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4 unkomplizierte Firmentypen zur Gründung in Georgien

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Eines der unterschätztesten Länder der Welt ist sicher weiterhin Georgien. Auf Staatenlos.ch haben wir über das Land bereits als potentiellen Wohnsitz berichtet, da hier dank Territorialbesteuerung ein steuerfreies Leben mit europäischen Flair möglich ist. Und auch als Investment-Standort – das Land wurde kürzlich 6ter auf der Welt im Ease of Doing Business Ranking – macht das Land von sich Reden. So betreibt Staatenlos mit lokalen Geschäftspartnern eine Walnussplantage auf 73 Hektarn Ackerland in der Region Kakheti, in die weitere Investments möglich sind (Minimum 10,000€ mit ca. 25% Rendite ab Jahr 5)

Georgien ist mit der Visa-Vergabe von 365 Tage bei Einreise an die meisten westlichen Nationen zudem eine der offensten Nationen der Welt für Auswanderer. Zwar wurde es kürzlich deutlich schwerer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, doch wer in Georgien wirklich Teile des Jahres verbringen möchte kann dies weiterhin einfach tun. Erforderlich ist lediglich die Anmeldung einer Selbstständigkeit oder Firmengründung in Georgien. Für eine Permanent Residence ist sonst mittlerweile ein Immobilien-Investment von 100.000€ oder ein anderes Investment in Höhe von 300.000€ nötig. Wir können Dir bei allen Fragen zur Erlangung des georgischen Wohnsitzes aus erster Hand helfen.

In diesem Artikel soll es jedoch weniger um den Wohnsitz, sondern viel mehr um die verschiedensten Firmenoptionen gehen, die Georgien mittlerweile anbietet.

 

Denn in dem Land hat sich seit Ende der Sowjetunion erstaunlich viel getan. Nicht nur ein ganzer, meist korrupter Beamtenapparat wurde weitgehend entlassen – das Land durchläuft mittlerweile eine ähnliche digitale Revolution wie der baltische Vorreiter Estland. Drive-Through-Schalter bei georgischen Behörden und Hunderte Terminals zur Begleichung öffentlicher Dienstleistungen in zahlreichen Städten bezeugen dies.

 

Auch das Banking ist modern und erstaunlich unkompliziert. Eine Eröffnung eines lokalen Privatkontos inklusive echter Kreditkarten nur mit Pass als Compliance ist eines der beliebtesten Angebote von Staatenlos.ch.

Von Estland auch übernommen wurde das Modell der nachgelagerten Besteuerung für reguläre Kapitalgesellschaften – nur mit besseren Bedingungen. Zwei weitere Firmenmodelle sind jedoch fast interessanter: der 1% Individual Entrepreneur und die steuerfreie Virtual Zone Company. Hinzu kommen gute Bedingungen und Steuerfreiheit für internationale Finanzgeschäfte.

Wichtig ist zu wissen, dass die Territorialbesteuerung nur auf Ebene der natürlichen Person bei Steuerwohnsitz in Georgien gilt, nicht jedoch auf Ebene der Firma.

 

Die reguläre georgische Kapitalgesellschaft: nachgelagerte Besteuerung in der LLC

Obwohl die georgische Kapitalgesellschaft generell als LLC (Limited Liability Company) bezeichnet wird (um nicht das georgische Alphabet zu nutzen), handelt es sich hier um eine reguläre Kapitalgesellschaft, nicht um eine Personengesellschaft mit durchreichender Besteuerung wie in den Vereinigten Staaten. Das bedeutet, dass die Gesellschafter haftungsbeschränkt Anteile an einer georgischen LLC besitzen und Dividenden ausgeschüttet bekommen. Es ist kein eingezahltes Stammkapital zur Gründung der Gesellschaft nötig.

Hier setzt ähnlich wie im estnischen System auch die Besteuerung an. Georgien hat 2018 als zweites Land die ökonomisch sinnvolle nachgelagerte Besteuerung eingeführt, bei der nur bei Dividenden-Ausschüttung eine Steuer anfällt. Diese ist mit 15% niedriger als die 20% in Estland.

 

Jegliches Einkommen ist damit steuerfrei solange es in der Firma verbleibt. Um Missbrauch zu verhindern werden Gehälter, Darlehen oder Rechnungen aus bestimmten Ländern aber genau geprüft.

 

Anfallende Betriebskosten können selbstverständlich steuerfrei beglichen werden, müssen aber Sinn ergeben und dokumentiert werden. Darlehen und andere Auslagen werden bei Ausgabe besteuert, können bei vollständiger Rückzahlung aber ihre Steuer zurück erhalten.

Im Großen und Ganzen ist das System sehr ähnlich dem von Estland, nur die Besteuerung von 15% bei Dividenden-Ausschüttung leicht geringer. Wie in Estland werden Dividenden, die aus Beteiligung aus Tochterfirmen stammen nicht versteuert. Ungleich Estland ist Georgien wegen fehlender EU-Mitgliedschaft und guten Doppelbesteuerungsabkommen aber momentan noch kein geeigneter Holding-Kandidat.

Georgien ist als aufstrebendes Schwellenland keine typische Steueroase und trotz oder wegen weitgehender Unbekanntheit nicht mit sonderlichen Reputationsproblemen behaftet. Eine Abrechnung mit anderen Firmen weltweit ist daher grundsätzlich problemlos möglich, zumal eine Betriebsstätte oder etwaige Mitarbeiter sehr günstig zu beschaffen sind. Aktuell ist unwahrscheinlich, dass OECD-Initiativen wie Economic Substance Acts in den nächsten Jahren in Georgien Einzug halten werden. Auch der Automatische Informationsaustausch ist vorerst ausgesetzt. Auf Firmenebene besteht dank öffentlichen Handelsregister jedoch keine Anonymität. Treuhänder können jedoch eingesetzt werden auf Anfrage. Eine Aktiengesellschaft (JSC) kann mehr Anonymität bieten, setzt aber ein hohes Stammkapital voraus.

Dank der niedrigen Lohn- und Lohnnebenkosten (es gibt keine Sozialversicherung in Georgien) ist es aber nicht schwer Substanz zu schaffen, sollte dies erforderlich werden. Es ist weitaus günstiger als in Estland oder anderen europäischen Steueroasen und macht somit durchaus auch noch für in Deutschland, Österreich und der Schweiz verankerte Unternehmer Sinn, die eine Betriebsstätte mit Steuervorteilen in Georgien aufbauen wollen. Durch die nachgelagerte Besteuerung lassen sich auch insbesondere eigene Investments so über die Firma steuerfrei thesaurieren.

Die Umsatzsteuer in Georgien beträgt 18% und wird ab einer Schwelle von 100.000 Lari (ca. 33.000€) für innerhalb Georgiens ausgeübte Dienstleistungen oder verkaufte Produkte erhoben. Wie bereits angesprochen gab es bisher keine Sozialversicherungsbeiträge, sondern lediglich eine 20% Lohnsteuer für Angestellte. Ab 2019 kommt eine Pensionsversicherung von 6% hinzu (2% Firma, 2% Angestellter, 2% Staat unter gewissen Einkommensschwellen), die jedoch nur bei Steuerwohnsitz in Georgien zahlbar ist.

 

Georgien-Firmen werden dank Staatenlos-Office vor Ort komplett aus eigener Hand angeboten. Wir leiten hier nicht an fremde Kanzleien weiter, sondern übernehmen die komplette Gründung, Verwaltung und auf Wunsch Buchhaltung für Dich. Zudem hast Du über uns eine ladungsfähige Geschäftsadresse (aber keinerlei Abmahnrisiko) und Vermittlung eines guten Geschäftskontos bei den zwei größten Banken Georgiens (Bank of Georgia oder TBC Bank) inkludiert.

 

Für die Gründung einer regulären georgischen LLC berechnen wir bei persönlicher Anreise 1350€, die Jahresgebühren belaufen sich auf lediglich 700€. Bei einer Remote-Gründung berechnen wir zusätzliche 250€ (+50€ je Gesellschafter) und benötigen eine notarisierte und apostillierte Kopie Deines Passes (und der etwaiger weiterer Gesellschafter) sowie eine notarisierte und apostillierte Vollmacht. Für die nötige Buchhaltung in Georgien können wir Pakete ab 150€ im Monat anbieten. Dies kann grundsätzlich aber auch selber übernommen werden.

 

Die georgische Virtual Zone: steuerfreie Firmen aus der IT-Branche

Nur wenig teurer, aber für viele Online-Unternehmer ungleich interessanter ist die sogenannte Virtual Zone in Georgien. Hierbei handelt es sich um eine Art Steuerbefreiung regulärer Firmen spezifisch für IT-Dienstleistungen. Unseren Erfahrungen nach ist die georgische Finanzverwaltung jedoch relativ offen was die Definition von Informationstechnologie angeht. So haben wir bereits positive Bescheide auf Gründungsanträge aus folgenden Bereichen bekommen:

  • Programmierer aller Art
  • IT-Beratung
  • Freelance-Berufe mit IT-Bezug wie Designer, Online-Marketer, SEO-Experte etc.
  • Verkauf digitaler Produkte
  • Verwertung weiterer Rechte aus Geistigen Eigentum
  • Webhosting, Domains, etc.
  • Outsourcing-Agenturen mit IT-Bezug
  • E-Commerce-Lösungen

 

Gerne überprüfen wir auf Anfrage ob Dein Geschäftsmodell realistische Chancen auf Akzeptanz als Virtual Zone hat. Im Zweifelsfall gilt es einfach die Registrierung zu versuchen. Bei guten Argumenten bezüglich IT-Fokus lässt die georgische Finanzverwaltung generell mit sich reden.

Steuerlich interessant sind Georgiens “Virtuelle Zonen” deshalb, weil die steuerliche Behandlung anders als die nachgelagerte Besteuerung von regulären Kapitalgesellschaften ist. “Virtual Zone Companies” sind komplett steuerfrei auf ihre Gewinne außerhalb Georgiens. Nur auf Inlandsgewinne fallen die üblichen 15% bei Dividenden-Ausschüttung an. IT-Zonen-Firmen erhalten eine extra Lizenz (Zertifikat), die diese Steuerfreiheit ausführt.

Trotz der generellen Körperschaftssteuerfreiheit gilt im Fall von Virtual Zones eine Quellensteuer von 5%, die jedoch dank vorhandener DBAs in einigen Fällen zurückerstattet wird. Dies ist insbesondere bei Steuerwohnsitz in Zypern oder den Emiraten gegeben. Dank des DBAs dieser Länder mit Georgien können die 5% Quellensteuer bei Ausschüttung zurückgefordert werden.

 

Somit ist eine IT-Firma in Georgien für Zypern Non-Doms etwa komplett steuerfrei. Buchhaltung/Bilanzierung muss jedoch trotzdem erstellt werden.

 

Bei Nutzung von georgischen IT-Zonen-Firmen aus Hochsteuerländern wird die 5% Quellensteuer in der Regel dank DBAs mit den länderspezifischen Kapitalertragssteuern verrechnet. Auch hier macht der Standortvorteil Georgiens mit niedrigen Lohn- und Lohnnebenkosten eine Gründung mit Substanz zu einem relativ leichten Unterfangen. Dazu tragen auch die guten Flugverbindungen nach Tbilisi und Kutaisi mittlerweile bei. Oft kann man für nur 40€ aus etwa Dortmund und Memmingen direkt nach Kutaisi fliegen.

Obgleich auf Unternehmen mit argumentierbaren IT-Fokus beschränkt sind die Virtual Zone Companies eine interessante Alternative zu reputableren Steueroasen wie Freihandelszonen in den Emiraten oder Hong-Kong. Viele Online-Unternehmer, die bisher diese guten aber teureren Optionen nutzen, haben es meist nicht schwer einen gewisse Affinität ihres Geschäftes zu Informationstechnologie darzulegen. Georgien kann für sie eine sehr interessante Alternative sein.

Besonders in Hinblick auf die Kosten ist Georgiens IT-Zone einer Freihandelszone in RAK etwa weit voraus. So berechnen wir für ein Komplettpaket der Gründung lediglich 1690€, die Jahresgebühren belaufen sich auf 900€. Für eine Remote-Gründung sind zusätzliche 250€ (+50€) pro Gesellschafter bei gleichen Compliance-Anforderungen wie bei der regulären LLC nötig. Buchhaltung kann auch hier für 150€ im Monat gestellt werden falls benötigt.

 

1% Umsatzbesteuerung als Individual Entrepreneur bis ca. 166.000€

Beide vorgestellten Firmenmodelle der regulären LLC und Virtual Zone können für den Gründer auch zur Beantragung des Steuerwohnsitzes führen. Gerade für Freiberufler aller Art ist es bis zu einer gewissen Einkommensschwelle aber meist sinniger dies mit Georgiens Kleinunternehmer-Regelung zu kombinieren. Georgien bietet damit eine ausgezeichnete Wohnsitz-Alternative mit leichter Zugänglichkeit für Einsteiger, setzt aber einen gewissen Aufenthalt damit voraus.

Trotz Georgiens Status als armes Schwellenland ist die Kleinunternehmer-Regelung mit einer Schwelle von 500.000 Lari bzw. 5 Angestellten sehr großzügig bemessen.

 

Dabei handelt es sich um immerhin knapp 166.000€ – hier greift in Deutschland längst dreimal der Spitzensteuersatz. Dennoch besteuert Georgien solche Kleinunternehmer nur mit 1% auf ihren Gesamtumsatz. Da nichts abgesetzt werden kann entfällt eine Buchhaltung und weiterer Verwaltungsaufwand.

 

Über 166.000€ erhöht sich die Steuer für Selbstständige auf lediglich 3% des Umsatzes. Bis ca. 10.000€ Schwelle sind hingegen als sogenannter Mikro-Unternehmer gar keine Steuern zu entrichten. Allerdings ist seit Anfang 2019 die Pflicht zu beachten, 4% des Umsatzes am Jahresende in einem individuellen Pensionskonto zur Altersvorsorge anzusparen. Hier handelt es sich um ein grundsätzlich sinniges kapitalgedecktes System statt des im Westen üblichen Umlageverfahrens (oder eher Schneeballsystems).

Wesentlich ist, dass es sich hierbei um eine nicht haftungsbeschränkte Selbstständigkeit/Einzelunternehmen handelt. Regulierte Berufe wie Piloten oder Anwälte als auch Beratertätigkeiten sind von der Nutzung ausgeschlossen. Individual Entrepreneur kann man auch als Ausländer ohne Steuerwohnsitz in Georgien anmelden. Es ist zudem der einfachste Weg zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und Steuernummer. Hier gibt es mittlerweile oft ein Interview mit der Behörde, warum man in Georgien leben möchte. Wir wickeln alles für Dich ab und begleiten Dich zum Interview.

 

Banking in Georgien: Geschäftskonten für die Firmen

In der heutigen durchregulierten Welt wird es immer schwieriger unkompliziert Geschäftskonten zu eröffnen und zu betreiben. Georgien ist da zum Glück eine Ausnahme. Da die Banken technisch nicht darauf eingestellt sind, wird der CRS-Standard auf absehbare Zeit hin keinen Informatjonsaustausch aus Georgen heraus bedeuten. Das wiederum heißt anders herum, dass die Compliance-Anforderungen zur Eröffnungen georgischer Konten wesentlich geringer sind als im internationalen Vergleich. Ein Pass reicht in der Regel bereits aus. Es sind keine Utility Bills, Steuernummern oder Co. nötig.

Georgiens größere Banken sind modern, liquide und bieten gute Dienstleistungen an. Staatenlos kann Privatkonten generell ungeachtet des Wohnsitzes bei der TBC Bank und Bank of Georgia vermitteln. Geschäftskonten sind momentan lediglich für georgische Firmen möglich und bei Gründung über uns inkludiert. Ähnlich den Privatkonten bringen sie folgende Vorteile:

  • Multi-Währungskonto in EUR, GBP, USD, GEL
  • eigene IBAN und englisches Online-Banking
  • Visa Platinum, Mastercard Gold, Amex Platinum (auf Anfrage)
  • Private Banking mit dezidierter Kontaktperson
  • Offenheit gegenüber Krypto-Transaktionen
  • Kein Informationsaustausch
  • Hohe Zinsen (bis zu 5% auf USD, über 10% auf GEL möglich)

 

Dank der nachgelagerten Besteuerung in georgischen LLCs und einigen Doppelbesteuerungsabkommen sind diese ein interessantes Vehikel zur steuerfrei thesaurierten Vermögensverwaltung. Wir arbeiten mit einem georgischen Broker zusammen, dessen Trading auf einer Plattform der renommierten Saxobank läuft. Auch ausländische Broker lassen sich aber natürlich mit der georgischen Firma nutzen. Dank öffentlichen Handelsregister und passabler Reputation ist es generell möglich auch Geschäftskonten für georgische Firmen im SEPA-Raum (etwa mit den üblichen Online-Banken) oder weltweit zu bekommen.

 

Internationale Finanzlizenz in Georgien

Falls Du schon immer mal Deinen eigenen Broker, Krypto-Coin oder Fonds launchen wolltest kann Georgien ebenso interessant sein. Mit der IFC-Lizenz (International Financial Center) winkt nicht nur komplette Steuerfreiheit für Finanzdienstleister in Georgien, sondern auch ein vergleichbar einfaches Verfahren zur Lizenzbeantragung ohne großen Kapitalaufwand.

Es handelt sich um eine reguläre LLC, die jedoch dank Zertifikat des zuständigen Ministeriums ähnlich der Virtual Zone steuerbefreit Finanzdienstleistungen anbieten kann – gleich ob als Broker, Vermögensverwalter oder Investment-Berater.

 

Mit den angesprochenen georgischen Banken bestehen zuverlässige ans SWIFT/IBAN angeschlossene Vollbanken als Partner zur Verfügung. Auch die Krypto-Freundlichkeit ist nennenswert. So kann unter der IFC-Lizenz auch ein eigener Coin und ICO gelauncht werden.

 

Maximal 10% der weltweiten Umsätze dürfen in Georgien selbst gemacht werden. Sonst bestehen keine Beschränkungen. Selbstverständlich gilt es übliche Compliance lizenzpflichtiger Geschäfte, entsprechende Buchhaltung und Bilanzierung einzuhalten, die in Georgien jedoch sehr unbürokatisch abläuft. Als einzige Jurisdiktion weltweit kann das komplette Verfahren sogar vollständig remote abgewickelt werden.

Zur Gründung nötig sind neben notarisierter und apostillierter Passkopie und Vollmacht hier eine Utility Bill, Vorhabensbeschreibung und ein kurzer Lebenslauf. Keinerlei finanzielle Qualifikationen oder Berufserfahrung werden jedoch vorausgesetzt. Es sind lediglich übliche Unterlagen zur Genehmigung der Lizenz einzureichen, darunter die AGBs, Datenschutzregeln, Business-Plan, Anti-Geldwäsche-Verfahren und gewisse interne Richtlinien.

Wir können den kompletten Gründungsprozess und die Lizenzbeantragung vor Ort professionell begleiten und weitere Services wie Verbindung zu Softwarelizenzen, Liquiditätsgebern und Kreditkartenherausgebern herstellen. Preise für die IFC-Lizenz auf Anfrage.

Ist die Gründung einer FinTech-Online-Bank oder einer Vollbank geplant bestehen hier ebenfalls Möglichkeiten in Georgien. Diese Bereiche können jedoch nicht über die IFC-Lizenz laufen, sondern benötigen eine teurere Lizenz mit verschärften Compliance-Anforderungen. Mehr Informationen stellen wir gern auf Anfrage bereit.

 

Was hat Georgien noch zu bieten?

Wie Du siehst, hat Georgien einiges zu bieten.

 

Ob nur ein einfach eröffnetes Privatkonto im Private Banking der größten Bank Georgiens, eine der 4 vorgestellten großartigen Firmenoptionen oder gar ein leicht erlangbarer Wohnsitz mit Territorialbesteuerung – gerne unterstützen wir Dich mit unserem Office vor Ort bei allen Belangen in diesem wunderbaren Land, das sich auch durch extreme Gastfreundschaft, leckeres Essen und wunderschöne Natur (Titelbild zeight Ushguli, Svaneti, Besuch Herbst 2014) auszeichnet. Deshalb bist Du herzlich eingeladen uns auch vor Ort zu besuchen, was die jeweiligen Prozesse beschleunigt und Deine Kosten senkt.

 

Und Du kannst Dir unsere 15.000 Walnuss-Bäume in Kakheti ansehen – und Dich für ein Investment in unser Projekt oder weitere mögliche landwirtschaftlichen Chancen in Georgien begeistern. Bitte richte Deine Anfragen an christoph@staatenlos.ch oder direkt an info@sl-consultings.de . Wir freuen uns Dir in Georgien zur Seite stehen zu können.

PS: Vom 7. bis 11. April gibt es eine Staatenlos-Kennenlern-Reise nach Georgien. Mehr Infos unter info@sl-consultings.de

Der Beitrag 4 unkomplizierte Firmentypen zur Gründung in Georgien erschien zuerst auf Staatenlos.


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