. Daran können auch die neuesten Gesetze im Zuge der Panama und Paradise Papers nicht ändern, die mehr Drohkulisse als effektive Aufklärungsmöglichkeiten sind. Genauso wie der lückenhafte Automatische Informationsaustausch dient das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz aus 2017 vor allem zur Abschreckung potentieller und Selbstanzeige aktueller Steuervermeider.

 

Ironischerweise lässt es sogar die Chancen unentdeckter Nutzung von Briefkastenfirmen steigen, da tatsächlich ein politischer und bürokratischer Glaube an die Wirksamkeit solcher Gesetze besteht und glauben lässt, dass solche Strukturen ohnehin nicht mehr genutzt werden.

 

Für Insider sind die verabschiedeten Gesetze der letzten Jahre zwar nervig und erfordern gewisse Anpassung, hebeln die anonyme Nutzung von Briefkastenfirmen aber keinesfalls aus. Dazu fehlen nachhaltig die globalen Mechanismen die Wirtschaftlich Berechtigten auf Firmen-Ebene herauszufinden – selbst der geplante EU-Transparenzregister oder ein manuelles Austausch-Abkommen mit den Ländern Belize und Seychellen haben diverse Schlupflöcher wie auch der gefürchtete, im Endeffekt aber harmlose Automatische Informationsaustausch. Gefährlich sind hier nur unberechenbare Informations-Leaks wie eben jene Papers, die sich jedoch durch gezielte Wahl kleinerer, uninteressanter Dienstleister statt großer Kanzleien wie MossackFonseca im Fall der Panama Papers oder Applebys im Fall der Paradise Papers vermeiden lassen.

Aus vorig genannten Gründen ist die Anerkennung von Rechnungen aus Steueroasen problematisch für Finanzbehörden, weil sie immer die Gefahr bergen, das doch noch jemand eine Rechnung fingiert um Steuern zu vermeiden ohne dass dies effektiv verfolgt werden könnte. Deshalb gehen viele Finanzbehörden dazu über, zumindest den Nutzen eines solchen Konstruktes zu unterbinden, indem die Gewinnabschöpfung im Herkunftsland unterbunden wird.

Schließlich müsste der Steuervermeider vermutlich seine Identität offen legen, um eine tatsächlich erbrachte Tätigkeit glaubhaft nachweisen zu können, was dieser aufgrund der Illegalität seiner Handlungen tunlichst vermeiden wird. Damit haben heimische Steuerbehörden zumindest eine wichtige Ausartung der globalen Steuerhinterziehung im Griff, auch wenn sie gegen vollständig in Briefkastenfirmen verlagerte Geschäftsmodelle wenig entgegen setzen können.

 

Warum auch typische Steueroasen anerkannt werden können

Dieses Beispiel zeigt wiederum, das es nicht auf das Land ankommt. Natürlich kann etwa ein nach Panama ausgewanderter Software-Entwickler mittels einer Panama-Corporation eine anerkannte Rechnung an seine deutschen Geschäftskunden stellen, selbst wenn diese dies aus Furcht vor möglichen Schwierigkeiten oft ablehnen.

Tatsächlich steht der Anerkennung aber nichts im Weg, weil der Firmeninhaber legal handelt, damit öffentlich aufreten kann und eine klar definierte, nachweisbare Dienstleistung erbringt. Im Falle einer möglichen Steuerprüfung beim deutschen Geschäftskunden sollten solche Rechnungen nur leicht erklärbar sein, etwa indem der Software-Entwickler in Panama vorsorglich seinen Wohnsitznachweis in Panama und einen Handelsregisterauszug der Firma seinen Kunden zukommen lässt. Seine Firma ist kein Briefkasten, sondern er hat eine normale inländische Kapitalgesellschaft mit ordentllicher Betriebsstätte, selbst wenn diese seine Wohnung sein sollte.

Diese Kriterien prüfen vor allem auch die Finanzbehörden, wenn Zweifel an der Plausibilität einer Rechnung besteht. Neben einem öffentlichen Handelsregistereintrag, für dessen Fehlen es legitime wettbewerbstechnische Gründe geben kann, sind dies vor allem das Vorhandensein einer ordentlichen Betriebsstätte und Vorliegen einer Sozialversicherungsnummer.

Die ordentliche Betriebsstätte zeigt, das eine Firma eben mehr als ein Briefkasten ist. Auch wenn sie letztlich nicht zwingend die Authenzität einer Rechnung belegen kann, so bedeutet sie einen zusätzlichen Aufwand und Entdeckungsrisiko für potentielle Steuerhinterzieher. So ist denn auch das gezielte Ausforschen von Geschäftsadressen in Steueroasen eine Lieblingsbeschäftigung gelangweilter Finanzbeamter. Zuerst wird geprüft, ob die Adresse im Zweifel einzigartig ist oder von mehreren Firmen geteilt wird. Das lässt sich meist über eine einfache Suchmaschinenanfrage herausfinden.

Ein Kontroll-Anruf bei angegebenen Telefon-Nummern kann danach zeigen, ob das Büro auch tatsächlich besetzt ist oder nur ein Telefon-Service vorgeschaltet ist. Gibt es ernsthafte Zweifel am Vorliegen einer tatsächlichen Betriebsstätte – schließlich bietet jeder Offshore-Provider eine Geschäftsadresse mit Postweiterleitung sowie eine lokale Rufnummer mit Anrufentgegennahme an – fährt der nächste Finanzbeamte im Urlaub (dies wird tatsächlich gemacht, schließlich sind viele Steueroasen sehr attraktive Touristen-Tiele) auch mal auf einem Besuch im angeblichen Büro vorbei. Bevor dies passiert, lassen mittlerweile auch Soziale Medien oder selbst Dienste wie Google Street View auf die Plausibilität einer Betriebsstätte schließen.

 

Tatsächliche Kriterien für die Rechnungs-Akzeptanz

Viele EU-Staaten wenden aus diesen Grund die sogenannte “Substance-over-Form”-Regelung an und verlangen eine nutzbare Büro-Möglichkeit bei Gründung einer Kapitalgesellschaft um die Firma überhaupt betreiben zu können. Unkenntnis darüber ist schon für viele zur Kostenfalle geworden, die meinen, sie könnten eine Briefkastenfirma in Irland oder Zypern betreiben, da dort Rechnungen in jedem Fall anerkannt werden würden.

Tatsächlich ist es in vielen EU-Ländern Pflicht Büro-Räumlichkeiten zu unterhalten um etwa überhaupt in der Lage zu sein eine Umsatzsteuernummer zu beantragen. Die wiederum ist ein effektives Merkmal, das in einem Unternehmen alles mit rechten Dingen zugeht, weil in jeden Fall eine überprüfbare Buchhaltung damit verbunden ist, die im Zweifel vorgelegt werden kann.

Aus gleichem Grund können etwa Freizonen-Gesellschaften aus den Vereinigten Arabischen Emiraten auch nach Deutschland anerkannte Rechnungen stellen und die Doppelbesteuerungsabkommen der VAE nutzen, was Briefkastenfirmen in der gleichen Jurisdiktion offiziell nicht können, da sie keine Betriebsstätte verlangen. Bei einer Freizonen-Gründung ist ein Minimal-Büro in Form eines Flexi-Desk etwa in jedem Fall automatisch enthalten. Auch Staatenlos kann absetzbare Rechnungen aus diesem Grund ausstellen (was allerdings nur selten in Anspruch genommen wird), da jederzeit nutzbare Büro-Räumlichkeiten in Dubai bestehen.

Der zweite entscheidende Faktor ist die Abfrage von Sozialversicherungsnummern seitens der Finanzbehörden. Schließlich definiert sich eine ordentliche Firma nicht nur aus einer Betriebsstätte, sondern hat vermeintlich auch Angestellte, für die Lohnsteuer und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Selbst wenn es keine Angestellte gibt, so ist vielleicht zumindest der geschäftsführende Inhaber sozialversicherungspflichtig bei seiner Firma angestellt. Ist er dies nicht, deutet vieles auf einen möglichen Verdacht hin, der durch andere Indizien verhärtet werden kann. Und die Sozialversicherungsnummer seines Auftragsnehmers im Falle einer Steuerprüfung abzufragen ist schnell erledigt.

 

Das Beispiel Delaware VS Kanada

In den letzten Jahren zunehmend populär geworden sind etwa US-Corporations im Bundesstaat Delaware. Dieser ist wegen seinem einzigartigen Gesellschafts- und Börsenrecht und fehlenden Steuern auf Bundesstaatsebene ein sehr beliebter Standort für Start-Ups und Großkonzerne gleichermaßen, die hier nur die Bundes-Steuern zahlen. Gleichzeitig ist Delaware der einzige Bundesstaat in den USA, in denen Corporations potentiell komplett steuerfrei sind. Dazu dürfen neben US-Einkommen und -Kunden jedoch weder Büros noch Mitarbeiter in den USA bestehen, sondern nur ein Briefkasten.

 

Mit Delaware wird sehr viel legitimes Business betrieben, was die Anerkennung von Rechnungen selbst von Briefkastenfirmen aus Delaware lange Zeit keine Probleme bereitet hat. So sind die trotz einiger Einschränkungen seit 2017 immer noch populären LLCs in diversen Bundesstaaten sowie Delaware-Corps auf dem Rechnungspapier immer noch kaum von realen inländischen Unternehmen zu unterscheiden, während die Ausstrahlung der wirtschaftlichen und militärischen Großmacht und heimlichen Steueroase USA für sehr viel Schutz vor interessierten ausländischen Augen sorgen.

 

Gerade deshalb schauen sich jedoch zumindest die deutschen Finanzbehörden in den letzten Monaten sehr genau größere Rechnungen aus vor allem Delaware an, wenn diese bei Steuerprüfungen auffallen. Kann hier keine lokale Sozialversicherungs- oder Steuernummer oder überprüfbare lokale Betriebsstätte mehr angegeben werden, so steht auch hier die Rechnungs-Anerkennung mittlerweile auf der Kippe.

Dem Herkunftsland einer Rechnung kommt also wie mehrfach erwähnt nur noch Indizienwirkung zu, während sich die entscheidenden Faktoren in einer Prüfung folgend aufschlüsseln lassen.
1. Besteht eine Sozialversicherungsnummer?
2. Gibt es eine ordentliche Betriebsstätte?
3. Ist die Eigentümerschaft der Firma durch ein Transparenzregister hinreichend geklärt?
4. Besteht ein lokales Geschäftskonto? (erfordert oft eine Betriebsstätte)

 

Limited Partnerships in Kanada haben, obwohl sie technisch meist als Briefkastenfirmen betrieben werden, etwa keinerlei Probleme mit der Rechnungsstellung an Geschäftskunden. Neben der Unkenntnis über ihre potentielle Steuerfreiheit liegt dies jedoch auch an dem öffentlichen Handelsregister in Kanada, in denen die beiden Partner als natürliche Personen klar vermerkt sind. Zwar kann auch hier mit Treuhändern oder Offshore-Firmen als Partnern arbeiten, doch ist bei der Anmeldung eine Herausgabe des Wirtschaftlich Berechtigten an lokale Dienstleister unausweichlich und Kanada durchaus kooperativ diese Daten an andere Hochsteuerländer weiterzuleiten. Im Gegensatz zu Delaware-Corporations sind Kanada Limited Partnerships also eine Lösung, die sich nur legal mit dem richtigen Wohnsitzland (keine Einkommenssteuerpflicht wegen durchreichender Besteuerung am Wohnsitz des Partners) eignen, kaum zur Steuerhinterziehung wie im Fall anonymer Delaware-Corporations.

 

Warum diese Kriterien in der modernen Geschäftswelt unrealistisch sind

Fraglich ist natürlich, ob die oben genannten Kriterien einer Betriebsstätte und Sozialversicherungsnummer noch realistisch in einer Welt tausender profitabler Online-Geschäftsmodelle sind, die von umherziehenden “Nomaden” nur mit einem Laptop betrieben werden.

 

Für diese ist es, obwohl sie legal keine Steuerpflicht erfüllen, oft schwierig oder zumindest ein zusätzlicher unnötiger finanzieller Aufwand sich um eine ordentliche Betriebsstätte zu kümmern. Gerade bem Einstieg als Virtueller Assistent oder Freelancer übersteigen da die Kosten oft den Nutzen.

 

Ähnlich wie eine Wohnung über den Nachweis einer Verbrauchsrechnung relevant für persönliche steuerliche Angelegenheiten ist, ist es ein Büro für die Angelegenheiten der Firma. Davon wird auch sicher nicht allzu schnell Abstand genommen werden, da nur eine örtliche Verkettung über laufende Mietverträge oder Eigentum mit einem gewissen Maß an sozialer Kontrolle einhergeht. Nichts fürchten gerade westliche Hochsteuerstaaten mehr als hoch flexible und mobile Unternehmer, die jederzeit das Land verlassen können, wenn etwas zu ihren Ungunsten passiert. So ist dies zumindest mit etwas Bauchweh und Kosten verbunden.

Selbstständige und Kleinunternehmer, für die es sich initial noch nicht lohnt in ein Firmenkonstrukt zu investieren, mit dem sie anerkannte Rechnungen schreiben können, müssen trotzdem nicht Einzelunternehmer in ihrem Heimatland bleiben. Wie bei vielen Dingen im Leben kommt es auf die Größe an – in diesem Fall die Summe ihrer Rechnung. Je höher eine Rechnungssumme ausfällt oder je öfter eine Rechnung an den gleichen Kunden gestellt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies Verdacht erregt.

 

Was kleine Unternehmer tun können

Es ist beispielsweise im Paragraph 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in Deutschland offiziell geregelt, das Kleinstrechnungen bis zu einer Summe von 250€ in jedem Fall anerkannt werden wenn Minimalbedingungen erfüllt werden. Dazu gehört keine Steuernummer, sondern nur eine fortlaufende Rechnungs-Nummer, das Datum, der Zweck der Rechnung, Anschriften des Rechnungs-Stellers und -Empfängers sowie die berechnete Summe und Zahlungsdetails.

Somit ist es theoretisch auch möglich als “wohnsitzlose” Einzelperson ohne Gewerbe im gewissen Maß am Anfang arbeiten zu können, da bei solchen kleineren Beträgen auch die meisten Privatkonten noch geschäftlich ohne Beanstandungen der Banken nutzbar sind. Selbst wenn die Rechnungs-Summe von 250€ überschritten wird, muss dies noch nichts heißen. Sofern man seine erbrachte Dienstleistung klar nachweisen kann und sich im Zweifel persönlich identifiziert, stehen auch höheren Summen wenig im Weg.

 

Als Freelancer oder Virtueller Assistent ist man also keineswegs angewiesen nur für Unternehmen zu arbeiten, die selbst in Steueroasen sitzen. Ab gewissen Beträgen führt jedoch kein Weg mehr daran vorbei ein Unternehmen zu gründen und womöglich auch eine ordentliche Betriebsstätte zeigen zu können, die einen Bezug zum Gründungsland herstellt.

 

Jedes Land funktioniert unterschiedlich

Wer etwa in Hong-Kong gründen möchte, weil dort Paypal nutzbar ist, wird mittlerweile überrascht feststellen, dass er für die Freischaltung seines Business-Accounts nicht nur ein örtliches Geschäftskonto braucht (was weiterhin sehr schwierig zu eröffnen ist), sondern ebenfalls eine Betriebsstätte benötigt. Die wiederum löst nach dem Territorialprinzip Hong-Kongs die Gefahr aus, dass das Unternehmen nicht mehr als “offshore” behandelt wird und unter die inländische Körperschaftsbesteuerung von 16.5% fällt. Hier sollte man immer abwägen, dass ein Vorteil auf der einen ein Nachteil auf der anderen Seite bedeuten kann und im Zweifel eine geeignetere Jurisdiktion wählen.

Jede Offshore-Gründung löst einen Zielkonflikt zwischen Steuer-, Bürokratie und Klagefreiheit auf der einen und Anerkennung und Nutzungsschwierigkeiten diverser Dienstleister auf der anderen Seite aus. Zu viele Klienten mit nutzlosen Offshore-Firmen habe ich helfen müssen, die plötzlich keine Rechnungen schreiben können, keine Kreditkartenzahlungen ohne hohe Verluste abwickeln können oder an langsamen, teuren Offshore-Banken verzweifeln, in denen selbst eine eine eingehende Überweisung schnell mal 50€ kostet.

 

Relevant ist eben nicht nur die Steuersituation, sondern die komplette Infrastruktur, die ein Geschäftsmodell benötigt, um am Markt zu bestehen. In vielen Fällen kann daher die Nutzung von etwa europäischen Niedrigsteuerländern mit günstigem Büro kosteneffektiver sein als die versteckten Kosten einer steuerfreien Briefkastenfirma.

 

Dennoch werden Offshore-Firmen niemals aussterben, weil weiterhin genug Geschäftsmodelle selbst mit anonymen Briefkastenfirmen funktionieren. Ob es sich dabei um den Handel, Verkauf Digitaler Produkte, Lizenzgebühren. Provisionen oder einfach nur Vermögensverwaltung handelt – problematisch ist zum jetzigen Zeitpunkt nur die Abrechnung mit Geschäftskunden über höhere Summen in bestimmten Ländern. Und selbst dafür gibt es alternative Lösungen.

 

Alternativen zur Rechnungs-Anerkennung

In einem alten Artikel wurden zwei dieser Lösungen bereits einmal im Detail beschrieben: die Abrechnungsgesellschaft in Form einer eigenen Firma oder einer Agentur.

Hier noch einmal kurz zusammengefasst bedeutet die erste Lösung eine zusätzliche Firma unter die Offshore-Firma als Abrechnungsgesellschaft zu setzen, die einen Großteil des Gewinnes per Gewinnabführungsvertrag nach offshore senden kann. Gängige Praxis ist dies etwa in Zypern oder England, wo ein Großteil des Vorsteuergewinns so ganz legal abfließen kann. Beide Länder scheren sich nämlich nicht um Rechnungsstellung von Briefkastenfirmen, solange zumindest ein kleiner zu versteuernder Gewinn übrig bleibt. Schließlich sollte eine Firma Gewinn erwirtschaften.

Bis zu einer gewissen Größe deutlich einfacher ist jedoch einfach ein Vertrag mit einer Abrechnungsagentur. Diese ist ein Unternehmen in einem geeigneten, reputablen Land (England oder Irland zB), das über eine ordentliche Betriebsstätte samt sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern, Umsatzsteuernummer, lokales Geschäftskonto und Co. verfügt. Im Auftrag werden die Rechnungen gestellt, die Überweisung empfangen und abzüglich einer kleinen Komission direkt an das Auftrag gebende Offshore-Unternehmen weitergeleitet.

Staatenlos bietet in Zusammenarbeit mit einer Abrechnungsagentur diese Dienstleistung jedem Offshore-Unternehmen an, das mehrere jährliche Rechnungen ab vierstelligen Beträgen zu stellen hat. Darunter ist dies weder wirtschaftlich für die Abrechnungsagentur noch wie wir gesehen haben wirklich erforderlich für das Offshore-Unternehmen.

Die Komission beträgt 5.25% der Rechnungs-Summe samt einer kleinen einmaligen Gebühr für die Vertragsschließung. Betrachte es als eine freiwillige Steuer ohne Verpflichtungen – denn ungleich Niedrigsteuerländern kannst Du weiter die fehlenden Buchhaltungspflichten in vielen Briefkastenfirmen ausnutzen und dennoch voll anerkannte Rechnungen stellen. Interessenten dafür wenden sich bitte direkt an info@staatenlos.ch

Trotz der vielfältigen Dinge, die bei der Thematik der Rechnungslegung zu beachten sind, gibt es also immer Lösungen. Es gibt per se keine Liste von Ländern, deren Rechnungen anerkannt werden oder nicht – es kommt immer auf den Einzelfall an. Wie sich dieser Einzelfall bewerten lässt und wie Du ihn zu Deinen Gunsten steuern kannst, hast Du in diesem Artikel letztlich gelernt.

Der Beitrag Weshalb Briefkastenfirmen (keine) Rechnungen anerkannt werden erschien zuerst auf Staatenlos.

Trader? Lösungen für professionellen Börsenhandel

$
0
0

Auf Staatenlos haben wir in der Vergangenheit bereits die komplette Steuersituation von Krypto-Währungen beleuchtet, die aktuell großer Unklarheit ausgesetzt ist. Fallen Krypto-Währungen unter Umsatzsteuer oder nicht, fällt die Steuerfreiheit nach Haltefrist von einem Jahr und wie sieht die Besteuerung dann aus? Alle diese Fragen lassen sich nicht abschließend beantworten, aber man kann sich Ihnen annähern über die Besteuerung normaler Investments.

Sehr viel mehr als Krypto-Währungen bauen Selbstständige und Unternehmer seit jeher ihr Privatvermögen mit anderen Mitteln aus. Ob Anleihen oder Aktien, Index-Fonds oder Optionen, Forex oder Futures – auf den weltweiten Märkten gibt es zahlreiche Möglichkeiten Geld gewinnbringend zu vermehren – oder zu verlieren.

Heute wollen wir auf Staatenlos dabei die Steuersituation für alle diejenigen genau beleuchten, die aus diesen Themen einen Beruf gemacht haben: die professionellen Trader. Aber auch Privatanleger können von diesem Artikel profitieren, sich vor Augen haltend, dass ihre Situation meist deutlich besser ausschaut als die der professionellen Trader. Denn Vermögensaufbau im Privatvermögen ist in vielen Fällen nur dann steuerfrei, wenn das Trading nicht professionell und gewerblich erfolgt.

 

Der große Unterschied: privater VS gewerblicher Aktien-Handel

 

Auf dem Papier wirken viele Länder ideal für Day-Trader. Sie erheben wie die Non-Dom-Staaten Irland, England und Malta keine Steuer auf nicht eingeführtes Auslandseinkommen oder stellen Kursgewinne wie in der Schweiz, Luxemburg oder Belgien steuerfrei.

 

Doch der Eindruck täuscht: alle diese europäischen Länder sind für professionelle Trader wenig geeignet. Der Grund liegt darin, dass die Steuerfreiheit auf Kursgewinne nur für Privatpersonen gilt, die den Handel auf den weltweiten Märkten nicht hauptberuflich betreiben. Falls dies doch der Fall ist, fallen in all diesen Ländern nicht unerhebliche Einkommenssteuern oder gar Sozialversicherung an, meist zu mindern durch Gründung lokaler Kapitalgesellschaften.

Teilweise sorgen Haltefristen von 6-12 Monaten im Falle der Benelux-Länder bereits für eine erste Hürde für kurzfristigere Trader. Essentiell sind neben den teilweise bereits im Vorhinein klaren Haltefristen aber zahlreiche andere Faktoren, die entscheiden, ob der Handel an den weltweiten Märkten professionell gewerblich oder doch eben nur privat erfolgt. Dazu gehören vor allem:

  • Anzahl der Trades pro Tag/Woche/Monat/Jahr
  • Haltedauer der Finanzprodukte
  • Komplexität der gehandelten Finanzprodukte
  • Anzahl der benutzten Brokerage-Plattformen
  • Relation von Eigenkapital zu Fremdkapital, Kreditfinanzierung
  • Gewinnhöhe und Relation zu anderem Einkommen
  • Relevante trading-nahe Zusatz-Tätigkeiten (etwa Beratung)
  • Haupt-Tätigkeit des Traders

 

Nur weil eine der genannten Faktoren für gewerblichen Handel spricht, heißt dies nicht automatisch, dass man als solch einer gewertet wird. Entscheidend ist immer die Gesamtsituation des Einzelnen.

Mit riskanten Finanzprodukten lassen sich durchaus höhere Gewinne verbuchen als mit sämtlichen anderen Einkommen eines Investors. Benutzt er jedoch nur einen Broker und kauft sich nur mit Eigenkapital ein paar mal im Monat ein, während er hauptberuflich einer anderen nicht verwandten Tätigkeit nachgeht, ist sein Trading wohl kaum als professionell zu werten.

Anderenfalls können selbst einige wenige wohlkalkulierte Trades pro Jahr im Zweifel durchaus als gewerblich gewertet werden, wenn es die einzige Einnahmequelle ist oder etwa eine marktnahe Zusatztätigkeit wie Betreiben eines entsprechenden Finanzblogs oder Beratung weiteres Einkommen generiert.

Hier besteht oft erhebliche Rechtsunsicherheit, die man frühzeitig mit einem spezialisierten Steuerberater und seinem Finanzamt klären sollte. Der typische Day-Trader kann jedoch davon ausgehen, dass er als gewerblicher Händler eingestuft wird, was neben Steuern auch zahlreiche weitere Regularien bedeuten kann. In diesem Artikel wollen wir aber bei der Steuersituation bleiben.

 

Wohnsitz in den “falschen” Ländern: was tun als gewerblicher Trader?

“Falsche” Länder für gewerbliche Trader wollen wir an dieser Stelle als Länder definieren, die auf professionellen Handel mit Finanzprodukten Steuern erheben. Wenn eine Auswanderung keine Option ist, gibt es dennoch Möglichkeiten seine Steuern als professioneller Trader zu optimieren.

Etwa in der Schweiz, die trotz einer kleinen Vermögenssteuer den Vermögensaufbau an sich durch Steuerfreiheit auf Kursgewinne nicht bestraft. Es sei denn, man fällt unter den Status als gewerblicher Trader, was in der Schweiz relativ schnell passieren kann. Dann fällt nicht nur Einkommenssteuer im Bund, Kanton und Wohnsitz-Gemeinde an, sondern unüblich auf Kursgewinne sogar Schweizer Sozialversicherung.

 

Aus der Steueroase Schweiz kann so schnell ein Albtraum werden.

 

Zum Glück ist die Schweiz noch dezentral genug und ein Umzug in die nächste Gemeinde meist keine große Herausforderung. Insbesondere für Unternehmen, bei dem sich der Steuerwettbewerb innerhalb der Schweiz immer noch lohnt. Durch Gründung einer Kapitalgesellschaft in einer Nachbargemeinde kann die Besteuerung jedes Trades noch auf akzeptable 12-15% gesenkt werden und ein kleines Gehalt mit ähnlicher Besteuerung ausgezahlt werden.

Gleiche Strategie gilt auch für alle anderen potentiell attraktiven Länder für hauptberufliche Trader. Obwohl Maltas Non-Dom selbst die Einführung von ausländischen Kapitalerträgen steuerfrei stellt, greift auch hier die Einstufung als gewerblicher Trader. Argumentiert wird, dass die Tätigkeit aus dem Inland Maltas erfolgt und Kursgewinne daher inländisches Einkommen sind. Ähnlich sieht dies auch bei den anderen Non-Dom-Ländern Irland und England aus.

Wem Malta gefällt, der kann durch Einbringung des Handels über ein Malta-Holding-Modell seine effektive Steuer aber auf 5% auf jeden Trade senken. Gleiches gilt entsprechend für eine Limited in Irland oder England mit 12.5% respektive 18% Steuerlast. Auch hier lässt sich die Einkommenssteuer und Sozialversicherung wiederum durch ein kleines Gehalt gestalten, während der Trader im Endeffekt Dividenden bezieht.

Generell gilt dies in allen Ländern mit Besteuerung des Welteinkommens. Eine Einbringung des Handelskapitals in eine Kapitalgesellschaft kommt unterm Strich günstiger, weil die Körperschaftssteuer in der Regel niedriger als die Einkommenssteuer oder Kapitalertragssteuer ist und dies bei einer Vielzahl von Trades einen großen Unterschied machen kann.

Insbesondere in Ländern ohne angewandte Außensteuergesetze ist dies natürlich die beste Möglichkeit steuerfrei zu traden. Während Außensteuergesetze insbesondere auf passives Einkommen wie Trading-Gewinne abzielen, sollte man nicht vergessen, dass viele Länder ohne Außensteuergesetze dennoch Anti-Mißbrauchsregelungen wie etwa die Regel der effektive Geschäftsführung haben. So wird einem Trader in solchen Ländern wie Holland oder Schweiz dennoch eine inländische Betriebsstätte konstruiert, weil sie eben aus diesen Ländern örtlich traden.

In manchen Ländern mit Residenzbesteuerung gibt es jedoch kaum Regelungen diesbezüglich. Wer in osteuropäischen Ländern wie Bulgarien, Rumänien oder Kroatien operiert, der kann oft gefahrlos seine Gewinne über eine Auslandsfirma laufen lassen. Gleiches gilt für die meisten Entwickungsländer. Lediglich ein Gehalt oder eine Gewinnausschüttung sollte offiziell zu den geltenden Sätzen versteuert werden.

 

Sonderfall Zypern?

Die Mittelmeernation Zypern erfreut sich nicht nur wegen des Klimas zunehmender Beliebtheit bei Tradern. Insbesondere die Steuerfreiheit auf Kursgewinne lockt seit Jahren vermögende Privatiere und Investoren auf die Insel – lange bevor Zypern durch das Simply-Non-Dom-Programm erst richtig attraktiv wurde. Kursgewinne sind auf Zypern nämlich generell steuerfrei – auch für Inländer. Das Non-Dom-Programm für Einwanderer stellt nur zusätzlich Zins- und Dividenden-Einkünfte aus dem In- und Ausland steuerfrei.

Jedoch nicht zu früh gefreut. Obwohl Zypern generell auch professionellen Tradern keine gewerbliche Tätigkeit unterstellt, so sind nicht alle Kursgewinne automatisch steuerfrei. Die Steuerfreiheit auf Kursgewinne in Zypern bezieht sich nur auf alles, was im Einkommenssteuergesetz Artikel 8 (22) von 2008 als “Securities” definiert ist. Dazu zählen aktuell (Wiedergabe im englischen Original):

1. Ordinary shares (ordinary shares).
2. Founding Shares (founder’s shares).
3. Preference shares (preference shares).
4. Options in securities (options on titles).
5. Debt securities (debentures).
6. Bonds (bonds).
7. Uncovered positions in securities (short positions on titles).
8. Forward contracts in securities (futures / forwards on titles).
9. swaps securities (swaps on titles).
10. Evidence in securities depositary (depositary receipts on titles), such as ADRs and GDRs.
11. Rights of claim on bonds and debentures (rights of claim on bonds and debentures) which do not include the rights to interest on these products.
12. Interests in securities indices to cases representing securities (index participations only if they represent titles)
13. Repo securities (repurchase agreements or Repos on titles)

 

In einer Vielzahl der Fälle sollten die als “Securities” definierten Handelsoptionen ausreichen. Dennoch gibt es einige gewichtige Ausnahmen. Insbesondere der Forex-Handel und Binäre Optionen unterliegen der normalen Körperschaftsbesteuerung von 12,5%.

Krypto-Währungen sind noch nicht abschließend reguliert in Zypern. Es ist davon auszugehen, dass hier eine forex-ähnliche Besteuerung kommt. Dennoch ist und bleibt Zypern ein hervorragender Standort auch für Krypto-Trader, weil diese dank des Non-Dom-Regimes einfach über eine Auslandsfirma traden können. Gleiches gilt auch für Forex-Trader und alle, deren exotische Handelsoptionen nicht in die Steuerfreiheit auf Kursgewinne fallen.

Sie können eine steuerfreie Auslandsfirma führen und sich jederzeit (je nach Standort keine Buchhaltungspflichten) Gewinne steuerfrei als Dividende ausschütten. Dabei gibt es 2 verschiedene Varianten der Anspruchnahme.

Meist erfolgt die Gewährung der Steuerfreiheit auf Dividenden durch Registrierung eines Gewerbes, das die jährlichen Mindestsozialbeiträge abführt, sonst aber keinerlei Tätigkeit nachgehen muss. Wer sich die Sozialversicherung (16,8% auf den hochgerechneten Mindestlohn, ca. 8500€) sparen und sich völlig privat versichern möchte, der kann sich alternativ als High Net Worth Individual bewerben. Dafür müssen über einen Zeitraum von 3 Monaten jedoch ein monatliches Einkommen von 6000€ nachgewiesen werden. In jedem Fall benötigt man zudem einen jährlichen Mietvertrag und muss 2 Monate pro Jahr in Zypern anwesend sein.

 

Warum Länder mit Territorialbesteuerung?

Flexibler ist der Trader hingegen in Ländern mit Territorial- oder Null-Besteuerung, da oft keine physische Anwesenheit noch Vorhandensein einer Wohnung verlangt wird. In vielen Fällen ist auch die Einwanderung relativ einfach möglich. So kann man gute, aber teure Alternativen wie Monaco oder die Bahamas meiden.

Wichtig ist jedoch, dass die Länder mit Territorialbesteuerung diese möglichst flexibel auslegen. In Hong-Kong und Singapur etwa wird aus dem Inland heraus erwirtschaftetes Einkommen ähnlich wie in Malta besteuert. Die meisten Länder jedoch achten nur auf die Quelle des Einkommens. Alles was aus ausländischer Quelle kommt, ist generell steuerfrei. Der Trader muss also lediglich vermeiden, einen Broker im Land seines Wohnsitzes zu nutzen.

 

Zu den beliebtesten Ländern in der Staatenlos-Beratung zählen dabei Panama, Costa Rica, Paraguay, Georgien, Philippinnen, Malaysia und Thailand.

 

Eine interessante Alternative sind noch die Vereinigten Arabischen Emirate. Hier winkt ein Wohnsitzvisa für all jene, die eine Freihandelszonen-Gesellschaft gründen. Diese muss nicht aktiv genutzt werden, was es für manche Trader interessant macht, sie als Eintrittskarte zu nutzen, das Trading aber weiterhin privat zu betreiben. Kosten liegen dafür bei ca. 12.000€ im ersten und 7000€ ab dem zweiten Jahr. Die Anforderung der Einreise alle 183 Tage lässt sich beim Drehkreuz Dubai und Abu Dhabi meist sehr einfach erfüllen.

 

Auslandsfirma oder Stiftung?

Welches Land auch immer man für seinen privaten Wohnsitz wählt, eine zusätzliche Firma oder Stiftung kann immer Sinn ergeben. So verwaltet man sein Vermögen über eine juristisch separate Person, die oft für zusätzliche Anonymität und Vermögensschutz sorgt. Klassische Offshore-Firmen sind dabei sehr beliebt, da sie sich neben Steuerfreiheit auch durch weitgehende Bürokratie-Freiheit auszeichnen. Gerade bei vielen Trades kann eine Buchhaltung sehr nervig sein, weshalb solche Firmen ohne weiterhin sehr attraktiv sind.

Die meisten Offshore-Standorte unterscheiden sich nur minimal in der Gesetzgebung und den Kosten. Lediglich für Krypto-Trader lohnt sich der Gang in eine Jurisdiktion, wo Krypto bereits voll reguliert und damit legalisiert ist. Stressfrei geht dies am besten in Belize oder Gibraltar. Diese beiden Staaten eignen sich auch prima für sämtliche andere Handelsoptionen.

In Ausnahmefällen kann es jedoch Sinn machen, mit einem Unternehmen aus einem Land zu traden, das besteuert wird. Nur solche Unternehmen können nämlich Doppelbesteuerungsabkommen nutzen, die unter Umständen Quellensteuern auf etwa Dividenden senken können. Wer stark auf Dividenden-Aktien setzt, sollte dies sowohl bei seiner Wohnsitz- als auch Firmenwahl beachten (siehe unten).

Statt Firma kann es jedoch auch Sinn machen, sein Vermögen über eine Stiftung oder einen Trust zu verwalten. Stiftungen gehören sich selbst, was einen noch besseren Vermögensschutz im Vergleich zu Offshore-Firmen bedeutet. Sie dürfen nicht gewerblich aktiv sein, sehr wohl aber Vermögen verwalten. Das heißt konkret, dass generall alle Möglichkeiten in der Trading-Welt voll ausgeschöpft werden können.

Ähnlich wie eine Firma kann auch eine Stiftung Geschäftskonten bei Banken und Brokern eröffnen und bei der richtigen Standortwahl ähnlich flexibel wie eine Firma geführt werden. Insbesondere an günstigen Standorten wie Panama, Bahamas und Nevis ist auch die Flexibilität am höchsten. Stiftungsrat und -gründer sind rein formell und werden aus Anonymitätsgründen meist durch einen Treuhänder besetzt. Entscheidend sind nur Begünstigte und der “Protector” einer Stiftung, die ihre Angelegenheiten regelt. Dies ist generell jeweils die Person selbst, die die Stiftung in Auftrag gibt.

Solange eine Stiftung “offen” ist, kann sie jederzeit aufgelöst und die Satzung geändert werden. Dies ist der normale Modus operandi, der am meisten Flexibilität ermöglicht. In Hochsteuerländern wird das Vermögen einer offenen (transparenten) Stiftung jedoch den Begünstigten zugerechnet als ob sie es privat verwalten würden. Die Stiftung dient in solchem Fall nur dem Vermögensschutz legal genutzt, um Steuervorteile zu erlangen muss die Stiftung “geschlossen” werden. In diesem Fall muss eine ins kleinste Detail ausgearbeitete Stiftungs-Satzung erstellt werden, da sie fortan nicht mehr änderbar ist und für Generationen fortexistieren kann. Zu diesem Zweck – der Nachlassverwaltung reicher Erben – dienen Familienstiftungen auch hauptsächlich.

In anfangs genannten flexiblen Ländern ist in die Stiftung eingebrachtes Vermögen bereits 3 Jahre später vollumfänglich selbst bei Klagen geschützt. Diese Frist beträgt in vielen europäischen Ländern bis zu 10 Jahre. Da die Stiftung ohnehin sehr anonym ist, trägt natürlich zu einem viel eheren Schutz bei. Das Vermögen oder auch Einkommen aus der Vermögensverwaltung kann den Begünstigten nach den definierten Regeln der Stiftungssatzung ausgezahlt werden. Diese Einkünfte zählen als Einkommen, was im Zusammenspiel mit etwa einem Zypern-Wohnsitz beachtet werden sollte (nur Dividenden steuerfrei).

 

Alles in allem ist eine Familienstiftung empfehlenswert für jeden, der im Laufe seines Lebens mit über sechs-stelligen Vermögen hantiert. Man muss kein Millionär sein um eine Stiftung zu haben – ganz in Gegenteil reichen sehr gute Optionen wie eine Panama Private Interest Foundation mit Kosten von 2500€ im ersten und nur 600€ ab dem zweiten Jahr bereits völlig aus. Warum eine bürokratische Liechtensteiner Familienstiftung für 20.000€ im Jahr, wenn es auch sehr viel einfacher und günstiger geht?

 

Der richtige Broker-Standort

Wohnsitz- und Rechtsform geklärt kommt es auch immer noch auf die Wahl des richtigen Brokers an. Neben zahlreichen Erwägungen hinsichtlich Sicherheit des Geldes, Gebühren und Funktionsumfang ist auch die Standortwahl wichtig. In den meisten Fällen sitzen die Broker jedoch bereits automatisch in Steueroasen, in denen die Lizenzierung besonders attraktiv ist.

Wichtig ist, dass es am Standort des Brokers möglichst keine Quellensteuern gibt. Quellensteuern werden wie der Name sagt an der Quelle erhoben, das heißt bei Zutreffen vom Broker automatisch abgeführt. Wer mit deutschem Wohnsitz ein deutsches Aktien-Depot hält, der unterliegt der Abgeltungssteuer, die der Broker bereits an der Quelle abführt.

Nicht jedoch für Steuerausländer. Deutschland wie auch Österreich sind letztlich auch Steueroasen, die an ausländischen Geldern interessiert sind. Steuerausländer – auch Staatsbürger auf Antrag mit Wohnsitznachweis (Nichtveranlagungsbescheinigung) – können ein deutsches oder österreichisches Depot ohne direkte Besteuerung ihrer Kursgewinne nutzen. In beiden Ländern sind zudem auch Zins-Einkünfte von der Quellensteuer befreit.

Anders sieht dies bei Dividenden-Einkünften aus. Aktien-Dividenden unterliegen in manchen Fällen einer Dreifach-Besteuerung – im Land der Beteiligung, am Broker-Standort und im Wohnsitzland. Damit hier nicht dreifach Steuern gezahlt werden müssen gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die erstens die Besteuerungshoheit regeln und zweitens Quellensteuer reduzieren können. Für den klassischen Trader ist dies meist nachrangig, jedoch interessant, wenn Gelder aus Ländern mit hoher Quellensteuer wie Schweiz oder USA in Steueroasen abfließen soll.

Generell ist zumindest der Broker-Standort vernachlässigbar, da die meisten Broker Standorte in quellensteuerfreien Staaten unterhalten. In Europa sind dies vor allem England, Schweiz, Holland, Luxemburg und Zypern, in Asien Hong-Kong und Singapur, in Lateinamerika Bermuda, Bahamas und Panama.

An dieser Stelle soll kein detaillierter Vergleich verschiedener Broker erfolgen. Staatenlos nutzt für seine private Vermögensverwaltung selbst 3 verschiedene Broker. Ein sehr einsteigerfreundliches, günstiges Depot für den Aktienhandel und Index-Fonds ist DEGIRO aus Holland. Wer wirklich traden möchte, braucht aber professionellere Anbieter. Staatenlos nutzt dafür Swissquote in England (Forex) und Interactive Brokers in Hong-Kong. Interactive Brokers eröffnet Europäern standardgemäß ein Depot in England. Bei direkter Bewerbung über Hong-Kong steht dieser Standort aber allen mit nicht-asiatischen Wohnsitz offen.

 

Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen

Abschließend sei noch auf die Problematik der Quellenbesteuerung von Dividenden eingegangen. Diese Thematik ist sehr komplex und Hintergrund zahlreicher Steuervermeidungs-Strategien der Großkonzerne, kann in Einzelfällen jedoch auch für den Aktien-Investor relevant sein, der große Firmen-Beteiligungen in den “falschen” Ländern unterhält. Das war bisher vor allem die USA (Achtung neue Steuerreform) mit einer Quellensteuer von 30%.

Ab gewissen Summen kann es sich lohnen zu versuchen diese Quellensteuer zu optimieren. Im klassischen Fall eines Wohnsitzes in einem EU-Land wird die Quellensteuer durch das Doppelbesteuerungsabkommen auf 15% reduziert für die USA, durch die zusätzliche Besteuerung im Wohnsitzland ergibt sich jedoch kein Steuervorteil. Dies ist nur in wenigen Ausnahmen – etwa mit Wohnsitz im dividenden-steuerfreien Zypern – der Fall.

Hat der Trader seinen Wohnsitz in Steueroasen die per Definition deshalb keine Doppelbesteuerungsabkommen haben, so ist seine einzige Möglichkeit Gewinne steueroptimiert zu verschieben die Firmengründung. Für Beteiligungen im US-Markt gründet er also eine Corporation, in der er viele Kosten geltend machen kann und nach altem Recht nur 15% auf die ersten 50.000€ Gewinn Körperschaftssteuer zahlt. Danach ergibt sich das gleiche Problem der Quellenbesteuerung, das jedoch durch die vorher wohlüberlegte Einbringung in die richtige Holding-Gesellschaft umgangen werden kann.

Statt Kleinstbeteiligungen kann er hier mit 100% Beteiligungsquote Doppelbesteuerungsabkommen optimal ausnutzen. Ziel-Land für seine Holding ist ein Land ohne Quellensteuer, das die Quellensteuer der USA über ein Doppelbesteuerungsabkommen möglichst stark verringert. Bei einer regulären Zypern-Holding sinkt die Quellensteuer etwa auf 15%, in Ländern wie Bulgarien und Rumänien auf 10%. Da in diesen beiden Ländern jedoch wiederum 5% Quellensteuer greifen, entsteht dadurch kein Vorteil.

 

Generell lohnen sich solche Konstrukte erst ab Millionen-Summen, da die entstehenden Nebenkosten nicht vernachlässigt werden sollten und Einsparungen der Quellensteuer oft minmal sind. Dennoch lohnt es sich ein grundlegendes Verständnis für die Optimierung von Quellensteuern zu entwickeln, da sie für andere Einkommensarten wie Urheber-Rechte oder sonstige Lizenz-Einkünfte hoch relevant sein können. Dazu mehr in einem anderen Beitrag.

 

An dieser Stelle wollen mir dem Ratschlag für Trader schließen, sich ihr Set-Up gut zu überlegen. Während Länder wie Holland oder Schweiz für ein böses Erwachen sorgen können, gibt es dennoch über 50 Länder mit Territorial- oder Nullbesteuerung, die sich wunderbar zum professionellen Börsenhandel eignen. Flexibel wie man als Privatier ist, sollte einer Wohnsitznahme in den wenigsten Fällen etwas entgegenstehen. Unter Beachtung der Steuerpflicht in Drittländern kann man oft dennoch weiterhin ein halbes Jahr in seinen steuerlich oft unattraktiven Lieblingsländern leben.

 

Bist Du ein professioneller Trader und suchst nach einer attraktiven Lösung? Staatenlos und sein Team wissen auch aus eigener Anschauung, auf welche Dinge es dabei besonders ankommt. Wir können Dir helfen eine ganz auf Dich und Deine Präferenzen zugeschnittene Lösung zu finden, die das Beste aus aller Welt vereint. Zögere nicht ein Beratungs-Gespräch zu buchen!

Der Beitrag Trader? Lösungen für professionellen Börsenhandel erschien zuerst auf Staatenlos.

Angewandte Flaggentheorie für (Ehe)-Partner & Kinder

$
0
0

Auf Staatenlos haben wir bereits in Dutzenden Artikeln die Kernflaggen der Flaggentheorie wie Wohnsitze, Auslandsfirmen oder Bank-Konten untersucht.

 

Heute geht es um 2 weitere “Flaggen”, die für viele noch kontroverser sein mögen. Steuern sparen schön und gut, aber sollte man seinen Ehepartner oder seine Nachkommen mit einer klugen Flaggenstrategie optimieren?

 

Diese Frage muss letztlich jeder für sich selbst beantworten. Dieser Artikel gibt jedoch einen kleinen Einblick, was für Möglichkeiten in diesem Zusammenhang offen stehen. Viele sind dabei gar nicht mal so unrealistisch, tatsächlich wurden viele der genannten Optionen bereits einmal in einem Gespräch konsultiert. Dabei geht es keinesfalls darum seinen Ehepartner zu benachteiligen, sondern in den meisten Fällen eher darum Chancen zu eröffnen.

 

Jurisdiktion für Heirat

Sprechen wir über die Ehe zwischen zwei Partnern, so kann dies auf internationaler Ebene bereits kompliziert werden. Denn Rechtskreise auf der Welt unterscheiden sich nicht nur was das Steuersystem angeht. Auch das Eherecht ist vielen Ländern unterschiedlich geregelt.

Aus der Sicht des Brautpaares ist die Heirats-Jurisdiktion vor allem bezüglich des Ehegüter-Rechtes entscheidend. Denn dieses regelt, wie nach Scheidung oder Tod eines Partners mit dem gemeinsamen Vermögen verfahren wird.

Problematisch ist eben bloß, das viele verschiedene Jurisdiktionen unterschiedlichen Rechtskreisen zuzuordnen sind und unter Umständen das Recht für die Heirat gewählten Landes in anderen Ländern nicht anerkannt wird. So kann man zwar theoretisch gewisse Vorteile in der Heiratsgesetzgebung eines Landes in Anspruch nehmen, muss im Herkunfts- oder Wohnsitzland aber eventell darauf verzichten.

In fast allen Ländern der ehemaligen Soviet-Union ist ein notarieller Ehevertrag etwa unzulässig. Wer in Deutschland nach deutschem Recht heiratet, dann aber zu seinem Ehepartner nach Russland zieht, kann sich darauf einstellen, dass der Ehevertrag ungültig wird. Einzige Ausnahmen, die sich eher am deutschen Rechtskreis orientieren, sind die 3 baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland sowie Ungarn.

In den Ländern mit Tradition eines Common Law, vor allem die Vereinigten Staaten und Großbritannien mit all seinen ehemaligen Kolonien und aktuellen Überseegebieten ist das sogenannte “Domicile” ausschlaggebend für das Ehegüterrecht. Kein “Domicile” zu haben ist in vielen englisch-sprachigen Ländern auch steuerlich relevant, den sogenannten Non-Dom-Systemen. Familienrechtlich entscheidend ist generell das letzte Domicile des Ehemannes. Dies ist in der Regel die Heimat seines Vaters oder ein anderes Land, in dem mindestens 17 Jahre verbracht wurden.

Das englische Common Law kennt generell nicht einmal den Begriff des Ehegüterstandes, sondern geht immer von Gütertrennung aus. Das bedeutet, dass ein Ehepaar kein gemeinsames Vermögen besitzt, sondern jedem das gehört, was er selbst in die Ehe eingebracht hat und auch danach noch erwirbt. Im Falle einer Scheidung kann ein Gericht nach Ermessen jedoch eine Entschädigung festlegen, die in heutigen Zeiten auch durchaus der Hälfte des Ehevermögens entsprechen kann. Hier kommt es letztlich auf die gerichtliche Zuständigkeit des Scheidungsverfahrens an. Ist dieses etwa in Ländern mit vollständiger Gütergemeinschaft (Südafrika, Namibia, …), so wird auch das vor der Heirat vorhandene Vermögen mit einbezogen in die Aufteilung.

Voreheliches Vermögen ist hingegen geschützt in der sogenannten Errungenschaftsgemeinschaft, die in den 9 vor allem spanisch geprägten Bundesstaaten der USA gesetzliche Regelung ist, während sich die anderen Bundesstaaten familienrechtlich weiter am englischen Recht der Gütertrennung festhält.

Strikte Gütertrennung gilt auch in den Commo-Law Staaten, die islamisches Recht für Muslime im Land anwenden. Dies betrifft etwa Malaysia, Indien und Pakistan. Im islamischen Recht gilt generell vollständige Gütertrennung, die Frau hat nach Auflösung der Ehe nur noch Anspruch auf die sogenannte Morgengabe, die ihr Ehemann bei Heirat in die Ehe einbringt. Die Hälfte dieser Morgengabe steht der Frau sofort, die andere Hälfte nach möglicher Trennung zu. Auch Unterhalt darf sie nur solange beziehen, wie ihr die neue Eheschließung verboten ist (3 Menstruationsperioden). Anknüpfungspunkt für islamisches Eherecht ist das Heimatrecht des Ehemannes, sprich ein Staatsbürger eines islamischen Staates fällt auch generell unter islamisches Eherecht, gleich wo sich sein Wohnsitz befindet.

Anders sieht es im deutsch-sprachigen Rechtskreis aus, der auch Drittländer wie Griechenland, Taiwan und die Türkei umfasst. In Deutschland, Österreich, Griechenland und Taiwan gilt etwa die Zugewinngemeinschaft, während in der Schweiz und Türkei eine Errungenschaftsbeteiligung gilt. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass bei Beendigung des Güterstandes der Zugewinn berechnet wird, den jeder der Ehegatten während der Zugewinngemeinschaft erzielt hat. Der Ehepartner, der einen höheren Wertzuwachs erzielt hat, muss die Hälfte des Mehrbetrages (in Griechenland: ein Drittel) als Geldzahlung an den anderen Ehegatten leisten.

Die Errungenschaftsbeteiligung der Schweiz und Türkei verfolgt ein ähnliches Prinzip, rechnet aber eine Wertsteigerung des Anfangsvermögens nicht ein. Anknüpfungspunkt des geltenden Rechtes ist auch hier das Heimatrecht der Ehegatten, ledigich in der Schweiz spielt der Wohnsitz zur Zeit der Eheschließung eine Rolle. Ein Ehevertrag ist in allen Ländern generell möglich.

In den meisten anderen Ländern der Welt gilt vor allem französisches Recht stark beeinflusst durch den “Code Napoleon”. Dies betrifft etwa Osteuropa nach Ende der Soviet-Union sowie viele afrikanische und lateinamerikanische Staaten.

In allen diesen Ländern gilt die sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft, sprich während der Ehe erworbenes Vermögen ist bei Scheidung hälftig aufzuteilen. Vermögen vor der Eheschließung bleibt unberücksichtigt. Ferner sind Eheverträge in den meisten dieser Staaten unzulässig. Besonders gilt dies etwa in Argentinien, Paraguay, Bolivien und Ländern der ehemaligen Soviet-Union. In anderen Ländern ist ein solcher Vertrag nur vor Eheschließung oder auch nur mit gerichtlicher Genehmigung nutzbar (etwa Niederlande und Portugal).

Andere lateinamerikanische Länder wiederum haben stärkere Abweichungen vom Code Napoeon, der von den Spaniern weitgehend übernommen schnell auch Anwendung in den meisten lateinamerikanischen Staaten fand. So haben einzelne Bundesstaaten Mexikos, Nicaragua und Honduras wiederum noch vollständige Gütertrennung ohne gesetzlichen Ausgleichsanspruch bei Auflösung der Ehe.

Eine eigene Untergruppe bilden schließlich noch die skandinavischen Länder, die Elemente des englischen Common Law mit dem zivilrechtlichen Erbe des Kontinents verknüpfen. Entscheidend für ihre Anwendbarkeit ist der Wohnsitz des Ehemannes bei Eheschließung. Operiert wird über eine aufgeschobene Gütergemeinschaft, bei der während der Ehe Gütertrennung herrscht, bei Tod oder Scheidung jedoch ein güterrechtlicher Ausgleich erfolgt. Dieser erstreckt sich generell auch auf das vor der Ehe vohandene Vermögen eines Partners, es sei denn in den zulässigen Eheverträgen wird anderes vereinbart.

Grob zusammengefasst zielt also das internationale Ehegüterrecht meistens auf den gesetzlichen Ausgleich im Falle der Scheidung ab, erlaubt aber oft auch Eheverträge mit abweichenden Bedingungen.

 

Extremere Gütertrennung mit Benachteiligung der Frau ist vor allem in den islamischen Staaten und manchen Ländern Lateinamerikas wie Nicaragua, Honduras und Mexiko vorherrschend, während vor allem die ehemaligen kommunistischen Staaten und das südliche Südamerika die Errungenschaftsgemeinschaft pflegen und abweichenede Eheverträge kaum zulassen.

 

Wem das alles nicht gefällt – heiraten kann man übrigens auch über Staatenlos. Die innovative Blockchain-Technologie macht es möglich, das Eheversprechen in einen öffentlichen Register zu übertragen, in dem es nicht manipuliert oder gelöscht werden kann. Hüter der Ehe ist ein Schlichter (der natürlich auch die reelle Zeremonie leiten kann). Die Ehe ist nur wiederrufbar, wenn beide Ehepartner dies wünschen oder wenn der Schlichter einen plausiblen Grund der Scheidung von Seiten eines Partners bekommt.

Selbstverständlich werden nur die Schlichter gewählt, die weise und fair urteilen. Auch wenn solch eine Blockchain-Heirat nicht staatlich anerkannt ist, können sie doch eine Alternative für alle jene bilden, die sich nicht staatlich trauen lassen möchten, aber trotzdem einen Vertrag miteinander eingehen wollen. Es lassen sich auch Möglichkeiten gestalten eine gewisse Summe an Krypto-Währungen in solch eine Blockchain einzuspeisen, die bei Vertragsbruch automatisiert den Betroffenen zufließen. Staatenlos wird ab Sommer 2018 über die Bitnation-App einen solchen Service anbieten.

 

Staatsbürgerschaft durch Heirat

Doch man sollte nicht nur auf die richtige Jurisdiktion bezüglich der Verheiratung schauen. Kommt der Ehepartner aus dem “richtigen” Land, so kann auch eine Einbürgerung oft schnell und unkompliziert erfolgen. Keine Hoffnungen sollte man sich jedoch machen, dass dies sofort und ohne Aufenthalt im Land des Ehepartners geschieht.

Wer als Deutscher einem Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit geben möchte, der muss zusammen mit ihm oder ihr für 3 Jahre in Deutschland seinen Hauptwohnsitz haben. Dies bedeutet zwingend eine unbeschränkte Steuerpflicht und ist für viele ein großes Opfer, das sie nicht zu bringen bereit sind, sofern es noch Alternativen gibt (siehe unten).

In anderen Ländern kann es da bereits deutlich schneller gehen. In den EU-Ländern Irland, Spanien und Portugal muss man nach der Heirat eines Staatsbürgers nur 1 Jahr im Land verbleiben um sich einbürgern zu können. Ähnlich schnell geht es in den meisten spanisch oder portugiesisch geprägten Staaten Lateinamerikas. In Brasilien und Belize braucht es lediglich 1 Jahr, in Kolumbien, Mexiko und zahlreichen weiteren lateinamerikanischen Ländern nur 2 Jahre Aufenthalt.

Brasilien besitzt zudem den einzigartigen Sonderfall, dass ein gezeugtes Kind, von Geburt an automatisch brasilianischer Staatsbürger, bereits nach 1 Jahr einem oder beiden Elternteilen die brasilianische Staatsangehörigkeit verschaffen kann. Man muss sich lediglich um das Kind vor Ort in Brasilien kümmern oder der Mutter, falls vorhanden, Unterhalt zahlen.

Ein weiterer Sonderfall ist Israel, wo nach Heirat eines Juden generell die israelische Staatsbürgerschaft winkt. Neben einer Konvertierung zum jüdischen Glauben steht jedoch auch ein eventueller Militärdienst von 2 Jahren zur Debatte. Gerade jüngere Paare sollten hier deshalb aufpassen.

Überhaupt gilt es je nach eigener Staatsbürgerschaft daran zu denken, ob eine weitere Staatsbürgerschaft denn auch erlaubt ist. Während mehrfache Staatsbürgerschaften für Schweizer kein Problem sind, müssen Deutsche und Österreicher aufpassen.

Außerhalb der Europäischen Union muss nämlich ein sogenannter Beibehaltungsantrag gestellt werden, um die deutsche oder österreiche Staatsangehörigkeit nicht automatisch bei Erhalt einer neuen zu verlieren. Gerade deshalb sind die Optionen nach 1 Jahr in Irland, Spanien und Portugal so attraktiv, weil innerhalb der EU mehrfache Staatsbürgerschaften möglich sein müssen.

 

Der Beibehaltungsantrag muss sowohl begründen, dass noch Verbindungen zum Heimatland bestehen als auch Argumente aufzeigen, was man durch eine zusätzliche Staatsbürgerschaft für Vorteile hätte. Sofern die Einbürgerung durch Aufenthalt und Ehepartner erfolgt, stehen die Chancen jedoch generell sehr hoch, den Beibehaltungsantrag auch erfolgreich durchzubekommen. Economic Citizenship hingegen, also der Kauf einer Staatsbürgerschaft, lässt die Chancen eher gegen Null tendieren.

 

Aufenthaltsgenehmigung in der EU für Ehefrauen

Ist die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft für den Ehepartner keine Option, so kann es zu Komplikationen bei der Einreise in diese Länder kommen. Zwar hätte etwa die südostasiatische Ehefrau das Recht mit ihrem Ehemann in Deutschland zu leben, hat jedoch nicht das Recht nach Deutschland jederzeit einzureisen, sofern sie nur über ihre eigene Staatsangehörigkeit verfügt. Ein Ehepartner aus Thailand oder den Philippinnen benötigt nämlich ein Visum zur Einreise nach Deutschland, was Behörden zunehmend verwehren.

 

Diese Verwehrung der Einreise passiert selbst dann, wenn der deutsche Ehepartner erfolgreicher Unternehmer ist und für die Deckung der Aufenthaltskosten und Rückreisekosten sorgen kann. Der Verdacht liegt deshalb nahe, dass die bewusste Verwehrung der Einreise ausländischer Partner mit Visums-Pflicht politisch motiviert ist. So sollen solche zunehmend häufigen Partner-Konstellationen in einen deutschen Hauptwohnsitz und damit entsprechende Steuerpflicht getrieben werden, da es sich wegen des noch hochwertigen Reisepasses lohnen könnte.

 

Versuche ein Visum über andere Botschaften des Schengen-Raumes zu organisieren können durchaus Erfolg zeigen, lösen aber das generelle Aufenthaltsproblem in der EU nicht. Denn selbst bei westlichen Staatsbürgerschaften wie einer Ehe mit Australiern, Kanadiern oder US-Amerikanern kann sich trotz Visa-Freiheit ein Problem ergeben, da diese maximal für ein halbes Jahr innerhalb der EU leben bleiben dürfen.

Ist mehr Aufenthaltszeit gewünscht, so muss zumindest ein EU-Wohnsitz von Seiten des europäischen Ehemannes begründet werden, der wiederum Steuerpflichten und Mindestaufenthalte begründet. Und möchte man doch nur seinen Ehepartner einmal der verbliebenen Familie vorstellen, so ist dies sicherlich zu viel des Guten.

Finanzstarke Paare können sich dennoch überlegen, die vergleichsweise schlechten Pässe einiger Staaten bezüglich Reisefreiheit aufzuwerten und so problemlos in das Heimatland eines Partners einzureisen. Dies kann neben dem Kauf einer Staatsbürgerschaft über ein Economic Citizenship Programm auch durch eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Land erreicht werden.

Denn nur eine Permanent Residence in einem EU-Land ermöglicht es sich auch ganzjährig in anderen EU-Ländern aufzuhalten. Der Erwerb eines Karibik-Passes über eine Schenkung ab 100.000$ oder ein Investment ab 250.000$ ermöglicht zwar die visa-freie Einreise in die EU, jedoch wiederum maximal einen Aufenthalt von einem halben Jahr pro Jahr.

Viele auch zum Leben attraktive südeuropäische Länder bieten genau solch eine Möglichkeit an. In Austausch für ein Immobilien-Investment gelangen Nicht-EU-Staatsbürger an eine dauerhafte, unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Land, sind aber nicht verpflichtet dort tatsächlich zu leben. Diese auch als “Golden Visa” bekannte Möglichkeit ist also von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen zu unterscheiden, die zwar einfacher erhältlich sind, jedoch ein halbes Jahr Mindestaufenthalt verlangen.

Golden Visas gibt es in der Regel für den Erwerb einer Immobilie ab einem bestimmten Wert.

 

Viele in Hochglanzbroschüren angepriesene Objekte in Südeuropa werden letztlich durch solche Investments auch tatsächlich gebaut. Für ein Investment von 300.000€ gibt es etwa eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung in Zypern. Es vergehen zwar 6 Jahre zur Einbürgerung, aber die Kosten sind wesentlich humaner als direkt 2.5 Millionen € für den sofortigen Kauf einer zypriotischen Staatsbürgerschaft auf den Tisch zu legen.

 

Da eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung über ein “Golden Visa” per se keine Steuerpflicht auslöst, sind natürlich auch andere Länder interessant. Bis Anfang 2017 war Ungarn das mit Abstand leichteste Land, in dem man bereits bei 50.000€ Investment eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis ergattern konnte. Nach Aussetzung dieses Programmes liegen die kostengünstigsten Optionen mittlerweile bei 200.000€ in Lettland und Griechenland und rangieren bis 500.000€ in Spanien und Portugal.

Allesamt durchaus Länder, in denen eine Ferien-Immobilie Sinn machen könnte. Sie sollte bei entsprechenden Kapital und Wunsch dann aber eben über den Nicht-EU-Ehepartner erworben werden, um diesen zu mehr Reisefreiheit zu verhelfen. Anforderungen wie ein regelmäßiges Einkommen lassen sich leicht über Anstellung in der Firma des Ehepartners erfüllen.

 

Geburts-Tourismus

Personen mit 5 oder mehr Staatsbürgerschaften werden meist skeptisch beäugt, sind tatsächlich aber gar nicht mal so selten. Es reicht aus, wenn beide Elternteile Doppelstaatsbürger in verschiedenen Ländern sind und ihren Nachwuchs im richtigen Land der Welt geboren zu haben. Möglich macht es das Staatsbürgerschaftsrecht nach Geburt, das sich weltweit in 2 große Unterkategorien aufteilen lässt: Ius Sanguinis und Ius Solis.

Ius Sanguinis bedeutet “Recht des Blutes” und ist vorherrschend in fast allen europäischen, asiatischen und afrikanischen Ländern. Ius Sanguinis bedeutet, dass Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern erlangen, egal wo diese geboren worden sind. Kinder eines deutsch-spanischen Paares hätten also immer automatisch die deutsche und spanische Staatsbürgerschaft gemeinsam.

 

Wird der erste Sohn aber etwa in Kanada zur Welt gebracht, bekommt dieser zusätzlich die kanadische Staatsbürgerschaft. Die in Argentinien das Licht der Welt erblickende Tochter wird hingegen zusätzlich noch argentinische Staatsbürgerin. Das liegt daran, dass diese Länder die Staatsbürgerschaft nicht nach Abstammung vergeben, sondern es auf das Territorium der Geburt ankommt.

 

Ius Solis bedeutet in etwa “Recht der Erde” und sieht die Jurisdiktion der Geburt als maßgeblich für die Staatsbürgerschaft an. Überlappen sich nun Ius Sanguinis und Ius Solis, so kann es bereits von Geburt an zu mehreren Staatsbürgerschaften kommen.

Ius Solis gilt in fast allen Ländern Lateinamerikas und der Karibik. Auch Kanada und die USA vergeben Staatsbürgerschaft generell nach dem Territorialprinzip.

 

In den USA dürfen demnach Hochschwangere gar nicht mehr einreisen, weil die Bedrohung sogenannter “Ankerbabies” schwadroniert wird, mit denen sich illegale Einwanderer langfristig in den Vereinigten Staaen aufhalten dürfen. Aber wer möchte schon seinem Kind von Geburt an lebenslange Besteuerung geknüpft an seine Staatsbürgerschaft schenken?

 

Neben der Karibik und Lateinamerika gilt das volle Ius Solis nur noch in Tansania, Pakistan und Lesotho. Einige andere attraktive Staaten vergeben aber ebenso die Staatsbürgerschaft, wenn zumindest ein Elternteil Staatsbürger oder auch nur Permanent Resident ist. Dies ist der Fall in den beiden einzigen lateinamerikanischen Ausnahmen Chile und Kolumbien, den attraktiven Staatsbürgerschaften Neuseelands und Australiens sowie Hong-Kong, Malaysia und Südafrika.

Welche Staatsbürgerschaft für den Nachwuchs nun zu empfehlen ist kommt auf die eigenen Präferenzen an. Generell gerne gewählt sind Kanada sowie die südamerikanischen Staaten Argentinien. Uruguay oder Brasilien. Sie alle geben den Nachwuchs die Staatsbürgerschaft eines Landes mit hoher Reisefreiheit in 150+ Länder und bieten exzellente Gesundheitsversorgung bei der Entbindung.

 

Bei einigen Eltern scheint es in Mode zu kommen, die Geburt von Kindern nirgendwo mehr anzuzeigen. Diese reelle Art von Staatenlosigkeit ist aber hoch verantwortungslos dem eigenen Nachwuchs gegenüber und beraubt ihm vieler Lebenschancen. Besser also ihm die Wahl aus mehreren Staatsbürgerschaften bei Geburt zu geben, von denen er sich auf Wunsch im Laufe seines Lebens immer noch trennen kann.

 

Strategisch eingesetzt kann die Geburt im Ius-Solis-Land auch einen erleichterten Aufenthaltsanspruch für die Eltern begründen. Zwar sind die Staaten, die Ius Solis anwenden, generell typische Einwanderungsländer und haben nicht all zu harte Bedingungen, doch kann ein sogenanntes “Ankerbaby” den Einwanderungsprozess erleichtern oder zumindest zu einer Duldung im Wunschland führen. Insbesondere in den einwanderungstechnisch eher schwierigen USA und Kanada kann man damit Erfolg haben.

Freilich sollte man bei all diesen Überlegungen das Kindeswohl nicht vergessen. Eine komplikationsfreie Geburt lässt sich jedoch nicht nur in den Heimatländern, sondern auch in den nördlichen und südlichen Ländern des amerikanischen Kontinentes stemmen. Fragen sollte man sich nur, ob die eigene Krankenversicherung etwaige entstehende Kosten in Drittländern abdeckt oder wie teuer die eigene Übernahme kommt. Durch die in den Vergleich zu den Heimatländern deutlich höheren Geburtenrate kann man jedoch oft ein höheres Service-Niveau zu geringeren Kosten als daheim erwarten.

Ob Geburts-Tourismus oder Heirats-Tourismus – alles ist optional. Man kann auch klassisch einen Ehepartner der gleichen Nationalität zu Landesrecht heiraten und den Nachwuchs in einer gewohnten Umgebung zur Welt bringen. Genauso ermöglicht unsere immer globalere Welt jedoch auch Strategien darüber hinaus, die sowohl den Kindern als auch ihren Eltern beachtenswerte Vorteile verschaffen können.

 

Wie immer bei der Flaggentheorie kommt es darauf an, wie man sich selbst entscheidet – nicht wie die Moral anderer über das eigene Leben entscheidet. Seinen Nachwuchs von Geburt an durch mehrere Staatsbürgerschaften mental “staatenlos” zu machen kann da das genau richtige Zeichen sein.

Der Beitrag Angewandte Flaggentheorie für (Ehe)-Partner & Kinder erschien zuerst auf Staatenlos.

Viewing all 308 articles
Browse latest View live